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Beschlussvorlage der Verwaltung

Ein sicheres und robustes Straßennetz für Bochum: Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, Tempozonenanpassungen, Umstufungen im klassifizierten Straßennetz

20232532/1 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) · Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, des klassifizierten Straßennetzes sowie des Tempozonennetzes vor. Grundlage der Vorlage ist ein Prüfauftrag, auf dessen Basis 54 Vorschläge zur Netzänderung erarbeitet wurden. Im Rahmen einer Online-Beteiligung wurden 378 Anregungen eingereicht, von denen 339 statistisch ausgewertet wurden.

Das Vorbehaltsstraßennetz bleibt im Vergleich zum Entwurf von 2022 weitgehend unverändert, wobei die Bergener Straße als Kreisstraße hinzugefügt wird. Im klassifizierten Netz erfolgen Ergänzungen aufgrund von Anregungen der Bezirksvertretung Nord sowie Verwaltungsschritten. Änderungen am Tempozonennetz basieren auf Bürgeranregungen. Die Verwaltung lehnt dabei verschiedene Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie zur Herausnahme von Straßen aus dem Vorbehaltsnetz ab. Ein Änderungsantrag einer Fraktion, der punktuelle Tempo-30-Beschilderungen vor sozialen Einrichtungen als Verwaltungssache vorsieht, wurde ebenfalls abgelehnt.

Im Bereich der Straßenumstufungen ist die Aufstufung der Einbahnstraße Mattenburg sowie des Abschnitts Am Gartenkamp zu Kreisstraßen geplant. Die Munscheider Straße soll herabgestuft werden. Die Zillertalstraße soll zur Tempo-30-Zone werden und aus dem Vorbehaltsnetz entfernt werden, was eine Herabstufung der Cruismann- und Brünselstraße zur Folge hat. Für das Gebiet zwischen Castroper Hellweg und Kirchharpener Straße schlägt die Verwaltung die Verlegung der L654 und die Herabstufung des Castroper Hellwegs zur Kreisstraße vor. Die Verwaltung befürwortet die Herausnahme der Sodinger Straße aus dem Vorbehaltsnetz unter der Bedingung einer vorherigen Herabstufung zur Gemeindestraße. Die Friederikastraße und die Gahlensche Straße sollen im Vorbehaltsnetz verbleiben.

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