Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 5,5 Millionen Euro zustimmen. Die Mittel sind für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgesehen und betreffen die Produktgruppe für Beteiligungen im Bereich sozialer Leistungen.
Die Begründung für den Mehrbedarf liegt in einem laufenden Sanierungsprozess der SBO. Um die Liquidität für den laufenden Geschäftsbetrieb bis zum Jahr 2024 sicherzustellen, sind zusätzliche Mittel erforderlich. Zudem sollen die Mittel für die Erstausstattung und Inbetriebnahme der siebten Pflegeeinrichtung der SBO, dem Haus an der Sommerdellenstraße, verwendet werden. Die Eröffnung dieser Einrichtung ist Teil der Pflegebedarfsplanung der Stadt Bochum.
Die Deckung des Betrags von 5,5 Millionen Euro erfolgt aus höheren Erträgen der Gewerbesteuer, die über den in der Haushaltsplanung veranschlagten Werten liegen. Der entsprechende Vorgang wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 30. November 2023 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023 beraten, bevor der Rat am 14. Dezember 2023 über die Vorlage entscheidet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2023Enthaltungen: -dagegen: 2 (FDP)dafür: 75 (SPD; Grüne; CDU; BD; PAR&StG; UWG:FB; FASG; Linke; PAR, OB)
- 06.12.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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