Eigennutz geht vor Gemeinnutz?
20241149 · Anfrage · 02.05.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Christian Haardt hat im Rahmen einer Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch Fragen zur Wahrnehmung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag zum Vorbehaltsnetz aufgeworfen. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass mehrere Mandatsträger und Funktionäre der SPD im betroffenen Gebiet wohnhaft sind.
Haardt stellt die Frage, ob eine anzeigepflichtige Befangenheit vorliegt, wenn eine im Rat beantragte Maßnahme dazu dient, den Verkehr von der eigenen Wohnadresse weg auf andere Bereiche zu verlagern. Dies gelte auch dann, wenn enge Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Kinder der Mandatsträger betroffen seien. Darüber hinaus erkundigt sich das Ratsmitglied nach weiteren Regelungen zur Offenlegung solcher Umstände unterhalb der Schwelle einer formellen Befangenheitsanzeige, etwa im Bereich von Compliance-Vorgaben. Abschließend wird die Frage gestellt, ob der Rat die Möglichkeit besitzt, eigene Regeln für die Offenlegung solcher Interessen zu schaffen und falls ja, in welcher Form dies umsetzbar wäre.
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