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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Jahresabschluss 2021 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG)Zur Vorlage · 20223091 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2021 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG) beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung dem Abschluss zustimmt. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 46,4 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 4,7 Millionen Euro aus. Der Vorschlag sieht vor, diesen Fehlbetrag vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen. Zudem sollen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet werden.
Die Bochum Perspektive GmbH ist als alleinige Gesellschafterin der WEG für die Entwicklung des Areals MARK 51°7 verantwortlich. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 54 Prozent, was primär auf Grundstücksverkäufe und die Abrechnung von Erschließungskosten zurückzuführen ist. Gleichzeitig verringerten sich die Materialaufwendungen aufgrund eines Projektmoratoriums, das bis April 2021 bestand. Der Jahresabschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft uneingeschränkt testiert. Die Entwicklung der verschiedenen Bauabschnitte auf dem ehemaligen Opel-Gelände sowie die Sanierung von Altlasten bleiben zentrale Bestandteile der geschäftlichen Tätigkeit.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlagzu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischein, Herr Mitschke, Frau Özdogan, Frau Schä
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlagzu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischein, Herr Mitschke, Frau Özdogan, Frau Schä - 1.2Jahresabschluss 2021 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20223093 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss 2021 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) vorgelegt. Mit der Vorlage wird die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung angewiesen, den Jahresabschluss festzustellen. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 131,76 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 26,02 Millionen Euro aus. Zur Deckung dieses Fehlbetrags ist die Entnahme aus der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklage vorgesehen. Zudem umfasst der Beschlussvorschlag die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.
Der Jahresabschluss wurde von der PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2021 war durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Investitionstätigkeit in den Bereichen Flächen, Parken und Technologiezentren geprägt. Während die Umsatzerlöse durch Grundstücksverkäufe, etwa im Projekt Am Ruhrort oder am Gesundheitscampus Süd, gestiegen sind, führten Abschreibungen auf Finanzanlagen sowie die Weiterleitung von Mitteln an Tochtergesellschaften wie die Bochum Perspektive GmbH zu dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Ratssitzung am 15. Dezember 2022 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) zu Unterpunkt 4.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) Befangen: Herr Czwikla, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, => ergänzen
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.Enthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) zu Unterpunkt 4.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) Befangen: Herr Czwikla, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, => ergänzen - 1.3Jahresabschluss 2021 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbHZur Vorlage · 20223110 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2021 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung dem Jahresabschluss zustimmt. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 8,67 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 4,72 Millionen Euro aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Fehlbetrag vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen. Zudem sollen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet werden.
Die WiFö GmbH übernimmt Aufgaben zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Bochum, unter anderem durch Gründungsberatung und Flächenvermarktung. Im Berichtszeitraum stiegen die Umsatzerlöse auf 343.000 Euro gegenüber 118.000 Euro im Vorjahr, was primär auf das Netzwerkmanagement und die Organisation von Messeauftritten zurückzuführen ist. Der Personalaufwand belief sich auf rund 2,25 Millionen Euro, bedingt durch Neueinstellungen und tarifliche Anpassungen. Die Kanzlei PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meische
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)Die Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meische - 1.4Jahresabschluss 2021 der Bochumer Veranstaltungs-GmbHZur Vorlage · 20223150 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll über den Jahresabschluss 2021 der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 42 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von etwa 1,52 Millionen Euro festzustellen. Zur Deckung dieses Fehlbetrags ist eine Entnahme aus den Rücklagen vorgesehen.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 war durch die COVID-19-Pandemie geprägt, da bis Ende des Jahres Veranstaltungsverbote für Großveranstaltungen bestanden. Während der operative Betrieb in den Gesellschaftsräumlichkeiten zeitweise stark eingeschränkt war, konnten durch den Betrieb eines Impfzentrums im RuhrCongress Bochum Umsätze erzielt werden. Zudem wurden zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen Maßnahmen wie Kurzarbeit eingesetzt.
Mit dem Beschlussvorschlag wird zudem die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtrates für das Jahr 2021 beantragt. Die Entscheidung im Rat ist für den 15. Dezember 2022 angesetzt, nachdem die Vorlagen in den zuständigen Ausschüssen beraten wurden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischei
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — <<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>><<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischei - 1.5Jahresabschluss 2021 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20223148 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2021 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Dezernats V sieht die Feststellung eines Jahresfehlbetrags in Höhe von rund 2,92 Millionen Euro vor. Damit weicht das Ergebnis vom Wirtschaftsplan 2021 ab, der einen Überschlag von etwa 3,14 Millionen Euro vorsah. Die Abweichung zum Plan beläuft sich auf rund 6,06 Millionen Euro. Mit der Vorlage wird zudem die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beantragt.
Die finanzielle Entwicklung im Jahr 2021 war durch verschiedene Faktoren geprägt. Zu den wesentlichen Ursachen für die Abweichung zählen eine geringere Auslastung der Einrichtungen um 6,7 Prozent sowie gestiegene Kosten für Personalleasing infolge der Corona-Pandemie. Zudem führten verzögerte Inbetriebnahmen neuer Standorte, etwa in der Krachtstraße und am Beisenkamp, sowie Verluste in der Einrichtung an der Grabelohstraße zu einer Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Geschäftstätigkeit. Auch bei den außerordentlichen Erträgen kam es zu Planabweichungen, unter anderem durch verzögerte Grundstücksverkäufe am Standort Glockengarten. Aufgrund dieser Abweichungen wird eine Überprüfung des Sanierungskonzepts der Gesellschaft angestrebt, um notwendige Nachjustierungen zu erörtern.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)zu Unterpunkt 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Beck, Frau Hoppe, Herr Stawars, Herr Steinbach
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: zu den Unterpunkten 1., 2. und 4.:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)zu Unterpunkt 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Beck, Frau Hoppe, Herr Stawars, Herr Steinbach - 1.6Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2021Zur Vorlage · 20222977 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen einer Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2021 feststellen. Die Grundlage hierfür bildet die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, welcher bei der Untersuchung des Abschlusses sowie des dazugehörigen Lageberichts die örtliche Rechnungsprüfung einbezogen hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht in seiner Sitzung am 2. Dezember 2022 beraten und zur Kenntnis genommen. Die Vorlage umfasst zudem das Ergebnis der Prüfung, welches im Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 25. Oktober 2022 zusammengefasst ist. Der Rat wird angehalten, den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sowie das Ergebnis des Bestätigungsvermerks zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Jahresabschluss 2021 der Stadt Bochum – Beschluss über die ErgebnisverwendungZur Vorlage · 20223151 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Dezember 2022 über den Jahresabschluss für das Jahr 2021 sowie über die Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und gleichzeitig über den Umgang mit dem erwirtschafteten Ergebnis zu beschließen.
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2021 beläuft sich auf 67.173.929,26 Euro. Die Verwaltung beantragt, diesen Betrag in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Diese Maßnahme dient dazu, die Rücklage für eine mögliche Verrechnung mit künftigen Verlusten zur Verfügung zu stellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss führt die Prüfung des Jahresabschlusses durch und wird dem Rat eine schriftliche Stellungnahme sowie einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vorlegen. Die Beratung der Vorlage ist zunächst für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 vorgesehen, bevor der Rat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2021 - Entlastung des OberbürgermeistersZur Vorlage · 20222978 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20222978 des Rechnungsprüfungsamtes behandelt den Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2021 sowie die damit verbundene Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses bereits beraten und das Ergebnis zur Kenntnis genommen. Dabei schloss sich der Ausschuss dem durch das Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk an und fertigte eine Stellungnahme zum Prüfergebnis an.
Der Rat der Stadt Bochum soll in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden. Ergänzend dazu ist gemäß § 96 (1) GO NRW die Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters vorgesehen. Eine Vorberatung der Vorlage findet im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 statt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Vierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20223191 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223191 eine Beschlussvorlage zur vierzigsten Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Der Entwurf umfasst Anpassungen der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 sowie Änderungen des Straßenverzeichnisses, die ab dem 1. Januar 2023 wirksam werden sollen.
Die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen betreffen die jährlichen Kosten pro Meter Grundstücksseite in den verschiedenen Reinigungsklassen. Die Kalkulation sieht für das Jahr 2024 eine Erhöhung der Beträge im Vergleich zu 2023 vor, differenziert nach den jeweiligen Reinigungsklassen und dem Vorhandensein von Gehwegen.
Zusätzlich zur Gebührenänderung sieht die Satzung Änderungen am Straßenverzeichnis vor. Dies beinhaltet die Neuaufnahme verschiedener Wege und Straßen in unterschiedliche Reinigungsklassen, beispielsweise im Bezirk Bochum-Mitte oder Wattenscheid. Ebenso sind Umstufungen vorgesehen, bei denen sich die Einstufung bestehender Straßen ändert, wie etwa bei Teilen der Heckertstraße oder des Köllerholzweges. Zudem umfasst die Vorlage die Löschung bestimmter Einträge aus dem Verzeichnis. Die Entscheidung über die Änderungssatzung ist für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.1025. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20223209 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage 202<0xE2><0x80><0xAF>232<0xE2><0x80><0xAF>09 die 25. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vorgelegt, welche die Gebührenfestsetzung für die Jahre 2023 und 2024 regelt. Die Neuregelung sieht Anpassungen bei den Jahresgebühren für die Entsorgung von Hausmüll in verschiedenen Behältergrößen vor. So steigt beispielsweise der Preis für einen 120-Liter-Behälter von 333,30 Euro im Jahr 2023 auf 349,20 Euro im Jahr 2024.
Als Gründe für die Kostenentwicklung werden steigende Aufwendungen in der Abfallbeseitigung angeführt. Dazu gehören höhere Personalkosten durch Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen und gestiegene Aufwendungen für die Fahrzeugunterhaltung, unter anderem durch die CO2-Bepreisung von Dieselkraftstoff. Zudem wird ab 2024 die Einbeziehung der Müllverbrennung in den Brennstoffemissionshandel erwartet, was zu einer Mehrbelastung führt. Die Stadtverwaltung nutzt zudem ein Betriebsergebnis aus dem Jahr 2021, um die Gebührenkontinuität für den Zeitraum bis 2025 zu gewährleisten.
Die Aufgaben der Abfallbeseitigung werden zwischen dem EKOCity Abfallwirtschaftsverband, der USB Bochum GmbH und der städtischen Verwaltung aufgeteilt. Während der Verband die thermische Beseitigung übernimmt, ist die USB Bochum GmbH für die Sammlung und die Stadtverwaltung für die Verwaltungsleistungen zuständig. Für die Bioabfallsammlung sind für die Jahre 2023 und 2024 keine Tarifanpassungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 66 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 66 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.1130. Änderungssatzung zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 20223210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat unter der Federführung von Dennis Arens die dreißigste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Zweck der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 202<0xC2>3 und 2024, um die anfallenden Kosten zu refinanzieren.
Die Neuregelung umfasst ein aktualisiertes Gebührenverzeichnis für verschiedene Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten. So sieht die Vorlage für eine Sargbestattung in einer Reihengrabstätte im Jahr 2023 einen Betrag von 2.265,00 Euro und für das Jahr 2024 einen Betrag von 2.333,00 Euro vor. Bei Urnenbeisetzungen in einer Urnenreihengrabstätte sind Gebühren von 1.340,00 Euro für 2023 und 1.380,00 Euro für 2024 vorgesehen. Die Satzung regelt zudem Kosten für Umbettungen, die Inanspruchnahme der Totenkammer sowie sonstige Leistungen wie die Orgelnutzung oder das Abräumen von Grabmalen.
Der Beschlussweg sieht Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. Dezember 2022 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 4 (CDU, FFB)Enthaltungen: 1 (FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB) - 1.11.130. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223491 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur 30. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Der von Dr. Daniel Obitz eingereichte Antrag sieht vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu modifizieren, dass die neue Friedhofsgebührensatzung lediglich für das Jahr 2023 beschlossen wird.
Eine Regelung für das Jahr 2024 soll erst gegen Ende des Jahres 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden, sobald eine aktualisierte Kalkulation vorliegt. Die Fraktion begründet diesen Schritt mit den erwarteten Kostenentwicklungen für das Jahr 2024. Laut dem Antrag ergeben sich bei den Prognosen im Vergleich zum Vorjahr deutliche Veränderungen, insbesondere im Bereich der Sargbestattungen. Durch das Abwarten der finalen Zahlen soll die Satzung für das Folgejahr besser an die tatsächlichen Kostenentwicklungen in der aktuellen Krisensituation angepasst werden können.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- aktualisierte Anlagen Friedhofsgebühren
- 1.1232. Änderungssatzung zur AbwassergebührensatzungZur Vorlage · 20223213 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223213 die 32. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024, um die Kosten für die Abwasserbeseitigung sowie den Betrieb und die Instandhaltung des Entwässerungsnetzes zu refinanzieren.
Ab dem 1. Januar 2024 sieht der Vorschlag eine Anpassung der Gebührensätze vor. Für Schmutzwasser steigt der Betrag auf 2,74 Euro pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 1,11 Euro auf 1,13 Euro pro Quadratmeter angepasst werden soll. Für Grundstücke von Mitgliedern der Entwässerungsverbände erhöht sich die Schmutzwassergebühr auf 1,56 Euro pro Kubikmeter bei einer Niederschlagswassergebühr von 0,59 Euro pro Quadratmeter.
Als Ursachen für die Kostenentwicklung werden steigende Beiträge der Abwasserverbände, insbesondere durch Renaturierungsmaßnahmen der Emschergenossenschaft, sowie höhere Personalkosten und inflationsbedingte Preissteigerungen angeführt. Zudem fallen gebührenmindernde Ergebnisvorträge aus Vorjahren weg. Zwar wirken sich sinkende kalkulatorische Zinssätze auf die Kalkulation aus, diese Senkung kann die gestiegenen Ausgaben im Bereich des Schmutzwassers jedoch nicht vollständig ausgleichen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen und wird im Rat der Stadt Bochum entschieden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 5 (CDU, LINKE, FFB)Dafür: 9 (SPD, Grüne, P&STG)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB) - 1.12.132. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223492 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur 32. Änderungssatzung der Abwassergebührensatzung eingebracht. Der von Dr. Stefan Jox unterzeichnete Antrag bezieht sich auf die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022.
Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ändern, dass die Abwassergebührensatzung lediglich für das Jahr 2023 beschlossen wird. Eine neue Satzung für das Jahr 2024 soll erst gegen Ende des Jahres 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, nachdem eine aktualisierte Kalkulation vorliegt.
Die Begründung für diesen Vorschlag liegt in den Kostenkalkulationen und Prognosen für das Jahr 2024, die im Vergleich zum Vorjahr größere Veränderungen aufweisen. Um der tatsächlichen Kostenentwicklung innerhalb der aktuellen Krisensituation Rechnung zu tragen, empfiehlt die Fraktion, mit der Finalisierung der Satzung für das Jahr 2024 abzuwarten.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.1333. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20223215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223215 die 33. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2023. Die vorliegende Kalkulation sieht vor, die Gebühren für den Krankentransport mit dem Rettungswagen sowie für den Rettungstransport auf 660 Euro festzulegen. Für einen Notarzteinsatz wird ein Betrag von 575 Euro vorgeschlagen. Zudem sind Gebühren für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus in Höhe von 5,16 Euro pro gefahrenem Kilometer, die Bereitstellung von Krankenkraftwagen sowie Kosten für die Desinfektion vorgesehen.
Die Anpassung der Gebühren dient der Refinanzierung der Kosten des Rettungsdienstes. Als Gründe für den veränderten Gebührenbedarf werden unter anderem die vollständige Refinanzierung von drei ehemaligen Brandschutz-Rettungswagen sowie die Kosten für die Einführung eines Telenotarztes angeführt. Weiterhin trägt der Anstieg der Ausgaben für Energie, medizinische Produkte, die Wartung von Fahrzeugen und Geräten sowie für Hygiene- und Schutzausrüstung zur Kalkulation bei. Auch steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen werden im Dokument genannt. Der Gebührenbedarf soll sich demnach von etwa 25,2 Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 erhöhen. Mit den Krankenkassen wurde bereits Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarife erzielt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.1413. Änderungssatzung zur allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum und Änderungen der Entgeltregelungen der Stadt BochumErgebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 1.15Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024Zur Vorlage · 20223172 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20223172 einen Entwurf für den Stellenplan der Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgelegt. Der von Susanne Reimann aus dem Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation erstellte Entwurf wird nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Stellenplan berücksichtigt personelle Mehrbedarfe durch zusätzliche Aufgaben sowie Minderbedarfe, die aus der Verlagerung oder dem Wegfall von Aufgaben resultieren. Zu den Bereichen mit ansteigendem Personalbedarf gehören die Digitalisierung der Verwaltung, die Überwachung des Verkehrs, der kommunale Ordnungsdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst, der Kita-Ausbau sowie Baumaßnahmen im Tiefbau. Gleichzeitig sieht der Plan Einsparungen durch Optimierungsmaßnahmen, Digitalisierung und die Verlagerung von Schulhausmeistertätigkeiten zu den Zentralen Diensten vor. Zudem fließen Ergebnisse aus analytischen Stellenbewertungen in den Entwurf ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Festsetzung des Stellenplans für den Doppelhaushalt 2023/2024 in der vorliegenden Fassung vor.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (Linke, PAR)dagegen: 27 (CDU, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 5 (CDU/FFB/PAR&StG)dafür: 10 (SPD/Grüne/LINKE/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (Linke, PAR)dagegen: 27 (CDU, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB) - 1.16Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2023 / 2024Zur Vorlage · 20223171/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223171/1 den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Plan sieht für das Jahr 2023 Erträge in Höhe von rund 1,715 Milliarden Euro sowie Aufwendungen von etwa 1,714 Milliarden Euro vor. Für das Haushaltsjahr 2024 werden Erträge von circa 1,749 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 1,753 Milliarden Euro veranschlagt, wobei ein globaler Minderaufwand von 4 Millionen Euro vorgesehen ist.
Im Bereich der Investitionstätigkeit sind für 2023 Kredite in Höhe von etwa 337 Millionen Euro und für 2024 in Höhe von rund 325 Millionen Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag für zur Liquiditätssicherung einzusetzende Kredite beläuft sich für beide Jahre auf 950 Millionen Euro. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden mit 250 Prozent für die Grundsteuer A, 645 Prozent für die Grundsteuer B sowie 495 Prozent für die Gewerbesteuer festgelegt.
Der Entwurf enthält zudem Regelungen zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung, etwa durch die Zusammenfassung von Gebäudekosten und Personalaufwendungen in Teilbudgets. Des Weiteren wird festgelegt, dass Stellen im Stellenplan, die als künftig wegfallend oder umzuwandeln gekennzeichnet sind, nach dem Ausscheiden der aktuellen Inhaber nicht wiederbesetzt bzw. in eine niedrigere Besoldungsgruppe umgewandelt werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 30 (CDU, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 30 (CDU, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB) - 1.17Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222636 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 239 b im Bereich Hattinger Straße / Schloßstraße vorgelegt. Das Plangebiet befindet sich im Bochumer Stadtteil Weitmar, westlich der Hattinger Straße in der Nähe des BOGESTRA-Busbetriebshofs. Ziel der Neuregelung ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender Gewerbeflächen sowie der Schutz zentraler Versorgungsbereiche in Weitmar-Mark und Weitmar-Mitte durch den Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment.
Hintergrund sind Bauvoranfragen für einen Lebensmitteldiscounter sowie eine Stellplatzanlage auf den Grundstücken Hattinger Straße 386 a und 386 b, die nicht den Vorgaben des Masterplans Einzelhandel der Stadt Bochum entsprechen. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden Teile des bestehenden Bebauungsplans Nr. 239 a durch die neue Satzung ersetzt.
