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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Jahresabschluss 2021 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG)Zur Vorlage · 20223091 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Bochum Perspektive GmbH vor. Der Rat der Stadt Bochum soll dem Beschluss des Aufsichtsrates zustimmen und die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 46,4 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von etwa 4,7 Millionen Euro festzustellen. Dieser Fehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie den Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgesehen.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft zeigt gestiegene Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 8,65 Millionen Euro, was eine Abweichung von 73 Prozent zum Plan darstellt; als Ursache werden die Auflösung eines Sonderpostens sowie eine angepasste Bewertungsmethode aufgrund zeitlicher Verschiebungen bei Projekten wie Mark 51° angeführt. Der Materialaufwand lag mit 14,4 Millionen Euro unter dem geplanten Wert, was auf ein Projektmoratorium zwischen Sommer 2020 und April 2021 zurückzuführen ist. Der Jahresfehlbetrag von 4,73 Millionen Euro liegt nahezu auf dem im Wirtschaftsplan angesetzten Niveau. Die Vorberatung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss, die Entscheidung im Rat ist für Mitte Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlagzu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischein, Herr Mitschke, Frau Özdogan, Frau Schä
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlagzu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischein, Herr Mitschke, Frau Özdogan, Frau Schä - 1.2Jahresabschluss 2021 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20223093 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Jahresabschluss 2021 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) sieht die Zustimmung des Rates zum Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates vor. Damit verbunden ist die Anweisung an die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 131.755.145,56 € sowie einen Jahresfehlbetrag von 26.023.734,15 € aus. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags soll durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe von 24.806.245,08 € und aus der Gewinnrücklage in Höhe von 1.217.489,07 € erfolgen. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 202komponenten 21 beantragt.
Der Beratungsprozess umfasst Vorberatungen im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember 2022 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 15. Dezember 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) zu Unterpunkt 4.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) Befangen: Herr Czwikla, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, => ergänzen
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.Enthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) zu Unterpunkt 4.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) Befangen: Herr Czwikla, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, => ergänzen - 1.3Jahresabschluss 2021 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbHZur Vorlage · 20223110 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2021 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung dem Jahresabschluss zustimmt. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 8,67 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 4,72 Millionen Euro aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Fehlbetrag vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen. Zudem sollen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet werden.
Die WiFö GmbH übernimmt Aufgaben zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Bochum, unter anderem durch Gründungsberatung und Flächenvermarktung. Im Berichtszeitraum stiegen die Umsatzerlöse auf 343.000 Euro gegenüber 118.000 Euro im Vorjahr, was primär auf das Netzwerkmanagement und die Organisation von Messeauftritten zurückzuführen ist. Der Personalaufwand belief sich auf rund 2,25 Millionen Euro, bedingt durch Neueinstellungen und tarifliche Anpassungen. Die Kanzlei PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meische
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)Die Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meische - 1.4Jahresabschluss 2021 der Bochumer Veranstaltungs-GmbHZur Vorlage · 20223150 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2021 der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG). Der Rat der Stadt Bochum soll dem Beschluss des Aufsichtsrates zustimmen und die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, den Jahresabschluss festzustellen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 42.064.595,22 €, während ein Jahresfehlbetrag von 1.520.792,01 € ausgewiesen wird. Dieser Fehlbetrag soll durch eine Entnahme in gleicher Höhe ausgeglichen werden, wobei der Anteil der konsumtiven Entnahme 1.354.3<0xC2>66,11 € und der investive Anteil 166.435,90 € beträgt. Zudem ist die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgesehen.
Der realisierte Gesamtumsatz lag bei 6.926.000 €, was einem Anstieg von 272,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 172 %, was auf das Impfzentrum im RuhrCongress Bochum zurückzuführen ist. Im Gegenzug sanken die sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund von Handwerkermangel beim RVR Budget II. Der Personalaufwand verzeichnete einen Anstieg von etwa 3 % infolge von Gehaltsanpassungen, während der Materialaufwand um etwa 22 % sank.
Hinsichtlich der Investitionen ergab sich eine Abweichung zum Planwert von 2020: Während die Mittel für den RuhrCongress vollständig verausgabt wurden, wurden Investitionen für die Jahrhunderthalle Bochum zurückgestellt. Die Ersatzbeschaffungen für Hygienemaßnahmen stiegen um 99.102 €. Die Beratung der Vorlage ist für den Dezember 2022 in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischei
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — <<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>><<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischei - 1.5Jahresabschluss 2021 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20223148 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Jahresabschluss 2021 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH weist für das Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von 2.920.802,84 EUR bei einer Bilanzsumme von 36.927.824 EUR aus. Dies stellt eine Abweichung von 6.058 Tsd. EUR gegenüber dem Wirtschaftsplan 2021 dar, der ursprünglich einen Überschuss von 3.137 Tsd. EUR vorsah.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO über den Jahresabschluss 2021 zustimmt. Mit dieser Entscheidung werden der Abschluss für das Jahr 2021 festgestellt und der Jahresfehlbetrag als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Zudem soll der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt werden.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung wird berichtet, dass der geplante Grundstücksverkauf am Glockengarten, welcher ein Teilgrundstück des Altenkrankenheims umfasst, im Jahr 2021 nicht realisiert werden konnte. Demgegenüber standen im selben Zeitraum die geplanten Liquiditätszuflüsse aus der Planungskostenerstattung für das Gebäude an der Sommerdellenstraße in Höhe von 1.550 Tsd. EUR. Die Vorberatung der Vorlage in den zuständigen Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss ist für Anfang Dezember 2022 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat für den 15. Dezember 2022 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)zu Unterpunkt 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Beck, Frau Hoppe, Herr Stawars, Herr Steinbach
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 4.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)zu Unterpunkt 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Beck, Frau Hoppe, Herr Stawars, Herr Steinbach - 1.6Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2021Zur Vorlage · 20222977 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen einer Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2021 feststellen. Die Grundlage hierfür bildet die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, welcher bei der Untersuchung des Abschlusses sowie des dazugehörigen Lageberichts die örtliche Rechnungsprüfung einbezogen hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht in seiner Sitzung am 2. Dezember 2022 beraten und zur Kenntnis genommen. Die Vorlage umfasst zudem das Ergebnis der Prüfung, welches im Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 25. Oktober 2022 zusammengefasst ist. Der Rat wird angehalten, den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sowie das Ergebnis des Bestätigungsvermerks zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Jahresabschluss 2021 der Stadt Bochum – Beschluss über die ErgebnisverwendungZur Vorlage · 20223151 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Dezember 2022 über den Jahresabschluss für das Jahr 2021 sowie über die Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und gleichzeitig über den Umgang mit dem erwirtschafteten Ergebnis zu beschließen.
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2021 beläuft sich auf 67.173.929,26 Euro. Die Verwaltung beantragt, diesen Betrag in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Diese Maßnahme dient dazu, die Rücklage für eine mögliche Verrechnung mit künftigen Verlusten zur Verfügung zu stellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss führt die Prüfung des Jahresabschlusses durch und wird dem Rat eine schriftliche Stellungnahme sowie einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vorlegen. Die Beratung der Vorlage ist zunächst für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 vorgesehen, bevor der Rat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2021 - Entlastung des OberbürgermeistersZur Vorlage · 20222978 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20222978 des Rechnungsprüfungsamtes behandelt den Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2021 sowie die damit verbundene Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses bereits beraten und das Ergebnis zur Kenntnis genommen. Dabei schloss sich der Ausschuss dem durch das Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk an und fertigte eine Stellungnahme zum Prüfergebnis an.
Der Rat der Stadt Bochum soll in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden. Ergänzend dazu ist gemäß § 96 (1) GO NRW die Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters vorgesehen. Eine Vorberatung der Vorlage findet im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 statt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Vierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20223191 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum umfasst Anpassungen der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 sowie Änderungen des Straßenverzeichnisses. Ziel der Vorlage ist die Refinanzierung der Reinigungskosten für Fahrbahn, Gehweg und Winterdienst durch die USB Bochum GmbH und den EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Der Gebührenbedarf steigt für das Jahr 2023 um 1.034 TEUR und für 2024 um 801 TEUR gegenüber dem Vorjahr. In die Kalkulation fließt zudem eine voraussichtliche CO2-Bepreisung der Müllverbrennung ein. Die vorgeschlagenen Tarife für die Reinigungsklassen A bis E sehen für 202verkehrsintensive Bereiche Steigerungen vor, wobei die Gebühren für die Fahrbahnreinigung in der Klasse B von 2,85 Euro im Jahr 2022 auf 3,03 Euro im Jahr 2023 und auf 3,16 Euro im Jahr 2024 angehoben werden sollen.
Parallel zur Gebührenanpassung sieht die Vorlage Änderungen im Straßenverzeichnis in den Bezirken Bochum-Mitte, Wattenscheid, Ost, Süd und Südwest vor. Dies beinhaltet die Neuaufnahme, Umstufung oder Löschung von Straßensegmenten. Während in einigen Bereichen Straßen in höhere Reinigungsklassen hochgestuft oder die Reinigungsfrequenz angepasst werden, erfolgt in anderen Gebieten eine Herabstufung oder die Übernahme der Reinigungspflicht durch die Stadt. Anträge auf Umstufungen in den Bezirken Bochum-Mitte und Bochum-Wattenscheid wurden abgelehnt, unter anderem aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, der Verkehrsintensität oder der Gehwegstruktur. Die Bezirksvertretungen wurden zu den Änderungen angehört.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.1025. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20223209 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223209 die 25. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024, wobei die Satzung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll.
Die Gebühren für die zweiwöchentliche Entsorgung von Hausmüll in Umleer-Behältern sind je nach Behältervolumen vorgesehen. So steigt der Preis für einen 30-Liter-Behälter von 83,30 Euro im Jahr 2023 auf 87,30 Euro im Jahr 2024. Für einen 1.100-Liter-Behälter erhöht sich der Betrag von 3.055,50 Euro auf 3.201,90 Euro. Bei anderen Behältergrößen wird ein Preis zwischen etwa 2,78 Euro und 2,91 Euro pro Liter berechnet. Konkret sieht der Tarifvorschlag für 60-Liter-Behälter für 2023 einen Betrag von 166,60 Euro und für 2024 von 174,60 Euro vor. Für 120-Liter-Behälter sind 333,30 Euro für 2023 und 349,20 Euro für 2024 vorgesehen. Die Gebühren für die Bioabfallsammlung bleiben für die Größen 60, 80 und 120 Liter in beiden Jahren unverändert bei 30,00 Euro, 40,00 Euro bzw. 60,00 Euro.
Der prognostizierte Gebührenbedarf steigt von 54.795.335 Euro im Jahr 2022 auf 57.259.818 Euro im Jahr 2023 und 59.989.621 Euro im Jahr 2024. Als Ursachen für die Kostensteigerungen führt die Verwaltung höhere Entsorgungskosten, Personalkosten sowie die CO2-Bepreisung an. Die Vorberatung der Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, die Entscheidung im Rat ist für den 15. Dezember 2022 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 66 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 66 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.1130. Änderungssatzung zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 20223210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223210 die 30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Refinanzierung der Kosten im Bestattungswesen durch die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024. Der Beschluss umfasst verschiedene Tarifbereiche, darunter Bestattungsgebühren für Sarg- und Urnenbeisetzungen, Gebühren für Nutzungsrechte an Grabstätten sowie Kosten für Leistungen wie Umbettungen, die Nutzung der Totenkammer oder der Trauerhalle.
Für das Jahr 2023 sieht der Vorschlag für die meisten Leistungen, wie Sargbestattungen, Urnenbeisetzungen und Nutzungsrechte, keine Tarifänderungen vor. Lediglich beim Kolumbarium ist ein Rückgang der Gebühren um 18,9 Prozent vorgesehen. Für das Jahr 2024 sieht die Planung eine durchschnittliche Erhöhung aller Tarife um 3,0 Prozent sowie eine Anpassung der Nutzungsrechte um 3,15 Prozent vor. Die Gebühren für die Trauerhalle und die dreitägige Aufbahrung bleiben in diesem Zeitraum unverändert.
Der Gebührenbedarf der Stadt wird für 2023 auf 6.975.000 Euro und für 2024 auf 7.213.000 Euro geschätzt. Aufgrund eines gestiegenen Gesamtbedarfs sinkt der erwartete Kostendeckungsgrad von etwa 88,5 Prozent auf etwa 87,5 Prozent im Jahr 2024. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, bevor eine Entscheidung durch den Rat vorgesehen ist. Die neuen Tarife treten jeweils zum 1. Januar 2023 beziehungsweise 1. Januar 2024 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 4 (CDU, FFB)Enthaltungen: 1 (FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB) - 1.11.130. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223491 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur 30. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Der von Dr. Daniel Obitz eingereichte Antrag sieht vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu modifizieren, dass die neue Friedhofsgebührensatzung lediglich für das Jahr 2023 beschlossen wird.
Eine Regelung für das Jahr 2024 soll erst gegen Ende des Jahres 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden, sobald eine aktualisierte Kalkulation vorliegt. Die Fraktion begründet diesen Schritt mit den erwarteten Kostenentwicklungen für das Jahr 2024. Laut dem Antrag ergeben sich bei den Prognosen im Vergleich zum Vorjahr deutliche Veränderungen, insbesondere im Bereich der Sargbestattungen. Durch das Abwarten der finalen Zahlen soll die Satzung für das Folgejahr besser an die tatsächlichen Kostenentwicklungen in der aktuellen Krisensituation angepasst werden können.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- aktualisierte Anlagen Friedhofsgebühren
- 1.1232. Änderungssatzung zur AbwassergebührensatzungZur Vorlage · 20223213 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20223213 die 32. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung der Stadt Bochum vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024, wobei die Satzung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Die Kalkulation der Verwaltung weist für das Jahr 2023 einen Gebührenbedarf von rund 79,71 Millionen Euro und für das Jahr 2024 einen Bedarf von 81,63 Millionen Euro aus.
Für die Gebühren ab dem 1. Januar 2024 sind neue Sätze vorgesehen. So beträgt der Satz für Schmutzwasser 2,66 EUR/cbm bzw. 2,74 EUR/cbm und der Satz für Niederschlagswasser 1,11 EUR/qm bzw. 1,13 EUR/qm. Für Mitglieder von Entwässerungsverbänden gelten Sätze von 1,52 EUR/cbm bzw. 1,56 EUR/cbm für Schmutzwasser sowie 0,59 EUR/qm bzw. 0,56 EUR/qm für Niederschlagswasser. In weiteren Fällen ändern sich die Werte auf 1,14 EUR/cbm bzw. 1,18 EUR/cbm für Schmutzwasser und 0,52 EUR/qm bzw. 0,54 EUR/qm für Niederschlagswasser.
Die Vorlage führt beispielhaft die Auswirkungen auf einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Wasserverbrauch von 200 cbm und einer Fläche von 130 qm auf, wobei die Kosten von 658,90 EUR im Jahr 2023 auf 694,90 EUR im Jahr 2024 steigen. Bezüglich der Schlammabfuhrsatzung für Kleinkläranlagen und Sammelgruben sieht die Verwaltung aufgrund eines konstanten Gebührenbedarfs keine Änderungen vor. Der Entscheidungsprozlag umfasste Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vor der Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 5 (CDU, LINKE, FFB)Dafür: 9 (SPD, Grüne, P&STG)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB) - 1.12.132. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223492 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur 32. Änderungssatzung der Abwassergebührensatzung eingebracht. Der von Dr. Stefan Jox unterzeichnete Antrag bezieht sich auf die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022.
Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ändern, dass die Abwassergebührensatzung lediglich für das Jahr 2023 beschlossen wird. Eine neue Satzung für das Jahr 2024 soll erst gegen Ende des Jahres 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, nachdem eine aktualisierte Kalkulation vorliegt.
Die Begründung für diesen Vorschlag liegt in den Kostenkalkulationen und Prognosen für das Jahr 2024, die im Vergleich zum Vorjahr größere Veränderungen aufweisen. Um der tatsächlichen Kostenentwicklung innerhalb der aktuellen Krisensituation Rechnung zu tragen, empfiehlt die Fraktion, mit der Finalisierung der Satzung für das Jahr 2024 abzuwarten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.1333. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20223215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223215 die 33. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2023. Die vorliegende Kalkulation sieht vor, die Gebühren für den Krankentransport mit dem Rettungswagen sowie für den Rettungstransport auf 660 Euro festzulegen. Für einen Notarzteinsatz wird ein Betrag von 575 Euro vorgeschlagen. Zudem sind Gebühren für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus in Höhe von 5,16 Euro pro gefahrenem Kilometer, die Bereitstellung von Krankenkraftwagen sowie Kosten für die Desinfektion vorgesehen.
Die Anpassung der Gebühren dient der Refinanzierung der Kosten des Rettungsdienstes. Als Gründe für den veränderten Gebührenbedarf werden unter anderem die vollständige Refinanzierung von drei ehemaligen Brandschutz-Rettungswagen sowie die Kosten für die Einführung eines Telenotarztes angeführt. Weiterhin trägt der Anstieg der Ausgaben für Energie, medizinische Produkte, die Wartung von Fahrzeugen und Geräten sowie für Hygiene- und Schutzausrüstung zur Kalkulation bei. Auch steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen werden im Dokument genannt. Der Gebührenbedarf soll sich demnach von etwa 25,2 Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 erhöhen. Mit den Krankenkassen wurde bereits Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarife erzielt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.1413. Änderungssatzung zur allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum und Änderungen der Entgeltregelungen der Stadt BochumErgebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 1.15Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024Zur Vorlage · 20223172 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20223172 einen Entwurf für den Stellenplan der Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgelegt. Der von Susanne Reimann aus dem Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation erstellte Entwurf wird nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Stellenplan berücksichtigt personelle Mehrbedarfe durch zusätzliche Aufgaben sowie Minderbedarfe, die aus der Verlagerung oder dem Wegfall von Aufgaben resultieren. Zu den Bereichen mit ansteigendem Personalbedarf gehören die Digitalisierung der Verwaltung, die Überwachung des Verkehrs, der kommunale Ordnungsdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst, der Kita-Ausbau sowie Baumaßnahmen im Tiefbau. Gleichzeitig sieht der Plan Einsparungen durch Optimierungsmaßnahmen, Digitalisierung und die Verlagerung von Schulhausmeistertätigkeiten zu den Zentralen Diensten vor. Zudem fließen Ergebnisse aus analytischen Stellenbewertungen in den Entwurf ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Festsetzung des Stellenplans für den Doppelhaushalt 2023/2024 in der vorliegenden Fassung vor.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (Linke, PAR)dagegen: 27 (CDU, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 5 (CDU/FFB/PAR&StG)dafür: 10 (SPD/Grüne/LINKE/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (Linke, PAR)dagegen: 27 (CDU, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB) - 1.16Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2023 / 2024Zur Vorlage · 20223171/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung enthält den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2023 und 2024. Der Entwurf wurde zur Beratung und Beschlussfassung für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgelegt.
Für das Haushaltsjahr 2023 werden Erträge von etwa 1,715 Milliarden Euro sowie Aufwendungen in gleicher Höhe festgesetzt. Die Einzahlungen belaufen sich auf rund 1,638 Milliarden Euro, während die Auszahlungen bei etwa 1,595 Milliarden Euro liegen. Für das Jahr 2024 werden Erträge von circa 1,750 Milliarden Euro und Aufwendungen von circa 1,754 Milliarden Euro veranschlagt. Die Einzahlungen sind für 2024 auf etwa 1,674 Milliarden Euro und die Auszahlungen auf etwa 1,629 Milliarden Euro angesetzt, wobei ein globaler Minderaufwand von 4 Millionen Euro vorgesehen ist. Die Kredite zur Investitionsfinanzierung werden für 2023 auf rund 337 Millionen Euro und für 2024 auf etwa 326 Millionen Euro festgesetzt. Zudem werden die Steuersätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer festgelegt.
Die Vorlage regelt zudem die Kompetenzverteilung bei Finanzentscheidungen. Die Kämmerin entscheidet allein über Beträge zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Bei Beträgen zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich, während Entscheidungen über 1.000.000 Euro die Zustimmung des Rates benötigen. Der Entwurf umfasst zudem Regelungen zur Einplanung von Finanzfolgen aus der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg sowie zur Berücksichtigung von Veränderungen aus den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 30 (CDU, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 30 (CDU, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB) - 1.17Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222636 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße sieht die Festsetzung eines etwa 7.500 m² großen Gebiets als Gewerbegebiet im Bochumer Stadtteil Weitmar vor. Ziel der Planung ist die Sicherung bestehender Gewerbeflächen sowie der Schutz zentraler Versorgungsbereiche durch den Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel. Der neue Plan ersetzt in Teilen den bestehenden Bebauungsplan Nr. 239 a. Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf vom 05.09.2022 als Satzung zu verabschieden, die Begründung inklusive Umweltbericht zu beschließen und über die Stellungnahmen gemäß Abwägungsvorschlag zu entscheiden.
Hinsichtlich der Immissionen hält die Planung fest, dass Gewerbelärm im Plangebiet und Umfeld die Richtwerte der TA Lärm einhält. Bei Verkehrslärm an der Hattinger Straße werden die Orientierungswerte am Tag um bis zu 5 dB(A) und in der Nacht um bis zu 7 dB(A) überschritten, weshalb bauliche Vorkehrungen zur Lärmminderung im Plan verankert sind. Im rückwärtigen Bereich werden die Werte am Tag und in der Nacht unterschritten. Da lediglich der Bestand gesichert wird, bestehen keine umweltbezogenen Konflikte für Natur und Landschaft, sodass keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Klimarelevante Auswirkungen werden nicht als wahrscheinlich eingestuft.
Der Beratungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest, Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss und die abschließende Entscheidung durch den Rat. Eine bestehende Veränderungssperre verhindert derzeit genehmigungspflichtige Neu- und Umbauten im Gebiet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.18Bebauungsplan Nr. 576 ab – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a – Fußgängerzonen/Innenstadt – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222562 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222562 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 576 ab vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a, die das Gebiet des sogenannten Bermudadreiecks in der südlichen Innenstadt umfasst. Das Plangebiet erstreckt sich beiderseits der Kortumstraße zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz sowie westlich der Brüderstraße.
Ziel der Änderung ist es, die bestehende, für das Viertel typische Gastronomie und weitere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Die Verwaltung begründet den Entwurf mit einer beobachteten Entwicklung hin zu einer einseitigen Nutzungsstruktur im Bereich der Brüderstraße sowie dem Ziel, die Angebotsvielfalt im Viertel zu erhalten. Mit der Beschlussfassung als Satzung soll die Neuerrichtung sowie die Nutzungsänderung von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Bestehende Betriebe dieser Art behalten jedoch ihren Bestandsschutz.
Das Planungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Eine Veränderungssperre ist bereits seit dem 1. Februar 2021 in Kraft. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll im Rahmen des Abwägungsvorschlags entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB,FDP,OB)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222562Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB,FDP,OB) - 1.19Bebauungsplan Nr. 576 bIb – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI – Innenstadt/Gleisdreieck – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222880 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 576 bIb vor, der eine zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI für das Gebiet Innenstadt/Gleisdreieck darstellt. Der Plan betrifft ein Areal östlich der Brüderstraße im Bochumer Bermudadreieck. Ziel der Neuregelung ist es, die bestehende, für das Viertel typische Gastronomie sowie weitere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Damit soll dem Verlust der Angebotsvielfalt in diesem Stadtteil vorgebeugt werden.
Der Entwurf sieht vor, die Zulässigkeit von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros im betreffenden Bereich auszuschließen. Laut Begründung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten entlang der Brüderstraße sowie eine Konkurrenzsituation durch wettbürogeprägte Strukturen zu beobachten. Mit dem Inkrafttreten der Satzung wird die Neuerrichtung oder Nutzungsänderung dieser Gewerbearten in diesem Gebiet unterbunden, wobei bestehende Betriebe den Bestandsschutz genießen. Eine Veränderungssperre ist bereits seit dem 1. Februar 2021 wirksam. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt; im Rahmen der Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222880Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR) - 1.20Bebauungsplan Nr. 868 a – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 868 – Viktoriaquartier – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222881 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20222rag eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 868 a – Viktoriaquartier – vorgeschlagen. Ziel dieser ersten Änderung ist es, die bestehende Vielfalt an gastronomischen und kulturellen Nutzungen im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks zu erhalten. Konkret soll die Zulässigkeit von Wasserpfeifen-Gaststätten in dem betroffenen Gebiet ausgeschlossen werden, um einer Verdrängung etablierter Betriebe durch diese Nutzungsart entgegenzuwirken.
Das Plangegebiet erstreckt sich östlich der Viktoriastraße zwischen dem Südring und dem Konrad-Adenauer-Platz. Laut Begründung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist in Teilen des Viertels, insbesondere entlang der Brüderstraße, eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten zu beobachten, was die Nutzungsvielfalt einschränken könnte. Die Änderung soll dazu beitragen, den Charakter des Gebiets als vielseitiges Ausgehviertel zu bewahren und einem Verlust an Angebotsvielfalt vorzubeugen. Eine Veränderungssperre für diesen Bereich besteht bereits seit dem 1. Februar 2021. Der Entwurf sieht vor, die Änderung als Satzung zu beschließen und über eingegangene Stellungnahmen zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB, FDP, OB)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222881Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB, FDP, OB) - 1.21Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 45 MH (Holzstraße) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20222697 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für die Planungsgemeinschaft der Städte der Region Ruhr beraten. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen bezieht sich auf das Änderungsverfahren 45 MH (Holzstraße) in Mülheim an der Ruhr und sieht einen Feststellungsbeschluss nach der Abwägung von Stellungnahmen aus den Beteiligungsphasen vor.
Die Änderung betrifft ein etwa 6,3 Hektar großes Areal im Stadtteil Broich. Dabei sollen rund 2,1 Hektar der bisher als Grünfläche ausgewiesenen Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden, um die Erweiterung des Siedlungsbereichs nach Süden zu ermöglichen. Das Gebiet umfasst unter anderem ehemalige Flüchtlingsunterkünfte sowie Sportflächen.
Im Zuge der Anpassung werden Schutzgebiete neu geordnet: Während im nordwestlichen Bereich die Festlegungen zum Naturschutz reduziert werden, erfolgt in anderen Teilen des Gebiets eine Ausweitung der Naturschutzflächen (BSN), um den Regionalplan an den Landschaftsplan anzupassen. Dies führt zu einer Nettovergrößerung der Naturschutzflächen um etwa 1,2 Hektar. Nach dem Feststellungsbeschluss wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (Linke, UWG:FB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, Linke)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 6 (Linke, UWG:FB) - 1.22Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 20222698 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens 54 E ist ein etwa 0,9 Hektar großes Areal in Essen an der Oberhauser Straße, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet.
Mit dem beantragten Aufstellungsbeschluss soll die Widmung des Geländes angepasst werden. Derzeit sind die Flächen im RFNP als Agrar- und Grünflächen sowie als Bereiche zum Schutz der Landschaft und zur landschaftsorientierten Erholung ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, diese Flächen in allgemeine Siedlungsbereiche umzuwandeln und als Wohnbaufläche darzustellen. Auf dem brachliegenden Standort ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit circa 25 Hauseinheiten vorgesehen.
Der weitere Ablauf des Planungsverfahrens umfasst im ersten Quartal 2023 die frühzeitige Beteiligung sowie das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung. Nach der Erarbeitung eines Umweltberichts und der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist eine Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde erforderlich.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (LINKE, UWG:FB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, Linke)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE im Rat“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 6 (LINKE, UWG:FB) - 1.23Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in BochumZur Vorlage · 20222286 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für das Verfahren 03a BO (Berliner Straße) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen umfasst die Abwägung von Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen sowie der förmlichen Beteiligung eingegangen sind.
Die geplante Änderung betrifft Teilbereiche der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne im Kreuzungsbereich Berliner Straße, Wilhelm-Leithe-Weg und Friedrich-Lueg-Straße. Ziel des Verfahrens ist die Anpassung an den aktuellen Masterplan Einzelhandel Bochum. Dabei sollen Flächen, die bisher als Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen waren, in Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen umgewidmet werden, da im aktuellen Einzelhandelskonzept kein entsprechender Sonderstandort mehr vorgesehen ist. Diese Anpassung dient zudem der rechtlichen Absicherung für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.
Nach dem Beschluss durch den Rat wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen tritt die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans als Ziel der Raumordnung in Kraft. Klimarelevante Auswirkungen werden laut den Unterlagen nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222286
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.24Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt BochumZur Vorlage · 20222610/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Neufassung der „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum“ zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat aus dem Ausschuss für Umwelt und Ordnung vom 16. November 2022. Gegenstand der Neufassung sind insbesondere Änderungen in § 7 bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie der Ersatzgeldzahlungen.
Die Satzung regelt den Schutz von Bäumen in bebauten Ortsteilen und Bebauungsplangebieten auf Grundstücken ab 350 Quadratmetern. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern sowie Baumgruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von 50 Zentimetern. Bei stadtbildprägenden Bäumen kann die Stadt eine baumfachliche Begleitung durch den Grundstückseigentümer anordnen, deren Kosten vom Eigentümer zu tragen sind.
Genehmigungsfähige Ausnahmen von Verboten bestehen unter anderem bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, Gefahr für Personen oder Sachen sowie bei Lichtmangel. Anträge müssen schriftlich unter Beifügung eines Lageplans gestellt werden. Bei genehmigten Entnahmen sind auf Kosten des Antragstellers heimische Laubbäume zu pflanzen, wobei die Anzahl der Ersatzpflanzungen vom Stammumfang abhängt. Ist eine Pflanzung nicht möglich, ist ein Ersatzgeld zu leisten, das den ökologischen Wert sowie eine Pauschale von 30 Prozent der Pflanzkosten umfasst.
Das Entfernen, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 25 (CDU, FFB, UWG:FB, FDP)dafür: 54 (SPD, Grüne, Linke, PAR&StG, PAR, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 25 (CDU, FFB, UWG:FB, FDP)dafür: 54 (SPD, Grüne, Linke, PAR&StG, PAR, OB) - Information der Verwaltung
- 1.25Wochenmärkte - Satzungen und Ordnungsbehördliche VerordnungZur Vorlage · 20222973 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung mehrerer Regelungen für die Wochenmärkte in Bochum vorgelegt. Die Vorlage sieht die Abschaffung der Wochenmarktsatzung, der Wochenmarktgebührensatzung sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung über zusätzliche Gegenstände des Wochenmarktverkehrs vor.
Grund für diesen Schritt ist die Veränderung der Zuständigkeiten: Seit 2020 werden die zwölf Bochumer Wochenmärkte nicht mehr von der Stadt selbst betrieben, sondern im Rahmen einer Dienstleistungskonzession durch die Bochum Marketing GmbH durchgeführt. Da die Verantwortung für die Durchführung und die Marketingstrategien nun beim privaten Anbieter liegt, entfallen die städtischen Regelungen zur Zuweisung von Standplätzen sowie die Gebührenerhebung.
Zudem führt die rechtliche Einordnung der Veranstaltungen als Privatmärkte dazu, dass die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung auf Basis der Gewerbeordnung nicht mehr zur Anwendung kommt. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel einer Entbürokratisierung und der Vermeidung von Überregulierung.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.26Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5406 Beteiligung ÖPNV zur Leistung eines Corona und Ukrainekrieg bedingten Sonderzuschusses an die BOGESTRAZur Vorlage · 20223134 · Finanzvorlage konsumtiv & investiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Finanzvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel in der Produktgruppe 5406 zur Beteiligung am öffentlichen Personennahverkehr vor. Ziel ist die Gewährleistung eines Sonderzuschusses an die BOGESTRA, um die durch die Pandemie und den Ukrainekrieg entstandenen Finanzschäden auszugleichen. Für das Jahr 2022 weist die BOGESTRA eine verbundrelevante Ergebnisverschlechterung von rund 22,2 Millionen Euro aus, die sich aus Ertragsausfällen in Höhe von 13,4 Millionen Euro und Mehraufwendungen von 9,5 Millionen Euro zusammensetzt. Gemäß der Finanzierungssystematik des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) entfallen 57,32 Prozent dieses Betrags, was einem Anteil von etwa 12,73 Millionen Euro für die Stadt Bochum entspricht.
Der Rat soll beschließen, diese 12,73 Millionen Euro überplanmäßig bereitzustellen und die Mehrbedarfe durch außerordentliche Erträge gemäß der Neuen Kommunalen Finanzverwaltung (NKF-CUIG NRW) zu decken. Während der Corona-bedingte Finanzschaden in Höhe von rund 9,86 Millionen Euro bereits über das aktuelle NKF-System deckbar ist, steht die Deckung des Ukraine-bedingten Schadens von etwa 2,87 Millionen Euro unter dem Vorbehalt einer Entscheidung auf Landesebene. Die Zusammensetzung des Mehrbedarfs umfasst neben Mindereinnahmen im Bereich „Netz 2020“ auch Mehraufwendungen für Personal und Fremdleistungen infolge der Pandemie sowie gestiegene Energiepreise. Die Aktivierung dieser Schäden führt ab dem Jahr 2026 zu jährlichen Folgekosten von etwa 250.000 Euro durch lineare Abschreibungen über einen Zeitraum von 50 Jahren.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 dagegen: 1 (FFB) dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Pa&StG,UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.27Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 – Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO)Zur Vorlage · 20223189 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum sieht die Bereitstellung von außerplanmäßigen konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 2,0 Millionen Euro für die Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO) vor. Die Mittel sollen im Jahr 2022 zur Deckung eines erwarteten Einnahmeverlustes innerhalb der Produktgruppe für Beteiligungen an sozialen Leistungen verwendet werden.
Grund für den Bedarf ist eine Abweichung vom im Jahr 2015 beschlossenen Sanierungsplan. Dieser sah vor, ein Grundstück am „Am Glockengarten“ für etwa 4,4 Millionen Euro zu veräußern. Aktuellen Schätzungen der Verwaltung zufolge kann aufgrund geringerer bebaubarer Flächen und reduzierter zulässiger Ausmaße nur noch ein Erlös von rund 2,4 Millionen Euro erzielt werden. Dies führt zu einem Minderertrag von 2,0 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Plan. Die Bereitstellung der Mittel soll dazu dienen, den Sanierungspfad einzuhalten und weitere Kosten für die Gesellschaft zu vermeiden.
Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung vorhandener Mittel aus anderen Produktgruppen des Sozialamts, konkret aus den Bereichen Kosten der Unterkunft sowie Hilfe zur Pflege, da dort die Aufwendungen geringer ausfallen als veranschlagt. Die gewährte Liquiditätshilfe soll nach dem Verkauf des Grundstücks an einen Investor, voraussichtlich im Jahr 2023, zurückgezahlt werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP) - 1.27.1Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 – Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei und Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20223471 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag von Dr. Volker Steude zur 15. Sitzung des Bochumer Rates am 15. Dezember 2022 sollen die Bedingungen für die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) ergänzt werden. Der Antrag sieht vor, dass die Überprüfung des Sanierungskonzepts der SBO unter Beteiligung externer Gutachter stattfinden soll.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen eine Teilveräußerung der SBO oder ein Ausstiegsszenario aus der Beteiligung nicht grundsätzlich ausschließen. Zudem soll geprüft werden, ob Kooperationen mit privaten und gemeinnützigen Betreibern Synergieeffekte, beispielsweise bei den Overheadkosten, ermöglichen können. Das Untersuchungsergebnis ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die aktuelle wirtschaftliche Situation der SBO. Demnach wurde das geplante Ergebnis um über sechs Millionen Euro verfehlt, was zu einem Fehlbetrag von 2,9 Millionen Euro führte. Aufgrund dieser Abweichung soll das Sanierungskonzept überprüft werden, um die wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft sicherzustellen und mögliche Anpassungen am Konzept zu erörtern.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.28Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung und Beratung zur Deckung von Mehrkosten der EingliederungshilfeZur Vorlage · 20223230 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2,8 Millionen Euro entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, diese Mittel in der Produktgruppe „Institutionelle Bildung und Anberatung“ bereitzustellen, um Mehraufwendungen bei der Eingliederungshilfe auszugleichen.
Grund für den Bedarf sind steigende Fallzahlen sowie höhere Kosten im Bereich der Schulbegleitung. Die Zahl der Leistungsfälle nach § 35a SGB VIII stieg von 102 Fällen im Januar 2020 auf 204 Fälle bis Mai 2022 an. Zudem haben sich die Entgeltsätze für die ambulante Eingliederungshilfe durch die Anbindung an Tarifverträge wie den TVöD-SuE zwischen dem Schuljahr 2020/2021 und 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde erhöht.
Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget des Amtes für Soziales (Produktgruppe 3101) erfolgen. Die dort eingeplanten Mittel für die Hilfe zur Pflege werden aufgrund der Begrenzung des Eigenanteils pflegebedingter Aufwendungen nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Die Entscheidung über die Bereitstellung gemäß § 83 GO NRW ist für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.29Finanzierung Deponienachsorge Umweltservice Bochum GmbHZur Vorlage · 20223142 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt für das Jahr 2023 eine Erhöhung der Kapitaleinlage in das Eigenkapital der Umweltservice Bochum GmbH (USB) auf 25 Millionen Euro. Damit wird die im Haushaltsplan 2022 bereits vorgesehene Einlage von 18 Millionen Euro um 7 Millionen Euro aufgestockt. Die Maßnahme dient dazu, die Finanzierung der Deponienachsorge für die Zentraldeponie Kornharpen sowie geplante Investitionen der USB sicherzustellen.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich laut der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung aus veränderten Anforderungen an die Deponierückstellungen, etwa durch angepasste Preissteigerungsraten und verlängerte Zeiträume für die Oberflächenabdichtung sowie die Nachsorge. Zudem wurde Liquidität durch Investitionen zwischen 2013 und 2021 in Höhe von 37,5 Millionen Euro im Anlagevermögen gebunden. Die beantragte Einlage soll eine prognostizierte Unterdeckung bis zum Jahr 2029 abwenden und die Planungssicherheit für das Unternehmen sowie die Stadt Bochum gewährleisten.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) - 1.30Ruhr:HUB GmbH hier: Kapitalerhöhung bzw. AnteilsverwässerungZur Vorlage · 20222931 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur geplanten Kapitalerhöhung der Ruhr:HUB GmbH vor. Durch die Erhöhung der Stammeinlagen der Duisburg Business & Innovation GmbH sowie der Business Metube Ruhr GmbH soll das Stammkapital der Gesellschaft von bisher 25.200,00 € auf 36.414,00 € gesteigert werden. In der Folge verändert sich die Beteiligungsquote der Stadt Bochum von 27 % auf etwa 18,69 %.
Mit der Anpassung der Stammeinlagen geht eine Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats einher. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder erhöht sich von 10 auf 12 Mitglieder, wobei die genannten Gesellschafter jeweils ein zusätzliches Mandat erhalten. Für die dritte Förderperiode, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2025 reicht, sind jährliche Gesamtkosten in Höhe von 723.750,00 € vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die städtischen Vertreter in den entsprechenden Gremien zu ermächtigen, der Erhöhung der Stammeinlagen sowie den damit verbundenen Änderungen des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember 2022 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 beraten. Eine Entscheidung im Rat ist für den 15. Dezember 2022 vorgesehen. Spezifische Angaben zu klimarelevanten Auswirkungen sind in der Vorlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 dagegen: 1 (FFB) dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Pa&StG, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.31Entwurf Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen - Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027Zur Vorlage · 20222581 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20222581 des Schulverwaltungsamtes behandelt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen sowie die Planung für außerunterrichtliche Betreuungseinrichtungen für die Zeiträume 2022/202<0xE2><0x80><0xAF>3 bis 2026/202<0xE2><0x80><0xAF>7. Gegenstand der Vorlage ist die Prognose der Schülerzahlen und der daraus resultierende Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Plätze im Offenen Ganztag (OGS) ab dem Schuljahr 2026/202<0xE2><0x80><0xAF>7.
Die Prognose der Schülerzahlen an Bochumer Grundschulen zeigt für das Schuljahr 2025/2026 einen Anstieg auf 12.451 Kinder, während für das Schuljahr 2030/2031 ein Rückgang auf 11.821 Kinder erwartet wird. Für die Bedarfsplanung der Betreuung wird eine Quote von 80 % bis 90 % herangezogen. Zur Bewältigung des Bedarfs empfiehlt die Verwaltung primär kurzfristige Optimierungen durch die Umnutzung von Räumen oder die Nutzung von Containern.
Für verschiedene Standorte wird baulicher Handlungsbedarf ausgewiesen. An der Liboriusschule ist ein Anbau sowie die Nutzung von Containern vorgesehen. Die Grundschule In der Vöde und die Vels-Heide-Schule benötigen Erweiterungen durch Anbauten. In Wattenscheid sind für die Gertrudisschule ein Neubau sowie die Entwicklung eines Familiengrundschulzentrums geplant, während für die Glückaufschule ein OGS-Neubau vorgesehen ist. In den Stadtbezirken Süd und Südwest werden Maßnahmen wie die Umnutzung von Räumen an der Natorpschule oder die Anmietung eines Jugendzentrums für die Astrid-Lindgren-Schule aufgeführt. Der Rat soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und die Prüfung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten beauftragen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 10 (Linke, FFB, UWG:FB)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.(Ohne FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages; dagegen: 2 (1 FFB, 1 UWG: FB), keine Enthaltungen
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, PSG)Dagegen: 2 (Linke, UWG:FB)Enthaltungen: 1 (FFB)
- 11.11.2022 · Integrationsausschuss (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (LINKE, ILBO)
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. S. a. Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 15 (SPD, CDU, UWG: FB, DIE LINKE., FDP, Herr Schmidt)Dafür: 1 (Grüne)
- 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222581 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 10 (Linke, FFB, UWG:FB)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, FDP, PAR, OB) - Beschluss des Ausschusses für Schule und Bildung
- 1.32Paul-Dohrmann-Schule – Förderschule für Emotionale und soziale Entwicklung – (Schulnummer: 193318). Zusammenführung der Schulstandorte Hiltroper Straße 53 und Wasserstraße 46.Zur Vorlage · 20221855 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Schulstandorte der Paul-Dohrmann-Schule, einer Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung, zusammenzuführen. Geplant ist, den bisherigen Hauptstandort an der Wasserstraße 46 zum Schuljahrbeginnt 2026/2027 aufzulösen und die gesamte Schülerschaft am Standort Hiltroper Straße 53 zu konzentrieren.
Der Standort an der Hiltroper Straße wird derzeit saniert und brandschutztechnisch erweitert, sodass er nach Abschluss der Bauarbeiten die gesamte Schülerschaft aufnehmen kann. Die Zusammenlegung soll administrative Abläufe vereinfachen, da Konferenzen, Dienstbesprechungen und die Einsatzplanung von Lehrkräften an einem Ort stattfinden können. Zudem entfällt das Pendeln zwischen den Standorten, was zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen soll. Auch personelle und technische Ressourcen wie Sekretariat, Hausmeisterdienste und digitale Ausstattung müssten nicht mehr doppelt vorgehalten werden.
Für den geplanten zweigeschossigen Anbau an der Hiltroper Straße werden zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro veranschlagt, die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt sind. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
- 11.11.2022 · Integrationsausschuss (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung) — Einstimmig gemäß Verwaltungsvorlage
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221855
- 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221855
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.33Mehrjährige Förderung der Freien Kulturszene 2024Zur Vorlage · 20222950 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222950 einen Beschluss zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die bestehende zweijährige Planungssicherheit für die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen beizubehalten. Damit soll die Förderung über das Jahr 2023 hinaus auch im Jahr 2024 ohne Haushaltsvorbehalt fortgesetzt werden.
Die Förderung umfasst sowohl Projektzuschüsse zur Deckung von Fehlbedarfen als auch institutionelle Betriebskostenzuschüsse. Laut der Begründung durch Noel Bakirtan vom Kulturbüro und den Kulturhistorischen Museen ist diese Form der finanziellen Unterstützung notwendig, um die kulturelle Infrastruktur der Stadt zu erhalten und Institutionen bei der Deckung laufender Personal- und Mietkosten zu unterstützen.
Das Verfahren der zweijährigen Bindung wird seit 2016 angewandt, um den Trägern Planungssicherheit zu bieten und gleichzeitig dem Rat der Stadt Bochum die notwendigen Entscheidungsspielräume in der Haushaltswirtschaft zu lassen. Seit 2017 ist zudem eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent Bestandteil des Systems. Die vorliegende Vorlage knüpft an die bisherigen Beschlüsse an, welche die Planungssicherheit bis einschließlich 2023 sichergestellt haben. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits im Etat enthalten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 17.11.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 1 Enthaltung (FFB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) - 1.34Veränderungen in den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und 2 (KInvFG 1 und 2) sowie in dem Kreditprogramm Gute Schule 2020 Beschluss des Rates vom 14.12.2017 zu Vorlage 20172547Zur Vorlage · 20222356 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20222356 behandelt Änderungen an den Förderprogrammen KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“. Insgesamt stehen für diese Maßnahmen 127.206.163 EUR zur Verfügung, aufgeteilt in 42.065.372 EUR für KInvFG 1, 36.231.543 EUR für KInvFG 2 und 48.909.248 EUR für das Programm „Gute Schule 2020“.
Der Rat soll die Mittelzuordnung zur Kenntnis nehmen und Anpassungen beschließen. Die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule soll aus dem Programm KInvFG 2 herausgenommen und stattdessen über städtische Mittel finanziert werden. Zudem wird vorgeschlagen, Fördermittel aus KInvFG 2 auch an Schulen in freier Trägerschaft weiterzuleiten. Der Verteilungsschlüssel orientiert sich am Anteil der Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl in Bochum, wobei die Schülerzahl an Förderschulen mit einem Faktor 2,5 gewichtet wird. Die Laufzeiten der Programme enden am 31.12.2023 (KInvFG 1), 31.12.2025 (KInvFG 2) sowie am 15.11.2024 (Gute Schule 2020).
Für die Förderung durch freie Träger gelten spezifische Bedingungen, darunter die Verpflichtung zu einem Eigenanteil von 1/11 der förderfähigen Kosten, die Anwendung des kommunalen Vergaberechts sowie die Einhaltung von Dokumentationspflichten. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die endgültige Förderfähigkeit unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Zur Risikominimierung wird ein Antragsverfahren unter Einbindung der Bezirksregierung Arnsberg etabliert, wobei die Abwicklung durch das technische Gebäudemanagement der Zentralen Dienste erfolgt. Die Antragstellung ist auf sechs Monate nach dem Ratsbeschluss befristet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.35Realisierungsbeschluss zum neuen Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit Linden und der Rettungswache LindenZur Vorlage · 20222903 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Realisierungsbeschluss für das neue Feuerwehrgerätehaus der Löscheinheit Linden sowie die Rettungswache Linden vor. Das Bauvorhaben am Standort Lindener Straße 109 basiert auf dem Brandschutzbedarfsplan 2018–2022 und einem Gutachten zur Notfallrettung, welches eine zusätzliche Rettungswache im Versorgungsbereich Südwest vorsieht.
Die erwarteten Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung belaufen sich auf rund 11,5 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst neben der Gebäudeerstellung auch die Gestaltung der Außenanlagen sowie notwendige Baumfällungen und Ersatzmaßnahmen. Der Entwurf legt den Fokus auf Nachhaltigkeit durch eine kompakte Bauweise, die Verwendung von Holz als Baumaterial sowie ein modernes Energiekonzept. Zu den geplanten Klimaschutzmaßnahmen gehören eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, ein Gründach und Erdsonden für eine Wärmepumpe. Zudem sollen die technischen Voraussetzungen für den Betrieb elektrischer Einsatzfahrzeuge in den Fahrzeughallen geschaffen werden.
Im Rahmen des Projekts ist die Fällung von zwei Straßenbäumen vorgesehen, die durch die Anpflanzung von acht Bäumen und weiteren Grünflächen kompensiert werden sollen. Die Finanzierung der Maßnahmen für das laufende Jahr 2022 erfolgt durch eine Umschichtung innerhalb des investiven Budgets des Amtes. Die Kostenanteile der Rettungswache werden über Benutzungsentgelte refinanziert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.36Weiterentwickeltes Smart City Bochum KonzeptZur Vorlage · 20222718 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Entwurf des weiterentwickelten Smart City Konzepts beschließen. Die Vorlage knüpft an das im März 2021 verabschiedete Konzept an und dient als Grundlage für die digitale Stadtentwicklung. Im Rahmen des Bundesprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ sicherte sich die Stadt eine Förderzusage über insgesamt 15,2 Millionen Euro, wovon 9,9 Millionen Euro als Zuschuss für die Strategie- und Umsetzungsphase bis September 2026 bereitstehen.
Der Weiterentwicklungsprozess erfolgte zwischen Dezember 2021 und September 2022 unter Beteiligung von Stakeholdern sowie der Bürgerschaft durch Befragungen und Workshops. Ein Schwerpunkt lag auf der inhaltlichen Vertiefung der Bereiche „Verwaltungsdigitalisierung“ im Leitthema „Intelligentes Stadtmanagement“ sowie der „Digitalen Gesellschaft“. Dabei wurden bestehende Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft, aktualisiert oder bei Bedarf gestrichen.
Die Verwaltung bittet um den Beschluss, um das Konzept als formalen Verwendungsnachweis beim Fördergeber einzureichen und die weitere Förderung zu sichern. Das Konzept wird künftig ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt und soll durch partizipative Verfahren stetig weiterentwickelt werden. Über den ursprünglichen Beschluss hinaus entstehen durch diese Vorlage keine neuen finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.36.1Weiterentwickeltes Smart City Bochum Konzept - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter -Zur Vorlage · 20223472 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Carsten Bachert hat einen Änderungsantrag zum weiterentwickelten Smart City Bochum Konzept für die 20. Sitzung des Rates der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag sieht drei konkrete Ergänzungen zur bestehenden Beschlussvorlage vor.
Zunächst wird die Einführung einer zusätzlichen digitalen Hundemarke vorgeschlagen. Damit soll der Aufwand für die Verwaltung und die Bürger reduziert werden, da physische Marken an Halsbändern häufig verloren gehen oder gewechselt werden können. Als Beispiel für ein funktionierendes Modell wird die Gemeinde Taunusstein angeführt, in der QR-Codes als digitale Hundemarken per E-Mail bereitgestellt werden.
Des Weiteren fordert der Antrag, Bürgern digitale Zahlungsdienstleister wie PayPal zur Begleichung von Verwaltungsleistungen anzubieten, um gängige Zahlungsmethoden zu integrieren. Zudem sollen an Haltestellen und Containerstandorten QR-Codes angebracht werden. Diese sollen es ermöglichen, Missstände oder volle Abfallcontainer unkompliziert zu melden, wobei eine technische Integration in das Programm „BürgerEcho“ geprüft werden soll.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.37Fortschreibung Masterplan Einzelhandel und Erstellung des Handlungskonzeptes "Zentren neu denken" hier: Einrichtung eines politischen BeiratsZur Vorlage · 20222968 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Einrichtung eines zeitlich befristeten politischen Beirats vor, um die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie die Erstellung des Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“ zu begleiten. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, den Beirat auf Grundlage der Hauptsatzung als Bindeglied zu den politischen Gremien zu etablieren und die notwendigen Entscheidungsprozesse vorzubereiten.
Die Besetzung des Beirats umfasst jeweils zwei Vertreter der Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen sowie je einen Vertreter der Fraktionen Die LINKE., FFB, Die PARTEI & Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger und FDP. Zudem sollen die sechs Bezirksbürgermeister dem Gremium angehören. Dieses Vorhaben ist Teil eines umfassenden Beteiligungsverfahrens, das neben einem fachübergreifenden Arbeitskreis auch Online-Beteiligung der Bürger sowie Informationsveranstaltungen umfasst.
Für das kommende Jahr sind drei bis vier Sitzungen des Beirats geplant. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf den Rahmenbedingungen und Zielen der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Bochum sowie auf Empfehlungen für einzelne Zentren. An den Sitzungen werden neben Vertretern der Verwaltung und der Wirtschaftsentwicklung auch das Gutachterbüro Junker & Kruse sowie die Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet und der Handelsverband NRW Ruhr-Lippe e.V. teilnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.37.1Fortschreibung Masterplan Einzelhandel und Erstellung des Handlungskonzeptes "Zentren neu denken" hier: Einrichtung eines politischen Beirats - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20223473 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 20. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 liegt ein Änderungsantrag zur Beschlussvorlage zum TOP 1.37 vor. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 20223473 ist die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie die Erstellung des Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“, wobei insbesondere die Einrichtung eines politischen Beirats thematisiert wird.
Die Fraktion PARTEI/Stadtgestalter hat über den Fraktionsvorsitzenden Dr. Volker Steude einen Antrag gestellt, die bestehende Beschlussvorlage zu ergänzen. Der Antrag sieht vor, einen sachkundigen Bürger in den politischen Beirat zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zu wählen. Damit beantragt die Fraktion eine personelle Ergänzung für das Gremium, welches die strategische Weiterentwicklung der Einzelhandelsstrukturen und der Stadtzentren begleitet.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.37.2Fortschreibung Masterplan Einzelhandel und Erstellung des Handlungskonzeptes "Zentren neu denken" hier: Einrichtung eines politischen Beirats - Änderungsantrag der "Die PARTEI" -Zur Vorlage · 20223483 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20222968 vor, welcher den Politischer Beirat „Zentren neu denken“ betrifft. Mit diesem Antrag wird die Frage aufgeworfen, ob eine Vertretung der Fraktion Die PARTEI als beratendes Mitglied in das Gremium aufgenommen werden kann.
Das Ratsmitglied, welches den Antrag stellt, bezieht sich dabei auf die bestehende Praxis der Beteiligung anderer Fraktionen an den Beratungen des Beirats. Ziel des Antrags ist es, die personelle Erweiterung des Beirats um ein beratendes Mitglied aus der genannten Fraktion zu prüfen. Damit wird die Möglichkeit einer Mitwirkung bei den Planungen und Überlegungen zur Neugestaltung von Zentren im Stadtgebiet thematisiert. Der Antrag wurde am 13. Dezember 2022 eingereicht.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.38Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20222979 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20222979 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste vorgelegt. Der von Dagmar Lemke erstellte Entwurf sieht die Feststellung des Plans vor, welcher auf den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen basiert.
Der Wirtschaftsplan umfasst gemäß den geltenden Bestimmungen einen Erfolgsplan, einen Vermögensplan sowie eine Übersicht der Stellen. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehende parlamentarische Beratung. Im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe findet am 22. November 2022 die Vorberatung zu diesem Entwurf statt. Die abschließende Entscheidung über den Wirtschaftsplan 2023 obliegt dem Rat der Stadt Bochum, der in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 über die Feststellung des Plans beraten und beschließen soll.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Linke)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - 1.39COVID-19-Pandemie - Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen im Jahr 2023Zur Vorlage · 20223366 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 auszusetzen. Damit soll die wirtschaftliche Erholung der Diskotheken- und Club-Kultur nach den Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie unterstützt werden. Ein entsprechender Verzicht auf diese Steuer wurde bereits für die Jahre 2020 bis 2022 beschlossen.
Nach Angaben des Amtes für Finanzsteuerung belaufen sich die jährlichen Steuereinnahmen in diesem Bereich üblicherweise auf etwa 230.000 Euro. Der durch den Verzicht entstehende Einnahmeverlust wurde im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 berücksichtigt. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Land Nordrhein-Westfalen können die Mindererträge bilanziell als außerordentlicher Ertrag behandelt und aktiviert werden. Die daraus resultierende Abschreibung soll über einen Zeitraum von 50 Jahren erfolgen, was ab dem Jahr 2026 zu jährlichen Haushaltsbelastungen in Höhe von etwa 4.600 Euro führt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anträge
- 2.1Spielstraßen auf ZeitZur Vorlage · 20223343 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Einführung von temporären Spielstraßen vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung prüft, unter welchen Bedingungen ein Format für zeitlich begrenzte Spielstrazen in Bochum umgesetzt werden kann. Dabei sollen sowohl einmalige als auch regelmäßig wiederkehrende Angebote in Betracht gezogen werden.
Darüber hinaus soll untersucht werden, ob die Stadt in Kooperation mit Kinder- und Jugendverbänden sowie dem Stadtsportbund ein eigenes mobiles Freizeitangebot bereitstellen kann. Der Antrag, der von den Ratsmitgliedern Karsten Herlitz und Dr. Stefan Jox unterzeichnet wurde, führt an, dass die bauliche Verdichtung und der fließende Straßenverkehr das Spielen im öffentlichen Raum in vielen Wohngebieten erschweren. Das Ziel des Antrags ist es, Kindern eine zeitweise Nutzung des Straßenraums vor ihrer Haustür zu ermöglichen, wobei die Gewährleistung der Sicherheit als Priorität genannt wird.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 47 (SPD/Grüne/BD/Backs/OB)dafür: 28 (CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP)
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 6 (CDU, FDP, LINKE, P&STG)
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.1.1Spielstraßen auf Zeit - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20223489 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20223343 eingereicht, welche die Einrichtung von „Spielstraßen auf Zeit“ zum Gegenstand hat. Dieser Antrag wurde für die 20. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorbereitet und zielt auf eine Ergänzung des bereits vorliegenden Beschlussvorschlags ab.
Der Änderungsantrag sieht konkret vor, dass das Format zur temporären Einrichtung von Spielstraßen grundsätzlich an Sonntagen stattfinden soll. Mit diesem Vorschlag wird eine zeitliche Festlegung für die Durchführung der Maßnahmen angestrebt. Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag ist im Dokument nicht enthalten; die entsprechende Erläuterung erfolgt laut dem vorliegenden Text auf mündlichem Wege.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, P&STG)Dafür:1 (FDP)
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 2.2Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 20223344 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum hat für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 einen Antrag zur Umbesetzung in Gremien eingereicht. In diesem Dokument, das an den Oberbürgermeister gerichtet ist, wird vorgeschlagen, dass ein stellvertretendes Mitglied aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausscheidet.
Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungswunsch ist dem Antrag nicht beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Erläuterung gegebenenfalls auf mündlichem Wege erfolgen kann. Der Vorgang wurde durch die Geschäftsführung der Fraktion Für Bochum formuliert und zielt auf eine personelle Anpassung in der Zusammensetzung des genannten Ausschusses ab.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20223357 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die 20. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 einen Antrag zur Umbesetzung eines Gremiums vorgelegt. Der an den Oberbürgermeister gerichtete Antrag mit der Nummer 20223357 befasst sich mit personellen Veränderungen innerhalb der Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung ausscheidet. Im Rahmen dieses Antrags wird gleichzeitig beantragt, eine neue Person als neues Mitglied in die Versammlung zu wählen. Damit soll die personelle Zusammensetzung des Gremiums der genannten Gesellschaft durch einen entsprechenden Beschluss des Rates angepasst werden. Die Entscheidung über diesen Antrag steht auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Erhalt des Jobcenters Bochum-LindenZur Vorlage · 20223379 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion Bochum hat mit der Vorlage 20223379 einen Antrag für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 eingereicht, der den Erhalt des dezentralen Standorts des Jobcenters Bochum in Bochum-Linden zum Ziel hat. Die Fraktion fordert, dass sich die städtischen Mitglieder im Verwaltungsausschuss der ARGE sowie in der Trägerversammlung des Jobcenters Bochum für den Fortbestand dieses Standortes einsetzen.
Hintergrund des Antrags ist die geplante Schließung des Standorts zum 31. Dezember 2024. Laut der Begründung durch Nicole Scheer sind von dieser Maßnahme aktuell etwa 3.100 Kunden betroffen. Durch den Wegfall des dezentralen Standortes würden sich für diese Personen längere Anfahrtswege und ein erhöhter Aufwand bei der Bearbeitung ihrer Anliegen gegenüber dem Jobcenter ergeben.
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Beratungsfolge
- 18.01.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag; dafür: 2 (FFB, Die Partei&Stadtgestalter); dagegen: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG: Freie Bürger)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur abschließenden Beratung überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur abschließenden Beratung überwiesen. - 2.5Zentrales Silvesterfeuerwerk für 2023 planenZur Vorlage · 20223380 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat einen Antrag zur Planung eines zentralen Silvesterfeuerwerks für das Jahr 2023 in den Bochumer Rat eingebracht. Die Vorlage sieht vor, die Stadtverwaltung und Bochum Marketing damit zu beauftragen, die Realisierbarkeit, die anfallenden Kosten sowie die Vorteile eines professionellen Feuerwerks an zentralen Plätzen, wie etwa dem Hans-Schalla-Platz oder dem Konrad-Adenauer-Platz, zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Als Grundlage für den Antrag wird auf die Silvesternacht 2019 verwiesen, in der zahlreiche Notrufeinsätze und Brände registriert wurden. Der Antrag zielt darauf ab, durch ein zentral organisiertes Feuerwerk die Sicherheit zu erhöhen und das Aufkommen von Müll sowie die Belastung für Haustiere und Wildtiere zu verringern. Ein professionelles Spektakel, das unter Umständen auch Lichteffekte umfasst, soll als Alternative zum privaten Feuerwerk dienen. Zudem wird auf potenzielle positive Auswirkungen für das Stadtmarketing hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 71 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB)dafür: 6 (Linke, PAR & StG, PAR)
Ergebnis: Einstimmig gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 71 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB)dafür: 6 (Linke, PAR & StG, PAR) - 2.5.1Zentrales Silvesterfeuerwerk für 2023 planen - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20223490 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag zur 20. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Ergänzung eines Beschlussvorschlags zum Tagesordnungspunkt 2.5, der die Planung eines zentralen Silvesterfeuerwerks für das Jahr 2023 betrifft.
Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass ein zentrales Feuerwerk privates Feuerwerk nicht ersetzen soll. Demnach soll die Verwendung von privatem Feuerwerk an Silvester in Bochum grundsätzlich weiterhin möglich bleiben.
Der Änderungsantrag wurde von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP, Léon Beck, unterzeichnet. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten; laut Text soll die Begründung mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 2.6Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20223381 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20223381 wurde für die 20. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 ein Antrag zur Umbesetzung verschiedener Ausschussgremien vorgelegt. Der von der Fraktionsleitung der SKB eingereichte Antrag sieht personelle Änderungen in den stellvertretenden Mitgliedschaften mehrerer Gremien vor.
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird die Bestellung eines neuen stellvertretenden Mitglieds aus der SKB-Fraktion vorgeschlagen. Für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Mandats durch ein Mitglied der SKB-Fraktion vorgesehen, während gleichzeitig ein weiteres Mitglied derselben Fraktion aus dem Gremium ausscheidet.
Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden drei neue stellvertretende Mitglieder aus der SKB-Fraktion vorgeschlagen. Eine ähnliche Änderung ist im Ausschuss für Schule und Bildung vorgesehen, wo ein neues stellvertretendes Mitglied der SKB-Fraktion berufen werden soll, nachdem ein bisheriges Mitglied des Gremiums ausscheidet. Schließlich sieht der Antrag für den Ausschuss für Planung und Grundstücke die Bestellung eines neuen stellvertretenden Mitglieds aus der SKB-Fraktion vor, da ein weiteres Mitglied der Fraktion aus dem Ausschuss ausscheidet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Umbesetzung im Beirat Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und EmanzipationZur Vorlage · 20223383 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 20223383 enthält einen Antrag für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022, der eine personelle Änderung im Beirat für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation vorsieht. Der entsprechende Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bochumer Rat, Barbara Jessel und Sebastian Pewny, eingebracht.
Der Inhalt des Antrags umfasst die Neubesetzung eines Sitzes innerhalb des Beiratsgremiums. Es wird beantragt, dass ein bisheriges Mitglied aus dem Beirat ausscheidet. Als personelle Nachfolge soll eine neue Person in das Gremium gewählt werden. Damit befasst sich der Rat mit der Anpassung der Zusammensetzung des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation durch die Durchführung eines personellen Wechsels im Gremium.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Umbesetzung in Ausschüssen und GremienZur Vorlage · 20223387/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien vorgelegt. Anlass für die personellen Änderungen ist das Ausscheiden von Kenan Yildiz aus dem Rat sowie aus allen damit verbundenen Gremien.
Für die Ausschüsse sieht der Antrag vor, Irina Becker als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu berufen. Andreas Köthe soll im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa von einem sachkundigen Bürger zum ordentlichen Mitglied werden. Zudem wird vorgeschlagen, Köthe als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied in die Ausschüsse für Beteiligungen und Controlling, Schule und Bildung sowie Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zu entsenden.
In den Gremien sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. In der Jobcenter-Trägerversammlung soll Kenan Yildiz als ordentliches Mitglied ausscheiden, während Irina Becker von einem stellvertretenden in ein ordentliches Mitglied wechselt und Andreas Köthe als neues stellvertretendes Mitglied nachrückt. Für den Kreispolizeibeirat ist geplant, dass Monika Pieper als ordentliches Mitglied und Irina Becker als deren Vertreterin die Positionen von Kenan Yildiz und Monika Pieper neu besetzen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen
- 3.1Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2021Zur Vorlage · 20222706 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung den Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der im Jahr 2017 beschlossenen Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die eine jährliche Berichterstattung über die Inhalte und Ergebnisse dieses Managements vorsieht. Der vorliegende Bericht wurde vorab mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Inhaltlich dokumentiert die Mitteilung die finanzielle Lage der Stadt Bochum zu einem spezifischen Stichtag im Jahr 2022. Per 30. September 2022 weist das Kassenkredit-Portfolio einen Schuldenstand von rund 603,2 Millionen Euro aus. Gleichzeitig beläuft sich der Schuldenstand im Kommunalkredit-Portfolio zum selben Zeitpunkt auf etwa 1.129,2 Millionen Euro.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungen sind für den Dezember 2022 angesetzt, beginnend mit dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember, gefolgt vom Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember sowie dem Rat am 15. Dezember.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Stadt BochumZur Vorlage · 20222976 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept aktualisiert. Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20222976 erläutert, dass aufgrund von Neuerungen in den Bereichen Personal- und Organisationsentwicklung sowie in der Ausbildung eine Neufassung des aus dem Jahr 2019 stammenden Konzepts erforderlich wurde. Ziel der Aktualisierung ist es, Transparenz über die Maßnahmen der Stadt als Arbeitgeberin zu schaffen.
Das Konzept umfasst verschiedene Themenbereiche, darunter die Bewältigung der demografischen Entwicklung, professionelle Personalgewinnung, Digitalisierung und Flexibilisierung sowie die Weiterentwicklung der Führungskultur und der Organisationsentwicklung. Die Struktur des Dokuments ist als modulares Baukastensystem angelegt, sodass einzelne Abschnitte je nach Interesse gelesen werden können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Konzept ein dynamischer Prozess ist, bei dem die enthaltenen Themen fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden.
Die Vorlage wird im Dezember 2022 dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Bochum zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das aktualisierte Dokument sowie eine visuelle Übersicht sind digital über die Website der Stadt abrufbar. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2022Zur Vorlage · 20223037 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des dritten Quartals 2022 vor. Für das Jahresende 2022 wird ein positives Ergebnis von 31,03 Millionen Euro prognostiziert, was über dem fortgeschriebenen Ansatz von 2022 liegt. Die Vorlage umfasst die Darstellung der Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs.
Zu den wesentlichen Verschlechterungen gehören die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie Mindererträge bei Steuern. Dem stehen Verbesserungen gegenüber, die primär aus der Gewerbesteuer und dem Personalaufwand resultieren. Die coronabedingten Aufwandsverschlechterungen belaufen sich auf insgesamt 38,3 Millionen Euro, unter anderem durch Personalmehraufwand und den Zuschussbedarf der Bogestra. Dem stehen Ertragsverbesserungen in Höhe von 21,8 Millionen Euro gegenüber. Infolge des Ukrainekriegs werden konsumtive Verschlechterungen von rund 4,5 Millionen Euro prognostiziert, wobei Ertragsverbesserungen durch Bundesmittel und FlüAG-Erstattungen in Höhe von 17,0 Millionen Euro gegenüberstehen.
Der prognostizierte gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand beläuft sich auf 394,6 Millionen Euro und liegt damit unter dem fortgeschriebenen Ansatz. Der Personalaufwand weist im Vergleich zur Prognose des zweiten Quartals einen geringeren Wert auf, da ein Teil des gemeldeten Bedarfs nicht entstanden ist. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den zuständigen Gremien, darunter der Rat sowie der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4GELSENWASSER AG hier: Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (GELSEN-NET)Zur Vorlage · 20223147 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Absicht der GELSENWASSER AG, eine Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH vorzunehmen. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den jeweiligen Ratssitzungen erforderlich.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember 2022, im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie im Rat der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Behandlung dieser Angelegenheit ist in der nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen, um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG sowie der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH zu wahren.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen. (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (FDP), dagegen: 5 (FFB), dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UW
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die dazugehörige im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wurde mehrheitlich beschlosse.Abstimmungsergebnis: Dafür 14Dagegen: 1 (FFB)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen. ( Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (FDP), dagegen: 5 (FFB), dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UW - 3.5Bochum Marketing GmbH; hier: neue GeschäftsführungZur Vorlage · 20223137 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochum Marketing GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Bochum und der lokalen Wirtschaft, vollzieht einen Wechsel in der Geschäftsführung. Der bisherige Geschäftsführer ist zum 31. Oktober 2022 aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft einen neuen Geschäftsführer bestimmt, wem die Gesellschafterversammlung am 9. November 2022 zugestimmt hat. Der neue Geschäftsführer verfügt über Erfahrung in der Unternehmensführung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und war zuletzt als Hauptgeschäftsführer des Deutschen Jugend-herbergswerks tätig. Die neue Geschäftsführung wird zum 15. Januar 2023 angetreten.
Für die Übergangszeit vom 1. November 2022 bis zum 15. Januar 2023 wurde eine Interims-Geschäftsführerin berufen. Diese Funktion wird durch eine Person aus der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH besetzt, die dort als Personalleiterin und Prokuristin tätig ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Entwurf Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen - Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027 hier: Beteiligung der Schulkonferenzen Stadtbezirke I – VI, Anhörung der Bezirksvertretungen Stadtbezirke I - VI, Anhörung des IntegrationsausschussesZur Vorlage · 20223017 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Schulverwaltung hat den Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für Grundschulen sowie die Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 vorgelegt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden die Schulkonferenzen der beteiligten Grundschulen einbezogen und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Schulen werden dabei nach dem Grad ihres baulichen Handlungsbedarfs kategorisiert. Während für Schulen mit akutem Bedarf bereits Maßnahmenkonzepte vorgestellt wurden, hat die Vorstellung der Konzepte für Schulen mit mittelfristigem Bedarf im November 2022 begonnen. Die Termine für Schulen ohne aktuellen baulichen Bedarf werden für das kommende Jahr geplant. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur Don-Bosco-Schule wurde die Friederika-Schule trotz ihres mittelfristigen Bedarfs direkt in die Planungen einbezogen.
Die Stellungnahmen der Schulkonferenzen liegen zusammen mit den Antworten der Schulverwaltung in einer Synopse vor. Die Anhörung der Bezirksvertretungen lieferte unterschiedliche Ergebnisse: Die Bezirksvertretungen Mitte, Ost, Süd und Südwest stimmten dem Beschlussvorschlag zu, teilweise unter Berücksichtigung von Ergänzungen. Die Bezirksvertretung Nord vertagte die Beratung auf den 13. Dezember 2022, während die Bezirksvertretung Wattenscheid gegen den Vorschlag stimmte. Der Integrationsausschuss hat der Vorlage ebenfalls zugestimmt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20223208 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über eine personelle Änderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie informiert. Anlass hierfür ist die Neuwahl des Jugendamtselternbeirats, die am 19. Oktober 2022 stattgefunden hat.
Im Rahmen dieser Wahl wurde ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss benannt. Bisher war Janine Dongart als Vertreterin des Jugendamtselternbeirats in dem Gremium vertreten. Nach ihrem Ausscheiden übernimmt nun Alexandra Beckmann die Funktion des beratenden Mitglieds im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20223208 wird im Dezember 2022 im Haupt- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Besetzung des beratenden Mitglieds erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII sowie der Jugendamtssatzung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Betreuungsengpässe an Bochumer KitasZur Vorlage · 20223211 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum 10. November 2022 Informationen zu Betreuungsengpässen in Bochumer Kindertageseinrichtungen angefordert. Im Fokus standen dabei krankheitsbedingte Schließungen, die Maßnahmen der Stadt zur Sicherung der Betreuung sowie die Art der Information der Eltern.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine genaue Übersicht über die Anzahl der von Schließungen betroffenen Einrichtungen vorliegt, da die Träger dies in eigener Zuständigkeit regeln. Von den 190 Kitas in Bochum werden lediglich zwanzig in städtischer Trägerschaft geführt. Eine vollständige Schließung ganzer Einrichtungen konnte bislang vermieden werden, wenngleich Personalausfälle fast alle Einrichtungen betreffen. In solchen Fällen werden in der Regel die Betreuungszeiten eingeschränkt, statt ganze Gruppen zu schließen.
Zur Sicherung der Betreuung setzt die Stadt alle verfügbaren Springer-Personalbestände ein und hat weitere Stellen für diesen Bereich ausgeschrieben. Das Jugendamt führt zudem regelmäßige Auswahlverfahren durch, um Vakanzen, etwa durch Langzeiterkrankungen oder Mutterschutz, zeitnah zu besetzen. Die Information der Eltern erfolgt unmittelbar nach der Entscheidung über notwendige Maßnahmen. Da die Personalsituation oft erst am Morgen bei Eingang der Krankmeldungen feststellbar ist, erfolgt die Benachrichtigung entsprechend kurzfristig.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Ausbau der Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft gGmbHZur Vorlage · 20222662 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Ausbau der Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft gGmbH (BBG) reagiert. Ein weiterer Ausbau des Angebots mit Bochumer Trägern ist aktuell nicht geplant, da es bei den bestehenden Modulen aufgrund eines Mangels an passenden Kandidaten aus dem Jobcenter zu Besetzungsschwierigkeiten kommt. Eine Entscheidung über eine künftige Erweiterung wird der neuen Geschäftsführung der BBG überlassen.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit städtischen Beteiligungsunternehmen sind Kooperationsverträge, unter anderem mit der Bochum Wirtschaftsentwicklung und der Sparkasse Bochum, in Planung. Die BBG steht zudem im Austausch mit den Stadtämtern, um offene Stellen durch Teilnehmende des § 16i-Förderprogramms zu besetzen; so konnten bereits drei Stellen bei der Zentralen Gebäudereinigung nachgewiesen werden. Zur Bekanntmachung des Angebots finden Infoveranstaltungen des Jobcenters und der Träger statt. Zudem werden Gespräche mit Institutionen wie dem Quaz Ruhr genutzt, um weitere Kundenpotenziale zu prüfen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (14. Sitzung)
- 03.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (14. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Schwimmkurse in TrinkwasserbrunnenZur Vorlage · 20223005 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 10. November 2022 stellte ein Mitglied der Fraktion „Die PARTEI Bochum“ eine Anfrage zur Nutzung von Trinkbrunnen für Schwimmkurse. Vor dem Hintergrund der Schließung von Schwimmbädern und der Problematik von Hitzeinseln wurde vorgeschlagen, entsprechend ausgestattete und betreute Trinkbrunnen oder Springbrunnen als alternative Lernorte für Kinder zu nutzen. Im Rahmen dieser Anfrage wurde zudem die Möglichkeit erörtert, Kooperationen mit umliegenden Geschäften einzugehen, um Umkleidemöglichkeiten bereitzustellen und so der Entwicklung von Leerständen im Einzelhandel entgegenzuwirken.
Das Referat für Sport und Bewegung nahm zu diesem Anliegen Stellung. Die Verwaltung beantwortete die Anfrage zur Zusammenführung dieser Konzepte mit einer Ablehnung.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Bilanz Vergabe im ErbbaurechtZur Vorlage · 20223066 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ zur Bilanz der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Umsetzung der Neuausrichtung der Bodenpolitik, die am 26. August 2021 beschlossen wurde.
Im Zeitraum von Oktober 2021 bis Oktober 2022 wurden elf Veröffentlichungsverfahren zur Grundstücksvermarktung durchgeführt, wobei insgesamt neun Grundstücke angeboten wurden. Davon erfolgte die Vergabe bei drei Grundstücken im Wege des Erbbaurechts, während sechs Grundstücke zum Kauf angeboten wurden. Im Rahmen des Projekts „OSTPARK“, das durch die NRW.URBAN GmbH verwaltet wird, wurden bislang 16 Grundstücke vermarktet. Hierbei wurden acht Mehrfamilienhausgrundstücke erfolgreich vermarktet, wovon zwei im Erbbaurecht angeboten wurden, sowie acht Grundstücke für Ein- bis Zweifamilienhäuser verkauft.
Die Entscheidung gegen ein Erbbaurecht bei bestimmten Objekten basiert auf den Vorgaben der Bezirksvertretungen und den Eckpunkten der Bodenpolitik, wonach Grundstücke ohne strategische Steuerungsnotwendigkeit sowie Einfamilienhausgrundstücke vorrangig veräußert werden sollen. Die Verwaltung führt die Entwicklung des Erbbaurechts unter anderem auf Lagekriterien, Bebauungsmöglichkeiten und Verpflichtungen zum sozialen Wohnungsbau zurück. Zudem bereitet die Verwaltung Anpassungen der Grundstücksrichtlinien sowie des Zuständigkeitskataloges vor.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Europaweiter Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes hier: ErgebnisZur Vorlage · 20223068 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Ergebnisse des europaweiten Realisierungswettbewerbs zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes in Wattenscheid bekannt gegeben. Nach einem Bürgerdialog am 25. Oktober 2022 und einer Sitzung des Preisgerichts unter dem Vorsitz von Prof. Kunibert Wachten am 26. Oktober 2022 wurden aus acht eingereichten Arbeiten drei Preisträger ermittelt.
Den ersten Preis erhielt die Arbeitsgemeinschaft bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau aus Berlin und ISAPLAN Ingenieur GmbH aus Leverkusen. Der Entwurf sieht Pflanzinseln vor, um den Platz zu gliedern und Wege zu leiten. Der zweite Preis ging an die Gruppe bestehend aus ANNABAU Architektur und Landschaft aus Berlin sowie TRC Transportation Research & Consulting GmbH aus Stuttgart. Der dritte Preis wurde an die Arbeitsgemeinschaft Yellow Z – Abel Bormann Koch Architekten und Stadtplaner PartGmbB, A24 Landschaftsarchitektur GmbH und ARGUS Stadt und Verkehr PartmbB vergeben. Zwei weitere Arbeiten erhielten Anerkennungen.
Als nächster Schritt folgt ein VgV-Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Planungsauftrages. Die Verwaltung beabsichtigt, die Arbeit des Erstplatzierten zu beauftragen, sofern das Verhandlungsverfahren dies zulässt. Eine öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet vom 15. November bis zum 2. Dezember 2022 im Rathaus Wattenscheid statt.
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- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung und die zusätzlichen Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Realisierung des Projektes „Haus des Wissens“Zur Vorlage · 20223078 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Realisierung des Projektes „Haus des Wissens“ reagiert. Die Fraktion hatte im Rahmen der Ratssitzung vom 29. September 2022 die Fortführung des Vorhabens angesichts der wirtschaftlichen Lage hinterfragt. Als Faktoren, welche die Prioritätensetzung in öffentlichen Haushalten beeinflussen könnten, wurden die Entwicklung der Energiekosten, die Zinsen sowie die Inflation und steigende Baukosten angeführt.
Auf die Frage, ob Oberbürgermeister und Verwaltungsvorstand weiterhin an der Umsetzung des Projektes festhalten, bestätigte die Verwaltung unter Federführung von Britta Freis aus dem Dezernat IV die Realisierungsabsicht. Bezüglich der Beantwortung eines im August 2022 vorgelegten Fragenkatalogs teilte die Verwaltung mit, dass dieser bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. November 2022 beantwortet wurde.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Auswirkungen der Leitzinserhöhung auf den Haushalt der Stadt Bochum (Teil 1 und 2)Zur Vorlage · 20223080 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der Verwaltung (Vorlagennummer 20223080) die Anfragen der FFB-Ratsfraktion zu den Auswirkungen der Leitzinserhöhungen der Europäischen Zentralbank auf den Haushalt der Stadt Bochum. Im Jahr 2022 stieg der Leitzins von 0,00 % auf 2,00 %, während der Einlagensatz von -0,50 % auf 1,50 % anstieg. Als Ursachen für diese Entwicklung werden die Inflation sowie der Krieg zwischen Russland und der Ukraine angeführt. Für die Haushaltsausführung 2022 werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen erwartet, da der Zinsanstieg eingepreist war und Umschuldungen erst im Spätherbst erfolgen sollten.
Für die Haushaltsplanung 2023/2024 bestehen aufgrund der Zinsentwicklungen und der Inflation Unsicherheiten. Die Verwaltung führt Simulationen der EZB-Zinsentscheidungen durch, um notwendige Anpassungen über den Veränderungsnachweis zu prüfen. Betroffen von den steigenden Zinsen sind Kassen- und Kommunalkredite, die zur Umschuldung oder Neuaufnahme anstehen. Zum Stand des 31. Oktober 2022 belaufen sich kurzfristige Kredite mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr auf 191,3 Mio. EUR im Kassenkredit-Portfolio und auf etwa 75,7 Mio. EUR im Kommunalkredit-Portfolio. Eine Zinssteigerung im Dezember 2022 wird zwischen 0,50 % und 0,75 % erwartet. Bezüglich der Steuereinnahmen prognostiziert der Arbeitskreis Steuerschätzung für den Zeitraum 2024 bis 2026 höhere Einnahmen als im Mai 2022 kalkuliert. Die Kreditstrategien werden fortlaufend evaluiert und angepasst.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Frisst die Inflation die mehrjährige Finanzierung der Freien Kulturszene auf?Zur Vorlage · 20223159 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ hat im Rahmen einer Anfrage die Auswirkungen der Inflation auf die mehrjährige Finanzierung der Freien Kulturszene in Bochum thematisiert. Gegenstand der Anfrage war, ob die für Betriebskostenzuschüsse vorgesehene Indexanpassung von einem Prozent an die reale Inflationsrate angepasst werden kann.
Die Verwaltung gab dazu an, dass Träger der Freien Kulturszene die Auswirkungen der Inflation sowie steigende Energiekosten bereits gegenüber der Stadt Bochum kommuniziert haben. Das Kulturbüro prüft derzeit mögliche Hilfsprogramme des Bundes und des Landes.
Eine Anpassung der geplanten Indexanpassung an die tatsächliche Inflationsrate ist laut Verwaltung im aktuellen Haushalt nicht möglich, da hierfür keine finanziellen Spielräume bestehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlage zur mehrjährigen Förderung der Freien Kulturszene für das Jahr 2024 verwiesen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Umsetzung der neuen WohngeldreformZur Vorlage · 20223176 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat zur Umsetzung der neuen Wohngeldreform Auskunft gegeben. Das vom Bundestag beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz sieht ab dem 1. Januar 2023 eine Erweiterung des Berechtigtenkreises sowie die Einführung einer Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente vor. Für Bochum wird ein Anstieg der Wohngeldbezieher von bisher etwa 5.500 auf bis zu 17.000 Haushalte erwartet. Dies umfasst voraussichtlich auch Personen, die derzeit Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen.
Hinsichtlich der personellen Kapazitäten erklärte das Amt für Soziales, dass Schulungen für zusätzliche Mitarbeiter erst nach Vorliegen der endgültigen rechtlichen Grundlagen möglich sind. Die Verwaltung sucht bereits nach Fortbildungsanbietern. Die Rekrutierung neuer Kräfte ist im Gange, gestaltet sich jedoch aufgrund des Wettbewerbs im Ruhrgebiet schwierig.
Die aktuellen Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge liegen in Bochum bei etwa drei Monaten. Eine Differenzierung zwischen Neu- und Weiterbewilligungsanträgen ist derzeit nicht möglich. Über die künftigen Bearbeitungszeiten nach Inkrafttreten der Reform lässt sich aufgrund noch unklarer gesetzlicher Details und ausstehender Anpassungen des IT-Fachverfahrens keine gesicherte Aussage treffen. Zur Vorbereitung werden Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit, die Einrichtung einer Hotline sowie die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und dem Jobcenter Bochum geprüft bzw. bereits umgesetzt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Entwicklung der Kosten für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 20223193 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Entwicklung der Kosten für die Abfallentsorgung in Bochum angefordert. Im Fokus steht dabei die geplante Einbeziehung kommunaler Abfälle in den CO2-Emissionshandel durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Fraktion erkundigte sich, ob die Verwaltung über den Städtetag Stellung zu dieser Regelung genommen hat und welche Auswirkungen auf die Gebührengestaltung der Stadt zu erwarten sind.
Die Verwaltung gab an, dass die Thematik in den Gremien des Städtetages diskutiert wurde. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurden städtische Interessen durch die Vertreterin des Städtetages, Dr. Christine Wilcken, kommuniziert. Zudem wurde die Problematik über die Verbandsmitgliedschaften der USB Bochum GmbH und des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes in den Gesetzänderungsprozess eingebracht.
Hinsichtlich der Gebührenentwicklung teilte die Verwaltung mit, dass der Gesetzesentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 20. Oktober 2022 im Bundestag angenommen wurde. Die Einbeziehung der Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2024 wird bei der Kalkulation der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 berücksichtigt. Die genauen Auswirkungen auf die Gebühren werden aktuell im Rahmen der Erstellung der neuen Gebührensatzung ermittelt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Ist Kaugummientfernung auch leise möglich?Zur Vorlage · 20223196 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20223196 setzt sich das Amt für Finanzsteuerung mit einer Anfrage der Fraktion „Die PARTEI“ aus der Ratssitzung vom 29. September 2022 auseinander. Die Fraktion hatte angefragt, ob es für die Entfernung von Kaugummi auf den Bochumer Gehflächen leisere sowie energie- und wassersparende Alternativen zu den derzeit eingesetzten Geräten gebe. Dabei wurden insbesondere die Lärmentwicklung sowie der Einsatz von Ressourcen im Rahmen der Nachhaltigkeit thematisiert.
