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Anfrage

Eigennutz geht vor Gemeinnutz?

20241149 02.05.2024

↳ Antwort der Verwaltung Eigennutz geht vor Gemeinnutz? · 27.06.2024
🟢 Beschlossen 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) · Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Anfrage 20241149 hat ein Ratsmitglied den Oberbürgermeister zur Sitzung des Rates am 2. Mai 2024 befragt. Hintergrund ist ein Änderungsantrag der Koalition zum Vorbehaltsnetz. In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass mehrere Mandatsträger und Funktionäre der SPD im betroffenen Gebiet wohnhaft sind.

Der Gegenstand der Anfrage umfasst Fragen zur Anzeigepflicht von Befangenheit. Es wird angefragt, ob eine anzeigepflichtige Befangenheit vorliegt, wenn eine im Rat beantragte Maßnahme dazu dient, den Verkehr von der eigenen Wohnadresse zu anderen Gebieten zu verlagern. Zudem wird nach der Situation gefragt, falls enge Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Kinder von einer solchen Maßnahme betroffen sind.

Darüber hinaus stellt die Anfrage, ob es unterhalb der Schwelle einer förmlichen Befangenheitsanzeige weitere Regelungen zur Offenlegung solcher Umstände gibt, etwa im Bereich der Compliance. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob der Rat die Möglichkeit besitzt, eigene Regeln für die Offenlegung entsprechender Sachverhalte zu schaffen und falls ja, in welcher Form dies möglich wäre.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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