Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid
20240445 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.05.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Die Vorlage geht auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück und regelt die Möglichkeit, Verkaufsstellen im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu öffnen.
Für das Jahr 2024 sind für den Stadtbezirk Wattenscheid unter anderem das Sommerfest WAT 607 am 9. Juni sowie ein Weinfest am 15. September vorgesehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr für eine Dauer von jeweils fünf Stunden ab 13:00 Uhr erlaubt, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Als Kriterien für dieses öffentliche Interesse werden unter anderem die Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des stationären Einzelhandels angeführt.
Der Rat von Bochum soll über die Verordnung in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 entscheiden. Vor der abschließenden Entscheidung durch den Rat sind Anhörungen in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den relevanten Ausschüssen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter).