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Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2023

20240730 · Mitteilung der Verwaltung · 02.05.2024 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilung der Verwaltung 20240730 legt das Amt für Finanzsteuerung einen Nachweis über die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Der Bericht, verfasst von Benjamin Nöcker, informiert den Rat der Stadt Bochum über sämtliche Bereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die einen Betrag von 5.000 Euro überschreiten und für die der Rat nicht selbst entschieden hat.

Die Grundlage für diesen Nachweis bildet § 83 GO NRW in Verbindung mit § 85 Abs. 1 GO NRW. Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum ist die Kämmerin befugt, über bestimmte Mehraufwendungen im konsumtiven Bereich bis zu einer Höhe von 250.000 Euro sowie über investive Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zu entscheiden. Für höhere Beträge, die die Grenzen von 250.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. 500.000 Euro bei Mehrauszahlungen überschreiten, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die vorliegende Vorlage dient der Dokumentation der im zweiten Halbjahr 2023 erfolgten Mittelbereitstellungen, nachdem bereits für den Zeitraum von Januar bis Juli 2023 ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.

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Beratungen

Rat (31. Sitzung)
02.05.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
24.04.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung)
18.04.2024
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.