Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Wärmeplanung interkommunal
20241008 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.05.2024 · Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/PAR/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum um die Maßnahme „Interkommunale Wärmeplanung Ruhrgebiet“ zu erweitern. Ziel des Antrags ist die Schaffung eines ruhrgebietsweiten Wärmenetzes sowie die Gründung einer entsprechenden Planungsgesellschaft.
Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen. In der Beschlussvorlage der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit wird ausgeführt, dass sich der gesetzliche Rahmen der kommunalen Wärmeplanung auf das Gemeindegebiet beschränkt. Zwar werden bei der Analyse von Anschlussmöglichkeiten und Wärmepotenzialen auch überörtliche Anbieter und Netze einbezogen, eine vorab festgelegte Ausrichtung auf ein großräumiges Wärmenetz würde jedoch die Planungsmöglichkeiten für die lokale Versorgung einschränken. Eine interkommunale Planungsgesellschaft könne zudem nicht als Bestandteil der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie geführt werden.
Für Themen, die über die Stadtgrenzen hinausgehen und mehrere Akteure betreffen, steht die Stadtverwaltung im Austausch mit dem Regionalverband Ruhr (RVR). Bereits im Februar 2024 wurde im Kommunalrat vereinbart, dass der RVR die Analyse von Schnittpunkten und stadtgrenzenüberschreitenden Potenzialen übernimmt. Die weitere inhaltliche Abstimmung erfolgt im Rahmen der Umweltbeigeordnetenkonferenz, da die interkommunale Koordination bereits im Aufgabenbereich des RVR verortet ist.
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