Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat eine Aufstellung über die Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2023 vorgelegt. Diese Mitteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, wonach die Art und der Umfang von Nebentätigkeiten sowie die entsprechenden Vergütungen offengelegt werden müssen, sofern die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschritten werden.
Die Vorlage führt alle Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Einnahmen des Oberbürgermeisters im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 auf. Dabei wird erläutert, dass Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen- oder Giroverbände sowie bestimmte Funktionen im Rahmen einer Entsendung durch den Sparkassenverband Westfalen-Lippe als ehrenamtlich gelten und daher nicht der Abführungspflicht unterliegen.
Zusätzlich enthält die Mitteilung Informationen über eine Entschädigung in Höhe von 1.920,00 Euro für ein ehrenamtliches Mitglied in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums stellt diese Funktion keine Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung NRW dar, weshalb keine Abführungspflicht besteht. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche die geltenden Höchstgrenzen überschritten haben, wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Stadt abgeführt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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