Die Verwaltung erklärte in der Stellungnahme, dass die aktuell genutzte Maschine im Jahr 2018 angeschafft wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspreche. Laut der Antwort von Herrn Markert ist zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Methode zur Beseitigung von Kaugummi auf den Gehflächen verfügbar, die wirtschaftlicher oder nachhaltiger wäre. Die Vorlage dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2022.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Tariftreue, betriebliche Mitbestimmung und Sozialstandards bei öffentlichen VergabenZur Vorlage · 20223199 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Bochum angefragt, wie hoch der Anteil öffentlicher Aufträge an Unternehmen ist, die tarifgebunden sind und über betriebliche Mitbestimmung verfügen. Zudem wurde nach der Überprüfbarkeit dieser Standards bei Unterbeauftragten sowie nach den Entwicklungen der letzten fünf Jahre gefragt. Es wurde zudem die Möglichkeit erörtert, zukünftige Vergaben ausschließlich an solche Unternehmen zu binden.
Die Verwaltung teilte mit, dass die genauen Anteile solcher Unternehmen nicht statistisch ausgewertet werden können, da diese Merkmale nicht zur Erfassung durch das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW gehören. In den Vergabeverfahren des Referats Zentraler Einkauf werden jedoch alle gesetzlichen Vorgaben zu Tariftreue, Mitbestimmung und Sozialstandards geprüft. Dies geschieht über Vertragsbedingungen oder Eigenerklärungen der Bieter. In bestimmten Verfahren werden zudem Sozialstandards des Fairtrade-Siegels gefordert. Eine umfassendere Prüfung über diese Nachweise hinaus ist aus personellen Gründen nicht möglich.
Eine Beschränkung der Vergabe auf Unternehmen, die spezifische Mitbestimmungsstrukturen vorweisen, sieht die Verwaltung nicht als notwendig an. Es wird darauf verwiesen, dass eine Betriebsratspflicht für Betriebe unter 19 Beschäftigten gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Zudem könnte eine solche Vorgabe den Marktzugang für kleine Unternehmen und Start-ups erschweren und den Wettbewerb einschränken.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Gestalterische Qualität des City Towers retten hier: Nachfrage zur Vorlage Nr. 20222098Zur Vorlage · 20222980 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Nachfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ zur gestalterischen Qualität des City Towers reagiert. In der Anfrage, die von Dr. Steude gestellt wurde, ging es um den Vergleich aktueller Entwürfe mit früheren Visualisierungsplanungen sowie um die vertraglich vereinbarten gestalterischen Vorgaben zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der städtischen Fläche.
Nach Angaben der Verwaltung wurden die Kritikpunkte an der Gestaltung im Sommer 2022 mit dem Investor und dem zuständigen Architekturbüro erörtert, was zu einer Überarbeitung der Entwurfsplanung führte. Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke stellte den neuen Entwurf bereits am 18. Oktober 2022 mündlich im Ausschuss für Planung und Grundstücke (APG) vor.
Die gestalterischen Vorgaben aus dem Planungskonzept der Stadt Bochum sowie aus dem Bebauungsplan bilden die Grundlage des Kaufvertrages zwischen der LIST Develop Commercial GmbH & Co. KG und der Bochum Wirtschaftsentwicklung (WEG). Diese Vorgaben werden in der aktuellen Entwurfsplanung berücksichtigt. Im November 2022 wird der Investor den aktuellen Entwurf im APG persönlich vorstellen und dabei auch auf die Einhaltung der gestalterischen Anforderungen eingehen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Parksituation am Bahnhof Höntrop hier: Zwischenmitteilung zum Stand der BearbeitungZur Vorlage · 20223235 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert in einer Zwischenmitteilung über den aktuellen Stand der Bearbeitung zur Parksituation am Bahnhof Höntrop. Die Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Mai 2022 ist derzeit noch in Bearbeitung, da die Ergebnisse von Gutachten noch ausstehen und ein Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Ämtern und Institutionen besteht. Eine vollständige Antwort wird voraussichtlich zur ersten Ratssitzung im neuen Jahr vorliegen.
Die provisorische Nutzung des Bolzplatzes als Parkfläche wird weiterhin geprüft. Die Verwaltung merkt an, dass die notwendige Herrichtung mit einem größeren Aufwand und höheren Kosten verbunden wäre als ursprünglich geplant. Die Umsetzung dieser Maßnahme hängt vom zeitlichen Horizont der dauerhaften Erweiterung des P+R-Parkplatzes ab.
Der Vorschlag, den Vorbereich der Sporthalle an der Vincenzstraße als Parkplatz zu nutzen, wird nicht weiter verfolgt. Ein Ortstermin mit dem Ältestenrat der Bezirksvertretung Wattenscheid sowie interne Abstimmungen innerhalb der Verwaltung zeigten bei diesem Lösungsansatz verschiedene Probleme auf. Die Planungen zur dauerhaften Erweiterung der bestehenden P+R-Anlage sowie weiterer Maßnahmen im Bahnhofsumfeld werden gegenwärtig konkretisiert. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss soll den zuständigen politischen Gremien zu Beginn des neuen Jahres zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Paul UeberhorstZur Vorlage · 20223109 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat Informationen zum Leben und Wirken von Dr. Paul Ueberhorst sowie Vorschläge für ein ehrendes Angedenken angefragt. Die Verwaltung, vertreten durch das Stadtarchiv, beantwortete diese Anfrage mit einer Zusammenstellung biografischer Daten aus historischen Quellen und Veröffentlichungen.
Dr. Paul Ueberhorst wurde 1887 in Holthausen geboren. Nach seinem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften war er ab 1920 Bürgermeister von Wattenscheid. Mit der Erlangung der Kreisfreiheit im Jahr 1927 wurde er als erster Oberbürgermeister der Stadt eingesetzt. Seine Amtszeit war durch den Ausbau des Straßennetzes, die Entwicklung von Sozial- und Bildungseinrichtungen sowie die Erweiterung des Stadtgartens geprägt.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde der SPD-Angehörige Ueberhorst im April 1933 aus dem Amt entfernt und später wegen politischer Unzuverlässigkeit offiziell seines Amtes enthoben. Er zog nach Bad Godesberg, trat dort 1938 der NSDAP bei und verstarb im Jahr 1947.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Stellenentwicklung in der VerwaltungZur Vorlage · 20223241 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Entwicklung der Stellenanteile in der Bochumer Stadtverwaltung reagiert. In einer Stellungnahme des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation werden Veränderungen seit 2015 maßgeblich auf organisatorische Umstrukturierungen zurückgeführt, wie etwa die Gründung des Referats für Service oder die Auflösung des Straßenverkehrsamtes.
Im Referat des Oberbürgermeisters für gesamtsstädtische Angelegenheiten stieg die Anzahl der Stellen von vier im Jahr 2014 auf zehn im Jahr 2022 an. Im Bereich der Kommunikation, ehemals Presseamt, sank das Stellenvolumen von 21,5 Stellen im Jahr 2014 auf aktuell 13,3 Stellen im Newsdesk und im Sachgebiet externe Kommunikation. Als Ursachen werden strukturelle Veränderungen sowie neue Aufgaben in den Bereichen Social Media und digitale Informationssysteme genannt.
Hinsichtlich der Sachkosten seit 2015 wurden für den Newsdesk 448.585 Euro und für die externe Kommunikation 104.409 Euro ausgewiesen. Die Kosten für die Raumausstattung beliefen sich auf 56.398 Euro für den Newsdesk sowie 63.335 Euro für die externe Kommunikation. Zur Umsetzung der Bochum Strategie sind laut Verwaltung insgesamt 14 Stellenanteile in den verschiedenen Ebenen der Verwaltung, einschließlich des Büros des Oberbürgermeisters und der Fachbereiche, mit entsprechenden Aufgaben betraut.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Nachfrage zur Verwaltungsmitteilung „Sprache von Verwaltungstexten“Zur Vorlage · 20223281 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verwendung des Gender-Sterns in Verwaltungstexten reagiert. Gegenstand der Nachfrage war die neue Dienstanweisung „Regelung für den Schriftverkehr“ sowie deren Verhältnis zum amtlichen Regelwerk des deutschen Rechtschreibrates.
In der Antwort der Verwaltung wird klargestellt, dass die Nutzung des Gender-Sterns nicht verpflichtend ist. Den Beschäftigten steht es frei, je nach Text und Kontext zwischen geschlechtsneutralen Formulierungen, der Beidennennung oder dem Gender-Stern zu entscheiden. Dabei ist jedoch vorzuziehen, geschlechtsneutrale Formulierungen oder die Beidennennung von männlichen und weiblichen Formen anzuwenden, sofern dies praktikabel ist.
Auf die Frage nach möglichen Konsequenzen für Mitarbeitende, die den Gender-Stern nicht verwenden, entgegnete die Verwaltung, dass keine Sanktionen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Nutzung des Symbols besteht nicht.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Sachstand fehlende Plätze im laufenden Kita-JahrZur Vorlage · 20223294 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Sachstand fehlender Kindertagesstätten-Plätze in Bochum reagiert. Aktuell sind beim Familienbüro 327 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren als unversorgt gemeldet. Eine genaue Anzahl neu versorgter Kinder lässt sich nicht ermitteln, da die Verträge direkt zwischen den Eltern und den Trägern geschlossen werden. Die Differenz der Zahlen seit August resultiert sowohl aus neuen Verträgen als als auch aus weiteren Anmeldungen im Kita-Portal.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen verteilt sich auf verschiedene Stadtteile, wobei in Kruppwerke 42, in Wattenscheid-Mitte 38 und in Langendreer 26 Kinder ohne Platz gemeldet sind. Als alternative Angebote werden Tagespflege, Spielgruppen sowie Brückenprojekte für Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung angeführt.
Für die zukünftige Versorgung sind mehrere Neubauprojekte geplant. In Bochum Mitte sollen bis zum ersten Quartal 2024 30 Plätze entstehen. In Wattenscheid werden durch zwei Projekte innerhalb der nächsten zwei Kita-Jahre 160 Plätze bereitgestellt. Weitere Ausbauvorhaben sehen Kapazitäten in den Stadtteilen Nord (75 Plätze), Ost (bis zu 255 Plätze bis 2025), Süd (190 Plätze) und Südwest (245 Plätze) vor. Die Verwaltung führt jährlich Bedarfsanalysen durch, um die Entwicklung der Betreuungsangebote sowie mögliche Um- oder Ausbauten zu prüfen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Personalbindung durch den Krisenstab und das KKM „Kommunales Krisenmanagement“Zur Vorlage · 20223200 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Personaleinsatz im kommunalen Krisenmanagement geantwortet. Insgesamt waren im gesamten Zeitraum etwa 500 Mitarbeitende an Kriseneinsätzen beteiligt, wobei die meisten Einsätze im Gesundheitsamt stattfanden. In Spitzenzeiten wurden die betroffenen Bereiche durch bis zu rund 380 Personen verstärkt. Die Dauer der Abordnungen variierte von wenigen Tagen bis hin zu mehrjährigen Einsätzen, wobei teilweise personelle Wechsel vorgenommen wurden, um die Aufgaben in den ursprünglichen Fachbereichen aufrechtzuerhalten.
Hinsichtlich der Arbeitsbelastung wurde seit März 2020 eine Überlastungsanzeige registriert. Ein pauschaler Antrag des Gesundheitsamtes aus dem März 2020 konnte durch personelle Aufstockung beigelegt werden. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten zeigten laut Verwaltung eine rückläufige Tendenz von 9,55 % im Jahr 2020 auf 9,07 % im Jahr 2021. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Krisenbewältigung und dem Krankenstand wird als spekulativ eingestuft, wobei mögliche zeitverzögerte Auswirkungen zukünftiger Belastungen nicht ausgeschlossen werden.
Für die künftige Bewältigung von Krisen wie Pandemien oder Flüchtlingszustrom liegen laut Verwaltung derzeit keine Szenarien oder Finanzierungspläne von Bundes- oder Landesseite vor. Aktuell wird jedoch in Zusammenarbeit mit den Katastrophesschutzbehörden des Regierungsbezirks Arnsberg an einem Katastrophenschutzplan gearbeitet, der die kritische Infrastruktur berücksichtigt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Parken im Bereich der KreuzstraßeZur Vorlage · 20223229 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ zum Einsatz von sogenannten „Frankfurter Hüten“ im Bereich der Kreuzstraße reagiert. Die Anfrage, die von Dr. Bachert in der Ratssitzung am 25. August 2022 gestellt wurde, bezog sich auf den Prüfauftrag des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur aus dem November 2021, die Installation dieser Verkehrsleitmarkierungen zu untersuchen.
Nach Auskunft des Tiefbauamtes sind „Frankfurter Hüte“ in den Straßen Kerkwege und Kreuzstraße aufgrund der dortigen Fußgängerüberquerungen nicht geeignet. In der Kreuzstraße ist stattdessen vorgesehen, den Gehweg durch Poller abzusichern.
Die Verwaltung verwies zudem auf vorangegangene Tests an einem anderen Standort im Stadtgebiet, etwa am Wertstoffhof in der Blücherstraße. Dort kam es nach Angaben der Behörde regelmäßig zu Beschädigungen der Markierungen durch umfahrene Objekte. Aufgrund dieser Erfahrungen sieht die Verwaltung derzeit von einem weiteren Einsatz der „Frankfurter Hüte“ ab.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Feuerwerksverbot zu SilvesterZur Vorlage · 20223315 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat in einer Anfrage Informationen über mögliche Feuerwerksverbote zu Silvester sowie die geplante Verwaltungspraxis angefordert. Die Antwort der Verwaltung des Ordnungs- und Veterinäramtes gibt an, dass für das aktuelle Jahr kein Feuerwerksverbot geplant ist. Da die rechtlichen Grundlagen, die während der Corona-Pandemie zur Durchsetzung von Verboten genutzt wurden, nicht mehr bestehen, sind auch keine spezifischen Böllerverbotszonen vorgesehen. Eine Entscheidung darüber, ob es dennoch öffentlichkeitswirksame Appelle zum Verbot von privatem Feuerwerk geben wird, steht laut Verwaltung noch aus.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen führt die Verwaltung aus, dass die Feinstaubwerte in Bochum derzeit innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen und durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern keine signifikante Überschreitung der Jahresgrenzwerte zu erwarten sei. Zwar sieht das Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen theoretisch die Möglichkeit vor, bestimmte Tätigkeiten zum Schutz der Umwelt per Verordnung einzuschränken, eine Ausweitung eines Verbots auf das gesamte Stadtgebiet sei jedoch aufgrund fehlender konkreter Artvorkommen und notwendiger Abgrenzungen nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen oder Pflegeheimen bereits unter bestimmten Voraussetzungen untersagt ist.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29Problematische Unterbringung von jungen Flüchtlingen in TurnhallenZur Vorlage · 20223321 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Unterbringung junger Flüchtlinge in Bochumer Turnhallen reagiert. Die Betreuung wird durch den Verein IFAK e.V. übernommen, der über multikulturelle Teams mit verschiedenen Sprachkompetenzen verfügt. Das Angebot umfasst die Erstversorgung, die Schaffung einer Tagesstruktur sowie sprachliche Weiterbildung durch Ehrenamtliche. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch zwei bis vier Personen sowie ein Sicherheitsdienst sind sichergestellt.
Aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer in Bochum ist keine schulische Betreuung vorgesehen. Die Jugendlichen verbleiben im Durchschnitt zwischen zehn und 21 Tagen in der Stadt, bevor sie nach dem Königsteiner Schlüssel einer anderen Kommune zugewiesen werden. Ziel ist es, den Transfer an den Bestimmungsort innerhalb von drei bis fünf Tagen nach der Zuweisung durchzuführen.
Die Nutzung von Turnhallen soll zeitlich begrenzt bleiben, wobei die Verwaltung auf einen Mangel an geeigneten Alternativimmobilien und Fachkräften für andere Unterbringungsformen hinweist. Die Einhaltung der Raumtemperaturen in den Hallen erfolgt gemäß den geltenden Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV und EnSikuMaV).
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.30Projektion Mapping und Visuals zu SilvesterZur Vorlage · 20223342 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 15. Dezember 2022 stellte ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI eine Anfrage zur Nutzung städtischer Gebäude in Bochum für Projection Mapping und Visuals während der Silvesternacht 2022/2023. Im Rahmen der Smart-City-Aktivitäten wurde angefragt, ob die Fassaden städtischer Gebäude für diese Zwecke freigegeben werden können. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Eigentümer privater sowie staatlicher Gebäude dazu aufrufen könne, ihre Außenfassaden ebenfalls für diese Art der Bespielung zur Verfügung zu stellen, wobei bei Erfolg auch eine Ausweitung des Zeitraums in den Januar hinein möglich wäre.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die genannten Ansätze als interessante Möglichkeiten bewertet werden. Eine nähere Prüfung des Einsatzes solcher Projektionen soll jedoch erst nach der Energiekrise erfolgen. Dabei wird eine Zusammenarbeit mit der Bochum-Marketing GmbH angestrebt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.31Sprach-KitasZur Vorlage · 20223284 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In Bochum nehmen 34 Kindertageseinrichtungen von fünf freien Trägern am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teil. Durch dieses Programm konnten rechnerisch 17 Stellen geschaffen werden, was einer halben Stelle pro teilnehmender Einrichtung entspricht. Aktuell sind jedoch nicht alle diese Stellen besetzt; laut Auskunft der Träger befinden sie sich in der Ausschreibung.
