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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0.Resolution
- 01Stahlstandort erhalten, Flächen sichernZur Vorlage · 20241058 · Resolution
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 wird eine Resolution behandelt, die von den Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen, FDP und UWG: Freie Bürger eingebracht wurde. Der Text thematisiert den Erhalt von Stahlstandorten sowie die Sicherung von Flächen in der Stadt.
Die Vorlage befürwortet die Bemühungen von Landes- und Bundesregierung, durch hohe Fördersummen die notwendigen Investitionen des ThyssenKrupp-Konzerns in die Wasserstofftechnologie zu ermöglichen. Ziel dieser Maßnahmen ist laut Dokument der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die Sicherung wettbewerbsfähiger und klimaneutraler Industrieunternehmen in der Region.
Gleichzeitig wird auf einen rückläufigen betrieblichen Flächenbedarf der Stahlindustrie verwiesen. Angesichts des Mangels an Gewerbe- und Industrieflächen in Bochum besteht seitens der Stadt Interesse an Flächen, die für den Konzern nicht mehr betrieblich notwendig sind. Die Resolution appelliert daher an die Landes- und Bundesregierung, in den laufenden Gesprächen über Fördermittel die Nachfolgenutzung solcher Flächen zu thematisieren und abzusichern. Damit soll gewährleistet werden, dass diese Areale der kommunalen und regionalen Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR) - 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum
- Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20241054 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für verschiedene Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum.
Der Antrag legt konkrete Personalkonstellationen für zahlreiche Gremien fest. Betroffen sind unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling. Darüber hinaus umfasst die Vorlage Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse für die Eigenbetriebe, Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Rechnungsprüfung, Schule und Bildung, Sport, Bewegung und Freizeit, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa, Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie den Wahlprüfungsausschuss.
Für die jeweiligen Ausschüsse werden neben den direkt genannten Mitgliedern auch die Stellvertretungen definiert. Der Antrag sieht vor, dass die restlichen Ratsmitglieder der SPD-Fraktion in einer festgelegten Reihenfolge als stellvertretende Mitglieder in den entsprechenden Gremien eingesetzt werden sollen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20241100 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 202
41100 für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 2. Mai 2024 befasst sich mit der Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die Ausschüsse des Rates. Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Rat, Barbara Jessel und Sebastian Pewny, vorgelegt.
Die Vorlage enthält Vorschläge für die Besetzung zahlreicher Gremien. Dazu gehören unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling. Weitere betroffene Ausschüsse sind die Eigenbetriebe, Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Rechnungsprüfung, Schule und Bildung, Sport, Bewegung und Freizeit, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. Auch der Wahlprüfungsausschuss ist Teil der personellen Regelungen.
Neben den Ratsmitgliedern werden in dem Antrag auch sachkundige Bürger für die Mitwirkung in den Ausschüssen vorgeschlagen. Für bestimmte Positionen ist zudem vorgesehen, dass im Falle einer Nichtwahl als direktes Mitglied die bisherige Funktion als sachkundiger Einwohner fortgeführt wird.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20241100/1 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20241100/1 zur Sitzung des Rates am 2. Mai 2024 legt die Fraktion der Grünen im Rat Bochum Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse des Rates vor. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse.
Die Vorlage enthält eine Liste von Personen, die für die Mitgliedschaft in Gremien wie dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgeschlagen werden. Für die Positionen der stellvertretenden Mitglieder sieht der Antrag vor, dass alle weiteren Ratsmitglieder der Fraktion der Grünen im Rat in alphabetischer Reihenfolge als Stellvertreter fungieren sollen.
Darüber hinaus regelt das Dokument den Status von sachkundigen Bürgern in bestimmten Ausschüssen. Für die Fälle, in denen Personen wie Kemal Güler im Ausschuss für Kultur und Tourismus oder Egbert Hornberg im Ausschuss für Planung und Grundstücke nicht direkt als Mitglieder gewählt werden, ist vorgesehen, dass sie ihre Funktion als sachkundige Einwohner beibehalten.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder derAusschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241074 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 2. Mai 2024 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist der Tagesordnungspunkt zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse des Rates.
Mit dem Antrag beabsichtigt die Fraktion, die personelle Zusammensetzung zahlreicher Gremien festzulegen. Die vorgeschlagenen Listen enthalten Vorschläge für die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling. Des Weiteren umfasst der Antrag Vorschläge für den Betriebsausschuss der Eigenbetriebe, die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Rechnungsprüfung, Schule und Bildung, Sport, Bewegung und Freizeit, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. Zudem sind Vorschläge für den Wahlprüfungsausschuss enthalten.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20241081 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 einen Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 20241081 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum.
Mit dem Vorschlag werden personelle Besetzungen für verschiedene städtische Gremien angestrebt. Für den Haupt- und Finanzausschuss schlägt die Fraktion Nicole Scheer als Mitglied sowie Jens Wittbrodt, Christian Krampitz, Lars Schmidt und Markus Schröder als stellvertretende Mitglieder vor. Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird Lars Schmidt als Mitglied und eine Gruppe bestehend aus Barbara Winter, Christian Krampitz, Jens Wittbrodt, Nicole Scheer und Markus Schröder als Stellvertreter vorgeschlagen.
Der Antrag umfasst zudem Besetzungsvorschläge für den Ausschuss für Beteiligung und Controlling mit Markus Scheer als Mitglied sowie Manuel Gust, Nicole Scheer, Lars Schmidt, Markus Schröder und Jens Wittbrodt als Stellvertreter. Weitere personelle Vorschläge beziehen sich auf die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Schule und Bildung, Sport, Bewegung und Freizeit, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. Auch für den Betriebsausschuss der Eigenbetriebe werden Mitglieder und Stellvertreter benannt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20241081/1 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 einen Änderungsantrag zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse vorgelegt. Der Antrag enthält konkrete Vorschläge für die personelle Besetzung verschiedener Gremien im Rat der Stadt Bochum.
Für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss schlägt die Fraktion Nicole Scheer als Mitglied vor. In den Ausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Kultur und Tourismus wird Lars Schmidt als Mitglied vorgeschlagen. Für den Ausschuss für Beteiligung und Controlling sowie den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sieht der Vorschlag Markus Scheer als Mitglied vor. Jens Wittbrodt wird als Mitglied für die Ausschüsse Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie den Wahlprüfungsausschuss nominiert. Christian Krampitz soll als Mitglied in den Ausschüssen für Schule und Bildung sowie Sport, Bewegung und Freizeit fungieren. Markus Schröder wird als Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgeschlagen.
Zusätzlich umfasst der Antrag Vorschläge für die stellvertretenden Mitglieder aller genannten Ausschüsse, wobei unter anderem Jens Wittbrodt, Christian Krampitz, Nicole Scheer, Lars Schmidt und Markus Schröder auf den Listen stehen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger -Zur Vorlage · 20241067 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20241067 legt die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum vor. Der Antrag bezieht sich auf die 31. Sitzung des Rates am 2. Mai 2024 und behandelt den Tagesordnungspunkt zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse.
Der von Fraktionsvorsitzendem Jens Lücking eingereichte Vorschlag benennt konkrete Personen für die Besetzung der Gremien als ordentliche Mitglieder sowie als Stellvertreter. Die Liste umfasst unter anderem den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling. Des Weiteren werden personelle Vorschläge für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe, die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Rechnungsprüfung, Schule und Bildung, Sport und Bewegung und Freizeit, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung und den Wahlprüfungsausschuss enthalten.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20241108 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Besetzung der verschiedenen Ausschüsse des Rates vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1 und betrifft die Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder für die städtischen Ausschüsse.
Mit dem vorliegenden Dokument schlägt die Fraktion unter der Leitung von Fraktionsvorsitzendem Felix Haltt eine spezifische personelle Zusammensetzung für zahlreiche Gremien vor. Dies umfasst unter anderem den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling. Darüber hinaus werden Besetzungen für die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke sowie für Schule und Bildung vorgeschlagen.
Der Antrag umfasst zudem Vorschläge für die Ausschüsse für Sport, Bewegung und Freizeit, für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa, für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie für den Betriebsausschuss der Eigenbetriebe. Ebenso sind die Besetzungen für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Wahlprüfungsausschuss Bestandteil des Antrags. Für jedes der genannten Gremien werden sowohl ordentliche Mitglieder als auch Stellvertreter benannt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20241108/1 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241108/1 einen Änderungsantrag zur Besetzung der Ausschüsse des Rates vorgelegt. Der Antrag behandelt die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für verschiedene Fachausschüsse der Stadtverwaltung.
Der Entwurf, der von Fraktionsvorsitzendem Felix Haltt unterzeichnet wurde, legt eine Liste der vorgeschlagenen Personen für die verschiedenen Gremien fest. So wird beispielsweise Felix Haltt als Mitglied für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vorgeschlagen. Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziale Angelegenheiten ist Luisa-Maximiliante Pischel als Mitglied vorgesehen.
Die Vorlage umfasst zudem Besetzungsvorschläge für die Ausschüsse für Beteiligungen und Controlling, Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur sowie Planung und Grundstücke. Weitere Gremien wie der Ausschuss für Schule und Bildung, der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit sowie der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sind ebenfalls Bestandteil des Antrags. Darüber hinaus regelt das Dokument die Zusammensetzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe, des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Wahlprüfungsausschusses durch die Benennung von Mitgliedern und deren Stellvertretern.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit" -Zur Vorlage · 20241109 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag der Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 2. Mai 2024 befasst sich mit der Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die Ausschüsse des Rates.
Der Antrag sieht vor, bestimmte Personen für die Besetzung verschiedener Gremien zu wählen. Für den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Ausschuss für Planung und Grundstücke werden Mehriban Özdogan, Gültaze Aksevi und Mehtap Yildirim als Mitglieder oder Stellvertreter vorgeschlagen. Die personellen Vorschläge umfassen zudem die Besetzung des Betriebsausschusses für Eigenbetriebe, des Ausschusses für Kultur und Tourismus, des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie des Rechnungsprüfungsausschusses und des Ausschusses für Schule und Bildung. Für den Ausschuss für Sport und Bewegung und Freizeit wird Burak Uzan als Mitglied vorgeschlagen, während die Stellvertretungen durch Mehtap Yildirim, Gültaze Aksevi und Mehriban Özdogan vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Gruppe "PARTEI & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20241095 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag 20241095 zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 2. Mai 2024 befasst sich mit der Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für verschiedene Ausschüsse des Rates. Der von Dr. Volker Steude unterzeichnete Antrag enthält die personellen Vorschläge für die Besetzung der betroffenen Gremien.
Für den Ausschuss für Beteiligung und Controlling wird Uwe Nölke als ordentliches Mitglied vorgeschlagen, wobei Kai Reese, Laura Müller, Wolfgang Hoinko und Rainer Kühn als stellvertretende Mitglieder vorgesehen sind. Im Bereich des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur ist die Wahl von Nikolas Lange als ordentliches Mitglied sowie von Tobias Penoni, Martin Zöpel, Timm Schmieder und Ulrich Schraps als Stellvertreter beantragt.
Des Weiteren umfasst der Antrag Vorschläge für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. Hier wird Stefan Hiltwasky als ordentliches Mitglied vorgeschlagen. Die Liste der stellvertretenden Mitglieder beinhaltet Jonas Herbertz, Stefanie Beckmann, Philipp Unger sowie Heike Kühn.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- 1.2Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts Schauspielhaus Bochum AöR zur Aufnahme der Bochumer Symphoniker und des Planetariums BochumZur Vorlage · 20240327 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Schauspielhaus Bochum vorgelegt. Geplant ist, die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum, die derzeit als Ämter der Stadtverwaltung geführt werden, in die bestehende AöR zu integrieren. Die Zusammenführung soll im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit Wirkung zum 1. August 2025 erfolgen.
Durch die Erweiterung sollen die Institute eine größere unternehmerische Selbstständigkeit erhalten und administrative Synergien nutzen. Die neue Struktur sieht vor, dass die drei Häuser unter einem gemeinsamen institutionellen Dach agieren, wobei die administrativen Funktionen in einer zentralen Verwaltung gebündelt werden. Der Vorstand der erweiterten AöR wird sich aus den jeweiligen Leitungen der drei Institute sowie einer kaufmännischen Direktion zusammensetzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung des Geschäftsjahres an die Spielzeiten, sodass dieser künftig von August bis Juli läuft. Dies soll die Wirtschaftsplanung und -führung erleichtern. Der bisherige Verwaltungsrat der AöR bleibt für die laufende Amtszeit in seiner personellen Besetzung zuständig. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung 0Dagegen 1 (BD)Dafür 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:Freie Bürger, Partei&Stadtgestalter, LINKE.)
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (19. Sitzung) — Die CDU und Die Linke nehmen nicht an der Abstimmung teil. Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten. 1. Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dagegen: 1 (BD) Enthaltungen: keine Dafür:10 (SPD, Die Grünen, Die Partei&Stadtgestalter, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB) - 1.3Schauspielhaus Bochum AöR, Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2022-31.07.2023Zur Vorlage · 20240400 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird um die Genehmigung des Jahresabschlusses der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 gebeten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat für diesen Berichtszeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gesamtleistung der Spielzeit stieg von rund 25,6 Millionen Euro im Vorjahr auf etwa 25,9 Millionen Euro an. Darin enthalten ist ein Zuschuss der Stadt Bochum in Höhe von rund 19,9 Millionen Euro. Demgegenüber standen Gesamtaufwände von etwa 25,5 Millionen Euro, was zu einem Jahresüberschuss von 448.367,93 Euro führte. Die Besucherzahlen konnten im Vergleich zum Vorjahr von rund 54.000 auf über 125.000 Gäste gesteigert werden.