Der Entwurf sieht vor, das gesamte Gebiet als Gewerbegebiet festzusetzen. Der Plan enthält Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zum Schallschutz. Zudem werden Flächen für die Stromversorgung gesichert. Untersuchungen zu Lärmimmissionen ergaben, dass die Richtwerte für gewerblichen Lärm im Plangebiet und in der Umgebung eingehalten werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.18Bebauungsplan Nr. 576 ab – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a – Fußgängerzonen/Innenstadt – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222562 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222562 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 576 ab vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a, die das Gebiet des sogenannten Bermudadreiecks in der südlichen Innenstadt umfasst. Das Plangebiet erstreckt sich beiderseits der Kortumstraße zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz sowie westlich der Brüderstraße.
Ziel der Änderung ist es, die bestehende, für das Viertel typische Gastronomie und weitere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Die Verwaltung begründet den Entwurf mit einer beobachteten Entwicklung hin zu einer einseitigen Nutzungsstruktur im Bereich der Brüderstraße sowie dem Ziel, die Angebotsvielfalt im Viertel zu erhalten. Mit der Beschlussfassung als Satzung soll die Neuerrichtung sowie die Nutzungsänderung von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Bestehende Betriebe dieser Art behalten jedoch ihren Bestandsschutz.
Das Planungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Eine Veränderungssperre ist bereits seit dem 1. Februar 2021 in Kraft. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll im Rahmen des Abwägungsvorschlags entschieden werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB,FDP,OB)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222562Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB,FDP,OB) - 1.19Bebauungsplan Nr. 576 bIb – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI – Innenstadt/Gleisdreieck – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222880 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 576 bIb vor, der eine zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI für das Gebiet Innenstadt/Gleisdreieck darstellt. Der Plan betrifft ein Areal östlich der Brüderstraße im Bochumer Bermudadreieck. Ziel der Neuregelung ist es, die bestehende, für das Viertel typische Gastronomie sowie weitere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Damit soll dem Verlust der Angebotsvielfalt in diesem Stadtteil vorgebeugt werden.
Der Entwurf sieht vor, die Zulässigkeit von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros im betreffenden Bereich auszuschließen. Laut Begründung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten entlang der Brüderstraße sowie eine Konkurrenzsituation durch wettbürogeprägte Strukturen zu beobachten. Mit dem Inkrafttreten der Satzung wird die Neuerrichtung oder Nutzungsänderung dieser Gewerbearten in diesem Gebiet unterbunden, wobei bestehende Betriebe den Bestandsschutz genießen. Eine Veränderungssperre ist bereits seit dem 1. Februar 2021 wirksam. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt; im Rahmen der Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222880Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR) - 1.20Bebauungsplan Nr. 868 a – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 868 – Viktoriaquartier – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222881 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20222rag eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 868 a – Viktoriaquartier – vorgeschlagen. Ziel dieser ersten Änderung ist es, die bestehende Vielfalt an gastronomischen und kulturellen Nutzungen im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks zu erhalten. Konkret soll die Zulässigkeit von Wasserpfeifen-Gaststätten in dem betroffenen Gebiet ausgeschlossen werden, um einer Verdrängung etablierter Betriebe durch diese Nutzungsart entgegenzuwirken.
Das Plangegebiet erstreckt sich östlich der Viktoriastraße zwischen dem Südring und dem Konrad-Adenauer-Platz. Laut Begründung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist in Teilen des Viertels, insbesondere entlang der Brüderstraße, eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten zu beobachten, was die Nutzungsvielfalt einschränken könnte. Die Änderung soll dazu beitragen, den Charakter des Gebiets als vielseitiges Ausgehviertel zu bewahren und einem Verlust an Angebotsvielfalt vorzubeugen. Eine Veränderungssperre für diesen Bereich besteht bereits seit dem 1. Februar 2021. Der Entwurf sieht vor, die Änderung als Satzung zu beschließen und über eingegangene Stellungnahmen zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB, FDP, OB)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222881Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB, FDP, OB) - 1.21Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 45 MH (Holzstraße) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20222697 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für die Planungsgemeinschaft der Städte der Region Ruhr beraten. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen bezieht sich auf das Änderungsverfahren 45 MH (Holzstraße) in Mülheim an der Ruhr und sieht einen Feststellungsbeschluss nach der Abwägung von Stellungnahmen aus den Beteiligungsphasen vor.
Die Änderung betrifft ein etwa 6,3 Hektar großes Areal im Stadtteil Broich. Dabei sollen rund 2,1 Hektar der bisher als Grünfläche ausgewiesenen Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden, um die Erweiterung des Siedlungsbereichs nach Süden zu ermöglichen. Das Gebiet umfasst unter anderem ehemalige Flüchtlingsunterkünfte sowie Sportflächen.
Im Zuge der Anpassung werden Schutzgebiete neu geordnet: Während im nordwestlichen Bereich die Festlegungen zum Naturschutz reduziert werden, erfolgt in anderen Teilen des Gebiets eine Ausweitung der Naturschutzflächen (BSN), um den Regionalplan an den Landschaftsplan anzupassen. Dies führt zu einer Nettovergrößerung der Naturschutzflächen um etwa 1,2 Hektar. Nach dem Feststellungsbeschluss wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (Linke, UWG:FB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, Linke)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 6 (Linke, UWG:FB) - 1.22Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 20222698 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens 54 E ist ein etwa 0,9 Hektar großes Areal in Essen an der Oberhauser Straße, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet.
Mit dem beantragten Aufstellungsbeschluss soll die Widmung des Geländes angepasst werden. Derzeit sind die Flächen im RFNP als Agrar- und Grünflächen sowie als Bereiche zum Schutz der Landschaft und zur landschaftsorientierten Erholung ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, diese Flächen in allgemeine Siedlungsbereiche umzuwandeln und als Wohnbaufläche darzustellen. Auf dem brachliegenden Standort ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit circa 25 Hauseinheiten vorgesehen.
Der weitere Ablauf des Planungsverfahrens umfasst im ersten Quartal 2023 die frühzeitige Beteiligung sowie das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung. Nach der Erarbeitung eines Umweltberichts und der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist eine Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde erforderlich.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (LINKE, UWG:FB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, Linke)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE im Rat“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 6 (LINKE, UWG:FB) - 1.23Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in BochumZur Vorlage · 20222286 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für das Verfahren 03a BO (Berliner Straße) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen umfasst die Abwägung von Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen sowie der förmlichen Beteiligung eingegangen sind.
Die geplante Änderung betrifft Teilbereiche der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne im Kreuzungsbereich Berliner Straße, Wilhelm-Leithe-Weg und Friedrich-Lueg-Straße. Ziel des Verfahrens ist die Anpassung an den aktuellen Masterplan Einzelhandel Bochum. Dabei sollen Flächen, die bisher als Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen waren, in Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen umgewidmet werden, da im aktuellen Einzelhandelskonzept kein entsprechender Sonderstandort mehr vorgesehen ist. Diese Anpassung dient zudem der rechtlichen Absicherung für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.
Nach dem Beschluss durch den Rat wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen tritt die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans als Ziel der Raumordnung in Kraft. Klimarelevante Auswirkungen werden laut den Unterlagen nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222286
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.24Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt BochumZur Vorlage · 20222610/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat zum Termin am 15. Dezember 2022 einen Entwurf für die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum“ zur Beschlussfassung vor. Dieser Entwurf beinhaltet Änderungen, die von den Fraktionen SPD und Die Grünen im Ausschuss für Umwelt und Ordnung in der Sitzung am 16. November 2022 angeregt wurden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Regelungen zu Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie zu Ersatzgeldzahlungen im Paragrafen 7 der Vorlage.
Der Schutzzweck der Satzung ist die Erhaltung des schützenswerten Baumbestandes zur Sicherstellung des Naturhaushalts, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie zur Förderung der Luftreinigung und der Biodiversität. Der Geltungsbereich umfasst bebaute Ortsteile und Gebiete der Bebauungspläne bei Grundstücksgrößen ab 350 Quadratmetern. Ausgenommen sind unter anderem Waldflächen, Flächen in Landschaftsplänen sowie Kleingartenanlagen.
Als geschützt gelten Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern oder Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von 50 Zentimetern. Bestimmte Baumarten wie Pappeln, Weiden oder Birken sowie Bäume in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden sind von den Schutzvorschriften ausgenommen. Die Satzung untersagt die Beschädigung geschützter Bäume, etwa durch Bodenversiegelung im Wurzelbereich, den Einsatz von Herbiziden oder den Einsatz schwerer Baumaschinen. Zudem ist die Stadt befugt, Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt gefährdeter Bäume anzuordnen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 25 (CDU, FFB, UWG:FB, FDP)dafür: 54 (SPD, Grüne, Linke, PAR&StG, PAR, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 25 (CDU, FFB, UWG:FB, FDP)dafür: 54 (SPD, Grüne, Linke, PAR&StG, PAR, OB) - Information der Verwaltung
- 1.25Wochenmärkte - Satzungen und Ordnungsbehördliche VerordnungZur Vorlage · 20222973 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung mehrerer Regelungen für die Wochenmärkte in Bochum vorgelegt. Die Vorlage sieht die Abschaffung der Wochenmarktsatzung, der Wochenmarktgebührensatzung sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung über zusätzliche Gegenstände des Wochenmarktverkehrs vor.
Grund für diesen Schritt ist die Veränderung der Zuständigkeiten: Seit 2020 werden die zwölf Bochumer Wochenmärkte nicht mehr von der Stadt selbst betrieben, sondern im Rahmen einer Dienstleistungskonzession durch die Bochum Marketing GmbH durchgeführt. Da die Verantwortung für die Durchführung und die Marketingstrategien nun beim privaten Anbieter liegt, entfallen die städtischen Regelungen zur Zuweisung von Standplätzen sowie die Gebührenerhebung.
Zudem führt die rechtliche Einordnung der Veranstaltungen als Privatmärkte dazu, dass die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung auf Basis der Gewerbeordnung nicht mehr zur Anwendung kommt. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel einer Entbürokratisierung und der Vermeidung von Überregulierung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.26Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5406 Beteiligung ÖPNV zur Leistung eines Corona und Ukrainekrieg bedingten Sonderzuschusses an die BOGESTRAZur Vorlage · 20223134 · Finanzvorlage konsumtiv & investiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Amt für Finanzsteuerung vorliegende Finanzvorlage mit der Nummer 20legende 3134 sieht die überplanmäßige Bereitstellung von 12,73 Millionen Euro für die BOGESTRA vor. Dieser Betrag dient dem Ausgleich der Bochumer Anteile an den durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg verursachten Finanzschäden in der Produktgruppe 5406 (Beteiligung ÖPNV).