Mit dem Ende des bisherigen Bundesprogramms zum Jahresende 2022 besteht die Sorge vor einer Schwächung der sprachlichen Förderung, insbesondere für Kinder mit Migrationsbiografie. Zwar informierte der Deutsche Städtetag über eine Verlängerung des Programms bis zum 30. Juni 2023 zur Überführung in landesspezifische Strukturen, allerdings werden die Mittel im Rahmen des neuen Kita-Qualitätsgesetzes umgeschichtet und nicht zusätzlich bereitgestellt. Die Entscheidung über eine Anschlussfinanzierung sowie die künftige Ausgestaltung der Sprachförderung liegt bei den Bundesländern.
Hinsichtlich des Entwurfs zum Kita-Qualitätsgesetz bewertet die Verwaltung die finanziellen Aspekte für die Jahre 2023 und 2024 als positiv. Das Gesetz zielt auf eine Verbesserung der Personalsituation, des Fachkraft-Kind-Schlüssels sowie der Sprachbildung ab. Die Einführung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards wird jedoch differenziert betrachtet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für solche Standards gleiche Voraussetzungen in allen Einrichtungen notwendig sind, da sich beispielsweise die Personalschlüssel in Nordrhein-Westfalen von denen anderer Bundesländer unterscheiden.
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- 28.02.2023 · Integrationsausschuss (11. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.32Vorübergehende Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Bochumer TurnhallenZur Vorlage · 20223389 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion UWG: Freie Bürger zur vorübergehenden Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Turnhallen reagiert. Laut der Antwort basiert die Nutzung von Sporthallen als Notunterkünfte auf einem Beschluss des Rates vom 5. Mai 2022. Dieser sieht vor, dass bei Überlastung bestehender Kapazitäten in jedem Stadtbezirk eine Sporthalle als potenzielles Pufferangebot eingeplant wird. Die Hallen werden nicht dauerhaft freigehalten, jedoch wird Material für die Unterbringung von bis zu 1.000 Personen vorgehalten. Während die Turnhalle am Westring bereits benannt wurde, erfolgte die Auswahl weiterer Standorte durch den Krisenstab unter Berücksichtigung von Größe, Erreichbarkeit sowie der Auswirkungen auf den Schul- und Vereinssport.
Bezüglich der Information von Schulen, Vereinen und Anliegern erklärte das Jugendamt, dass eine Benachrichtigung erst erfolgt, wenn eine Belegung tatsächlich in Betracht gezogen wird. In diesen Fällen werde der direkte Kontakt zu den Betroffenen gesucht. Die Möglichkeiten für Ersatzstandorte zur Durchführung des Sportbetriebs seien dabei begrenzt. Um die Nutzung von Turnhallen künftig zu vermeiden, strebt die Verwaltung sogenannte „Brückenlösungen“ an. Hierbei sollen geeignete Immobilien sowie pädagogisches Fachpersonal gefunden werden, um eine angemessene Betreuung der Jugendlichen in kleineren Strukturen zu ermöglichen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.33Deutschland-TicketZur Vorlage · 20223358 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD im Bochumer Rat zur Einführung des Deutschland-Tickets Stellung bezogen. Bezüglich der Verteilung der Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr wurde erläutert, dass die Erstattung von Ertragsausfällen derzeit nach den Regelungen des Corona-Rettungsschirms vorgesehen ist. Die BOGESTRA rechnet für das Jahr 2023 mit einem Ausgleich in Höhe von etwa 25 Millionen Euro, wobei dieser Betrag anteilig auch geringer ausfallen kann.
Hinsichtlich der Frage, ob sich die Stadt Bochum in interkommunalen Gremien oder bei der Landesregierung für günstigere lokale Alternativen – wie etwa ein ermäßigtes Sozialticket nach dem Vorbild Berlins – einsetzen wird, nahm die Verwaltung Bezug auf den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Etwaige Ticketmodelle, welche die räumliche Reichweite verändern, spezifische Zielgruppen adressieren oder einen Zusatznutzen bieten, sollten einheitlich im VRR-Gebiet diskutiert und gegebenenfalls angeboten werden.
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- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.34Auswirkungen der Einführung des 49 €-Tickets auf die BOGESTRAZur Vorlage · 20223386 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE hat die Verwaltung Informationen zu den Auswirkungen des 49-Euro-Tickets auf die BOGESTRA vorgelegt. Die BOGESTRA rechnet mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen, insbesondere im Freizeitverkehr, orientiert an den Erfahrungen des 9-Euro-Tickets. Während des Aktionszeitraums des 9-Euro-Tickets traten jedoch keine nennenswerten Engpässe auf.
Hinsichtlich der Kapazitäten in Bezug auf Personal und Infrastruktur sieht das Unternehmen derzeit keinen Bedarf für eine Ausweitung des Angebots, da die vorhandenen Ressourcen als ausreichend erachtet werden. Mögliche Einnahmeverluste, etwa durch die Verlagerung von Ticketkäufen in die DB-App, sollen nach Angaben der BOGESTRA durch Bund und Land kompensiert werden. Detaillierte Informationen zu den genauen Kompensationszahlungen liegen aktuell noch nicht vor.
Anpassungen am Ticketsortiment sowie mögliche Preissenkungen beim Sozialticket werden durch den Verkehrsverbund geregelt. Dabei wird mit einer Reduzierung des Ticketsortiments gerechnet. Zudem erwartet die BOGESTRA Verschiebungen innerhalb der Bestandskunden, die sich verstärkt für das Deutschland-Ticket-Abonnement entscheiden.
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- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.35§ 2b UStG – Verlängerung des Übergangszeitraums bis 31.12.2024Zur Vorlage · 20223408 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum wird die verlängerte Übergangsregelung zum § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Anspruch nehmen. Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums verschiebt sich der verpflichtende Anwendungszeitpunkt der Neuregelung, welche die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Körperschaften bei Tätigkeiten, die einem Wettbewerb mit Privaten unterliegen, ausweitet, vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2025.
Die Stadt entscheidet sich gegen eine vorzeitige Anwendung ab 2023, um zusätzliche umsatzsteuerliche Belastungen für Bürger, Vertragspartner sowie den städtischen Haushalt und den städtischen Konzern zu vermeiden. Zudem sollen noch ungeklärte rechtliche Fragen, etwa im Bereich der Schulen, bis zum neuen Anwendungszeitpunkt abgewartet werden.
Durch die Verschiebung sind bereits geplante Anpassungen an Satzungen und Entgeltregelungen hinfällig geworden. Für die Kalenderjahre 2023 und 2024 bleibt die Umsatzsteuerpflicht auf Betriebe gewerblicher Art beschränkt, also auf wirtschaftliche Tätigkeiten mit einem jährlichen Einnahmenvolumen von über 45.000 Euro. Interkommunale Kooperationen sowie wirtschaftliche Tätigkeiten unterhalb dieser Grenze bleiben vorerst ohne Umsatzsteuerpflicht.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.36Winterdienst auf RadwegenZur Vorlage · 20223365 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Winterdienst auf Radwegen reagiert. Dabei wird erläutert, dass Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage wie Fahrbahnen behandelt werden und die Räumung an verkehrswichtigen sowie gefährlichen Stellen erfolgt. Dazu gehören unter anderem Teile der Universitätsstraße sowie ein Pilotprojekt auf dem Springorum-Radweg. Der Winterdienst durch die USB Bochum GmbH findet in den Wintermonaten in einem Zwei-Schicht-System zwischen 04:00 Uhr und 23:30 Uhr statt.
Zur Bekämpfung von Glätte werden Feuchtsalz oder Salzsole eingesetzt, nachdem eine maschinelle Schwarzräumung durchgeführt wurde. Der Einsatz von abstumpfenden Mitteln wie Rollsplitt wird vermieden, um Schäden an Reifen und die Gefahr von Instabilität in Kurven zu verhindern. Um Beeinträchtigungen anderer Verkehrsteilnehmer zu minimieren, werden die Streupläne so angepasst, dass markierte Radwege bei der Fahrbahnräumung berücksichtigt werden. Durch mehrfache Durchfahrten wird der Schnee zum rechten Fahrbahnrand geschoben, wobei auch die Abstimmung mit der Bogestra für Straßenbahngleise erfolgt.
Die Priorisierung des Winterdienstes unterteilt das Straßennetz in vier Gefahrstufen. Stufe 1 umfasst Hauptverkehrsstraßen, Zubringer zu Autobahnen und wichtige Fußgängerüberwege. Die Stufen 2 bis 4 umfassen nachrangige Verbindungsstraßen bis hin zu reinen Anliegerstraßen. Für kombinierte Geh- und Radwege gilt die rechtliche Einstufung als Gehweg, wobei die Räumpflicht innerhalb der Bebauung bei den jeweiligen Grundstückseigentümern liegt.
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- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.37Spender von kostenlosen Binden und Tampons in städtischen GebäudenZur Vorlage · 20223417 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat nach dem aktuellen Stand der Ausstattung städtischer Gebäude mit Spendern für kostenlose Binden und Tampons gefragt. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Installation in den weiterführenden Schulen noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Als Gründe für die Verzögerung nannte die Verwaltung einen vergaberechtlichen Fehler bei der Ausschreibung der Hygienematerialien, da ein falscher Mehrwertsteuersatz zugrunde gelegt wurde. Zudem kam es aufgrund der Energiekrise und daraus resultierender Produktionsdrosselungen bei den Herstellern zu Lieferverzögerungen. Die benötigten Hygieneartikel wurden Ende November in ausreichender Menge geliefert, sodass die Montage und Befüllung der Spendersysteme nun begonnen hat und zeitnah fertiggestellt werden soll.
Die Ausstattung weiterer städtischer Gebäude soll sukzessive nach Abschluss der Arbeiten an den Schulen erfolgen. Dabei werden zunächst Verwaltungsgebäude mit einem hohen Besucheraufkommen berücksichtigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Montage in den großen Verwaltungsgebäuden bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 abgeschlossen sein wird.
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- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.38Schließung der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-SüdZur Vorlage · 20223447 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Süd sind aufgrund eines Wasserschadens sowie beginnender Schimmelbildung im Sitzungsraum derzeit nicht in gewohnter Weise nutzbar. Davon betroffen sind auch die Fraktionsräume der CDU und Bündnis 90/Grüne sowie der Bürgersaal. Durch den Wasserschaden kam es zudem zu Schäden am Inventar und an weiteren Gegenständen der Verwaltung und der Fraktionen.
Ein Zeitpunkt für die Wiederherstellung der uneingeschränkten Nutzung lässt sich aktuell nicht absehen, da die Verwaltung auf die Passivität des Vermieters reagiert und Gespräche zur Behebung des Schadens führt. Da das Verhältnis zum Vermieter als schwierig beschrieben wird, findet ein Meinungsbildungsprozess darüber statt, ob die Räumlichkeiten im Uni-Center mittelfristig aufgegeben werden sollen. Der aktuelle Mietvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Konkrete Alternativen für eine neue Unterbringung der Behörden wurden bislang nicht geprüft. Das Gebäude in der Kemnader Straße 199 in Stiepel kommt aufgrund der Nutzung durch die Feuerwehr nicht als Ersatz in Betracht. Eine mögliche Nutzung der Schulaula der Gräfin-Imma-Schule wird hingegen derzeit von der Verwaltung geprüft.
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- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.39Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete für das Amt für Soziales und das Jugendamt Vertrag besonderer Art / Mietverträge / Beherbergungsverträge im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · 20223445 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine sowie weiterer Flüchtlingsrouten und der Aufforderung der Landesregierung NRW und der Bezirksregierung Arnsberg, neue Kapazitäten zu schaffen, sind die bisherigen Kapazitäten aus Beschlüssen vom Mai 2022 nahezu erschöpft.
Um die Nutzung von Turnhallen als Notunterkünfte zu vermeiden, ist vorgesehen, das Objekt „Sumperkamp 9“ einzusetzen. Das Jugendamt soll das Gebäude primär für unbegleitete minderjährige Ausländer nutzen, da in Bochum derzeit täglich etwa acht bis zehn Jugendliche aufgenommen werden. Sollte der Bedarf bei dieser Gruppe sinken, ist eine Nutzung durch das Amt für Soziales für geflüchtete Erwachsene oder Familien vorgesehen.
Zusätzlich soll die Halle am „Harpener Feld 28“, die bislang als Katastrophen- und Zivilschutzlager dient, als Unterbringungsstätte genutzt werden. Diese Fläche wurde bereits im Jahr 2016 zur Unterbringung von Geflüchteten verwendet. Erst wenn diese neuen Kapazitäten nicht ausreichen, sollen gemäß dem Beschluss vom Mai 2022 erneut Sporthallen in den Stadtbezirken als Aktivierungspotenziale für weitere Unterbringungen genutzt werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen - 3.40Sicherheit von SchiedsrichternZur Vorlage · 20223455 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage zum Schutz von Schiedsrichtern bei Amateurspielen Informationen zur Sicherheit auf Sportplätzen angefordert. Hintergrund war ein gewalttätiger Angriff während eines Fußballspiels zwischen Phönix Bochum und CFK Bochum. Die Fraktion erkundigte sich nach den Handlungsmöglichkeiten der Stadt, dem Austausch mit Vereinen sowie der Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, um Personen nach Gewalttaten den Zutritt zu städtischen Sportanlagen zu verwehren.
Das Referat für Sport und Bewegung teilte mit, dass bereits ein Arbeitskreis „Gewalt im Sport“ bestehe, der regelmäßig Lösungen erarbeitet. Der Fußballkreis Bochum habe zudem eine „Task Force“ sowie einen Leitfaden zur Deeskalation entwickelt. Im Nachgang zum aktuellen Vorfall wurde Kontakt zum Fußballkreis aufgenommen. Es werden verstärkt Beobachtungen durch die Task Force und Staffelleiter durchgeführt; zudem wurden Vereine dazu angehalten, eine höhere Anzahl an Ordnern einzusetzen.
Der konkrete Fall liegt derzeit beim Bezirkssportgericht 5 zur Verhandlung. Nach Abschluss des Verfahrens wird das Referat für Sport und Bewegung mit dem Fußballkreis Bochum über weitere Vereinbarungen beraten. Im Falle einer Verurteilung wegen Gewalttaten auf Bochumer Sportplätzen wird in Absprache mit dem Fußballverband geprüft, ob ein Hausverbot ausgesprochen werden kann.
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- 24.02.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (15. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.41Situation unbegleiteter minderjähriger FlüchtlingeZur Vorlage · 20223320 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über eine Veränderung der Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Bochum seit September 2022. Am 14. September befanden sich 93 Minderjährige in der Stadt; die Zahl stieg bis Mitte Oktober auf einen Höchstwert von 243 Personen an, bevor sie gegen Ende des Jahres wieder sank. Die Schwierigkeiten bei der Weiterverteilung in andere Kommunen werden mit einem Fachkräftemangel und fehlenden Einrichtungsplätzen in der Jugendhilfelandschaft begründet.
Zur Verbesserung der Unterbringungssituation sucht die Verwaltung nach sogenannten Brückenlösungen durch die Bereitstellung geeigneter Immobilien und pädagogischen Personals. Sozialdezernentin Anger hat hierzu mit den Bochumer Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in Kontakt getreten. Während die Nutzung der Kemnader Straße nach Vorliegen von Brandschutzgutachten weiter geprüft wird, wurde eine Unterbringung im ehemaligen Frauenhaus aufgrund von Kosten und Auflagen verworfen. Die Container in der Herzogstraße sind für diese Zielgruppe nicht geeignet.
Die Verwaltung arbeitet an einer Überprüfung des bisherigen Unterbringungskonzeptes unter Einbeziehung der Politik und der Trägerschaft. Um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können, wird die Vorhaltung von etwa 200 Plätzen als notwendig erachtet. Während die Kosten für belegte Plätze vom Land refinanziert werden, würden bei Nichtbelegung Kosten für Immobilien und Personal entstehen.
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- 28.02.2023 · Integrationsausschuss (11. Sitzung)
- 18.01.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (15. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Projection Mapping und Visuals zu SilvesterZur Vorlage · 20223236 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 15. Dezember 2022 eine Anfrage zum Einsatz von Projection Mapping und visuellen Projektionen an Silvester gestellt. Die Vorlage fragt nach der Freigabe städtischer Gebäude in der Nacht von 2022 auf 2023 im Rahmen der Smart-City-Aktivitäten. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, ob die Stadtverwaltung private sowie staatliche Eigentümer dazu auffordern kann, ihre Außenfassaden für diese Art der Bespielung zur Verfügung zu stellen. Bei einer erfolgreichen Umsetzung wird eine Ausweitung des Zeitraums in den Januar hinein vorgeschlagen.