Die Beschlussvorlage sieht zudem vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Darüber hinaus wird die Entlastung des Vorstands, bestehend aus Intendant Johan Simons und dem Kaufmännischen Direktor Dr. Matthias Nowicki, sowie die Entlastung des Verwaltungsrats beantragt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Punkt 1-3 der BeschlussvorlageEinstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 0Dafür: 15 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter,UWG.Freie Bürger, BD)Punkt 4 der BeschlussvorlageEinstimming nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (19. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.4Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse BochumZur Vorlage · 20240766 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse Bochum vorgelegt. Der aktuelle Vertrag von Andreas Wilming endet zum 31. Dezember 2024. Auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum vom 13. März 2024 soll dem Vorstandsmitglied eine Wiederbestellung angeboten werden.
Die vorgeschlagene neue Amtszeit würde am 1. Januar 2025 beginnen und am 28. Februar 2029 enden. Gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen bedarf die Wiederbestellung der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers.
Der Vorgang durchläuft im April 2024 die entsprechenden Vorberatungen im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 2. Mai 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 0Dafür: 15 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter,UWG:Freie Bürger, BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) – Nachfolge Herr Ralf MeyerZur Vorlage · 20240791 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Vertretungen in städtischen Beteiligungsunternehmen vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll Dr. Thomas Wollinger als Nachfolger für Ralf Meyer in die Gesellschafterversammlungen bestimmter Unternehmen des Konzerns Bochum WirtschaftsEntwicklung (WEG) berufen werden. Hintergrund der Neubenennung ist eine veränderte Geschäftsführerstruktur innerhalb der WEG, die zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist.
Konkret umfasst der Vorschlag die Vertretung in der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis, der Zentren für Wissenstransfer Bochum GmbH sowie der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG). In diesen Gremien soll Dr. Wollinger die Rechte der Stadt Bochum beziehungsweise der WEG ausüben. Die bisherigen Benennungen weiterer Vertreter der Stadt in anderen Beteiligungsgesellschaften bleiben von dieser Vorlage unberührt. Der Rat der Stadt Bochum wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1(BD)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter,UWG.Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) für die Amtszeit vom 01.02.2025 bis 31.01.2030Zur Vorlage · 20240785 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Die neue Amtszeit ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2030 vorgesehen. Das Rechtsamt hat hierzu eine Beschlussvorlage eingereicht, mit der die Benennung von sechs Personen beantragt wird.
Hintergrund des Verfahrens ist das Ende der aktuellen Amtszeit sowie die Aufforderung der Präsidentin des OVG NRW, bis Mitte Juni 2024 Vorschläge für die nächste Periode einzureichen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen kreisfreie Städte in einem fünfjährigen Rhythmus eine solche Liste erstellen. Für die Aufnahme der Kandidaten in die Vorschlagsliste ist im Rat eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die Liste muss neben den Namen auch Geburtsort, Geburtstag und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.
In der vorangegangenen Amtsperiode wurden Hanan Schatz, Karin Franz, Wolfgang Cordes und Hans Henneke zur Wahl vorgeschlagen, woraufhin das OVG NRW Karin Franz und Wolfgang Cordes als ehrenamtliche Richter wählte. Die Beratung der aktuellen Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss im April 2024, bevor der Rat im Mai 2024 über die neue Liste entscheidet.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.6.1Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen für die Amtszeit vom 01.02.2025 bis 31.01.2030 - Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU -Zur Vorlage · 20240981 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20240981 für die Ratssitzung am 2. Mai 2024 befasst sich mit der Vorschlagsliste zur Wahl ehrenamtlicher Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Die vorgesehene Amtszeit für diese Positionen umfasst den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2030.
Die Fraktionen SPD im Rat, Die Grünen im Rat sowie die CDU-Ratsfraktion beantragen, dem Oberverwaltungsgericht NRW eine Liste mit vier Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt eines ehrenamtlichen Richters bzw. einer ehrenamtlichen Richterin vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Personen werden aus den Vertretungen der beteiligten Fraktionen benannt. Mit diesem Antrag wird die Zusammensetzung der Vorschlagsliste für die Wahl zum Oberverwaltungsgericht für die kommende Amtsperiode festgelegt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- 1.6.2Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) für die Amtszeit vom 01.02.2025 bis 31.01.2030 - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20241089 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat mit der Vorlage 20241089 einen Änderungsantrag für die Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist der Tagesordnungspunkt 1.6, welcher die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen für die Amtszeit vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2030 behandelt.
Mit diesem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, dem Oberverwaltungsgericht NRW einen weiteren Kandidaten für das Amt eines ehrenamtlichen Richters bzw. einer ehrenamtlichen Richterin vorzuschlagen. Die Ratsfraktion beantragt die Aufnahme von Lars Schmidt in die entsprechende Vorschlagsliste. Der Antrag wurde von Nicole Scheer im Namen der Fraktion Bündnis Deutschland eingereicht.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- 1.7Ein sicheres und robustes Straßennetz für Bochum: Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, Tempozonenanpassungen, Umstufungen im klassifizierten StraßennetzZur Vorlage · 20232532/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen legt eine Beschlussvorlage zur Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, der Anpassung von Tempozonen sowie zur Umstufung im klassifizierten Straßennetz vor. Grundlage der Vorlage ist ein Prüfauftrag aus dem Jahr 2021. Im Zuge eines Online-Beteiligungsverfahrens bewerteten Bürger die Vorschläge der Stadtverwaltung, wobei über 90 Prozent der Verwaltungsvorschläge eine positive Zustimmung erhielten. Die meisten Anregungen der Bürgerinnen und Bürger bezogen sich auf Temporeduzierungen oder die Herausnahme von Straßen aus dem Vorbehaltsnetz; ein Großteil dieser Anliegen musste jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie zur Wahrung des Netzzusammenhangs abgelehnt werden.
Hinsichtlich des Vorbehaltsstraßennetzes sieht die Vorlage im Vergleich zum Entwurf von 2022 keine grundlegenden Änderungen vor, mit Ausnahme der Aufnahme der Bergener Straße in das Netz. Das klassifizierte Straßennetz wird um Anpassungen auf Basis von Anregungen der Bezirksvertretung Nord sowie durch Verwaltungsergänzungen erweitert. Im Bereich der Tempozonen werden aufgrund von Bürgeranregungen punktuelle Änderungen vorgenommen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderungen des Vorbehaltsstraßennetzes zu verabschieden und die Anpassungen am klassifizierten Straßennetz der Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen. Rein beschilderungstechnische Änderungen an Tempo-30-Zonen sollen als laufendes Geschäft der Verwaltung umgesetzt werden; für bauliche Veränderungen sind separate Beschlussvorlagen vorgesehen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.04.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 8 (SPD, Grüne)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB) - 1.7.1Ein sicheres und robustes Straßennetz für Bochum: Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, Tempozonenanpassungen, Umstufungen im klassifizierten Straßennetz - Änderungsantrag der Gruppe "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20241072 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 2. Mai 2024 wird eine Anpassung des Straßennetzes vorgeschlagen. Der von Dr. Volker Steude eingereichte Antrag bezieht sich auf die Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, Tempozonenanpassungen sowie Umstufungen im klassifizierten Straßennetz.
Der Antrag sieht vor, die Änderung des Vorbehaltsstraßennetzes gemäß der ursprünglichen Vorlage zu beschließen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die geplante Entfernung von Straßen oder Straßenabschnitten aus dem Vorbehaltsnetz, sofern diese der direkten Erschließung von Wohngebäuden dienen und an Wohngebäude angrenzen. Sobald die gesetzlichen Regelungen dies zulassen, sollen für diese Bereiche Tempo-30-Zonen angeordnet werden.
Die Änderungen am klassifizierten Straßennetz sollen der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Straßenaufsichtsbehörde angezeigt werden; die Anpassungen werden anschließend den zuständigen Gremien als eigenständige Vorlagen vorgelegt. Zudem regelt der Antrag den Umgang mit Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu weiteren Tempo-30-Zonen. Solche Anregungen sollen durch die Verwaltung umgesetzt werden, sofern sie lediglich die Änderung der Beschilderung betreffen. Für bauliche Veränderungen sind hingegen separate Beschlussvorlagen erforderlich.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- 1.7.2Ein sicheres und robustes Straßennetz für Bochum: Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, Tempozonenanpassungen, Umstufungen im klassifizierten Straßennetz - Änderungsantrag der Fraktionen CDU, UWG:Freie Bürger und FDP -Zur Vorlage · 20241111 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, UWG: Freie Bürger und FDP haben einen Änderungsantrag zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag sieht vor, bestimmte Passagen eines bereits beschlossenen Änderungsantrags aus dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur zurückzunehmen.
Konkret soll die Aufforderung an die Verwaltung, die Auswirkungen einer Abbindung der Straße In der Provitze zu prüfen, gestrichen werden. Ebenso sollen die Rückstufung der Schöllmannstraße, der Bleckstraße und der Bergmannstraße auf Anliegerverkehr sowie ein zusätzliches LKW-Durchfahrtverbot für die südliche Bergmannstraße zurückgenommen werden. Zudem wird die Herausnahme der Friederikastraße aus dem Vorbehaltsstraßennetz beantragt.
Die Antragstellenden führen an, dass eine Änderung der Verkehrsführung in der Straße In der Provitze zu einer Verlagerung des Verkehrs auf umliegende Straßen und zu Schwierigkeiten bei der Anfahrt zum Hannibal Einkaufszentrum führen könnte. Für die Schöllmannstraße, die Bleckstraße und die Bergmannstraße werden ähnliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss erwartet.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- im AMI am 17.04.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 1.8Gründung des Vereins „UniverCity Bochum e.V.“Zur Vorlage · 20240686 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt den Beitritt zum neu zu gründenden gemeinnützigen Verein „UniverCity Bochum e.V.“. Der Verbund, der bereits seit 2009 als Netzwerk besteht, soll zum Sommer 2024 die Rechtsform eines Vereins annehmen, um als eigenständiger Akteur im Innovationsökosystem der Stadt zu agieren. Ziel der Neugründung ist es, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Stadtgesellschaft zu fördern und Bochum als Wissensstadt zu stärken.
Der Verein setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern, darunter die wissenschaftlichen Institutionen und die Stadt Bochum, sowie fördernden Mitgliedern wie der IHK, der Bochum Wirtschaftsentwicklung und Bochum Marketing zusammen. Der Oberbürgermeister soll für die Stadt Bochum die Funktion im Vorstand übernehmen. Zur Umsetzung der Satzungszwecke wird eine Geschäftsstelle unter der Leitung einer Geschäftsführung eingerichtet. Die finanzielle Beteiligung der Stadt richtet sich nach einer neuen Beitragsordnung.
Als Partner des Vereins sind neben sieben Hochschulen, darunter die Ruhr-Universität Bochum, die Hochschule Bochum und die Folkwang Universität der Künste, auch verschiedene außeruniversitäre Einrichtungen wie das Deutsche Bergbau-Museum oder das Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre beteiligt. Die inhaltliche Arbeit konzentriert sich auf die Bereiche Innovation, Bildung sowie den Dialog zwischen Wissenschaft und Stadtgesellschaft.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verlängerung des Betriebs von P&I Loga für die Landeshauptstadt Düsseldorf bis zum 31.12.2026Zur Vorlage · 20240819 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Verlängerung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Betrieb des IT-Verfahrens P&I Loga. Die bestehende Regelung für den Bereich Personalwirtschaft endet am 31. Dezember 2024 und soll nach dem vorliegenden Entwurf bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt werden.
Mit der Vorlage wird der Oberbürgermeister ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit Düsseldorf abzuschließen und zur Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Hintergrund ist die interkommunale Kooperation, bei der Bochum das IT-Verfahren unter anderem für Düsseldorf bereitstellt. Da der Lizenzvertrag der Stadt Bochum mit dem Anbieter P&I Personal und Informatik AG ebenfalls bis Ende 2026 läuft, wird eine entsprechende Anpassung der Kooperationspartner angestrebt. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit erfolgt laut Verwaltung im Interesse der Stadt Bochum, da die Landeshauptstadt Düsseldorf durch hohe Fallzahlen maßgeblich zum Deckungsbeitrag des Competence Center Personalwirtschaft beiträgt.
Die damit verbundenen Mehraufwendungen für die Jahre 2024 bis 2026 belaufen sich auf rund 93.000 Euro, 534.000 Euro beziehungsweise 547.000 Euro. Diese Kosten werden durch entsprechende Erträge aus Fallpreispauschalen vollständig refinanziert.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB) - 1.10Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Essen und Bochum - Letter of IntentZur Vorlage · 20240515 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Prüfung eines interkommunalen Projekts zwischen den Städten Bochum und Essen vorgelegt. Mit einem Letter of Intent sollen die Voraussetzungen für die Gründung einer gemeinsamen Akademie für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz untersucht werden. Im Rahmen einer geplanten Machbarkeitsstudie soll die Einrichtung als gemeinsame Institution beider Städte geprüft werden.
Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Prüfung des Grundstücks an der Grünstraße in Bochum-Wattenscheid. Hierbei sollen die Nutzungsmöglichkeiten sowie der Bedarf für ein mögliches Katastrophenschutzzentrum der Stadt Bochum verifiziert werden. Zur Durchführung des Vorhabens soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Diese soll rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Fragen sowie die Lehrinhalte klären. Die Finanzierung und Beauftragung der Machbarkeitsstudie wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage den zuständigen Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt, sobald die konkreten Bedarfe feststehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20240733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die zweite Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2024 vor. Diese umfasst 20 Aktivitäten, die auf dem im Dezember 2023 beschlossenen Orientierungsrahmen aufbauen. Ziel der Strategie ist die Entwicklung Bochums zu einer klimaneutralen Schwammstadt sowie die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Inhaltlich liegt der Fokus dieser Tranche unter anderem auf den Bereichen Mobilität, nachhaltige Bildung und Klimaanpassung. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören etwa die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, Initiativen für flächensparendes Wohnen sowie die Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit in Stadtkonzepten. Während die finanziellen Ressourcen für die meisten Aktivitäten im Haushalt 2024 enthalten sind, ist die Umsetzung bestimmter Vorhaben, wie etwa die Neufokussierung des Photovoltaik-Förderprogramms oder Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, von zusätzlichen Mitteln aus Bund oder Land abhängig.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Vorschläge für ein neues Controlling-System sowie eine Organisations- und Beteiligungsstruktur. Das Controlling soll die Wirksamkeit der Maßnahmen über SDG-Indikatoren und Projektwerkzeuge messbar machen. Zur Einbindung der Zivilgesellschaft ist zudem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsforums geplant, in dem Fachleute und Bürger gemeinsam an der Umsetzung der Strategie mitwirken sollen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 5 (CDU, FDP)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 3 (CDU)Gegenstimmen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINIKE.)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Partei, BSW)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — wird die Vorlage nach Feststellung durch Herrn Jentsch ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.12Entwicklungsträgervertrag mit der NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der Baulandentwicklung "Bahnhofsquartier Wattenscheid" hier: Auflösung des EntwicklungsträgervertragesZur Vorlage · 20233131 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der Baulandentwicklung „Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Der Vertrag, der ursprünglich im Dezember 201mu9 beschlossen wurde, soll rückwirkend zum 31. Dezember 2023 aufgelöst werden. Grund für diesen Schritt sind Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sowie die Verlagerung von Entwicklungsaufgaben auf private Investoren und die Wirtschafts-EntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG).
In verschiedenen Teilbereichen des Quartiers haben sich neue Zuständigkeiten ergeben. Während in der Fritz-Reuter-Straße Nord die WEG Grundstücke erwerben soll, wird im Bereich der Fritz-Reuter-Straße Süd das Gelände um den Bahnhof Wattenscheid nach einem Bestgebotsverfahren an einen Investor veräußert, der die Entwicklung eigenständig übernimmt. Im Bereich Wilhelm-Leithe-Weg Nord erfolgt die Entwicklung über die EPG, eine Tochter der Bochumer Wirtschaftsentwicklung. Für den südlichen Teil des Wilhelm-Leithe-Wegs ist ein privater Projektentwickler zuständig, nachdem dieser das Grundstück erworben hat. Die Flächenentwicklung in der Ridderstraße wurde auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.
Mit der Auflösung des Vertrages wird auch das bestehende Treuhandkonto geschlossen und das Guthaben an die Stadt Bochum überwiesen. Die weitere Finanzierung der kommunalen Baulandentwicklung soll künftig über den städtischen Haushalt erfolgen. Der Rat der Stadt Bochum soll über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20240445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Die Vorlage geht auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück und regelt die Möglichkeit, Verkaufsstellen im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu öffnen.
Für das Jahr 2024 sind für den Stadtbezirk Wattenscheid unter anderem das Sommerfest WAT 607 am 9. Juni sowie ein Weinfest am 15. September vorgesehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr für eine Dauer von jeweils fünf Stunden ab 13:00 Uhr erlaubt, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Als Kriterien für dieses öffentliche Interesse werden unter anderem die Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des stationären Einzelhandels angeführt.
Der Rat von Bochum soll über die Verordnung in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 entscheiden. Vor der abschließenden Entscheidung durch den Rat sind Anhörungen in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den relevanten Ausschüssen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (SPD, Grüne)Dafür: 14 (SPD, FDP, CDU, UWG:FB, BD)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 6 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB) - 1.14Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk LangendreerZur Vorlage · 20240447 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost beraten. Die Vorlage geht auf einen Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für das Jahr 2024 zurück. Ziel ist es, die Ladenöffnung im Rahmen von örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen zu ermöglichen, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu acht Sonntage pro Jahr erlaubt, wenn diese im Zusammenhang mit Veranstaltungen stehen. Die Vorlage listet verschiedene Termine für unterschiedliche Stadtteile auf, darunter die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni 2024 sowie weitere geplante Öffnungen in Wattenscheid, Linden und der Innenstadt. Ein ursprünglich vorgesehener Termin für den 22. Dezember 2024 im Bereich des Ruhr-Parks wurde bereits zurückgezogen.
Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für die rechtssichere Durchführung dieser Sonntagsöffnungen im Stadtbezirk Bochum-Ost festgelegt werden. Die Vorlage berücksichtigt dabei die Vorgaben zur Wahrung der Sonntagsruhe und die Notwendigkeit eines hinreichenden Sachgrundes gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB) - 1.15Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-SüdwestZur Vorlage · 20240448 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für den Stadtbezirk Bochum-Südwest vorsieht. Ziel der Verordnung ist es, das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu regeln.
Basierend auf Vorschlägen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. sind für das Jahr 2024 verschiedene Termine vorgesehen. Dazu gehören unter anderem das Sommerfest in Wattenscheid und die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni sowie „Hüftgold“ in Linden am 16. Juni. Weitere geplante Öffnungen betreffen die Lindener Meile am 8. September, den Musiksommer in der Innenstadt am selben Tag, das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem eine Öffnung anlässlich des Weihnachtsmarktes am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich geplanter Termin für den 22. Dezember im Ruhr-Park wurde zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr für eine Dauer von bis zu fünf Stunden ermöglicht. Die Verordnung sieht vor, dass die Öffnung an diesen Tagen in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Veranstaltungen stattfindet.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 14 (SPD, FDP, CDU, UWG:FB, BD)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 202240448Enthaltungen: 2 (Bündnis 90/Die Grünen)Dagegen: 1 (Bündnis 90/Die Grünen)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB) - 1.16GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Wassernetz Selm GmbHZur Vorlage · 20240967 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt, sich mit einem Geschäftsanteil von 50 Prozent an der neu zu gründenden Wassernetz Selm GmbH (WNS) zu beteiligen. Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, bedarf diese Beteiligung der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bochum. Das Ziel ist die Schaffung einer paritätischen Kooperationsgesellschaft zwischen der GELSENWASSER AG und der SWS (Stadtwerke Selm).
Im Rahmen dieses Modells bleibt die GELSENWASSER AG Eigentümerin des bestehenden Wassernetzes in Selm, verpachtet dieses jedoch an die WNS. Die neue Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für den Betrieb sowie die Errichtung von Neuanlagen. Während die technische Betriebsführung durch die GELSENWASSER AG erfolgt, obliegt die kaufmännische Leitung der SWS. Das Stammkapital der WNS beträgt 1,5 Millionen Euro, wobei sich beide Gesellschafter mit jeweils 750.000 Euro beteiligen.
Die Umsetzung der Kooperation ist für das Jahr 2024 vorgesehen, um die Wasserversorgung in Selm zum Übergang der Konzession am 1. Juli 2024 sicherzustellen. Da die Beteiligung eine Anzeige bei der Kommunalaufsicht erfordert, ist ein zeitnaher Beschluss notwendig, damit das gemeinsame Anzeigeverfahren der Städte Selm, Bochum und Dortmund bei der Bezirksregierung Arnsberg rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/PAR&StG/FASG/PAR/ OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FDP)dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/PAR&StG/FASG/PAR/ OB) - 1.17Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Wärmeplanung interkommunalZur Vorlage · 20241008 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum um die Maßnahme „Interkommunale Wärmeplanung Ruhrgebiet“ zu erweitern. Ziel des Antrags ist die Schaffung eines ruhrgebietsweiten Wärmenetzes sowie die Gründung einer entsprechenden Planungsgesellschaft.
Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen. In der Beschlussvorlage der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit wird ausgeführt, dass sich der gesetzliche Rahmen der kommunalen Wärmeplanung auf das Gemeindegebiet beschränkt. Zwar werden bei der Analyse von Anschlussmöglichkeiten und Wärmepotenzialen auch überörtliche Anbieter und Netze einbezogen, eine vorab festgelegte Ausrichtung auf ein großräumiges Wärmenetz würde jedoch die Planungsmöglichkeiten für die lokale Versorgung einschränken. Eine interkommunale Planungsgesellschaft könne zudem nicht als Bestandteil der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie geführt werden.
Für Themen, die über die Stadtgrenzen hinausgehen und mehrere Akteure betreffen, steht die Stadtverwaltung im Austausch mit dem Regionalverband Ruhr (RVR). Bereits im Februar 2024 wurde im Kommunalrat vereinbart, dass der RVR die Analyse von Schnittpunkten und stadtgrenzenüberschreitenden Potenzialen übernimmt. Die weitere inhaltliche Abstimmung erfolgt im Rahmen der Umweltbeigeordnetenkonferenz, da die interkommunale Koordination bereits im Aufgabenbereich des RVR verortet ist.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/PAR/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/PAR/OB) - 2.Anträge
- 2.1Stärkung der Innenstadt zur Chefsache machen!Zur Vorlage · 20240650 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland (BD) Ratsfraktion hat einen Antrag zur Stärkung der Bochumer Innenstadt für die Ratssitzung am 2. Mai 2024 vorgelegt. Der Antrag sieht die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, die sich mit der Belebung und Stärkung des Stadtkerns befassen soll. Die Leitung dieser Gruppe soll durch den Stab des Oberbürgermeisters Thomas Eiskirch erfolgen.
Die Arbeitsgruppe soll sich aus Vertretern aller im Rat vertretenen Fraktionen, Mitgliedern der Bochumer Wirtschaftsförderung sowie der Verwaltung zusammensetzen. Zudem sollen alle teilnahmeberechtigten Geschäftsinhaber, die in der Innenstadt ansässig sind, einbezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Struktur der Arbeitsgruppe zu erarbeiten, um sowohl ein breites Meinungsbild als auch die Arbeitsfähigkeit der Gruppe zu gewährleisten.
In der Begründung des Antrags führt die Fraktion Leerstände, beschmierte Fassaden und eine abnehmende Vielfalt im Einzelhandel an. Es wird die Notwendigkeit eines Konzepts betont, das auch die Erreichbarkeit und Parkmöglichkeiten berücksichtigt. Ziel ist es, die Attraktivität der Innenstadt durch ein vielfältigeres Angebot zu steigern. Die vorgeschlagene Arbeitsgruppe soll bestehende Bemühungen ergänzen und die Stärkung der Innenstadt als Priorität der Stadtverwaltung etablieren.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)dafür: 3 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)dafür: 3 (BD) - 2.2Eckwerte zum HaushaltZur Vorlage · 20240896 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für den kommenden Haushaltsentwurf der Stadt Bochum verschiedene Eckwerte beantragt. Im Bereich der Freizeitangebote fordert die Fraktion eine Verdopplung der Zuwendungen für das Projekt „Schwimm mit“ in den Jahren 2025 und 2026 sowie die Erstellung eines Plans zur Sanierung von Lehrschwimmbecken, inklusive einer Budgetplanung nach Stadtbezirken. Zudem wird die Einrichtung von zwei Seniorenbüros pro Stadtbezirk angestrebt.
Hinsichtlich der Haushaltsführung bittet die Fraktion um eine Prüfung zur Verbesserung des Ausgabenmanagements in allen Dezernaten und Ämtern sowie um die Bereitstellung von Mitteln für die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts für das Stadtgebiet. Bezüglich der finanziellen Belastungen aus der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg wird ein Plan zur möglichst zeitnahen Tilgung der Schulden gefordert, statt die gesetzlich mögliche Abschreibungsfrist von 50 Jahren auszuschöpfen.
Im Bildungsbereich beantragt die Fraktion die Erstellung eines Finanzplans für den Bau notwendiger Schulen innerhalb der nächsten fünf Jahre, um den Betrieb von Schulcontainern zu beenden. Schließlich wird eine stufenweise Abschaffung der Kitagebühren vorgeschlagen, bei der die Beiträge über einen Zeitraum von vier Jahren jährlich um 25 Prozentpunkte reduziert werden sollen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)dagegen: 4 (FASG/PAR)dafür: 3 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)dagegen: 4 (FASG/PAR)dafür: 3 (BD) - 2.3Eckwerte zum Doppelhaushalt 2025/2026Zur Vorlage · 20240907 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag an den Oberbürgermeister vorgelegt, der verschiedene Schwerpunkte für den Doppelhaushalt 2025/2026 behandelt. Die Verwaltung soll prüfen, die genannten Themen in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Im Bildungsbereich werden der Ausbau von Kita-Plätzen im U3-Bereich sowie die Bereitstellung von Mitteln für die Ganztagsbetreuung an Schulen gefordert, um eine Betreuungsquote von 80 Prozent zu erreichen. Zudem wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien für ein weiteres Gymnasium und eine Realschule beantragt.
Hinsichtlich der städtischen Infrastruktur regt der Antrag verstärkte Investitionen in den Erhalt und Ausbau von Straßen, Brücken, Radwegen und öffentlichen Plätzen an. Dies umfasst auch die Sicherstellung von Schulwegen sowie die Instandhaltung von Grünanlagen und Friedhofswegen durch einen Sonderfonds. Für die Verkehrssteuerung wird die Erarbeitung eines Konzepts zur intelligenten Steuerung angestrebt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Kommunalen Ordnungsdienst, für den die Einstellung von zehn zusätzlichen Mitarbeitenden sowie die Umsetzung einer Innenstadtwache gefordert werden. Im Bereich Bauen und Wohnen wird eine Beschleunigung der Entwicklung von Potenzialflächen für Wohn- und Gewerbenutzung beantragt. Abschließend sieht der Antrag die Bereitstellung von Planungskosten für eine multifunktionale Sporthalle vor, die auch für Leichtathletikwettbewerbe nutzbar sein soll.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 58 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)dagegen: 1 (PAR)dafür: 18 (CDU/FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 58 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)dagegen: 1 (PAR)dafür: 18 (CDU/FASG) - 2.4Eckwerte zum Doppelhaushalt 2025/2026Zur Vorlage · 20240936 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag für die 31. Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 bittet der Fraktionsvorsitzende Jens Lücking die Verwaltung, verschiedene Themen auf ihre Aufnahme in den Doppelhaushalt 2025/2026 zu prüfen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Sauberkeit und Sicherheit im Stadtgebiet. Hier sollen Mittel für eine Aufstockung der Mülldetektive sowie des kommunalen Ordnungsdienstes bereitgestellt werden, um illegale Müllablagerungen zu reduzieren und die Vollstreckung von Verstößen zu verbessern.
