Bezahlkarte für Ratsmitglieder
20240787 · Antwort der Verwaltung · 02.05.2024 · Amt für Soziales
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage des Ratsmitglieds Arnim Backs (Die PARTEI) hat die Verwaltung der Stadt Bochum Stellungnahme zur Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete und Asylbewerber sowie zu der hypothetischen Einführung einer Bezahlkarte für Ratsmitglieder abgegeben. Die Anfrage umfasste zudem Fragen zur Beurteilung solcher Karten, zur Definition von Geschäften des täglichen Gebrauchs und zu möglichen finanziellen Auswirkungen für die Stadtsparkasse Bochum.
Die Verwaltung erklärte, dass eine Beurteilung der Einführung einer Bezahlkarte für besonders schutzbedürftige Gruppen derzeit aufgrund der noch ausstehenden Gesetzgebung sowie des laufenden Ausschreibungsverfahrens nicht möglich sei. Bezüglich der Beteiligung von Interessengruppen teilte die Verwaltung mit, dass keine städtischen Stakeholder einzubeziehen seien, da sich das Land Nordrhein-Westfalen an einer europaweiten Ausschreibung zur Einführung der Bezahlkarte beteiligt.
Zur Definition von Geschäften des täglichen Gebrauchs verwies die Verwaltung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Demnach zählen dazu Geschäfte, die Güter anbieten, die einem Werteverzehr unterliegen, kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen oder zur Nutzung und nicht zur Veräußerung angeschafft werden. Eine Auskunft über mögliche Erträge der Stadtsparkasse Bochum durch ein solches System konnte die Verwaltung ebenfalls nicht geben, da im Rahmen der laufenden Ausschreibung weder Anbieter noch die konkreten Konditionen bekannt sind.
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