Als Begründung für die Anfrage wird angeführt, dass durch die Projektion von visuellen Effekten, wie etwa simulierten Feuerwerken oder Explosionen, die Traditionen an Silvester aufrechterhalten werden könnten. Gleichzeitig soll durch diese Methode eine Reduzierung der Feinstaubbelastung erreicht werden, die üblicherweise mit dem Einsatz von herkömmlichen Feuerwerken einhergeht.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden (siehe Tagesordnungspunkt 3.30)
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden (siehe Tagesordnungspunkt 3.30) - 4.2Auswirkung des 49€-Dingens-Ticket auf Reisekostenzuschuss von RatsmitgliedernZur Vorlage · 20223286 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 die Auswirkungen neuerer Tarifangebote im öffentlichen Personennahverkehr auf die Reisekostenerstattung von Ratsmitgliedern thematisiert. Derzeit wird den Mitgliedern des Rates eine monatliche Fahrtkostenerstattung in Höhe von 79,20 Euro gewährt.
Angesichts der Einführung preisgünstigerer Optionen, wie etwa des 49-Euro-Tickets oder neuerer 90-Tage-Angebote mit erweiterter Reichweite, wird die Möglichkeit einer Anpassung dieser Pauschale geprüft. Die Anfrage regt an, den Reisekostenzuschuss für Ratsmitglieder temporär zu reduzieren, um potenzielle Einsparungen im städtischen Haushalt zu realisieren. Diese Mittel könnten nach Vorschlag der Anfrage dazu verwendet werden, Fahrtkosten für bedürftige Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist die Beobachtung der Verkehrsqualität. Eine verstärkte Nutzung des ÖPNV durch die Ratsmitglieder würde es ermöglichen, die Qualität sowie die Barrierefreiheit des Verkehrsangebots unmittelbar zu prüfen. Die Verwaltung wird gebeten, entweder eine entsprechende Beschlussvorlage zur Anpassung der Erstattungssätze vorzulegen oder die Gründe darzulegen, die gegen eine solche Maßnahme sprechen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Sicherheit von Schiedsrichtern bei AmateurspielenZur Vorlage · 20223303 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Sicherheit von Schiedsrichtern bei Amateurspielen eingereicht. Anlass für die Anfrage ist ein gewalttätiger Angriff auf einen Schiedsrichter während eines Fußballspiels zwischen Phönix Bochum und CFK Bochum sowie weitere Vorfälle dieser Art in der Stadt.
Die Fraktion erkundigt sich nach den Handlungsmöglichkeiten der Stadt Bochum, um den Schutz von Schiedsrichtern bei Amateurspielen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob die Verwaltung im Austausch mit Vereinen und Schiedsrichtern steht, um über Maßnahmen zum Schutz des Ehrenamtes zu beraten. Zudem wird nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und den betroffenen Vereinen im Nachgang zu aktuellen sowie früheren Vorfällen und etwaigen getroffenen Vereinbarungen gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist die Frage, ob es als erstrebenswert und praktikabel erachtet wird, von dem Hausrecht der Stadt Gebrauch zu machen, um Personen, die im Zusammenhang mit Gewalt bei Amateurspielen aufgetreten sind, den Zutritt zu städtischen Sportanlagen zu verweigern. Die Antwort auf die Anfrage soll auch dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Kenntnis gegeben werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden (siehe Tagesordnungspunkt 3.40).
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden (siehe Tagesordnungspunkt 3.40). - 4.4Kombi-Tickets der BogestraZur Vorlage · 20223434 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Ratssitzung am 15. Dezember 2022 hat die Fraktion der SPD eine Erweiterung der Kombi-Tickets für kulturelle Einrichtungen in Bochum angeregt. Aktuell können Eintrittskarten für das Schauspielhaus, das Musikforum oder das Planetarium sowie weitere Einrichtungen als Fahrkarten für Busse und Bahnen genutzt werden. Die Anfrage regt an, dieses Angebot auf den gesamten Bereich des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) in der Preisstufe D auszuweiten, vergleichbar mit Angeboten in anderen Städten wie Essen oder Düsseldorf.
Ziel ist es, die Nachhaltigkeit im Kulturbereich zu unterstützen und den Umweltverbund im Sinne des Leitbilds Mobilität „Umweltbewusst mobil in Bochum: zuverlässig, bezahlbar und vernetzt“ zu fördern. Im Rahmen der Anfrage werden der Oberbürgermeister sowie die Verwaltung und die kulturellen Einrichtungen nach ihrer Bewertung eines solchen Kombi-Tickets gefragt. Zudem wird um Vorschläge für ein konkretes Umsetzungsmodell durch die Verwaltung und die Bogestra gebeten sowie nach dem frühestmöglichen Zeitpunkt für eine mögliche Einführung eines solchen Angebots gefragt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken BochumZur Vorlage · 20223437 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich auf die Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken Bochum bezieht. Die Fraktion bittet um eine statistische Aufarbeitung der Vorgänge für das Jahr 2022.
Konkret werden Informationen zur Anzahl der Sperrandrohungen sowie der tatsächlichen Gas- und Stromsperren aufgrund von Zahlungsrückständen angefordert, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual bezogen auf die jeweilige Kundschaft. Zudem wird nach dem Zeitraum der Energieunterbrechungen sowie nach den Kosten gefragt, die den betroffenen Kunden durch die Sperren entstehen.
Die Anfrage umfasst ferner Details zur Höhe der Zahlungsrückstände bei den im Jahr 2022 von Energiesperren betroffenen Haushalten. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob es im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen bei den Maßnahmen zur Vermeidung von Zahlungsrückständen oder Anpassungen im Prozedere bis hin zu einer Sperre gegeben hat. Abschließend wird nach etwaigen Überlegungen der Stadtwerke Bochum zu weiteren Vorfeldmaßnahmen oder Förderprogrammen zur Energieeinsparung gefragt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Zwangsräumungen in BochumZur Vorlage · 20223439 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Zwangsräumungen im Jahr 2022 gestellt. Im Zentrum der Fragen steht die Anzahl der im gesamten Jahr 2022 angesetzten sowie der tatsächlich durchgeführten Zwangsräumungen. Zudem wird nach dem Anteil von Räumungen gefragt, die auf Mietschulden zurückzuführen sind, um zu prüfen, ob die bisherige Einschätzung von etwa 90 Prozent weiterhin Bestand hat.
Die Anfrage umfasst zudem Informationen zur Zusammensetzung der betroffenen Haushalte, wobei nach der Anzahl von Single-Haushalten, Mehrpersonenhaushalten und Haushalten mit Kindern gefragt wird. Ein weiterer Punkt ist die Frage, wie viele dieser Räumungen Wohnungen der VBW – Bauen und Wohnen betrafen. Die Fraktion möchte zudem wissen, ob alle Betroffenen im Jahr 2022 Sozialtransferleistungen bezogen haben.
Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach etwaigen Verzweiflungstaten wie Suiziden oder Selbstverletzungen unter den von Zwangsräumungen Betroffenen im Jahr 2022. Abschließend bittet die Fraktion um eine Einschätzung der Verwaltung zur Gefahr steigender Zahlen an Zwangsräumungen infolge der aktuellen Krisensituation und der Inflation sowie nach den entsprechenden Maßnahmen der Stadtverwaltung.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum GmbH: Entwicklung der Bedingungen für Beschäftigte und Heimbewohner:innen sowie ZukunftsplanungZur Vorlage · 20223448 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Entwicklung der Bedingungen für Beschäftigte und Heimbewohner der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum GmbH gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum von 2017 bis 2022 und umfasst verschiedene Aspekte der personellen sowie wirtschaftlichen Situation der Einrichtungen.
Die Fraktion bittet um Auskunft zur Entwicklung von Krankheitstagen, Überstunden sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den damit verbundenen Personalkosten, jeweils aufgeschlüsselt nach Häusern und Tätigkeitsfeldern. Zudem werden Informationen zur Auslastung der Häuser, zum Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der Pflegegrade sowie zu den Kosten pro Pflegeplatz angefordert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dem Anteil von Teilzeit- und befristeten Arbeitsverhältnissen sowie der Personalfluktuation.
Neben personellen Daten werden auch Informationen zum Beschwerdeaufkommen von Heimbewohnern und deren Angehörigen sowie zur durchschnittlichen Verweildauer des Personals erfragt. Die Anfrage thematisiert zudem die zukünftige Planung der SBO. Hierbei wird nach den Kriterien für den Pflegegradmix gefragt und die Annahme einer jährlichen Tarifsteigerung von 2,5 Prozent bei der Personalkostenplanung hinterfragt. Des Weiteren werden Erläuterungen zu den unterschiedlichen Kostenplanungen zwischen dem Neubau an der Sommerdellenstraße und dem Haus am Beisenkamp sowie zu den zugrunde liegenden Planungsunterschieden verlangt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Reichsbürger in BochumZur Vorlage · 20223481 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Präsenz von Personen aus dem Reichsbürger-Spektrum in der Stadt befasst. Hintergrund der Anfrage sind bundesweite polizeiliche Ermittlungen sowie Berichte über einen Anstieg dieser Gruppierung.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie vielen Personen in Bochum eine Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene zugerechnet wird und wie viele dieser Personen über legale Waffenbesitzberechtigungen verfügen. Zudem wird nach der Entwicklung der Zahlen sowie nach der Anzahl registrierter Demonstrationen oder Kundgebungen mit Beteiligung von Reichsbürgern in den vergangenen fünf Jahren gefragt. Des Weiteren werden Informationen zu der Anzahl an Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit Bezug zur Reichsbürger-Szene im selben Zeitraum angefordert.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Stadtverwaltung selbst. Die Fraktion möchte wissen, ob der Stadt Angestellte bekannt sind, die der Reichsbürgerszene angehören, und welche Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten zum Thema ergriffen werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Schutz von Frauen und Kindern in ObdachlosenunterkünftenZur Vorlage · 20223482 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Schutz von Frauen und Kindern in Obdachlosenunterkünften befasst. Hintergrund der Anfrage ist ein Hinweis auf einen Übergriff in einer der Unterkünfte der Stadt.
Mit der Vorlage werden Informationen über die aktuellen Hilfsangebote für obdachlose Frauen und Kinder im Hinblick auf den Schutz vor sexueller Belästigung und Übergriffen erbeten. Die Fraktion fragt nach der Anzahl der im laufenden Jahr registrierten Fälle von sexueller Belästigung in den Obdachlosenunterkünften sowie nach den Maßnahmen, die zum Schutz dieser Personengruppen ergriffen werden. Des Weiteren wird nach der Existenz niedrigschwelliger Möglichkeiten gefragt, über die Betroffene entsprechende Vorfälle melden können. Die Antwort auf diese Anfrage soll auch dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Unerlaubtes Anbringen von Visitenkarten an parkenden FahrzeugenZur Vorlage · 20223486 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die sich mit dem Anbringen von Visitenkarten an parkenden Fahrzeugen befasst. Hintergrund ist die Praxis von Gebrauchtwagenhändlern, Werbekarten an Autos zu hinterlegen, was laut der Fraktion dazu führen kann, dass diese im Rinnstein landen. Die Anfrage bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach eine solche Form der Werbung nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig ist.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob in der Vergangenheit Genehmigungen für das Anbringen solcher Karten beantragt und erteilt wurden. Zudem wird nach dem Kenntnisstand des Ordnungsamtes bezüglich Beschwerden über diese Praxis gefragt. Hierbei werden insbesondere die Anzahl der eingegangenen Meldungen in den letzten fünf Jahren, die Durchführung von Untersuchungen sowie die Verhängung von Bußgeldern thematisiert.
Des Weiteren möchte die FFB-Ratsfraktion erfahren, ob das Ordnungsamt bei Verstößen eigenständig tätig wird oder auf Meldungen von Betroffenen angewiesen ist. Abschließend wird nach dem offiziellen Verfahren für eine Meldung beim Ordnungsamt sowie nach der Möglichkeit gefragt, solche Vorfälle niederschwellig, etwa über das BürgerEcho, zu melden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11GMU-GeländeZur Vorlage · 20223493 · Anfrage
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Die Fraktion „SPD im Rat“ hat eine Anfrage zum weiteren Verbleib und zur Nutzung des GMU-Geländes an den Oberbürgermeister gestellt. Anlass sind drei Stoffbanner, auf denen „Offene Briefe“ an die Verwaltung angebracht wurden. Die Plakatierung wirft Fragen zur künftigen Verwendung des Grundstücks auf.
Im Rahmen der Anfrage wird gefragt, ob die Verwaltung bereits Kontakt zu den Eigentümern oder deren Vertretern bezüglich dieser Aktion aufgenommen hat und wie sie auf die Plakatierung reagieren wird. Zudem bittet die Fraktion um Informationen darüber, ob sich der Sachstand zum Gelände seit der letzten Mitteilung vom 17. Mai 2022 verändert hat. Eine Beantwortung der Fragen wird zusätzlich für den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie für die Bezirksvertretung Mitte erbeten.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Upcycling WeihnachtsbäumeZur Vorlage · 20223495 · Anfrage
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Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Upcycling-Weihnachtsbäume Fragen an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund ist eine Initiative aus der Stadt Gelnhausen, bei der statt klassischer Weihnachtsbäume selbst gestaltete Bäume aus recycelten Materialien verwendet werden. Ziel dieser Maßnahme sind die Reduzierung von Kosten sowie des CO2-Fußabdrucks. Die verwendeten Materialien umfassen unter anderem Holzreste, Leitern oder Kleiderbügel.
Im Rahmen der Anfrage wird die Verwaltung gebeten, die beschriebene Aktion aus Gelnhausen zu bewerten. Zudem wird gefragt, ob eine vergleichbare Aktion für die Weihnachtszeit 2023 in Bochum durchgeführt werden soll und wie eine mögliche Umsetzung konkret aussehen könnte bzw. welche Argumente gegen ein solches Vorhaben sprechen. Die Antwort auf diese Anfrage soll zudem dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgelegt werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Förderung der Straßenkunst - Streetartfestival in BochumZur Vorlage · 20223497 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Förderung der Straßenkunst in Bochum eingereicht. Bezugnehmend auf das Streetartfestival der Stadt Bamberg wird die Möglichkeit einer ähnlichen Veranstaltung in Bochum erörtert, um die Innenstadt zu beleben und regionale Künstler zu unterstützen. Die Fraktion verweist dabei auf bereits bestehende Maßnahmen wie die Bereitstellung von Fassaden für Graffiti oder das Projekt BOdenkunst.
Die Anfrage umfasst zudem die Erhebung von Daten zu den im Zeitraum 2019, 2021 und 2022 erteilten Genehmigungen für Straßenmusiker. Es wird gefragt, ob diese Genehmigungen auch andere Kunstformen abdecken oder durch andere Stellen bearbeitet werden. Des Weiteren wird nach dem Umfang von Kontrollen zur Einhaltung der Genehmigungspflicht sowie nach etwaigen Verwarnungen und deren Konsequenzen für die Künstler gefragt.
Abschließend regt die Fraktion ein Testprojekt an, bei dem im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Förderung der Straßenkunst vorübergehend auf die Erstellung von Genehmigungen verzichtet werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, ein solches Vorhaben sowie weitere mögliche Förderinstrumente für die Straßenkunst zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Veranstaltungen der MusikschuleZur Vorlage · 20223509 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage mit der Nummer 20223509 an den Oberbürgermeister thematisiert ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grünen im Rat die Internetpräsenz der Musikschule im Musikforum. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungen der Musikschule auf der Website BoSys derzeit nicht auffindbar sind, da weder eine eigene Seite noch ein Eintrag im Konzertkalender existiert.
Die Anfrage beinhaltet die Frage, ob die Verwaltung Möglichkeiten sieht, diese Darstellung kurzfristig anzupassen. Damit soll eine verbesserte Sichtbarkeit der Termine für ein musikinteressiertes Publikum erreicht werden. Die entsprechende Anfrage wurde zur Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgelegt und bezieht sich auf die fehlende Einbindung der Musikschul-Termine in das bestehende Online-Angebot der Stadt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Barrierefreiheit in Verwaltungsgebäuden der Stadt BochumZur Vorlage · 20223508 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingereicht. Die Vorlage bezieht sich auf die Definition der Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz und thematisiert die Verantwortung der Stadt als Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei wird darauf hingewiesen, dass technische Hilfsmittel wie schwellenlose Zugänge, automatische Türen oder Rampen die Nutzung der Gebäude erleichtern können.
Im Rahmen der Anfrage werden drei spezifische Fragen an die Verwaltung gestellt. Erstens wird nach dem Konzept sowie den langfristigen Zielen gefragt, die die Verwaltung zur Verbesserung der Barrierefreiheit in ihren Verwaltungsgebäuden verfolgt. Zweitens möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden in den vergangenen Jahren bereits ergriffen und umgesetzt wurden. Drittens werden Informationen darüber angefordert, welche konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Thematik kurz- und mittelfristig umgesetzt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (GELSEN-NET)Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 5 (FFB)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, PAR&StG, UWG:FB, PAR,OB)
- 5.2Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete für das Amt für Soziales und Jugendamt Vertrag besonderer Art / Mietverträge / Beherbergungsverträge im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Bebauungsplan 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Siehe hierzu auch die öffentliche Beschlussvorlage unter Tagesordnungspunkt 1.17.
- 8.Anfragen
- 8.1Grabeland Am Ruhrort/B-Plan Nr. 997Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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