Entwicklungsträgervertrag mit der NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der Baulandentwicklung "Bahnhofsquartier Wattenscheid" hier: Auflösung des Entwicklungsträgervertrages
20233131 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.05.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der Baulandentwicklung „Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Der Vertrag, der ursprünglich im Dezember 201mu9 beschlossen wurde, soll rückwirkend zum 31. Dezember 2023 aufgelöst werden. Grund für diesen Schritt sind Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sowie die Verlagerung von Entwicklungsaufgaben auf private Investoren und die Wirtschafts-EntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG).
In verschiedenen Teilbereichen des Quartiers haben sich neue Zuständigkeiten ergeben. Während in der Fritz-Reuter-Straße Nord die WEG Grundstücke erwerben soll, wird im Bereich der Fritz-Reuter-Straße Süd das Gelände um den Bahnhof Wattenscheid nach einem Bestgebotsverfahren an einen Investor veräußert, der die Entwicklung eigenständig übernimmt. Im Bereich Wilhelm-Leithe-Weg Nord erfolgt die Entwicklung über die EPG, eine Tochter der Bochumer Wirtschaftsentwicklung. Für den südlichen Teil des Wilhelm-Leithe-Wegs ist ein privater Projektentwickler zuständig, nachdem dieser das Grundstück erworben hat. Die Flächenentwicklung in der Ridderstraße wurde auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.
Mit der Auflösung des Vertrages wird auch das bestehende Treuhandkonto geschlossen und das Guthaben an die Stadt Bochum überwiesen. Die weitere Finanzierung der kommunalen Baulandentwicklung soll künftig über den städtischen Haushalt erfolgen. Der Rat der Stadt Bochum soll über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 entscheiden.
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