34. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum
20232631 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.12.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232631 die vierunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2024, um die Refinanzierung der Kosten sicherzustellen.
Der Gebührenbedarf soll laut Kalkulation von rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 auf etwa 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 steigen, was einer Zunahme von 13,35 Prozent entspricht. Als Gründe für diesen Anstieg führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem höhere Kosten bei der Besetzung von Rettungswagen nach Abschluss von Ausschreibungen sowie allgemeine Preissteigerungen bei Energie, medizinischen Produkten und der Fahrzeugunterhaltung auf. Zudem werden steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen und neue Stellenbewertungen veranschlagt.
Im Bereich des Rettungstransports und der Spitzenabdeckung ist ein neuer Tarif von 758 Euro pro Einsatz vorgesehen, gegenüber 660 Euro im Vorjahr. Für Notarzteinsätze wird ein Betrag von 723 Euro vorgeschlagen, während der bisherige Tarif bei 575 Euro lag. Mit den Krankenkassen wurde bereits am 27. September 2023 Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarifanhebungen erzielt. Der erwartete Kostendeckungsgrad liegt bei etwa 97,51 Prozent.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter).