Bezahlkarte für Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
In der 30. Sitzung des Bochumer Rates stellte ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI Fragen zur Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete und Asylsuchende sowie zu den damit verbundenen Rahmenbedingungen. Die Anfrage umfasste die Beurteilung einer solchen Maßnahme für benachteiligte Gruppen, die Definition von Geschäften des täglichen Gebrauchs sowie die Frage nach beteiligten Interessengruppen und möglichen finanziellen Auswirkungen für die Stadtsparkasse Bochum.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine abschließende Beurteilung der Einführung einer Bezahlkarte aufgrund der noch ausstehenden Gesetzgebung und eines laufenden Ausschreibungsverfahrens derzeit nicht möglich sei. Zur Definition von Geschäften des täglichen Gebrauchs verwies die zuständige Fachabteilung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Demnach zählen alle Geschäfte zu den Geschäften des täglichen Gebrauchs, die Güter ohne Wertsteigerungspotenzial anbieten, welche primär zur Nutzung und nicht zur Veräußerung angeschafft werden.
Hinsichtlich der Beteiligung von Interessengruppen erklärte das Amt für Soziales, dass seitens der Verwaltung keine Stakeholder einzubeziehen seien, da sich das Land Nordrhein-Westfalen an einer europaweiten Ausschreibung zur Einführung der Bezahlkarte beteilige. Eine Aussage über mögliche Gewinne der Stadtsparkasse Bochum könne ebenfalls nicht getroffen werden, da die Details zum Anbieter und den Konditionen aus dem noch laufenden Verfahren noch nicht bekannt seien.
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