Unterbringung von Flüchtlingen
20233293 · Antwort der Verwaltung · 14.12.2023 · Dezernat V - Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage im HFA die mögliche Nutzung eines ehemaligen Altenheims in der Grabelohstraße in Langendreer als zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes thematisiert. In diesem Zusammenhang wurden Fragen zur planungs- und baurechtlichen Situation sowie zu möglichen Alternativen für die kommunale Unterbringung gestellt.
Britta Anger, vertreten durch das Dezernat V, erklärte dazu, dass die planungs- und baurechtliche Lage an der Grabelohstraße noch zwischen dem Eigentümer, der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Bochum geklärt werden muss. Hinsichtlich möglicher Alternativen prüft die Stadt Bochum sämtliche freigezogenen oder freiwerdenden Gebäude für die Unterbringung geflüchteter Menschen. Als Beispiel für eine bereits genutzte kommunale Einrichtung im Stadtbezirk Ost wurde das ehemalige Schulgebäude an der Unterstraße angeführt.
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