Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
20240878 · Antwort der Verwaltung · 02.05.2024 · Amt für Soziales
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zu Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass für freiwillige Sonderarbeiten eine Vergütung von 2,05 Euro pro Stunde vorgesehen ist, die auf einer Regelung aus dem Jahr 1994 basiert.
Hinsichtlich der Tätigkeiten zur Selbstversorgung, die Teil der Tagesstruktur sind, unterstützt das Personal vor Ort, wie etwa Hausmeister oder soziale Dienste, die Umsetzung. Die Verwaltung berichtet, dass diese Aufgaben in der Regel eigenständig durchgeführt werden.
Das Angebot an Helferarbeiten umfasst unter anderem Arbeiten im Außengelände der Aufnahmeeinrichtungen, wie etwa Laub- oder Schneefegen, sowie die Unterstützung des Hausdienstes beim Umräumen. Im laufenden Jahr sind 37 Personen regelmäßig in diesen Tätigkeiten beschäftigt. In den vergangenen Jahren haben über 100 Menschen das Angebot der Helferarbeit genutzt. Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 26.260 Euro. Zu der Anzahl begründeter oder unbegründeter Ablehnungen von Arbeitsanweisungen liegen laut der Verwaltung keine Angaben vor.
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