Nach Angaben der Vorlage ergibt sich bei der BOGESTRA für das Jahr 2022 eine Ergebnisverschlechterung von rund 22,2 Millionen Euro. Diese setzt sich aus Ertragsausfällen in Höhe von 13,4 Millionen Euro sowie Mehraufwendungen von 9,5 Millionen Euro zusammen. Zu den Mehraufwendungen zählen insbesondere gestiegene Kosten für Diesel, Material und Fremdleistungen sowie erhöhte Personalkosten aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen. Von der gesamten Ergebnisverschlechterung entfallen laut der VRR-Finanzierungssystematik 57,32 Prozent auf die Stadt Bochum, was einem Betrag von etwa 12,73 Millionen Euro entspricht.
Die Deckung der Mittel soll durch außerordentliche Erträge gemäß dem NKF-CUIG NRW erfolgen. Während die Deckung des Corona-bedingten Finanzschadens in Höhe von 9,86 Millionen Euro bereits über das aktuelle NKF-CIG NRW möglich ist, erfolgt die Deckung des aus dem Ukrainekrieg resultierenden Schadens von 2,87 Millionen Euro vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung auf Landesebene. Die Stadt Bochum ist als Gesellschafterin zur Ausgleichung der Verluste verpflichtet, um die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der BOGESTRA zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 dagegen: 1 (FFB) dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Pa&StG,UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.27Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 – Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO)Zur Vorlage · 20223189 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum sieht die Bereitstellung von außerplanmäßigen konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 2,0 Millionen Euro für die Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO) vor. Die Mittel sollen im Jahr 2022 zur Deckung eines erwarteten Einnahmeverlustes innerhalb der Produktgruppe für Beteiligungen an sozialen Leistungen verwendet werden.
Grund für den Bedarf ist eine Abweichung vom im Jahr 2015 beschlossenen Sanierungsplan. Dieser sah vor, ein Grundstück am „Am Glockengarten“ für etwa 4,4 Millionen Euro zu veräußern. Aktuellen Schätzungen der Verwaltung zufolge kann aufgrund geringerer bebaubarer Flächen und reduzierter zulässiger Ausmaße nur noch ein Erlös von rund 2,4 Millionen Euro erzielt werden. Dies führt zu einem Minderertrag von 2,0 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Plan. Die Bereitstellung der Mittel soll dazu dienen, den Sanierungspfad einzuhalten und weitere Kosten für die Gesellschaft zu vermeiden.
Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung vorhandener Mittel aus anderen Produktgruppen des Sozialamts, konkret aus den Bereichen Kosten der Unterkunft sowie Hilfe zur Pflege, da dort die Aufwendungen geringer ausfallen als veranschlagt. Die gewährte Liquiditätshilfe soll nach dem Verkauf des Grundstücks an einen Investor, voraussichtlich im Jahr 2023, zurückgezahlt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP) - 1.27.1Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 – Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei und Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20223471 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag von Dr. Volker Steude zur 15. Sitzung des Bochumer Rates am 15. Dezember 2022 sollen die Bedingungen für die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) ergänzt werden. Der Antrag sieht vor, dass die Überprüfung des Sanierungskonzepts der SBO unter Beteiligung externer Gutachter stattfinden soll.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen eine Teilveräußerung der SBO oder ein Ausstiegsszenario aus der Beteiligung nicht grundsätzlich ausschließen. Zudem soll geprüft werden, ob Kooperationen mit privaten und gemeinnützigen Betreibern Synergieeffekte, beispielsweise bei den Overheadkosten, ermöglichen können. Das Untersuchungsergebnis ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die aktuelle wirtschaftliche Situation der SBO. Demnach wurde das geplante Ergebnis um über sechs Millionen Euro verfehlt, was zu einem Fehlbetrag von 2,9 Millionen Euro führte. Aufgrund dieser Abweichung soll das Sanierungskonzept überprüft werden, um die wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft sicherzustellen und mögliche Anpassungen am Konzept zu erörtern.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.28Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung und Beratung zur Deckung von Mehrkosten der EingliederungshilfeZur Vorlage · 20223230 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2,8 Millionen Euro entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, diese Mittel in der Produktgruppe „Institutionelle Bildung und Anberatung“ bereitzustellen, um Mehraufwendungen bei der Eingliederungshilfe auszugleichen.
Grund für den Bedarf sind steigende Fallzahlen sowie höhere Kosten im Bereich der Schulbegleitung. Die Zahl der Leistungsfälle nach § 35a SGB VIII stieg von 102 Fällen im Januar 2020 auf 204 Fälle bis Mai 2022 an. Zudem haben sich die Entgeltsätze für die ambulante Eingliederungshilfe durch die Anbindung an Tarifverträge wie den TVöD-SuE zwischen dem Schuljahr 2020/2021 und 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde erhöht.
Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget des Amtes für Soziales (Produktgruppe 3101) erfolgen. Die dort eingeplanten Mittel für die Hilfe zur Pflege werden aufgrund der Begrenzung des Eigenanteils pflegebedingter Aufwendungen nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Die Entscheidung über die Bereitstellung gemäß § 83 GO NRW ist für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.29Finanzierung Deponienachsorge Umweltservice Bochum GmbHZur Vorlage · 20223142 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt für das Jahr 2023 eine Erhöhung der Kapitaleinlage in das Eigenkapital der Umweltservice Bochum GmbH (USB) auf 25 Millionen Euro. Damit wird die im Haushaltsplan 2022 bereits vorgesehene Einlage von 18 Millionen Euro um 7 Millionen Euro aufgestockt. Die Maßnahme dient dazu, die Finanzierung der Deponienachsorge für die Zentraldeponie Kornharpen sowie geplante Investitionen der USB sicherzustellen.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich laut der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung aus veränderten Anforderungen an die Deponierückstellungen, etwa durch angepasste Preissteigerungsraten und verlängerte Zeiträume für die Oberflächenabdichtung sowie die Nachsorge. Zudem wurde Liquidität durch Investitionen zwischen 2013 und 2021 in Höhe von 37,5 Millionen Euro im Anlagevermögen gebunden. Die beantragte Einlage soll eine prognostizierte Unterdeckung bis zum Jahr 2029 abwenden und die Planungssicherheit für das Unternehmen sowie die Stadt Bochum gewährleisten.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) - 1.30Ruhr:HUB GmbH hier: Kapitalerhöhung bzw. AnteilsverwässerungZur Vorlage · 20222931 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kapitalerhöhung der Ruhr:HUB GmbH vorgelegt. Dabei sollen die städtischen Vertreter in den Gremien der Gesellschaft ermächtigt werden, der Erhöhung der Stammeinlage durch die Duisburg Business & Innovation GmbH sowie die Business Metropole Ruhr GmbH zuzustimmen. Diese Maßnahme erfordert eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags.
Durch die geplanten Erhöhungen verändert sich die Anteilsstruktur der Gesellschaft. Der Anteil der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH wird sich von bisher 27 Prozent auf rund 18,69 Prozent verringern. Im Zuge dieser Anpassung soll auch die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von zehn auf zwölf erhöht werden, wodurch die Duisburg Business & Innovation GmbH und die Business Metropole Ruhr GmbH jeweils ein weiteres Mandat erhalten.
Die Ruhr:HUB GmbH fungiert als regionale Plattform für die digitale Wirtschaft und konzentriert sich auf Themen wie künstliche Intelligenz, Blockchain, Data Analytics und Cybersecurity. Die dritte Förderperiode wurde bis September 2025 bewilligt. Der jährliche finanzielle Beitrag der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH bleibt dabei unverändert bei 135.000 Euro.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 dagegen: 1 (FFB) dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Pa&StG, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.31Entwurf Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen - Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027Zur Vorlage · 20222581 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt einen Entwurf zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen sowie die Entwicklungsplanung für außerunterrichtliche Betreuungseinrichtungen für den Zeitraum von 2022/2023 bis 2026/2027 vor. Die Planung basiert auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, die vom Ausschuss für Schule und Bildung eingesetzt wurde. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die bestehenden 42 Grundschulen mit insgesamt 49 Standorten in ihrer bisherigen Organisation zu erhalten. Zur Ermittlung der zukünftigen Schülerzahlen wurde ein externer Experte hinzugezogen. Der Entwurf umfasst Prognosen für die gesamte Stadt sowie für die einzelnen Stadtbezirke und Schulstandorte. Zudem enthält er Handlungsempfehlungen für Schulen, an denen unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.
Dem Rat der Stadt Bochum wird vorgeschlagen, den vorliegenden Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auf Basis der Handlungsempfehlungen zu prüfen und diese durch Einzelbeschlüsse umzusetzen. Dabei sollen innerorganisatorische Optimierungspotenziale vorrangig berücksichtigt werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 10 (Linke, FFB, UWG:FB)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.(Ohne FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages; dagegen: 2 (1 FFB, 1 UWG: FB), keine Enthaltungen
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, PSG)Dagegen: 2 (Linke, UWG:FB)Enthaltungen: 1 (FFB)
- 11.11.2022 · Integrationsausschuss (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (LINKE, ILBO)
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. S. a. Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 15 (SPD, CDU, UWG: FB, DIE LINKE., FDP, Herr Schmidt)Dafür: 1 (Grüne)
- 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222581 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 10 (Linke, FFB, UWG:FB)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, FDP, PAR, OB) - Beschluss des Ausschusses für Schule und Bildung
- 1.32Paul-Dohrmann-Schule – Förderschule für Emotionale und soziale Entwicklung – (Schulnummer: 193318). Zusammenführung der Schulstandorte Hiltroper Straße 53 und Wasserstraße 46.Zur Vorlage · 20221855 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Schulstandorte der Paul-Dohrmann-Schule, einer Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung, zusammenzuführen. Geplant ist, den bisherigen Hauptstandort an der Wasserstraße 46 zum Schuljahrbeginnt 2026/2027 aufzulösen und die gesamte Schülerschaft am Standort Hiltroper Straße 53 zu konzentrieren.