Im Bereich der Schulentwicklung wird die Bereitstellung von Planungskosten für eine Grundschule in Wattenscheid-Mitte gefordert, basierend auf einem Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2018. Zudem beantragt der Antrag eine Erhöhung der Haushaltsmittel für die Instandhaltung und Sanierung von Gehwegen, um die Nutzbarkeit für Fußgänger und Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Kulturinstitutionen wird eine personelle Ausstattung für das Kunstmuseum sowie das Planetarium angestrebt. Schließlich sieht der Antrag Mittel für die Sanierung der Gastronomie im Stadtpark vor, damit diese zum Jubiläum im Jahr 2027 wieder zur Verfügung stehen kann.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/OB)dagegen: 1 (PAR)dafür: 8 (UWG:FB/FDP/FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/OB)dagegen: 1 (PAR)dafür: 8 (UWG:FB/FDP/FASG) - 2.5Klarmachen zur Haushaltswende! – Eckwerte zum Doppelhausaushalt 2025/2026Zur Vorlage · 20240939 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Vorlage 20240939 einen Antrag für die Ratssitzung am 2. Mai 2024 eingereicht. Darin wird die Verwaltung beauftragt, verschiedene Themenschwerpunkte für den kommenden Doppelhaushalt 2025/2026 zu prüfen und das Ergebnis dem Rat vorzulegen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer Senkung der Gewerbesteuer zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Unternehmensansiedlungen. Zudem soll die Verwaltung Möglichkeiten zur Entlastung bei der Grundsteuer untersuchen, insbesondere im Kontext der Auswirkungen des neuen Bewertungsmodells.
Der Antrag sieht zudem eine weitere Reduzierung von Bagatellsteuern vor, wobei eine schrittweise Absenkung oder langfristige Abschaffung der Hundesteuer angestrebt wird. Im Bereich der städtischen Unternehmen wird die Prüfung einer schrittweisen Privatisierung der Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO) vorgeschlagen, um finanzielle Belastungen des Haushalts zu vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einführung eines Bürgerhaushalts unter Nutzung der Software CONSUL zur Förderung der Bürgerbeteiligung. Des Weiteren soll die Verwaltung Rahmenbedingungen für ein aktiveres Sponsoring in Bereichen wie Sport und Kultur erarbeiten. Abschließend wird die Prüfung von Anreizen für hybride Arbeitsmodelle im Homeoffice gefordert, um Büroflächen sowie damit verbundene Kosten für Miete, Energie und Reinigung zu reduzieren.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FASG/PAR&StG/OB)dagegen: 1 (PAR)dafür: 2 (FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FASG/PAR&StG/OB)dagegen: 1 (PAR)dafür: 2 (FDP) - 2.6Perspektiven für den Haushalt 2025 / 2026 und weitere FolgejahreZur Vorlage · 20240997 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Antrag mit der Nummer 20240997 befasst sich mit den Perspektiven für den Haushalt 2025/2026 sowie für die darauffolgenden Jahre. Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ beantragen, dass die Verwaltung bestimmte Aspekte für die Aufnahme in den Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 prüft. Die daraus resultierenden Vorschläge sollen der Ratssitzung am 2. Mai 2024 vorliegen.
Als Begründung für das Ersuchen wird angeführt, dass vor einer Entscheidung der Fraktionen über mögliche Eckwerte die Berichterstattung der Kämmerin im Haupt- und Finanzausschuss abzuwarten sei. Diese Berichterstattung zu den Rahmendaten des Haushalts 2025/2026 ist für die Sitzung des Ausschusses am 24. April 2024 angesetzt. Der Antrag dient somit der Vorbereitung von Entscheidungen über haushaltsrelevante Eckwerte auf Basis der offiziellen Rahmendaten.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - Perspektiven für den Haushalt 2025 / 2026 und weitere FolgejahreZur Vorlage · 20240997/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Grünen haben einen Antrag zur Sitzung des Rates am 2. Mai 2024 vorgelegt, der verschiedene Schwerpunkte für die Haushaltsplanung 2025/2026 behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit der Ferienpass dauerhaft kostenfrei gestaltet, Familiengrundschulzentren stabilisiert und die Kita- sowie Schulsozialarbeit durch zusätzliche Mittel ausgebaut werden können. Ein zentraler Punkt ist die Schaffung eines Kommunalen Programms Nachhaltige Transformation, welches bestehende Förderprogramme für energetische Sanierung und Stadtentwicklung zusammenführen und über digitale Wege bürgerfreundlich zugänglich machen soll.
Des Weiteren sieht der Antrag die Entwicklung von Quartierskonzepten vor, um demografischen Wandel und migrationssensible Beratungsangebote in den Stadtteilen zu unterstützen. Für die Bodensanierung sollen Mittel im Sondervermögen „Grundstücksentwicklung Bochum“ bereitgestellt werden. Im Bereich Mobilität wird eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV an mehreren Samstagen pro Jahr vorgeschlagen, um den lokalen Handel zu stärken. Ergänzend fordert die Vorlage Mittel für die Pflege des Bahnhofsvorplatzes, die Fortführung von Programmen zur Aufwertung von Brücken und Unterführungen sowie die Sicherung der Finanzierung für Berufskollegs und internationale Sprachangebote in der Stadtverwaltung.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 26 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/PAR)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 26 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/PAR) - 2.7Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20240908 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Überarbeitung von § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung, welcher die Handhabung von Anfragen und Anträgen regelt.
Der Vorschlag sieht vor, den ersten Spiegelstrich des genannten Paragrafen zu streichen. Dieser erlaubt es dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin derzeit, Anfragen zurückzuweisen, sofern die gewünschte Auskunft innerhalb der letzten zwölf Monate bereits erteilt wurde. Die Fraktion führt an, dass diese Regelung nicht mit § 55 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar sei. Nach dieser Rechtsgrundlage haben Rats- und Ausschussmitglieder das Recht auf Auskunft und Stellungnahme zu allen Sach- und Verfahrensbereichen, wobei ein grundsätzliches Zurückweisen von Anfragen aufgrund bereits erteilter Informationen rechtlich nicht zulässig sei.
Die Verwaltung soll mit der Überarbeitung des Paragrafen beauftragt werden, um eine mit dem Kommunalrecht vereinbare Fassung zur Beschlussfassung an den Rat vorzulegen. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass eine Auskunftserteilung zwar durch Verweis auf bereits vorhandene Informationen erfolgen kann, sofern diese den aktuellen Sachstand widerspiegeln, ein pauschales Ablehnungsrecht jedoch nicht besteht.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.8Erweiterung des Park+Ride-Angebots in BochumZur Vorlage · 20240909 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Erweiterung des Park+Ride-Angebots in der Stadt gestellt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verwaltung weitere geeignete Standorte für die Errichtung neuer Park+Ride-Anlagen ermittelt und ein entsprechendes Konzept für deren Umsetzung den zuständigen Gremien vorlegt.
Mit diesem Vorhaben sollen Berufspendler sowie weitere Bürgerinnen und Bürger verstärkt für den öffentlichen Personennahverkehr gewonnen und der Fahrzeugverkehr verringert werden. Der Antrag, eingereicht von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Stefan Jox, weist auf die Unterstützung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hin, der den Neu- und Ausbau solcher Anlagen sowie die Installation technischer Systeme zur Echtzeit-Erfassung des Belegungsgrads fördert. Zudem wird angeführt, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Park+Ride-Stellplätze als Bestandteil der Verkehrswende unterstützt, wodurch ein Großteil der anfallenden Kosten förderfähig sein könnte.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.8.1Erweiterung des Park+Ride-Angebots in Bochum - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20241110 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Rates am 2. Mai eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.8, welcher die Erweiterung des Park+Ride-Angebots in Bochum behandelt.
Mit diesem Vorhaben möchte die Fraktion unter der Leitung von stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Léon Beck den bestehenden Beschlussvorschlag ergänzen. Der Antrag fordert, dass die Erarbeitung eines Konzepts zur Erweiterung der Park+Ride-Anlagen in enger Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum oder anderen Hochschulen im Stadtgebiet durchgeführt werden soll. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag wurde nicht vorgelegt; die entsprechende Erläuterung ist laut dem Dokument für eine mündliche Ausführung während der Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.9Unterstützung der Gastronomie durch Verzicht auf die SondernutzungsgebührenZur Vorlage · 20240910 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag gestellt, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Freisitzen in der Gastronomie zu verzichten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Gebühren bis zum 31. Dezember 2025 auszusetzen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die wirtschaftliche Lage der Branche, die durch gestiegene Kosten und Personalmangel geprägt ist. Unter Verweis auf eine Studie der Creditreform wird auf die bundesweite Schließung zahlreicher Betriebe sowie auf Insolvenzanträge seit 2020 hingewiesen. Zudem wird angeführt, dass die Umsätze im Vergleich zu September 2019 weiterhin unter dem damaligen Niveau liegen. Die Maßnahme soll die Bochumer Gastronomie unterstützen, um die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Treffpunkten in den Stadtteilen zu sichern. Als Referenz für eine vergleichbare Entscheidung wird die Stadt Berlin genannt. Eine Evaluierung der Regelung durch den Rat ist für Dezember 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 49 (SPD/Grüne/PAR/OB)dafür: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 49 (SPD/Grüne/PAR/OB)dafür: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG) - 2.10Umbesetzung im Beirat der Bochumer Beschäftigungsgesellschaft gGmbH (BBG)Zur Vorlage · 20240966 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat für die Sitzung des Rates am 2. Mai 2024 einen Antrag zur personellen Neubesetzung im Beirat der Bochumer Beschäftigungsgesellschaft gGmbH (BBG) vorgelegt. Der von Burkart Jentsch eingereichte Vorschlag befasst sich mit einer Änderung der aktuellen Zusammensetzung dieses Gremiums.
Im Rahmen des Antrags wird vorgeschlagen, dass Markus Knapp als Mitglied aus dem Beirat ausscheidet. Gleichzeitig soll die Wahl von Jörg Czwikla zum neuen Mitglied des Beirats der Bochumer Beschäftigungsgesellschaft gGmbH durchgeführt werden. Der Antrag zielt darauf ab, die personelle Besetzung des Gremiums durch diesen Wechsel formal anzupassen und die Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied im Beirat sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.11Umbesetzung in der Trägerversammlung des Jobcenters BochumZur Vorlage · 20240968 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 über einen Antrag zur personellen Neubesetzung innerhalb der Trägerversammlung des Jobcenters Bochum. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 20240968 wurde von der Fraktion „Die SPD im Rat“ eingebracht und liegt dem Oberbürgermeister vor.
Der Inhalt des Antrags sieht eine Änderung der personellen Zusammensetzung in der Trägerversammlung vor. Konkret wird vorgeschlagen, dass ein bisheriges stellvertretendes Mitglied aus diesem Gremium ausscheidet. Im Rahmen dieser personellen Anpassung soll gleichzeitig die Wahl eines neuen Mitglieds als stellvertretender Vertreter für die Trägerversammlung des Jobcenters durchgeführt werden. Damit befasst sich das Entscheidungsgremium mit der Neuregelung der Stellvertreterpositionen innerhalb des Trägers des Jobcenters Bochum.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.11.1Umbesetzung in der Trägerversammlung des Jobcenters BochumZur Vorlage · 20241055 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat mit der Vorlage Nummer 20241055 einen Ergänzungsantrag zur Sitzung des Bochumer Rates vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die personelle Neubesetzung im Beirat der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bochum und knüpft an die Beratung zum Tagesordnungspunkt 2.11 der Sitzung vom 14. März 2024 an.
Der von Burkart Jentsch eingereichte Antrag sieht vor, einen Kandidaten als neues Mitglied in den Beirat der JVA Bochum zu wählen. Die Notwendigkeit dieser personellen Änderung ergibt sich aus dem Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds, welches sein Mandat im Gremium niedergelegt hat. Mit diesem Ergänzungsantrag wird die Nachbesetzung des vakanten Sitzes im Beirat angestrebt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- 2.12Umbesetzungen in Beiräten und GremienZur Vorlage · 20240969 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 sollen personelle Veränderungen in verschiedenen Gremien und Beiräten beschlossen werden. Der Antrag mit der Nummer 20240969 sieht vor, im Beirat „Leben im Alter“ eine Nachfolge für die bisherige Vertreterin zu bestimmen, welche ihr Mandat niedergelegt hat. Für die Neubesetzung der Position soll eine neue Kandidatin gewählt werden.
Zudem wird über die Zusammensetzung der Delegation zur Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages NRW entschieden. Der Antrag sieht vor, dass ein bisheriger Delegierter aus dem Gremium ausscheidet. Ein weiterer Teilnehmer soll von seiner bisherigen Rolle als Gast in die Funktion des Delegierten wechseln. Als neuer Gast für diese Versammlung wird der Fraktionsvorsitzende Karsten Herlitz benannt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Errichtung einer Gedenkstätte am GesundheitsamtZur Vorlage · 20240999 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Antrag eingebracht, die Errichtung einer Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Sterilisations- und „Euthanasie“-Programme in die laufenden Planungen zur Umgestaltung des Rathausareals zu integrieren. Die Verwaltung soll dazu aufgefordert werden, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie und an welcher Stelle im Bereich des Gesundheitsamtes eine solche Gedenkstätte realisiert werden kann.
