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Bürgerbegehren RadEntscheid Bochum

20241009 · Mitteilung der Verwaltung · 02.05.2024 · Rechtsamt

🟢 Beschlossen 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage der Vertreter des Bürgerbegehrens RadEntscheid Bochum gegen die Entscheidung des Rates vom 1. April 2022 abgewiesen. Damit bestätigt das Gericht die Einstufung des Rates, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist.

In der Urteilsbegründung legte das Gericht dar, dass die Anforderungen an ein zulässiges Bürgerbegehren nach § 26 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt sind. Die Fragestellung des Begehrens sei nicht ausreichend bestimmt und stelle eher ein politisches Programm dar als eine konkrete Sachentscheidung. Das Gericht stellte fest, dass durch die Vermischung verschiedener, nicht zusammenhängender Themen gegen das Kopplungsverbot verstoßen wurde. Ein zulässiges Bürgerbegehren müsse sich auf einzelne, konkrete Fragestellungen zu einer abgegrenzten Sachmaterie beziehen und klare Maßnahmen für die Abstimmung enthalten, anstatt lediglich Ziele zu benennen, bei denen die Umsetzung unklar bleibt.

Das Urteil vom 15. März 2024 ist inzwischen rechtskräftig.

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Beratungen

Rat (31. Sitzung)
02.05.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.