Der Standort an der Hiltroper Straße wird derzeit saniert und brandschutztechnisch erweitert, sodass er nach Abschluss der Bauarbeiten die gesamte Schülerschaft aufnehmen kann. Die Zusammenlegung soll administrative Abläufe vereinfachen, da Konferenzen, Dienstbesprechungen und die Einsatzplanung von Lehrkräften an einem Ort stattfinden können. Zudem entfällt das Pendeln zwischen den Standorten, was zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen soll. Auch personelle und technische Ressourcen wie Sekretariat, Hausmeisterdienste und digitale Ausstattung müssten nicht mehr doppelt vorgehalten werden.
Für den geplanten zweigeschossigen Anbau an der Hiltroper Straße werden zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro veranschlagt, die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt sind. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
- 11.11.2022 · Integrationsausschuss (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung) — Einstimmig gemäß Verwaltungsvorlage
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221855
- 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221855
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.33Mehrjährige Förderung der Freien Kulturszene 2024Zur Vorlage · 20222950 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222950 einen Beschluss zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die bestehende zweijährige Planungssicherheit für die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen beizubehalten. Damit soll die Förderung über das Jahr 2023 hinaus auch im Jahr 2024 ohne Haushaltsvorbehalt fortgesetzt werden.
Die Förderung umfasst sowohl Projektzuschüsse zur Deckung von Fehlbedarfen als auch institutionelle Betriebskostenzuschüsse. Laut der Begründung durch Noel Bakirtan vom Kulturbüro und den Kulturhistorischen Museen ist diese Form der finanziellen Unterstützung notwendig, um die kulturelle Infrastruktur der Stadt zu erhalten und Institutionen bei der Deckung laufender Personal- und Mietkosten zu unterstützen.
Das Verfahren der zweijährigen Bindung wird seit 2016 angewandt, um den Trägern Planungssicherheit zu bieten und gleichzeitig dem Rat der Stadt Bochum die notwendigen Entscheidungsspielräume in der Haushaltswirtschaft zu lassen. Seit 2017 ist zudem eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent Bestandteil des Systems. Die vorliegende Vorlage knüpft an die bisherigen Beschlüsse an, welche die Planungssicherheit bis einschließlich 2023 sichergestellt haben. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits im Etat enthalten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 17.11.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 1 Enthaltung (FFB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) - 1.34Veränderungen in den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und 2 (KInvFG 1 und 2) sowie in dem Kreditprogramm Gute Schule 2020 Beschluss des Rates vom 14.12.2017 zu Vorlage 20172547Zur Vorlage · 20222356 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderprogramme des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Kapitel 1 und 2 sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Ein zentraler Punkt ist die Umverteilung der Finanzierung für die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule. Aufgrund gestiegener Baukosten soll diese Maßnahme aus dem Programm KInvFG 2 herausgenommen und stattdessen durch städtische Mittel aus den Haushalten 2023 und 2024 finanziert werden.
Zudem sieht die Vorlage eine Änderung bei der Verteilung von Fördermitteln aus dem KInvFG 2 vor, um Schulen in freier Trägerschaft einzubeziehen. Diese Neuregelung erfolgt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Mittelvergabe an Ersatzschulen soll künftig nach einem festen Verteilungsschlüssel erfolgen, der auf der Anzahl der Schülerinnen und Schüler basiert. Um den besonderen Flächenbedarf von Förderschulen zu berücksichtigen, wird die dortige Schülerzahl mit einem Faktor von 2,5 gewichtet. Für die Inanspruchnahme der Mittel durch freie Träger müssen sämtliche kommunalen Vorgaben, wie das Vergaberecht und Dokumentationspflichten, zwingend eingehalten werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.35Realisierungsbeschluss zum neuen Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit Linden und der Rettungswache LindenZur Vorlage · 20222903 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Realisierungsbeschluss für das neue Feuerwehrgerätehaus der Löscheinheit Linden sowie die Rettungswache Linden vor. Das Bauvorhaben am Standort Lindener Straße 109 basiert auf dem Brandschutzbedarfsplan 2018–2022 und einem Gutachten zur Notfallrettung, welches eine zusätzliche Rettungswache im Versorgungsbereich Südwest vorsieht.
Die erwarteten Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung belaufen sich auf rund 11,5 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst neben der Gebäudeerstellung auch die Gestaltung der Außenanlagen sowie notwendige Baumfällungen und Ersatzmaßnahmen. Der Entwurf legt den Fokus auf Nachhaltigkeit durch eine kompakte Bauweise, die Verwendung von Holz als Baumaterial sowie ein modernes Energiekonzept. Zu den geplanten Klimaschutzmaßnahmen gehören eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, ein Gründach und Erdsonden für eine Wärmepumpe. Zudem sollen die technischen Voraussetzungen für den Betrieb elektrischer Einsatzfahrzeuge in den Fahrzeughallen geschaffen werden.
Im Rahmen des Projekts ist die Fällung von zwei Straßenbäumen vorgesehen, die durch die Anpflanzung von acht Bäumen und weiteren Grünflächen kompensiert werden sollen. Die Finanzierung der Maßnahmen für das laufende Jahr 2022 erfolgt durch eine Umschichtung innerhalb des investiven Budgets des Amtes. Die Kostenanteile der Rettungswache werden über Benutzungsentgelte refinanziert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.36Weiterentwickeltes Smart City Bochum KonzeptZur Vorlage · 20222718 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Entwurf des weiterentwickelten Smart City Konzepts beschließen. Die Vorlage knüpft an das im März 2021 verabschiedete Konzept an und dient als Grundlage für die digitale Stadtentwicklung. Im Rahmen des Bundesprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ sicherte sich die Stadt eine Förderzusage über insgesamt 15,2 Millionen Euro, wovon 9,9 Millionen Euro als Zuschuss für die Strategie- und Umsetzungsphase bis September 2026 bereitstehen.
Der Weiterentwicklungsprozess erfolgte zwischen Dezember 2021 und September 2022 unter Beteiligung von Stakeholdern sowie der Bürgerschaft durch Befragungen und Workshops. Ein Schwerpunkt lag auf der inhaltlichen Vertiefung der Bereiche „Verwaltungsdigitalisierung“ im Leitthema „Intelligentes Stadtmanagement“ sowie der „Digitalen Gesellschaft“. Dabei wurden bestehende Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft, aktualisiert oder bei Bedarf gestrichen.
Die Verwaltung bittet um den Beschluss, um das Konzept als formalen Verwendungsnachweis beim Fördergeber einzureichen und die weitere Förderung zu sichern. Das Konzept wird künftig ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt und soll durch partizipative Verfahren stetig weiterentwickelt werden. Über den ursprünglichen Beschluss hinaus entstehen durch diese Vorlage keine neuen finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB) - 1.36.1Weiterentwickeltes Smart City Bochum Konzept - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter -Zur Vorlage · 20223472 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Carsten Bachert hat einen Änderungsantrag zum weiterentwickelten Smart City Bochum Konzept für die 20. Sitzung des Rates der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag sieht drei konkrete Ergänzungen zur bestehenden Beschlussvorlage vor.
Zunächst wird die Einführung einer zusätzlichen digitalen Hundemarke vorgeschlagen. Damit soll der Aufwand für die Verwaltung und die Bürger reduziert werden, da physische Marken an Halsbändern häufig verloren gehen oder gewechselt werden können. Als Beispiel für ein funktionierendes Modell wird die Gemeinde Taunusstein angeführt, in der QR-Codes als digitale Hundemarken per E-Mail bereitgestellt werden.
Des Weiteren fordert der Antrag, Bürgern digitale Zahlungsdienstleister wie PayPal zur Begleichung von Verwaltungsleistungen anzubieten, um gängige Zahlungsmethoden zu integrieren. Zudem sollen an Haltestellen und Containerstandorten QR-Codes angebracht werden. Diese sollen es ermöglichen, Missstände oder volle Abfallcontainer unkompliziert zu melden, wobei eine technische Integration in das Programm „BürgerEcho“ geprüft werden soll.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.37Fortschreibung Masterplan Einzelhandel und Erstellung des Handlungskonzeptes "Zentren neu denken" hier: Einrichtung eines politischen BeiratsZur Vorlage · 20222968 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Einrichtung eines zeitlich befristeten politischen Beirats vor, um die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie die Erstellung des Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“ zu begleiten. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, den Beirat auf Grundlage der Hauptsatzung als Bindeglied zu den politischen Gremien zu etablieren und die notwendigen Entscheidungsprozesse vorzubereiten.
Die Besetzung des Beirats umfasst jeweils zwei Vertreter der Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen sowie je einen Vertreter der Fraktionen Die LINKE., FFB, Die PARTEI & Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger und FDP. Zudem sollen die sechs Bezirksbürgermeister dem Gremium angehören. Dieses Vorhaben ist Teil eines umfassenden Beteiligungsverfahrens, das neben einem fachübergreifenden Arbeitskreis auch Online-Beteiligung der Bürger sowie Informationsveranstaltungen umfasst.
Für das kommende Jahr sind drei bis vier Sitzungen des Beirats geplant. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf den Rahmenbedingungen und Zielen der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Bochum sowie auf Empfehlungen für einzelne Zentren. An den Sitzungen werden neben Vertretern der Verwaltung und der Wirtschaftsentwicklung auch das Gutachterbüro Junker & Kruse sowie die Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet und der Handelsverband NRW Ruhr-Lippe e.V. teilnehmen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.37.1Fortschreibung Masterplan Einzelhandel und Erstellung des Handlungskonzeptes "Zentren neu denken" hier: Einrichtung eines politischen Beirats - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20223473 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 20. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 liegt ein Änderungsantrag zur Beschlussvorlage zum TOP 1.37 vor. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 20223473 ist die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie die Erstellung des Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“, wobei insbesondere die Einrichtung eines politischen Beirats thematisiert wird.
