Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sowie über Verpflichtungsermächtigungen, die einen Betrag von 5.000 Euro überschreiten. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für Fälle, in denen der Rat nicht selbst über die Bereitstellung entschieden hat.
Die Vorlage erläutert zudem die geltenden Zuständigkeiten für die Bewilligung solcher Mittel. Während die Kämmerin für konsumtive Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro und für investive Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig ist, erfordern höhere Beträge die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses. Haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets infolge organisatorischer Entscheidungen des Oberbürgermeisters benötigen hingegen keine vorherige Zustimmung durch den Ausschuss oder den Rat.
Der vorliegende Nachweis bezieht sich ausschließlich auf das zweite Halbjahr 2023, da die entsprechenden Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 bereits in einer Sitzung im September 2023 dem Rat vorgelegt wurden. Eine detaillierte Liste der einzelnen Positionen ist der Mitteilung beigefügt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.05.2024Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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