Seilbahn: Witten – Kemnader See – Ruhr-Universität
20240755 · Antwort der Verwaltung · 02.05.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Rates am 1. Februar 2024 Fragen zur Realisierung einer Seilbahn zwischen Witten, dem Kemnader See und der Ruhr-Universität (RUB) gestellt. Die Verwaltung erläuterte hierzu die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Ein solches Vorhaben unterliegt dem Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen sowie entsprechenden EU-Richtlinien. Erforderlich ist ein Planfeststellungsverfahren oder ein Bebauungsplan, wobei eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend durchzuführen ist. Dabei müssen auch die Rechte von Anwohnern, etwa hinsichtlich Lärm oder Schattenwurf, gegen das Gemeinwohl abgewogen werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist eine Förderung durch Landesmittel oder Bundesmittel möglich, sofern die Seilbahn dem öffentlichen Personennahverkehr dient und den Gemeinschaftstarif nutzt. Die Verwaltung bezweifelt jedoch einen kostendeckenden Betrieb. Für die Verbindung zwischen der RUB und Mark 51°7 liegt laut Mobilitätskonzept kein wesentlicher verkehrlicher Bedarf vor; punktuell verbesserte Busverbindungen werden gegenüber einer Seilbahn bevorzugt. Auch für den Kemnader See sieht der aktuelle Nahverkehrsplan keinen weiteren Ausbau vor, da die bestehenden Busverbindungen die Zielvorgaben zur Erreichbarkeit erfüllen. Seitens der Stadt Witten bestehen derzeit keine Bestrebungen für ein solches Projekt; zuständig für die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft ist der Ennepe-Ruhr-Kreis.
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