Die Fraktion PARTEI/Stadtgestalter hat über den Fraktionsvorsitzenden Dr. Volker Steude einen Antrag gestellt, die bestehende Beschlussvorlage zu ergänzen. Der Antrag sieht vor, einen sachkundigen Bürger in den politischen Beirat zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zu wählen. Damit beantragt die Fraktion eine personelle Ergänzung für das Gremium, welches die strategische Weiterentwicklung der Einzelhandelsstrukturen und der Stadtzentren begleitet.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.37.2Fortschreibung Masterplan Einzelhandel und Erstellung des Handlungskonzeptes "Zentren neu denken" hier: Einrichtung eines politischen Beirats - Änderungsantrag der "Die PARTEI" -Zur Vorlage · 20223483 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20222968 vor, welcher den Politischer Beirat „Zentren neu denken“ betrifft. Mit diesem Antrag wird die Frage aufgeworfen, ob eine Vertretung der Fraktion Die PARTEI als beratendes Mitglied in das Gremium aufgenommen werden kann.
Das Ratsmitglied, welches den Antrag stellt, bezieht sich dabei auf die bestehende Praxis der Beteiligung anderer Fraktionen an den Beratungen des Beirats. Ziel des Antrags ist es, die personelle Erweiterung des Beirats um ein beratendes Mitglied aus der genannten Fraktion zu prüfen. Damit wird die Möglichkeit einer Mitwirkung bei den Planungen und Überlegungen zur Neugestaltung von Zentren im Stadtgebiet thematisiert. Der Antrag wurde am 13. Dezember 2022 eingereicht.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 1.38Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20222979 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20222979 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste vorgelegt. Der von Dagmar Lemke erstellte Entwurf sieht die Feststellung des Plans vor, welcher auf den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen basiert.
Der Wirtschaftsplan umfasst gemäß den geltenden Bestimmungen einen Erfolgsplan, einen Vermögensplan sowie eine Übersicht der Stellen. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehende parlamentarische Beratung. Im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe findet am 22. November 2022 die Vorberatung zu diesem Entwurf statt. Die abschließende Entscheidung über den Wirtschaftsplan 2023 obliegt dem Rat der Stadt Bochum, der in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 über die Feststellung des Plans beraten und beschließen soll.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Linke)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - 1.39COVID-19-Pandemie - Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen im Jahr 2023Zur Vorlage · 20223366 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 auszusetzen. Damit soll die wirtschaftliche Erholung der Diskotheken- und Club-Kultur nach den Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie unterstützt werden. Ein entsprechender Verzicht auf diese Steuer wurde bereits für die Jahre 2020 bis 2022 beschlossen.
Nach Angaben des Amtes für Finanzsteuerung belaufen sich die jährlichen Steuereinnahmen in diesem Bereich üblicherweise auf etwa 230.000 Euro. Der durch den Verzicht entstehende Einnahmeverlust wurde im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 berücksichtigt. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Land Nordrhein-Westfalen können die Mindererträge bilanziell als außerordentlicher Ertrag behandelt und aktiviert werden. Die daraus resultierende Abschreibung soll über einen Zeitraum von 50 Jahren erfolgen, was ab dem Jahr 2026 zu jährlichen Haushaltsbelastungen in Höhe von etwa 4.600 Euro führt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anträge
- 2.1Spielstraßen auf ZeitZur Vorlage · 20223343 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Einführung von temporären Spielstraßen vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung prüft, unter welchen Bedingungen ein Format für zeitlich begrenzte Spielstrazen in Bochum umgesetzt werden kann. Dabei sollen sowohl einmalige als auch regelmäßig wiederkehrende Angebote in Betracht gezogen werden.
Darüber hinaus soll untersucht werden, ob die Stadt in Kooperation mit Kinder- und Jugendverbänden sowie dem Stadtsportbund ein eigenes mobiles Freizeitangebot bereitstellen kann. Der Antrag, der von den Ratsmitgliedern Karsten Herlitz und Dr. Stefan Jox unterzeichnet wurde, führt an, dass die bauliche Verdichtung und der fließende Straßenverkehr das Spielen im öffentlichen Raum in vielen Wohngebieten erschweren. Das Ziel des Antrags ist es, Kindern eine zeitweise Nutzung des Straßenraums vor ihrer Haustür zu ermöglichen, wobei die Gewährleistung der Sicherheit als Priorität genannt wird.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 47 (SPD/Grüne/BD/Backs/OB)dafür: 28 (CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP)
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 6 (CDU, FDP, LINKE, P&STG)
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.1.1Spielstraßen auf Zeit - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20223489 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20223343 eingereicht, welche die Einrichtung von „Spielstraßen auf Zeit“ zum Gegenstand hat. Dieser Antrag wurde für die 20. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorbereitet und zielt auf eine Ergänzung des bereits vorliegenden Beschlussvorschlags ab.
Der Änderungsantrag sieht konkret vor, dass das Format zur temporären Einrichtung von Spielstraßen grundsätzlich an Sonntagen stattfinden soll. Mit diesem Vorschlag wird eine zeitliche Festlegung für die Durchführung der Maßnahmen angestrebt. Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag ist im Dokument nicht enthalten; die entsprechende Erläuterung erfolgt laut dem vorliegenden Text auf mündlichem Wege.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, P&STG)Dafür:1 (FDP)
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 2.2Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 20223344 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum hat für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 einen Antrag zur Umbesetzung in Gremien eingereicht. In diesem Dokument, das an den Oberbürgermeister gerichtet ist, wird vorgeschlagen, dass ein stellvertretendes Mitglied aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausscheidet.
Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungswunsch ist dem Antrag nicht beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Erläuterung gegebenenfalls auf mündlichem Wege erfolgen kann. Der Vorgang wurde durch die Geschäftsführung der Fraktion Für Bochum formuliert und zielt auf eine personelle Anpassung in der Zusammensetzung des genannten Ausschusses ab.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20223357 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die 20. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 einen Antrag zur Umbesetzung eines Gremiums vorgelegt. Der an den Oberbürgermeister gerichtete Antrag mit der Nummer 20223357 befasst sich mit personellen Veränderungen innerhalb der Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung ausscheidet. Im Rahmen dieses Antrags wird gleichzeitig beantragt, eine neue Person als neues Mitglied in die Versammlung zu wählen. Damit soll die personelle Zusammensetzung des Gremiums der genannten Gesellschaft durch einen entsprechenden Beschluss des Rates angepasst werden. Die Entscheidung über diesen Antrag steht auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Erhalt des Jobcenters Bochum-LindenZur Vorlage · 20223379 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion Bochum hat mit der Vorlage 20223379 einen Antrag für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 eingereicht, der den Erhalt des dezentralen Standorts des Jobcenters Bochum in Bochum-Linden zum Ziel hat. Die Fraktion fordert, dass sich die städtischen Mitglieder im Verwaltungsausschuss der ARGE sowie in der Trägerversammlung des Jobcenters Bochum für den Fortbestand dieses Standortes einsetzen.
Hintergrund des Antrags ist die geplante Schließung des Standorts zum 31. Dezember 2024. Laut der Begründung durch Nicole Scheer sind von dieser Maßnahme aktuell etwa 3.100 Kunden betroffen. Durch den Wegfall des dezentralen Standortes würden sich für diese Personen längere Anfahrtswege und ein erhöhter Aufwand bei der Bearbeitung ihrer Anliegen gegenüber dem Jobcenter ergeben.
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- 18.01.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag; dafür: 2 (FFB, Die Partei&Stadtgestalter); dagegen: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG: Freie Bürger)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur abschließenden Beratung überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur abschließenden Beratung überwiesen. - 2.5Zentrales Silvesterfeuerwerk für 2023 planenZur Vorlage · 20223380 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat einen Antrag zur Planung eines zentralen Silvesterfeuerwerks für das Jahr 2023 in den Bochumer Rat eingebracht. Die Vorlage sieht vor, die Stadtverwaltung und Bochum Marketing damit zu beauftragen, die Realisierbarkeit, die anfallenden Kosten sowie die Vorteile eines professionellen Feuerwerks an zentralen Plätzen, wie etwa dem Hans-Schalla-Platz oder dem Konrad-Adenauer-Platz, zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Als Grundlage für den Antrag wird auf die Silvesternacht 2019 verwiesen, in der zahlreiche Notrufeinsätze und Brände registriert wurden. Der Antrag zielt darauf ab, durch ein zentral organisiertes Feuerwerk die Sicherheit zu erhöhen und das Aufkommen von Müll sowie die Belastung für Haustiere und Wildtiere zu verringern. Ein professionelles Spektakel, das unter Umständen auch Lichteffekte umfasst, soll als Alternative zum privaten Feuerwerk dienen. Zudem wird auf potenzielle positive Auswirkungen für das Stadtmarketing hingewiesen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 71 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB)dafür: 6 (Linke, PAR & StG, PAR)
Ergebnis: Einstimmig gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 71 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB)dafür: 6 (Linke, PAR & StG, PAR) - 2.5.1Zentrales Silvesterfeuerwerk für 2023 planen - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20223490 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag zur 20. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Ergänzung eines Beschlussvorschlags zum Tagesordnungspunkt 2.5, der die Planung eines zentralen Silvesterfeuerwerks für das Jahr 2023 betrifft.
Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass ein zentrales Feuerwerk privates Feuerwerk nicht ersetzen soll. Demnach soll die Verwendung von privatem Feuerwerk an Silvester in Bochum grundsätzlich weiterhin möglich bleiben.
Der Änderungsantrag wurde von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP, Léon Beck, unterzeichnet. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten; laut Text soll die Begründung mündlich erfolgen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
- 2.6Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20223381 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20223381 wurde für die 20. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 ein Antrag zur Umbesetzung verschiedener Ausschussgremien vorgelegt. Der von der Fraktionsleitung der SKB eingereichte Antrag sieht personelle Änderungen in den stellvertretenden Mitgliedschaften mehrerer Gremien vor.
