Eintreibung von Rundfunkgebühren
20240903 · Antwort der Verwaltung · 02.05.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Zuständigkeit für die Eintreibung von Rundfunkbeiträgen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr bei den Kommunen, sondern beim Westdeutschen Rundfunk (WDR). Auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur aktuellen Situation in Bochum antwortete das Amt für Finanzsteuerung, dass die Beitreibung der WDR-Beiträge in der Stadt zum Jahresbeginn ebenfalls eingestellt wurde. Zuvor waren in der Vollstreckungsabteilung etwa 1,5 Vollzeitäquivalente mit dieser Aufgabe befasst.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen führt die Verwaltung aus, dass durch die Änderung eine Entlastung bei den Bruttobezügen und Arbeitgeberanteilen von circa 100.000 Euro pro Jahr entsteht. Da jedoch gleichzeitig der Kostenbeitrag des WDR entfällt, ergibt sich daraus keine finanzielle Entlastung für das Stadtbudget. In der Vergangenheit erhielt die Stadt Bochum jährlich durchschnittlich etwa 5.500 neue Aufträge vom WDR zur Beitreibung. Die Kosten für diese Vollstreckungsmaßnahmen wurden im Durchschnitt durch den entsprechenden Kostenbeitrag des WDR gedeckt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Maßnahmen nach Kalenderjahren liegt laut Verwaltung nicht vor.
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