Der Antrag begründet das Vorhaben mit der Würdigung der Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die während der NS-Zeit Opfer von Sterilisations- und Tötungsmaßnahmen wurden. Nach vorliegenden Informationen wurden mindestens 365 namentlich bekannte Personen ermordet und über 3.500 Menschen zwangssterilisiert. Das Gesundheitsamt war an den Verfahren zur Zwangssterilisation sowie an Einweisungen in psychiatrische Anstalten beteiligt, die später in Tötungsanstalten führten. Da das heutige Gesundheitsamt am selben Standort wie damals operierte, wird dieser Bereich als geeigneter Ort für ein Mahnmal vorgeschlagen. Als wissenschaftliche Grundlage dienen unter anderem zwei Doktorarbeiten sowie ein Fachartikel, der unter Beteiligung von Prof. Dr. Georg Juckel erstellt wurde.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.13.1Errichtung einer Gedenkstätte am Gesundheitsamt - Änderungsantrag der Fraktionen SPD/Grüne/FDP -Zur Vorlage · 20241126 · Änderungsantrag
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Die Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP im Bochumer Rat haben einen Änderungsantrag zur 31. Sitzung des Rates am 2. Mai 2024 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung einer Gedenkstätte am Gesundheitsamt (TOP 2.13).
Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die inhaltliche Federführung für die Ausarbeitung des Vorschlags beim Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte liegen soll. In diesen Prozess sollen zudem weitere wissenschaftliche Expertise einfließen sowie ein Konzept integriert werden, das eine lebendige Erinnerungskultur fördert und zivilgesellschaftliches Engagement ermöglicht.
Als Begründung führen die Antragsteller die bestehende Kompetenz des Stadtarchivs im Rahmen der Bochum-Strategie an. Das Projekt „Erinnern statt vergessen – Erinnerungskultur und Stadtgeschichte“ ist bereits als Kernaktivität in der Strategie verankert und beim Stadtarchiv angesiedelt, da dort seit langem Expertise für Gedenkkultur vorhanden ist. Ziel des Antrags ist es, durch die Einbeziehung der Stadtgesellschaft eine aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte zu gewährleisten.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
- 3.Mitteilungen
- 3.1Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2023Zur Vorlage · 20240730 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sowie über Verpflichtungsermächtigungen, die einen Betrag von 5.000 Euro überschreiten. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für Fälle, in denen der Rat nicht selbst über die Bereitstellung entschieden hat.
Die Vorlage erläutert zudem die geltenden Zuständigkeiten für die Bewilligung solcher Mittel. Während die Kämmerin für konsumtive Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro und für investive Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig ist, erfordern höhere Beträge die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses. Haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets infolge organisatorischer Entscheidungen des Oberbürgermeisters benötigen hingegen keine vorherige Zustimmung durch den Ausschuss oder den Rat.
Der vorliegende Nachweis bezieht sich ausschließlich auf das zweite Halbjahr 2023, da die entsprechenden Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 bereits in einer Sitzung im September 2023 dem Rat vorgelegt wurden. Eine detaillierte Liste der einzelnen Positionen ist der Mitteilung beigefügt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 4. Quartals 2023Zur Vorlage · 20240846 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des vierten Quartals 2023 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Nach den vorliegenden Zahlen des Amtes für Finanzsteuerung wird für das Ende des Jahres 2023 ein positives Ergebnis in Höhe von 26,55 Millionen Euro erwartet. Dieser Wert liegt um 42,02 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz für 2023.
Zu den wesentlichen finanziellen Verbesserungen zählen Erhöhungen bei der Gewerbesteuer um 70,9 Millionen Euro sowie Einsparungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von 13,3 Millionen Euro und geringere Zinsaufwendungen um 6,1 Millionen Euro. Demgegenüber stehen Verschlechterungen durch eine Zuführung zu sonstigen Rückstellungen in Höhe von 65,5 Millionen Euro aufgrund drohender Pensionsverpflichtungen sowie ein Rückgang des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer um 7,0 Millionen Euro.
Der Bericht berücksichtigt zudem die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukrainekriegs. Die coronabedingten Auswirkungen werden auf 7,86 Millionen Euro geschätzt, wobei unter anderem ein Sonderzuschuss für die Bogestra in Höhe von 9,0 Millionen Euro enthalten ist. Die Auswirkungen des Ukrainekriegs belaufen sich auf 12,89 Millionen Euro. Im Rahmen der Prognose werden diese Effekte über außerordentliche Erträge neutralisiert, um die Vergleichbarkeit mit der ursprünglichen Planung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Beteiligung an einem TiefbauunternehmenZur Vorlage · 20240725 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH plant den Erwerb eines Tiefbauunternehmens, um die erforderlichen Kapazitäten für die Energie-, Wärme- und Verkehrswende zu sichern. Hintergrund sind die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur der Stadt, insbesondere beim Ausbau der Strom- und Fernwärmenetze. Durch die zunehmende Elektrifizierung von Mobilität und Wärmeerzeugung sowie den Ausbau dezentraler erneuerbarer Energien steigt der Bedarf an Netzkapazitäten. Zudem ist eine Erweiterung bestehender Fernwärmegebiete vorgesehen.
Da im regionalen Markt ein hoher Bedarf an Tiefbau- und Montagekapazitäten besteht, mittelständische Unternehmen jedoch aufgrund des Fachkräftemangels nur begrenzt wachsen können, beabsichtigt die Holding diesen Zukauf. Die Details zur geplanten Beteiligung werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlichen Sitzungen der Gremien behandelt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu wahren.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Finanzierung und Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines GesundheitskiosksZur Vorlage · 20240636 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bochum Strategie plant die Stadt Bochum die Errichtung eines Gesundheitskiosks im Stadtteil Wattenscheid. Das Vorhaben umfasst eine stationäre Einrichtung zur Beratung, ein mobiles Angebot durch Gesundheitslots*innen sowie den Aufbau eines entsprechenden Gesundheitsnetzwerks. Der Kiosk soll als niedrigschwellige Anlaufstelle für alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wattenscheid fungieren, um Unterstützung bei gesundheitlichen Fragestellungen zu bieten. Neben der Hilfe beim Verständnis der eigenen gesundheitlichen Lage sollen auch soziale Vermittlungsleistungen sowie Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention bereitgestellt werden.
Die Verwaltung befasst sich mit der Finanzierung sowie der Vergabe eines Auftrages zur Einrichtung und zum Betrieb dieser Einrichtung. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist der Abschluss eines trilateralen Vertrages, an dem eine künftige Betreibergesellschaft sowie eine gesetzliche Krankenkasse beteiligt sind. Die entsprechenden Informationen werden dem Haupt- und Finanzausschuss am 24. April 2024 sowie dem Rat am 2. Mai 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 8 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 20240431 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat eine Aufstellung über die Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2023 vorgelegt. Diese Mitteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, wonach die Art und der Umfang von Nebentätigkeiten sowie die entsprechenden Vergütungen offengelegt werden müssen, sofern die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschritten werden.
Die Vorlage führt alle Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Einnahmen des Oberbürgermeisters im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 auf. Dabei wird erläutert, dass Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen- oder Giroverbände sowie bestimmte Funktionen im Rahmen einer Entsendung durch den Sparkassenverband Westfalen-Lippe als ehrenamtlich gelten und daher nicht der Abführungspflicht unterliegen.
Zusätzlich enthält die Mitteilung Informationen über eine Entschädigung in Höhe von 1.920,00 Euro für ein ehrenamtliches Mitglied in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums stellt diese Funktion keine Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung NRW dar, weshalb keine Abführungspflicht besteht. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche die geltenden Höchstgrenzen überschritten haben, wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Stadt abgeführt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Hilfen für Menschen mit Behinderungen in BaustellenbereichenZur Vorlage · 20240577 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Baustellensituation im Bochumer Innenstadtbereich die Möglichkeit angefragt, temporäre taktile Leitelemente in die Wegeführung zu integrieren. Ziel der Anfrage war es, die Orientierung und Sicherheit für Menschen mit Sehbehinderungen an Orten wie dem Husemannplatz zu verbessern. Dabei wurde konkret nach einer zeitnahen Umsetzung solcher Maßnahmen gefragt.
Das Tiefbauamt führt in seiner Antwort aus, dass die Integration temporärer taktiler Leitelemente grundsätzlich möglich sei und bereits bei anderen stadtnahen Maßnahmen geprüft wurde. Eine dauerhafte Anwendung wird jedoch als wenig zweckmäßig bewertet, da sich die Wegeführung durch das wechselnde Baugeschehen fortlaufend verändere. Dies würde eine ständige Anpassung der Übergabepunkte an bestehende Elemente sowie ein wiederholtes Erlernen der neuen Wege durch Menschen mit Sehbehinderungen erfordern. Für den Bereich Husemannplatz wird die Umsetzung temporärer Elemente als nicht zielführend eingestuft, da zudem die Anschlussfähigkeit an vorhandene taktile Strukturen in den angrenzenden Straßen fehle.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Müllaufkommen und Entsorgungsaufwand in der Silvesternacht 2023/2024Zur Vorlage · 20240622 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei „Die Partei/Die Stadtgestalter“ hat im Rahmen einer Anfrage die Mengen und Kosten des in der Silvesternacht 2023/2024 in Bochum angefallenen Mülls thematisiert. Die Verwaltung teilte mit, dass im Innenstadtbereich insgesamt 4,9 Tonnen Straßenkehricht und Papierkorbabfälle aufgenommen wurden, wobei ein Großteil auf Silvesterabfälle zurückzuführen ist. Eine detaillierte Aufteilung der Abfallfraktionen ist nicht möglich, da die Reinigung im Rahmen der regulären Straßenreinigung erfolgt und die Entsorgung als gemischter Siedlungsabfall bzw. Straßenkehricht durchgeführt wird.
Hinsichtlich des personellen und finanziellen Aufwands gab die Verwaltung an, dass durch den Einsatz von Sondereinsatzwagen und Kehrmaschinen keine zusätzlichen Arbeitsstunden im Vergleich zu einem üblichen Sonntag entstanden sind. Auch zusätzliche Kosten für die Gebührenzahler lassen sich aufgrund der geringen Menge im Verhältnis zum Jahresaufkommen nicht separat beziffern. Zur rechtlichen Lage hielt die Verwaltung fest, dass Verursacher von Feuerwerkskörpern zur selbstständigen Entsorgung ihres Abfalls verpflichtet sind. Eine Anpassung der Abfallsatzung ist nicht vorgesehen, da bestehende Regelungen, wie die Bochumer Sicherheitsverordnung oder das Straßen- und Weggesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, bereits die Verunreinigung öffentlicher Flächen untersagen und die Beseitigung von Rückständen regeln.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Informationsveranstaltungen der BundeswehrZur Vorlage · 20240697 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20240697 auf eine Anfrage der Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ reagiert. Gegenstand der Anfrage sind Informationsveranstaltungen der Bundeswehr, die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 in Bochumer Schulen, öffentlichen Einrichtungen sowie im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen stattgefunden haben sollen.
Die Fraktion bat um detaillierte Angaben zur Anzahl und Art dieser Veranstaltungen sowie zu den vermittelten Inhalten. Zudem wurde nach der Beteiligung weiterer Organisationen oder Institutionen gefragt. Zur Beantwortung dieser Fragen hat das Schulverwaltungsamt am 23. Februar 2024 eine Anfrage an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln gestellt. Die Antwort der Bundeswehr vom 12. März 2024 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Seilbahn: Witten – Kemnader See – Ruhr-UniversitätZur Vorlage · 20240755 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Rates am 1. Februar 2024 Fragen zur Realisierung einer Seilbahn zwischen Witten, dem Kemnader See und der Ruhr-Universität (RUB) gestellt. Die Verwaltung erläuterte hierzu die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Ein solches Vorhaben unterliegt dem Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen sowie entsprechenden EU-Richtlinien. Erforderlich ist ein Planfeststellungsverfahren oder ein Bebauungsplan, wobei eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend durchzuführen ist. Dabei müssen auch die Rechte von Anwohnern, etwa hinsichtlich Lärm oder Schattenwurf, gegen das Gemeinwohl abgewogen werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist eine Förderung durch Landesmittel oder Bundesmittel möglich, sofern die Seilbahn dem öffentlichen Personennahverkehr dient und den Gemeinschaftstarif nutzt. Die Verwaltung bezweifelt jedoch einen kostendeckenden Betrieb. Für die Verbindung zwischen der RUB und Mark 51°7 liegt laut Mobilitätskonzept kein wesentlicher verkehrlicher Bedarf vor; punktuell verbesserte Busverbindungen werden gegenüber einer Seilbahn bevorzugt. Auch für den Kemnader See sieht der aktuelle Nahverkehrsplan keinen weiteren Ausbau vor, da die bestehenden Busverbindungen die Zielvorgaben zur Erreichbarkeit erfüllen. Seitens der Stadt Witten bestehen derzeit keine Bestrebungen für ein solches Projekt; zuständig für die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft ist der Ennepe-Ruhr-Kreis.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Sperrung der A40 ab August 2024Zur Vorlage · 20240758 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Vollsperrung der A40 ab August 2024 für etwa 15 Wochen hat die Verwaltung auf eine Anfrage von Dr. Jox (CDU-Fraktion) reagiert. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau des nördlichen Überbaus der Brücke über die DB-Strecke am Schlachthof.
Bezüglich der A448 zwischen den Anschlussstellen Bochum-Altenbochum und Bochum-Süd geht die Verwaltung davon aus, dass die dortigen Baumaßnahmen vor Beginn der A40-Sperrung abgeschlossen sein werden. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit wurden bereits Bauvorhaben verschiedener Träger zeitlich angepasst oder verschoben. Ein Verkehrsgutachten hat verschiedene Szenarien untersucht, wobei laut Verwaltung keine wesentliche Entlastung der innerstädtischen Straßen durch die untersuchten Modelle zu erwarten ist. Einzelne Maßnahmen wie Anpassungen von Signalprogrammen oder lokale Fahrstreifenaufteilungen werden als nur begrenzt wirksam eingestuft.