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird die Bestellung eines neuen stellvertretenden Mitglieds aus der SKB-Fraktion vorgeschlagen. Für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Mandats durch ein Mitglied der SKB-Fraktion vorgesehen, während gleichzeitig ein weiteres Mitglied derselben Fraktion aus dem Gremium ausscheidet.
Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden drei neue stellvertretende Mitglieder aus der SKB-Fraktion vorgeschlagen. Eine ähnliche Änderung ist im Ausschuss für Schule und Bildung vorgesehen, wo ein neues stellvertretendes Mitglied der SKB-Fraktion berufen werden soll, nachdem ein bisheriges Mitglied des Gremiums ausscheidet. Schließlich sieht der Antrag für den Ausschuss für Planung und Grundstücke die Bestellung eines neuen stellvertretenden Mitglieds aus der SKB-Fraktion vor, da ein weiteres Mitglied der Fraktion aus dem Ausschuss ausscheidet.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Umbesetzung im Beirat Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und EmanzipationZur Vorlage · 20223383 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 20223383 enthält einen Antrag für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022, der eine personelle Änderung im Beirat für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation vorsieht. Der entsprechende Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bochumer Rat, Barbara Jessel und Sebastian Pewny, eingebracht.
Der Inhalt des Antrags umfasst die Neubesetzung eines Sitzes innerhalb des Beiratsgremiums. Es wird beantragt, dass ein bisheriges Mitglied aus dem Beirat ausscheidet. Als personelle Nachfolge soll eine neue Person in das Gremium gewählt werden. Damit befasst sich der Rat mit der Anpassung der Zusammensetzung des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation durch die Durchführung eines personellen Wechsels im Gremium.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Umbesetzung in Ausschüssen und GremienZur Vorlage · 20223387/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien vorgelegt. Anlass für die personellen Änderungen ist das Ausscheiden von Kenan Yildiz aus dem Rat sowie aus allen damit verbundenen Gremien.
Für die Ausschüsse sieht der Antrag vor, Irina Becker als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu berufen. Andreas Köthe soll im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa von einem sachkundigen Bürger zum ordentlichen Mitglied werden. Zudem wird vorgeschlagen, Köthe als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied in die Ausschüsse für Beteiligungen und Controlling, Schule und Bildung sowie Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zu entsenden.
In den Gremien sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. In der Jobcenter-Trägerversammlung soll Kenan Yildiz als ordentliches Mitglied ausscheiden, während Irina Becker von einem stellvertretenden in ein ordentliches Mitglied wechselt und Andreas Köthe als neues stellvertretendes Mitglied nachrückt. Für den Kreispolizeibeirat ist geplant, dass Monika Pieper als ordentliches Mitglied und Irina Becker als deren Vertreterin die Positionen von Kenan Yildiz und Monika Pieper neu besetzen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen
- 3.1Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2021Zur Vorlage · 20222706 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung den Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der im Jahr 2017 beschlossenen Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die eine jährliche Berichterstattung über die Inhalte und Ergebnisse dieses Managements vorsieht. Der vorliegende Bericht wurde vorab mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Inhaltlich dokumentiert die Mitteilung die finanzielle Lage der Stadt Bochum zu einem spezifischen Stichtag im Jahr 2022. Per 30. September 2022 weist das Kassenkredit-Portfolio einen Schuldenstand von rund 603,2 Millionen Euro aus. Gleichzeitig beläuft sich der Schuldenstand im Kommunalkredit-Portfolio zum selben Zeitpunkt auf etwa 1.129,2 Millionen Euro.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungen sind für den Dezember 2022 angesetzt, beginnend mit dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember, gefolgt vom Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember sowie dem Rat am 15. Dezember.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Stadt BochumZur Vorlage · 20222976 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept aktualisiert. Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20222976 erläutert, dass aufgrund von Neuerungen in den Bereichen Personal- und Organisationsentwicklung sowie in der Ausbildung eine Neufassung des aus dem Jahr 2019 stammenden Konzepts erforderlich wurde. Ziel der Aktualisierung ist es, Transparenz über die Maßnahmen der Stadt als Arbeitgeberin zu schaffen.
Das Konzept umfasst verschiedene Themenbereiche, darunter die Bewältigung der demografischen Entwicklung, professionelle Personalgewinnung, Digitalisierung und Flexibilisierung sowie die Weiterentwicklung der Führungskultur und der Organisationsentwicklung. Die Struktur des Dokuments ist als modulares Baukastensystem angelegt, sodass einzelne Abschnitte je nach Interesse gelesen werden können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Konzept ein dynamischer Prozess ist, bei dem die enthaltenen Themen fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden.
Die Vorlage wird im Dezember 2022 dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Bochum zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das aktualisierte Dokument sowie eine visuelle Übersicht sind digital über die Website der Stadt abrufbar. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2022Zur Vorlage · 20223037 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des dritten Quartals 2022 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2022 wird ein positives Ergebnis in Höhe von 31,03 Millionen Euro prognostiziert. Dieser Wert liegt 40,87 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Ansatz für das Jahr 2022.
Der Bericht führt wesentliche finanzielle Verbesserungen in der Summe von 76,7 Millionen Euro auf. Hierzu zählen insbesondere die Gewerbesteuer mit 28,4 Millionen Euro, die LWL-Umlage mit 8,5 Millionen Euro sowie ein Rückgang des städtischen Personalaufwands um 10,1 Millionen Euro. Demgegenüber stehen wesentliche Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 35,8 Millionen Euro. Diese resultieren unter anderem aus den Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus dem Ukraine-Krieg in Höhe von 15,8 Millionen Euro sowie aus Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz in Höhe von 4,9 Millionen Euro.
Zusätzlich werden die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie separat ausgewiesen, die zum Jahresende auf rund 32,3 Millionen Euro geschätzt werden. Diese umfassen unter anderem Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie Mehraufwendungen beim Personal. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Bewältigung aktueller Herausforderungen wie dem Ukraine-Krieg oder den Klimazielen weiterhin finanzielle Unterstützung durch Bund und Land erforderlich ist.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4GELSENWASSER AG hier: Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (GELSEN-NET)Zur Vorlage · 20223147 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Absicht der GELSENWASSER AG, eine Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH vorzunehmen. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den jeweiligen Ratssitzungen erforderlich.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember 2022, im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie im Rat der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Behandlung dieser Angelegenheit ist in der nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen, um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG sowie der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH zu wahren.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen. (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (FDP), dagegen: 5 (FFB), dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UW
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die dazugehörige im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wurde mehrheitlich beschlosse.Abstimmungsergebnis: Dafür 14Dagegen: 1 (FFB)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen. ( Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (FDP), dagegen: 5 (FFB), dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UW - 3.5Bochum Marketing GmbH; hier: neue GeschäftsführungZur Vorlage · 20223137 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochum Marketing GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Bochum und der lokalen Wirtschaft, vollzieht einen Wechsel in der Geschäftsführung. Der bisherige Geschäftsführer ist zum 31. Oktober 2022 aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft einen neuen Geschäftsführer bestimmt, wem die Gesellschafterversammlung am 9. November 2022 zugestimmt hat. Der neue Geschäftsführer verfügt über Erfahrung in der Unternehmensführung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und war zuletzt als Hauptgeschäftsführer des Deutschen Jugend-herbergswerks tätig. Die neue Geschäftsführung wird zum 15. Januar 2023 angetreten.
Für die Übergangszeit vom 1. November 2022 bis zum 15. Januar 2023 wurde eine Interims-Geschäftsführerin berufen. Diese Funktion wird durch eine Person aus der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH besetzt, die dort als Personalleiterin und Prokuristin tätig ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Entwurf Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen - Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027 hier: Beteiligung der Schulkonferenzen Stadtbezirke I – VI, Anhörung der Bezirksvertretungen Stadtbezirke I - VI, Anhörung des IntegrationsausschussesZur Vorlage · 20223017 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Schulverwaltung hat den Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für Grundschulen sowie die Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 vorgelegt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden die Schulkonferenzen der beteiligten Grundschulen einbezogen und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Schulen werden dabei nach dem Grad ihres baulichen Handlungsbedarfs kategorisiert. Während für Schulen mit akutem Bedarf bereits Maßnahmenkonzepte vorgestellt wurden, hat die Vorstellung der Konzepte für Schulen mit mittelfristigem Bedarf im November 2022 begonnen. Die Termine für Schulen ohne aktuellen baulichen Bedarf werden für das kommende Jahr geplant. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur Don-Bosco-Schule wurde die Friederika-Schule trotz ihres mittelfristigen Bedarfs direkt in die Planungen einbezogen.
Die Stellungnahmen der Schulkonferenzen liegen zusammen mit den Antworten der Schulverwaltung in einer Synopse vor. Die Anhörung der Bezirksvertretungen lieferte unterschiedliche Ergebnisse: Die Bezirksvertretungen Mitte, Ost, Süd und Südwest stimmten dem Beschlussvorschlag zu, teilweise unter Berücksichtigung von Ergänzungen. Die Bezirksvertretung Nord vertagte die Beratung auf den 13. Dezember 2022, während die Bezirksvertretung Wattenscheid gegen den Vorschlag stimmte. Der Integrationsausschuss hat der Vorlage ebenfalls zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20223208 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über eine personelle Änderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie informiert. Anlass hierfür ist die Neuwahl des Jugendamtselternbeirats, die am 19. Oktober 2022 stattgefunden hat.
Im Rahmen dieser Wahl wurde ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss benannt. Bisher war Janine Dongart als Vertreterin des Jugendamtselternbeirats in dem Gremium vertreten. Nach ihrem Ausscheiden übernimmt nun Alexandra Beckmann die Funktion des beratenden Mitglieds im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20223208 wird im Dezember 2022 im Haupt- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Besetzung des beratenden Mitglieds erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII sowie der Jugendamtssatzung.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Betreuungsengpässe an Bochumer KitasZur Vorlage · 20223211 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum 10. November 2022 Informationen zu Betreuungsengpässen in Bochumer Kindertageseinrichtungen angefordert. Im Fokus standen dabei krankheitsbedingte Schließungen, die Maßnahmen der Stadt zur Sicherung der Betreuung sowie die Art der Information der Eltern.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine genaue Übersicht über die Anzahl der von Schließungen betroffenen Einrichtungen vorliegt, da die Träger dies in eigener Zuständigkeit regeln. Von den 190 Kitas in Bochum werden lediglich zwanzig in städtischer Trägerschaft geführt. Eine vollständige Schließung ganzer Einrichtungen konnte bislang vermieden werden, wenngleich Personalausfälle fast alle Einrichtungen betreffen. In solchen Fällen werden in der Regel die Betreuungszeiten eingeschränkt, statt ganze Gruppen zu schließen.
