Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Langendreer
20240447 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.05.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
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Der Bochumer Rat wird über eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost beraten. Die Vorlage geht auf einen Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für das Jahr 2024 zurück. Ziel ist es, die Ladenöffnung im Rahmen von örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen zu ermöglichen, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu acht Sonntage pro Jahr erlaubt, wenn diese im Zusammenhang mit Veranstaltungen stehen. Die Vorlage listet verschiedene Termine für unterschiedliche Stadtteile auf, darunter die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni 2024 sowie weitere geplante Öffnungen in Wattenscheid, Linden und der Innenstadt. Ein ursprünglich vorgesehener Termin für den 22. Dezember 2024 im Bereich des Ruhr-Parks wurde bereits zurückgezogen.
Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für die rechtssichere Durchführung dieser Sonntagsöffnungen im Stadtbezirk Bochum-Ost festgelegt werden. Die Vorlage berücksichtigt dabei die Vorgaben zur Wahrung der Sonntagsruhe und die Notwendigkeit eines hinreichenden Sachgrundes gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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