Die Autobahn GmbH wird für die Dauer der Sperrung Umleitungen über die A43 und die A448 einrichten. Nördlich der Hattinger Straße ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Verwaltung geht davon aus, dass Verdrängungsverkehr in angrenzende Nebenstraßen durch ortskundige Fahrer stattfinden wird. Zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens setzt die Strategie auf eine verstärkte Information der Verkehrsteilnehmer sowie die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Bezahlkarte für RatsmitgliederZur Vorlage · 20240787 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 30. Sitzung des Bochumer Rates stellte ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI Fragen zur Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete und Asylsuchende sowie zu den damit verbundenen Rahmenbedingungen. Die Anfrage umfasste die Beurteilung einer solchen Maßnahme für benachteiligte Gruppen, die Definition von Geschäften des täglichen Gebrauchs sowie die Frage nach beteiligten Interessengruppen und möglichen finanziellen Auswirkungen für die Stadtsparkasse Bochum.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine abschließende Beurteilung der Einführung einer Bezahlkarte aufgrund der noch ausstehenden Gesetzgebung und eines laufenden Ausschreibungsverfahrens derzeit nicht möglich sei. Zur Definition von Geschäften des täglichen Gebrauchs verwies die zuständige Fachabteilung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Demnach zählen alle Geschäfte zu den Geschäften des täglichen Gebrauchs, die Güter ohne Wertsteigerungspotenzial anbieten, welche primär zur Nutzung und nicht zur Veräußerung angeschafft werden.
Hinsichtlich der Beteiligung von Interessengruppen erklärte das Amt für Soziales, dass seitens der Verwaltung keine Stakeholder einzubeziehen seien, da sich das Land Nordrhein-Westfalen an einer europaweiten Ausschreibung zur Einführung der Bezahlkarte beteilige. Eine Aussage über mögliche Gewinne der Stadtsparkasse Bochum könne ebenfalls nicht getroffen werden, da die Details zum Anbieter und den Konditionen aus dem noch laufenden Verfahren noch nicht bekannt seien.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Kosten Entwurfserstellung Handlungskonzept WohnenZur Vorlage · 20240813 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Kosten für die Erstellung des Entwurfs zum Handlungskonzept Wohnen Bochum hat die Verwaltung Informationen zur Vergabe und zum Budget vorgelegt. Im Frühjahr 2022 wurde ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO durchgeführt, bei dem die Leistungen in zwei Lose unterteilt wurden. Das Büro empirica erhielt zusammen mit dem Unterauftragnehmuer Zebralog den Zuschlag für das erste Los, welches die Evaluation und Fortschreibung des Handlungskonzeptes umfasst. Die Vergütung für diese Leistungen beläuft sich nach aktuellem Stand auf rund 137.800 Euro.
Das in der Entwurfsfassung vorliegende Konzept beinhaltet neben Analysen und Prognosen auch eine Evaluation der Maßnahmen aus dem Zeitraum von 2017 bis 2022 sowie acht Vertiefungsthemen. Für den gesamten Prozess wurde ein Gesamtbudget von 219.000 Euro kalkuliert, welches nach derzeitiger Einschätzung eingehalten wird. In diesem Budget sind alle Kosten für die Leistungserbringung der Lose sowie verfahrensbegleitende Aufwendungen enthalten. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Online-Beteiligungsverfahren und die Arbeit eines qualitätssichernden Begleitgremiums.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Rechtsextremismus in BochumZur Vorlage · 20240815 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf die Anfrage der Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ zur Situation von Rechtsextremismus in Bochum hat die Verwaltung eine Antwort vorgelegt, die auf den Daten des Polizeipräsidiums Bochum basiert.
Für die Jahre 2021 und 2022 wurden 118 bzw. 101 rechtsextremistisch motivierte Straftaten registriert. Davon waren im Jahr 2021 zwei Fälle antisemitisch motiviert, während es im Jahr 2022 sechs Fälle waren. Eine statistische Erfassung von antiziganistischen oder antimuslimischen Motivationen findet nicht statt. Im betrachteten Zeitraum wurden keine politisch motivierten Straftaten gegen Geflüchtete erfasst. Für das Jahr 2023 liegen noch keine Zahlen vor, da der entsprechende Verfassungsschutzbericht noch nicht vorliegt.
Bei Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit verzeichnete die Polizei im Jahr 2021 drei und im Jahr 2022 fünf Fälle. Die Aufklärungsquote bei rechtsextremen Straftaten lag im Jahr 2021 bei 32,9 Prozent und stieg im Jahr 2022 auf 48,5 Prozent.
Das Polizeipräsidium führt keine Unterteilung nach dem Radikalisierungsgrad polizeibekannter Rechtsextremisten durch. Zudem liegen der Verwaltung keine Hinweise auf feste neonazistische oder rechtsextreme Strukturen in Bochum vor.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Teilnahme am Förderprogramm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“Zur Vorlage · 20240841 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Partei/Stadtgestalter zur Teilnahme am NRW-Förderprogramm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“ reagiert. Das Programm zielt darauf ab, Maßnahmen aus kommunalen Mobilitätsplänen zu bündeln, um die Klimafreundlichkeit und Verkehrssicherheit zu fördern.
In ihrer Antwort stellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen fest, dass das neue Förderprogramm im Vergleich zu bereits bestehenden Instrumenten wie dem FöRi Mobilitätsmanagement oder dem FöRi Nahmobilität keinen Vorteil für die Stadt bietet. Die Förderbedingungen und Fördersätze seien weitgehend vergleichbar mit den bereits genutzten Programmen.
Hinsichtlich geeigneter Vorhaben führt die Verwaltung aus, dass das aktuelle Mobilitätskonzept der Stadt keine großen baulichen Maßnahmen umfasst. Kleinere Maßnahmen aus den Verkehrs- und Nahmobilitätskonzepten der einzelnen Stadtteile erfüllen nach Einschätzung der Verwaltung die spezifischen Fördervoraussetzungen des Programms nicht. Aus diesem Grund wird zum jetzigen Zeitpunkt kein Antrag für das neue Förderprogramm gestellt. Stattdessen sollen geeignete Vorhaben weiterhin über bestehende Förderrichtlinien abgewickelt werden.
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- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Ehemaliges Jahnel-Kestermann-GeländeZur Vorlage · 20240870 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Fraktion hat die Verwaltung Informationen zur weiteren Entwicklung des ehemaligen Jahnel-Kestermann-Geländes vorgelegt. Die Sanierung der Fläche soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Parallel dazu laufen die Vorbereitungen für eine erneute Vermarktung des Geländes, wobei die genaue Art der Vermarktung derzeit festgelegt wird. Es ist ein zweistufiges Interessensbekundungsverfahren geplant, das auch städtebauliche Aspekte umfasst. Der Abschluss dieses Verfahrens soll im Idealfall bis Herbst 2024 erfolgen.
Bezüglich der sozialen Infrastruktur hält die Verwaltung an der Planung eines Kita-Standortes auf dem ehemaligen Jahnel-Kestermann-Gelände fest. Damit wird die geplante Kompensation für den Wegfall des Kita-Standortes an der Wasserstraße angestrebt. Die Auswirkungen der aktuellen Planänderungen auf die allgemeine Versorgungsquote in Bochum werden als nicht unmittelbar eingestuft. In den bisherigen Berechnungen zur Zukunftsperspektive war die neue Einrichtung noch nicht enthalten, da die konkreten Platzzahlen zum Zeitpunkt der Planung noch nicht feststanden.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Graue Wölfe in BochumZur Vorlage · 20240877 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit zum Thema „Graue Wölfe“ in Bochum wurden Informationen zur möglichen Zusammenarbeit mit Organisationen der Ülkücü-Bewegung dargelegt. Die Verwaltung erklärte, dass keine Kooperationen mit Organisationen stattfinden, die rechtsextremen Parteien nahestehen. Nach Rücksprache mit dem Referat für Sport, dem Kommunalen Integrationszentrum sowie der Volkshochschule wurde eine Zusammenarbeit mit der „Türk Federasyon“ ausgeschlossen. Weitere Organisationen, die dieser Bewegung nahestehen, sind der Verwaltung nicht bekannt.
Hinsichtlich einzelner Personen gab die Verwaltung an, dass keine Kooperationspartner aus dem Umfeld der Ülkücü-Bewegung bekannt seien. Sollten Hinweise auf eine Zusammenarbeit vorliegen, würde die Stadtverwaltung diese beenden. Über zukünftige Aktivitäten wie Feste oder Sportveranstaltungen dieser Gruppierungen liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Die betreffenden Organisationen haben die städtischen Einrichtungen diesbezüglich nicht kontaktiert.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbewerberleistungsgesetzZur Vorlage · 20240878 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zu Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass für freiwillige Sonderarbeiten eine Vergütung von 2,05 Euro pro Stunde vorgesehen ist, die auf einer Regelung aus dem Jahr 1994 basiert.
Hinsichtlich der Tätigkeiten zur Selbstversorgung, die Teil der Tagesstruktur sind, unterstützt das Personal vor Ort, wie etwa Hausmeister oder soziale Dienste, die Umsetzung. Die Verwaltung berichtet, dass diese Aufgaben in der Regel eigenständig durchgeführt werden.
Das Angebot an Helferarbeiten umfasst unter anderem Arbeiten im Außengelände der Aufnahmeeinrichtungen, wie etwa Laub- oder Schneefegen, sowie die Unterstützung des Hausdienstes beim Umräumen. Im laufenden Jahr sind 37 Personen regelmäßig in diesen Tätigkeiten beschäftigt. In den vergangenen Jahren haben über 100 Menschen das Angebot der Helferarbeit genutzt. Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 26.260 Euro. Zu der Anzahl begründeter oder unbegründeter Ablehnungen von Arbeitsanweisungen liegen laut der Verwaltung keine Angaben vor.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Die BOGESTRA und begrünte WartehäuschenZur Vorlage · 20240885 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zu den begrünten Fahrgastunterständen der BOGESTRA reagiert. Nach der bisherigen Installation von sieben begrünten Haltestellen in Bochum ist geplant, in den kommenden zehn Jahren jährlich drei weitere solcher Unterstände im Stadtgebiet aufzustellen.
Im Vergleich zu konventionellen Modellen belaufen sich die Anschaffungskosten für einen begrünbaren Fahrgastunterstand um etwa 5.000 Euro höher. Eine genaue Bezifferung der erwarteten CO2-Einsparungen pro Haltestelle ist aufgrund der geringen Dachflächen nicht möglich. Das Hauptziel dieser Maßnahme liegt laut Verwaltung in der Verbesserung des Mikroklimas, welches durch die Verdunstung von Regenwasser in den Grünflächen erreicht werden soll.
Hinsichtlich der ökologischen Bilanz und der durch eine verstärkte Statik bedingten Veränderungen wurde mitgeteilt, dass eine Verschlechterung der Klimabilanz ausgeschlossen werden kann, auch wenn eine exakte Quantifizierung des klimatischen Fußabdrucks nicht möglich ist.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Streiks im ÖPNVZur Vorlage · 20240886 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage Nummer 20240886 werden Informationen zu den wirtschaftlichen Folgen von Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr bereitgestellt. Ausgangspunkt der Befragung war eine Anfrage der CDU-Fraktion, die sich an die Ratssitzung vom 14. März 2024 richtete.
Die Fraktion befragte konkret nach den finanziellen Auswirkungen, welche Streiktage für das Verkehrsunternehmen BOGESTRA mit sich bringen. Zur Beantwortung dieser Frage haben die zuständige Fachabteilung des Amtes für Finanzsteuerung sowie die BOGESTRA Stellung bezogen.
Den Ausführungen der Verwaltung und der BOGESTRA zufolge entstehen pro Streiktag Kosten in einer Höhe von circa 415.000 Euro. Die Vorlage ist für die Ratssitzung am 2. Mai 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Eintreibung von RundfunkgebührenZur Vorlage · 20240903 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Zuständigkeit für die Eintreibung von Rundfunkbeiträgen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr bei den Kommunen, sondern beim Westdeutschen Rundfunk (WDR). Auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur aktuellen Situation in Bochum antwortete das Amt für Finanzsteuerung, dass die Beitreibung der WDR-Beiträge in der Stadt zum Jahresbeginn ebenfalls eingestellt wurde. Zuvor waren in der Vollstreckungsabteilung etwa 1,5 Vollzeitäquivalente mit dieser Aufgabe befasst.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen führt die Verwaltung aus, dass durch die Änderung eine Entlastung bei den Bruttobezügen und Arbeitgeberanteilen von circa 100.000 Euro pro Jahr entsteht. Da jedoch gleichzeitig der Kostenbeitrag des WDR entfällt, ergibt sich daraus keine finanzielle Entlastung für das Stadtbudget. In der Vergangenheit erhielt die Stadt Bochum jährlich durchschnittlich etwa 5.500 neue Aufträge vom WDR zur Beitreibung. Die Kosten für diese Vollstreckungsmaßnahmen wurden im Durchschnitt durch den entsprechenden Kostenbeitrag des WDR gedeckt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Maßnahmen nach Kalenderjahren liegt laut Verwaltung nicht vor.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Mitarbeiter bei der Stadt BochumZur Vorlage · 20233026 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) zur Personalstruktur der Stadt reagiert. Aus den vorliegenden Daten geht hervor, dass die Zahl der Beschäftigten in den letzten fünf Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Während im Jahr 2019 noch 5.889 Mitarbeiter beschäftigt waren, erhöhte sich diese Zahl bis zum Jahr 2023 auf insgesamt 6.305 Personen.
Die Alters- und Geschlechterverteilung für das Jahr 2023 zeigt eine Belegschaft von 2.765 Männern, 3.539 Frauen und einer Person, die sich als divers identifiziert. Die größte Altersgruppe umfasst die 26- bis 45-Jährigen mit 2.568 Beschäftigten, während die Gruppe der über 56-Jährigen 1.946 Personen umfasst.
