Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest
20240448 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.05.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für den Stadtbezirk Bochum-Südwest vorsieht. Ziel der Verordnung ist es, das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu regeln.
Basierend auf Vorschlägen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. sind für das Jahr 2024 verschiedene Termine vorgesehen. Dazu gehören unter anderem das Sommerfest in Wattenscheid und die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni sowie „Hüftgold“ in Linden am 16. Juni. Weitere geplante Öffnungen betreffen die Lindener Meile am 8. September, den Musiksommer in der Innenstadt am selben Tag, das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem eine Öffnung anlässlich des Weihnachtsmarktes am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich geplanter Termin für den 22. Dezember im Ruhr-Park wurde zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr für eine Dauer von bis zu fünf Stunden ermöglicht. Die Verordnung sieht vor, dass die Öffnung an diesen Tagen in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Veranstaltungen stattfindet.
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