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Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) für die Amtszeit vom 01.02.2025 bis 31.01.2030

20240785 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.05.2024 · Rechtsamt

🟢 Beschlossen 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
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KI-Zusammenfassung

Die Stadt Bochum bereitet die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Die neue Amtszeit ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2030 vorgesehen. Das Rechtsamt hat hierzu eine Beschlussvorlage eingereicht, mit der die Benennung von sechs Personen beantragt wird.

Hintergrund des Verfahrens ist das Ende der aktuellen Amtszeit sowie die Aufforderung der Präsidentin des OVG NRW, bis Mitte Juni 2024 Vorschläge für die nächste Periode einzureichen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen kreisfreie Städte in einem fünfjährigen Rhythmus eine solche Liste erstellen. Für die Aufnahme der Kandidaten in die Vorschlagsliste ist im Rat eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die Liste muss neben den Namen auch Geburtsort, Geburtstag und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

In der vorangegangenen Amtsperiode wurden Hanan Schatz, Karin Franz, Wolfgang Cordes und Hans Henneke zur Wahl vorgeschlagen, woraufhin das OVG NRW Karin Franz und Wolfgang Cordes als ehrenamtliche Richter wählte. Die Beratung der aktuellen Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss im April 2024, bevor der Rat im Mai 2024 über die neue Liste entscheidet.

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Beratungen

Rat (31. Sitzung)
02.05.2024
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
24.04.2024
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.