Hinsichtlich der Gehaltsstrukturen zum Stichtag 31. Dezember 2023 umfasst die Gruppe der Beamtinnen und Beamten insgesamt 1.219 Personen, wobei 746 Männer und 473 Frauen angehören. Im Bereich der tarifbeschäftigten Angestellten nach dem TVÖD-VKA-Tarifvertrag sind 4.317 Beschäftigte erfasst, davon 1.867 Männer und 2.450 Frauen. Zudem beschäftigt die Stadt 90 Musikerinnen und Musiker im Rahmen des Tarifvertrags für Konzert- und Theaterorchestern (TVK). Die Antwort der Verwaltung enthält zudem detaillierte Aufschlüsselungen der Besoldungsgruppen und Tarifgruppen nach Geschlecht.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Denkmal Bochum Langendreer/ MarktplatzZur Vorlage · 20240895 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat in einer Anfrage zum Zustand des Denkmals am Marktplatz Bochum-Langendreer nach den geplanten Pflegemaßnahmen sowie der Zukunft der Germania-Skulptur gefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass der Technische Betrieb der Stadt Bochum für die Unterhaltung zuständig ist und regelmäßige Kontrollen sowie Abfallbeseitigungen durchführt. Für das laufende Jahr wurden zusätzliche Mittel für eine Reinigung des Denkmals bereitgestellt, deren Abschluss bis zum Herbst geplant ist. Rückschnittarbeiten an den Eiben werden im Winterhalbjahr erfolgen.
Hinsichtlich der Germania-Skulptur erklärte die Verwaltung, dass keine Planung besteht, das Denkmal auf dem Sockel am Marktplatz wieder aufzustellen oder eine Nachbildung zu erstellen. Die Originalskulptur wird seit 1981 dauerhaft im Foyer des Stadtarchivs ausgestellt und dort kontextualisiert präsentiert. Die Entscheidung gegen eine erneute Platzierung begründet die Verwaltung mit der historischen Bedeutung der Statue als politisches Symbol des Nationalismus und Militarismus ihrer Entstehungszeit.
Die Empfehlung des LWL-Fachamtes für Denkmalpflege, das Baudenkmal vorläufig unter Schutz zu stellen, wurde nicht umgesetzt. Die Germania-Statue ist kein eingetragenes Denkmal der Stadt Bochum. Da die Skulptur bereits gesichert im Stadtarchiv öffentlich zugänglich ist, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine erneute Überprüfung des Denkmalschutzes.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Abschlussbericht zu dem Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und dem Aktionsprogramm „Integration“ - die Sonder-Arbeitsgruppe als organisatorisches ErfolgsmodellZur Vorlage · 20240916 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Umsetzung der Aktionsprogramme „Ankommen und Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sowie „Integration“ in Bochum liegt vor. Das AnC-Programm wurde von August 2021 bis August 2023 in zwei Phasen durchgeführt. Die Finanzierung erfolgte durch Bundes- und Landesmittel, wobei die zweite Phase ausschließlich aus Landesmitteln finanziert wurde. Die Programmbausteine umfassten zusätzliche Mittel für Geld, Personal sowie Lernzeit.
Für die erste Phase des AnC-Programms wurden rund 3,65 Millionen Euro bereitgestellt, in der zweiten Phase etwa 936.000 Euro. Ein Teil dieser Mittel wurde für Bildungsgutscheine verwendet, wobei insgesamt 4.534 Gutscheine generiert werden konnten. Das Programm „Integration“, das von August bis Dezember 2023 lief, erhielt rund 540.000 Euro zur Förderung von Sprachkompetenzen und gesellschaftlicher Teilhabe.
Zur administrativen Abwicklung der Programme wurde eine Sonder-Arbeitsgruppe aus dem Zentralen Fördermittelmanagement und der Stabsstelle Bildungsnetzwerke des Schulverwaltungsamtes eingerichtet. Die Gruppe übernahm die Koordination, die Beratung der Schulen sowie die Sicherstellung einer rechtssicheren Verwendung der Haushaltsmittel. Zur Unterstützung der Administration wurde zudem eine zusätzliche Vollzeitkraft eingesetzt, deren Kosten über die Programme refinanziert wurden.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Anregungen der BezirksvertretungenZur Vorlage · 20240835 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum angefragt, wie die Berücksichtigung von Anregungen und Vorschlägen der Bezirksvertretungen in den Gremien des Rates und der Ausschüsse sichergestellt wird. Hintergrund der Anfrage durch Herrn Henneke war die Frage nach der Gewährleistung einer Beratung dieser Vorlagen.
Die Verwaltung teilte mit, dass Anregungen, die im Rahmen des Anhörungsrechts der Bezirksvertretungen erfolgen, als Vorberatungsergebnisse in den weiteren Beratungsgang der Gremien einfließen. Damit ist die Einbeziehung in die Befassung mit den jeweiligen Tagesordnungspunkten gewährleistet. Weitere Vorschläge und Anregungen werden dem jeweiligen Gremienvorsitz als Mitteilungsvorlagen zur Aufnahme auf die Tagesordnung vorgelegt.
Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass Bezirksbürgermeister sowie deren Stellvertreter gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen bei allen den Bezirk betreffenden Angelegenheiten ein Rederecht in den Gremien besitzen. Eine Anhörung der Bezirksbürgermeister zu den entsprechenden Anregungen ist somit jederzeit möglich. Zudem erhalten die Bezirksbürgermeister Einladungen zu Sitzungen, auf denen Vorschläge oder Anregungen ihres jeweiligen Bezirks stehen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Verkehrsüberwachung und Lärmschutz in BochumZur Vorlage · 20240949 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ zum Thema Verkehrsüberwachung und Lärmschutz reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Anzahl, die Standorte sowie die Kosten und die Wirksamkeit von Verkehrsüberwachungsanlagen und Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Stadtgebiet.
Nach Angaben der Verwaltung wird die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeweitet. Geplant ist der Einsatz von insgesamt neun stationären Messanlagen, drei Trailern sowie zwei Fahrzeugen mit mobiler Messtechnik. Während einige Standorte, wie etwa an der Herner Straße oder der Essener Straße, bereits umgesetzt sind, hängen weitere Standorte, darunter die Wuppertaler Straße, noch von Nutzungsverträgen mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW ab. Ergänzend dazu wurden 36 feste Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den Stadtbezirken installiert, zusätzlich kommen zwei mobile Tafeln zum Einsatz.
Hinsichtlich der Kosten führt die Verwaltung aus, dass die Anschaffung stationärer Messanlagen mit Investitionen im niedrigen sechsstelligen Bereich und höheren Personalkosten verbunden ist. Im Gegensatz dazu liegen die Kosten für Geschwindigkeitsanzeigetafeln im vierstelligen Bereich. Während Messanlagen die Ahndung von Verstößen ermöglichen, dienen die Tafeln der präventiven Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer. Die Überwachung konzentriert sich vorrangig auf Bereiche mit schutzwürdigen Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser sowie auf Zonen mit reduzierten Geschwindigkeiten zum Lärmschutz oder zur Luftreinhaltung.
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- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Bürgerbegehren RadEntscheid BochumZur Vorlage · 20241009 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage der Vertreter des Bürgerbegehrens RadEntscheid Bochum gegen die Entscheidung des Rates vom 1. April 2022 abgewiesen. Damit bestätigt das Gericht die Einstufung des Rates, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist.
In der Urteilsbegründung legte das Gericht dar, dass die Anforderungen an ein zulässiges Bürgerbegehren nach § 26 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt sind. Die Fragestellung des Begehrens sei nicht ausreichend bestimmt und stelle eher ein politisches Programm dar als eine konkrete Sachentscheidung. Das Gericht stellte fest, dass durch die Vermischung verschiedener, nicht zusammenhängender Themen gegen das Kopplungsverbot verstoßen wurde. Ein zulässiges Bürgerbegehren müsse sich auf einzelne, konkrete Fragestellungen zu einer abgegrenzten Sachmaterie beziehen und klare Maßnahmen für die Abstimmung enthalten, anstatt lediglich Ziele zu benennen, bei denen die Umsetzung unklar bleibt.
Das Urteil vom 15. März 2024 ist inzwischen rechtskräftig.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Begrenzung von Konsumorten für CannabisZur Vorlage · 20240775 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage für die Sitzung des Bochumer Stadtrates am 2. Mai 2024 befasst sich Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI mit der künftigen Regelung öffentlicher Cannabis-Konsumorte. Der Antragsteller bittet die Verwaltung zu prüfen, ob durch eine frühzeitige Planung die Anzahl der öffentlichen Konsumorte begrenzt werden kann, wobei auf mögliche Modelle zur zeitlichen Beschränkung in bestimmten Gebieten hingewiesen wird.
Als Maßnahme wird vorgeschlagen, Spielplätze im Umfeld des sogenannten Bermudadreiecks einzurichten, um den Drogenkonsum in diesem Bereich zu reduzieren. Des Weiteren erkundigt sich die Anfrage nach den Vorbereitungen der Stadtverwaltung auf die durch die Legalisierung zu erwartenden Veränderungen. Dabei wird insbesondere nach der Planung für das Ordnungsamt gefragt, etwa im Hinblick auf eine mögliche Aufstockung oder Schulung des Personals sowie der Berücksichtigung weiterer relevanter Aspekte. Ziel der Anfrage ist es, die administrativen Kapazitäten und die Strategie der Stadt zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung im Kontext der neuen Gesetzeslage zu ermitteln.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2W-LAN für Bochumer SportstättenZur Vorlage · 20240842 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur WLAN-Ausstattung Bochumer Sportstätten eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf die digitale Vernetzung im Sportbereich sowie ein Anliegen der Sportjugend im Stadtsportbund.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob eine flächendeckende Bereitstellung von WLAN in Hallen, Plätzen und Bädern realisierbar ist. Hierzu werden Informationen über etwaige Planungen der Stadtverwaltung angefordert. Sofern bereits Planungen existieren, sollen Angaben zum voraussichtlichen Aufwand, den anfallenden Kosten sowie zum zeitlichen Rahmen der Umsetzung gemacht werden.
Sollten keine entsprechenden Planungen vorliegen, wird nach den bestehenden Hinderungsgründen gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob bei Sportstätten, die sich aktuell im Bau befinden oder kürzlich fertiggestellt wurden, eine entsprechende technische Ausstattung bereits berücksichtigt wurde.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Städtische Kommunikation Sportpark LohrheideZur Vorlage · 20240950 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur städtischen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Projekt „Sportpark Lohrheide“ gestellt. Hintergrund ist der Umbau des Wattenscheider Lohrheidestadions zu einem modernen Leichtathletikstadion. Anlass für die Fragen sind Diskussionen, die durch die Veröffentlichung einer Visualisierung des künftigen Erscheinungsbildes entstanden sind.
Mit der Anfrage an den Oberbürgermeister möchte die Fraktion Details zum Entscheidungsprozess bezüglich des Farbkonzepts klären. Es wird gefragt, wer die endgültige Entscheidung für das Farbkonzept getroffen und gegebenenfalls bereits die Sitzschalen bestellt hat. Zudem wird nach dem Personenkreis gefragt, der zum Zeitpunkt der Entscheidung oder Bestellung in die Gestaltung einbezogen war.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Einbindung von Vereinen in die Erarbeitung des Gestaltungskonzeptes. Es soll geklärt werden, ob die im politischen Begleitgremium „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“ vorgesehenen Vereine in die Diskussionen einbezogen wurden und in welcher Form dies geschah. Abschließend wird gefragt, ob die Öffentlichkeit über das Farbkonzept bis Mitte April 2024 informiert wurde.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Sanierung HusemannplatzZur Vorlage · 20240994 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zur Sanierung des Husemannplatzes eingereicht. Bezugnehmend auf vorangegangene Mitteilungen der Verwaltung, wonach die Fertigstellung der Arbeiten für den Sommer 2025 vorgesehen ist und ein Großteil der Platzfläche bereits im Frühsommer 2025 fertiggestellt sein soll, werden Details zum weiteren Zeitplan erfragt.
Die Anfrage thematisiert, ob die Erneuerungsarbeiten spätestens bis zum 31. August 2025 vollständig abgeschlossen sein werden. Zudem wird um eine genauere Definition der Bezeichnung „Großteil der Platzfläche“ sowie um Informationen zur zeitlichen Nutzbarkeit dieser Teilflächen gebeten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Planungssicherheit für Veranstaltungen ab dem 1. September 2025, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss von Verträgen und die Erteilung von Genehmigungen. Die Fraktion erkundigt sich darüber hinaus nach dem Zeitpunkt der vollständigen Nutzbarkeit des gesamten Platzes sowie nach der Möglichkeit, verbindliche Veranstaltungen für bestimmte Monate im Jahr 2025 zu planen. Abschließend wird gefragt, ob mit den ausführenden Unternehmen verbindliche Zeitpläne vereinbart wurden, die gegebenenfalls Prämien oder Strafzahlungen vorsehen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Lobbiysmus durch „Bund der Steuerzahler“Zur Vorlage · 20241056 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die PARTEI hat im Bochumer Rat eine Anfrage zur Rolle von Lobbygruppen bei der Information von Ratsmitgliedern eingereicht. Hintergrund ist ein Webinar des „Bundes der Steuerzahler“ mit dem Titel „Wer ist zuständig? Stadt, Land oder Bund?“, für das am 10. April 2024 per E-Mail Einladungen an alle Fraktionen versendet wurden.
Mit der Anfrage (Vorlagennummer 20241056) möchte Arnim Backs klären, welche Entscheidungsprozesse in der Stadtverwaltung dazu führen, dass Veranstaltungen von Lobbygruppen auf diesem Weg beworben werden. Zudem wird gefragt, welche weiteren Interessengruppen Schulungen oder Webinare für Ratsmitglieder anbieten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Beteiligung der Verwaltung an solchen Veranstaltungen. Es wird hinterfragt, ob Mitarbeiter der Verwaltung an diesen Terminen teilnehmen und inwiefern eine Evaluation solcher Angebote stattfindet bzw. warum gegebenenfalls keine Evaluierung erfolgt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Bochum sicherer Hafen für Menschen ohne Obdach?Zur Vorlage · 20241064 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20241064 hat Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI Fragen zur Situation wohnungsloser Menschen in Bochum an den Rat der Stadt gestellt. Bezugnehmend auf Berichte über Todesfälle und Gewalttaten unter Obdachlosen in Dortmund bittet die Anfrage um Informationen zur lokalen Lage.
Konkret wird nach der Anzahl dokumentierter Todesfälle unter wohnungslosen Personen in Bochum für das Jahr 2023 gefragt. Zudem möchte der Antragsteller den aktuellen Sachstand zum Konzept „Housing First“ sowie mögliche Ambitionen der Verwaltung für ein solches Pilotprojekt erfahren. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Bewertung der sogenannten „defensiven Architektur“, etwa unbewohnbarer Bänke, durch die Stadtverwaltung.
Darüber hinaus stellt Arnim Backs die Frage, ob Bochum die Möglichkeit sieht, sich als „sicherer Hafen“ für obdachlose Menschen zu positionieren, und bittet um Erläuterungen zu einem möglichen Konzept oder den Gründen gegen eine solche Ausrichtung. Abschließend wird nach Maßnahmen der Verwaltung gefragt, um die Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni für wohnungslose Menschen zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Philipp Würzburger, der Stadtpark, das Jubiläum und Augmented RealityZur Vorlage · 20241102 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen zum aktuellen Sachstand zweier Vorlagen aus dem Frühjahr 2022 zu erhalten. Die betreffenden Anträge wurden vom Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie vom Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung eingebracht.
Gegenstand der Untersuchung ist die Aufarbeitung des Lebens und Wirkens des ersten Vorsitzenden der Stadtpark-Kommission im Zusammenhang mit dem 150-jährigen Jubiläum des Stadtparks. Dabei soll geprüft werden, inwieweit eine Ehrung dieser Person im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten stattfinden kann. Ein weiterer Punkt der Anfrage bezieht sich auf die Internationale Gartenausstellung 2027. Es wird nach dem Stand der Überlegungen gefragt, das Programm der Ausstellung durch eine virtuelle Führung mittels Augmented Reality zu erweitern. Die Fraktion bittet um eine Auskunft über den derzeitigen Fortschritt dieser Vorhaben.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Fremdwassersanierung Riemke / Hofstede: SachstandZur Vorlage · 20241103 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion stellt im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Fremdwassersanierung in den Bochumer Stadtteilen Riemke und Hofstede mehrere Fragen an den Oberbürgermeister. Grundlage ist die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 3. März 2022, welcher Ergänzungen zur Sanierung vorsah. Die Verwaltung hatte im Anschluss zugesagt, Anwohner bei der Untersuchung privater Anschlussleitungen sowie bei der Beantragung von Fördermitteln zu unterstützen. Seit dem vierten Quartal 2023 wird das Vorhaben im Bauprojekte-Controlling geführt.
In der Anfrage wird auf vereinzelte Vorkommnisse von Wasser in Kellern nach den jüngsten Regenfällen verwiesen. Die Fraktion bittet um Auskunft zum aktuellen Stand der Umsetzung der Ratsbeschlüsse, insbesondere hinsichtlich der Härtefallregelungen, der Vereinbarung mit der RAG, der Planung von Pumpwerken sowie der Begrenzung des Grundwasseranstiegs. Zudem wird nach dem Prozess der Anwohnerbeteiligung gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Maßnahmen zum Schutz von Kellern angesichts steigender Winterniederschläge und eines damit verbundenen Grundwasseranstiegs infolge des Klimawandels. Des Weiteren wird nach dem geplanten Starttermin für die Baulose 2 bis 4 gefragt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Antragsstau beim WohngeldZur Vorlage · 20241114 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich mit den Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen befasst. Bezugnehmend auf Berichterstattung in der Lokalpresse und Bestätigungen seitens der Stadtverwaltung wird auf Verzögerungen hingewiesen, bei denen Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr möglich sind.
Im Rahmen der Anfrage werden drei Fragen an den Oberbürgermeister gestellt. Die Fraktion erkundigt sich, ob für die Bewältigung des Vorgangs zusätzliches Personal benötigt wird und wann die Anträge aus dem Jahr 2023 vollständig bearbeitet sein werden. Des Weiteren wird nach dem Zeitpunkt gefragt, zu dem der Antragsstau behoben sein wird, sowie nach den geplanten Maßnahmen, um eine reguläre Bearbeitungszeit von vier Wochen wiederherzustellen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Personalbemessung bei der Stadtverwaltung BochumZur Vorlage · 20241115 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Personalbemessung und der Personalentwicklung in der Stadtverwaltung befasst. Die Anfrage knüpft an vorangegangene Mitteilungen der Verwaltung zum Thema Personalentwicklung an.
Ein Schwerpunkt der Fragen liegt auf den Methoden zur Ermittlung des Personalbedarfs, insbesondere im Ausländerbüro sowie im Jugendamt. Hierbei wird nach dem Ablauf und der Beteiligung bei Budgetdialogen gefragt, um festzustellen, wie Mehr- oder Minderbedarfe ermittelt und letztlich entschieden werden. Zudem thematisiert die Fraktion den bevorstehenden Ausscheiden von rund 1.960 Beschäftigten bis zum Jahr 2033. Es wird nach dem Erfolg der Maßnahmen zur Personalgewinnung aus dem Personalentwicklungskonzept sowie nach dem Stand der Umsetzung bereits beschlossener Schritte gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Flächenplanung der Verwaltung. Vor dem Hintergrund der Nutzung von Home-Office sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche Ämter und Gebäude von einer geplanten Reduzierung der Arbeitsflächen um etwa 30 Prozent betroffen sind und welche Einsparungen dadurch realisiert werden sollen. Abschließend bittet die Fraktion um Erläuterungen zur aktuellen Stellenplanauslastung. Da in 21 von 38 Ämtern die Auslastung unter 90 Prozent liegt, werden nach den Gründen für diese Unterdeckung sowie nach kurzfristigen Maßnahmen der Verwaltung zur Steigerung der Besetzungsquote gefragt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Wohngebäude an der KohlenstraßeZur Vorlage · 20241125 · Anfrage
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Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zu den Wohngebäuden an der Kohlenstraße eingereicht. Im Kontext der Planung und des Baus der Westumgehung (A 448) hatte die Stadt Bochum bereits in den 1960er-Jahren verschiedene Wohngebäude erworben, mit dem Ziel, diese abzureißen und die Grundstücke für eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln.
Die Anfrage fordert Auskunft über den aktuellen Stand der Grundstücksentwicklung. Dabei werden Fragen dazu gestellt, weshalb die Entmietung der Gebäude nicht zeitnah nach dem Erwerb erfolgte sowie seit wann und in welchem Umfang Wohnungen leerstehen. Zudem wird um Informationen zu den rechtlichen Schritten zur Räumung der verbleibenden Wohnungen sowie zu einem Zeit- und Maßnahmenplan für die weiteren Schritte gebeten. Abschließend werden die konkreten Absichten hinsichtlich der künftigen Nutzung der Flächen angefragt.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Umgang mit Äußerungen zu TOP 2.13Zur Vorlage · 20241180 · Anfrage
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In der Anfrage mit der Nummer 20241180 befasst sich ein Ratsmitglied der SPD mit dem Umgang mit Äußerungen, die im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 2.13 getätigt wurden. Die Anfrage bezieht sich auf einen Wortbeitrag eines weiteren Ratsmitglieds zu diesem spezifischen Tagesordnungspunkt.
Im Zentrum der Fragestellung steht die rechtliche Einordnung der betreffenden Aussagen. Das Ratsmitglied erkundigt sich, ob die im Rahmen des Beitrags gemachten Äußerungen strafbewertend einzustufen sind. Darüber hinaus wird angefragt, ob die Stadt Bochum beabsichtigt, in diesem Zusammenhang Strafanzeige zu erstatten. Die Anfrage dient der Klärung der rechtlichen Bewertung und des weiteren Vorgehens der Stadtverwaltung bezüglich der während der Sitzung getätigten Wortbeiträge.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Sicherheit des Wattenscheider BezirksbürgermeistersZur Vorlage · 20241147 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grünen hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, in der die Sicherheit des Bezirksbürgermeisters von Wattenscheid thematisiert wird. Hintergrund sind persönliche Anfeindungen und Beleidigungen gegen den Bezirksbürgermeister, die im Zusammenhang mit einer Debatte über die farbliche Gestaltung der Sitzschalen und der Laufbahn im Lohrheidestadion aufgetreten sind. Die Anfrage fragt nach der Bewertung der Stadtverwaltung zur Sicherheit des Amtsträgers angesichts der zunehmenden verbalen Angriffe.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage eine Reihe von Vergleichen zwischen der baulichen Entwicklung in Wattenscheid und Bochum. Es wird nach dem Stand der Planungen für das Ruhrstadion, ein neues Freilufttheater sowie die Sanierung des Bochumer Stadtparks und des Hans-Ehrenberg-Platzes gefragt. Zudem werden die Fortschritte bei Projekten wie der Waldbühne, dem August-Bebel-Platz, dem Friedenspark Ehrenmal und der Gestaltung des Vorplatzes des Bahnhofs Wattenscheid gegenüber vergleichbaren Vorhaben in Bochum hinterfragt. Die Anfrage bezieht sich ferner auf die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen am Wilhelm-Leithe-Weg sowie auf die Entscheidung zum Standort des neuen Schwimmbads in Höntrop. Abschließend wird auf die Wohnsitze der Fraktionsvorsitzenden der SPD, Grünen und CDU in Wattenscheid sowie deren Funktion als beratende Mitglieder in der Bezirksvertretung hingewiesen.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Photovoltaik-FörderungZur Vorlage · 20241148 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zum aktuellen Stand der Photovoltaik-Förderung gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Bereitstellung von 100.000 Euro durch die Stadtverwaltung, die im vergangenen August für ein neues Förderprogramm angekündigt worden war.
Die Fraktion erkundigt sich nach dem Verbleib dieser Mittel und stellt die Frage, ob das Geld weiterhin zur Verfügung steht. Zudem wird thematisiert, weshalb trotz des Zeitablaufs von rund sechs Monaten noch kein neues Programm aufgelegt wurde. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft den Zusammenhang mit der zweiten Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie. In diesem Kontext ist im Rahmen einer Neufokussierung des PV-Förderprogramms ebenfalls von Sachkosten in Höhe von 100.000 Euro die Rede. Die Fraktion fragt nach, ob der derzeitige Stillstand bei der Umsetzung mit der Abhängigkeit dieser Maßnahmen von Zuweisungen durch Bund und Land verknüpft ist.
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- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Eigennutz geht vor Gemeinnutz?Zur Vorlage · 20241149 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20241149 hat ein Ratsmitglied den Oberbürgermeister zur Sitzung des Rates am 2. Mai 2024 befragt. Hintergrund ist ein Änderungsantrag der Koalition zum Vorbehaltsnetz. In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass mehrere Mandatsträger und Funktionäre der SPD im betroffenen Gebiet wohnhaft sind.
Der Gegenstand der Anfrage umfasst Fragen zur Anzeigepflicht von Befangenheit. Es wird angefragt, ob eine anzeigepflichtige Befangenheit vorliegt, wenn eine im Rat beantragte Maßnahme dazu dient, den Verkehr von der eigenen Wohnadresse zu anderen Gebieten zu verlagern. Zudem wird nach der Situation gefragt, falls enge Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Kinder von einer solchen Maßnahme betroffen sind.
Darüber hinaus stellt die Anfrage, ob es unterhalb der Schwelle einer förmlichen Befangenheitsanzeige weitere Regelungen zur Offenlegung solcher Umstände gibt, etwa im Bereich der Compliance. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob der Rat die Möglichkeit besitzt, eigene Regeln für die Offenlegung entsprechender Sachverhalte zu schaffen und falls ja, in welcher Form dies möglich wäre.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16Teilnahme von Ratsmitgliedern an PresseterminenZur Vorlage · 20241150 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Anfrage 20241150 den Oberbürgermeister zur Teilnahme von Ratsmitgliedern an Presseterminen der Verwaltung befragt. Die Fraktion gibt an, dass Mitglieder der SPD- und Grünen-Fraktionen regelmäßig an städtischen Presseterminen teilnehmen und in der Bildberichterstattung erscheinen, die CDU-Fraktion jedoch keine offiziellen Einladungen zu diesen Terminen erhält.
Die Anfrage fordert eine Gleichbehandlung aller Fraktionen bei der Einladung zu solchen Veranstaltungen. In diesem Zusammenhang werden drei Fragen gestellt: Erstens wird nach dem Verteilerkreis gefragt, über den die Verwaltung die Einladungen zu städtischen Presseterminen versendet. Zweitens wird um eine Erläuterung gebeten, warum die CDU-Fraktion nicht eingeladen wird, obwohl Vertreter anderer Fraktionen an diesen Terminen teilnehmen. Drittens wird gefragt, wie der Oberbürgermeister sicherstellen möchte, dass künftig Vertreter aller Fraktionen die Möglichkeit zur Teilnahme an städtischen Presseterminen haben.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Beteiligung an einem TiefbauunternehmenErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/PAR&StG/FASG/ PAR/OB)
- 5.2Finanzierung und Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines GesundheitskiosksErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 14 (CDU)
- 5.2.1Finanzierung und Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines Gesundheitskiosks - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Neuausrichtung des IT-Verfahrens für die PersonalwirtschaftErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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