Zur Sicherung der Betreuung setzt die Stadt alle verfügbaren Springer-Personalbestände ein und hat weitere Stellen für diesen Bereich ausgeschrieben. Das Jugendamt führt zudem regelmäßige Auswahlverfahren durch, um Vakanzen, etwa durch Langzeiterkrankungen oder Mutterschutz, zeitnah zu besetzen. Die Information der Eltern erfolgt unmittelbar nach der Entscheidung über notwendige Maßnahmen. Da die Personalsituation oft erst am Morgen bei Eingang der Krankmeldungen feststellbar ist, erfolgt die Benachrichtigung entsprechend kurzfristig.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Ausbau der Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft gGmbHZur Vorlage · 20222662 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Ausbau der Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft gGmbH (BBG) reagiert. Ein weiterer Ausbau des Angebots mit Bochumer Trägern ist aktuell nicht geplant, da es bei den bestehenden Modulen aufgrund eines Mangels an passenden Kandidaten aus dem Jobcenter zu Besetzungsschwierigkeiten kommt. Eine Entscheidung über eine künftige Erweiterung wird der neuen Geschäftsführung der BBG überlassen.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit städtischen Beteiligungsunternehmen sind Kooperationsverträge, unter anderem mit der Bochum Wirtschaftsentwicklung und der Sparkasse Bochum, in Planung. Die BBG steht zudem im Austausch mit den Stadtämtern, um offene Stellen durch Teilnehmende des § 16i-Förderprogramms zu besetzen; so konnten bereits drei Stellen bei der Zentralen Gebäudereinigung nachgewiesen werden. Zur Bekanntmachung des Angebots finden Infoveranstaltungen des Jobcenters und der Träger statt. Zudem werden Gespräche mit Institutionen wie dem Quaz Ruhr genutzt, um weitere Kundenpotenziale zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (14. Sitzung)
- 03.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (14. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Schwimmkurse in TrinkwasserbrunnenZur Vorlage · 20223005 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 10. November 2022 stellte ein Mitglied der Fraktion „Die PARTEI Bochum“ eine Anfrage zur Nutzung von Trinkbrunnen für Schwimmkurse. Vor dem Hintergrund der Schließung von Schwimmbädern und der Problematik von Hitzeinseln wurde vorgeschlagen, entsprechend ausgestattete und betreute Trinkbrunnen oder Springbrunnen als alternative Lernorte für Kinder zu nutzen. Im Rahmen dieser Anfrage wurde zudem die Möglichkeit erörtert, Kooperationen mit umliegenden Geschäften einzugehen, um Umkleidemöglichkeiten bereitzustellen und so der Entwicklung von Leerständen im Einzelhandel entgegenzuwirken.
Das Referat für Sport und Bewegung nahm zu diesem Anliegen Stellung. Die Verwaltung beantwortete die Anfrage zur Zusammenführung dieser Konzepte mit einer Ablehnung.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Bilanz Vergabe im ErbbaurechtZur Vorlage · 20223066 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ zur Bilanz der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Umsetzung der Neuausrichtung der Bodenpolitik, die am 26. August 2021 beschlossen wurde.
Im Zeitraum von Oktober 2021 bis Oktober 2022 wurden elf Veröffentlichungsverfahren zur Grundstücksvermarktung durchgeführt, wobei insgesamt neun Grundstücke angeboten wurden. Davon erfolgte die Vergabe bei drei Grundstücken im Wege des Erbbaurechts, während sechs Grundstücke zum Kauf angeboten wurden. Im Rahmen des Projekts „OSTPARK“, das durch die NRW.URBAN GmbH verwaltet wird, wurden bislang 16 Grundstücke vermarktet. Hierbei wurden acht Mehrfamilienhausgrundstücke erfolgreich vermarktet, wovon zwei im Erbbaurecht angeboten wurden, sowie acht Grundstücke für Ein- bis Zweifamilienhäuser verkauft.
Die Entscheidung gegen ein Erbbaurecht bei bestimmten Objekten basiert auf den Vorgaben der Bezirksvertretungen und den Eckpunkten der Bodenpolitik, wonach Grundstücke ohne strategische Steuerungsnotwendigkeit sowie Einfamilienhausgrundstücke vorrangig veräußert werden sollen. Die Verwaltung führt die Entwicklung des Erbbaurechts unter anderem auf Lagekriterien, Bebauungsmöglichkeiten und Verpflichtungen zum sozialen Wohnungsbau zurück. Zudem bereitet die Verwaltung Anpassungen der Grundstücksrichtlinien sowie des Zuständigkeitskataloges vor.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Europaweiter Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes hier: ErgebnisZur Vorlage · 20223068 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Ergebnisse des europaweiten Realisierungswettbewerbs zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes in Wattenscheid bekannt gegeben. Nach einem Bürgerdialog am 25. Oktober 2022 und einer Sitzung des Preisgerichts unter dem Vorsitz von Prof. Kunibert Wachten am 26. Oktober 2022 wurden aus acht eingereichten Arbeiten drei Preisträger ermittelt.
Den ersten Preis erhielt die Arbeitsgemeinschaft bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau aus Berlin und ISAPLAN Ingenieur GmbH aus Leverkusen. Der Entwurf sieht Pflanzinseln vor, um den Platz zu gliedern und Wege zu leiten. Der zweite Preis ging an die Gruppe bestehend aus ANNABAU Architektur und Landschaft aus Berlin sowie TRC Transportation Research & Consulting GmbH aus Stuttgart. Der dritte Preis wurde an die Arbeitsgemeinschaft Yellow Z – Abel Bormann Koch Architekten und Stadtplaner PartGmbB, A24 Landschaftsarchitektur GmbH und ARGUS Stadt und Verkehr PartmbB vergeben. Zwei weitere Arbeiten erhielten Anerkennungen.
Als nächster Schritt folgt ein VgV-Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Planungsauftrages. Die Verwaltung beabsichtigt, die Arbeit des Erstplatzierten zu beauftragen, sofern das Verhandlungsverfahren dies zulässt. Eine öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet vom 15. November bis zum 2. Dezember 2022 im Rathaus Wattenscheid statt.
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- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung und die zusätzlichen Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Realisierung des Projektes „Haus des Wissens“Zur Vorlage · 20223078 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Realisierung des Projektes „Haus des Wissens“ reagiert. Die Fraktion hatte im Rahmen der Ratssitzung vom 29. September 2022 die Fortführung des Vorhabens angesichts der wirtschaftlichen Lage hinterfragt. Als Faktoren, welche die Prioritätensetzung in öffentlichen Haushalten beeinflussen könnten, wurden die Entwicklung der Energiekosten, die Zinsen sowie die Inflation und steigende Baukosten angeführt.
Auf die Frage, ob Oberbürgermeister und Verwaltungsvorstand weiterhin an der Umsetzung des Projektes festhalten, bestätigte die Verwaltung unter Federführung von Britta Freis aus dem Dezernat IV die Realisierungsabsicht. Bezüglich der Beantwortung eines im August 2022 vorgelegten Fragenkatalogs teilte die Verwaltung mit, dass dieser bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. November 2022 beantwortet wurde.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Auswirkungen der Leitzinserhöhung auf den Haushalt der Stadt Bochum (Teil 1 und 2)Zur Vorlage · 20223080 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf Anfragen der FFB-Ratsfraktion die Auswirkungen der Leitzinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf den städtischen Haushalt erläutert. Im Verlauf des Jahres 202gestellt wurden die Zinsen mehrfach angehoben, wodurch der Leitzins von 0,00 Prozent auf 2,00 Prozent stieg. Als Hintergrund für diese Maßnahmen führt das Amt für Finanzsteuerung die Inflation im Euroraum an, die durch Faktoren wie die Energiekrise und den Ukraine-Krieg beeinflusst wird.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die städtischen Finanzen gibt die Verwaltung an, dass die Stadt die Niedrigzinsphase genutzt hat, um Kredite für Investitionen häufig mit längeren Laufzeiten abzuschließen. Da jedoch laufend Umschuldungen und Neuaufnahmen im Kommunalkredit-Portfolio sowie zur Liquiditätssicherung durchgeführt werden, sind diese von den veränderten Zinssätzen betroffen.
Für die Haushaltsausführung 2022 werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet, da ein Zinsanstieg in der Planung bereits berücksichtigt wurde. Für die Haushaltsplanung 2023/2024 ist die Verwaltung zwar von steigenden Zinsen ausgegangen, konnte jedoch das genaue Ausmaß der EZB-Entscheidungen aufgrund der volatilen Marktlage nicht vorab prognostizieren. Die konkreten Folgen für die kommenden Planungsperioden hängen von der weiteren Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte ab.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Frisst die Inflation die mehrjährige Finanzierung der Freien Kulturszene auf?Zur Vorlage · 20223159 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ hat im Rahmen einer Anfrage die Auswirkungen der Inflation auf die mehrjährige Finanzierung der Freien Kulturszene in Bochum thematisiert. Gegenstand der Anfrage war, ob die für Betriebskostenzuschüsse vorgesehene Indexanpassung von einem Prozent an die reale Inflationsrate angepasst werden kann.
Die Verwaltung gab dazu an, dass Träger der Freien Kulturszene die Auswirkungen der Inflation sowie steigende Energiekosten bereits gegenüber der Stadt Bochum kommuniziert haben. Das Kulturbüro prüft derzeit mögliche Hilfsprogramme des Bundes und des Landes.
Eine Anpassung der geplanten Indexanpassung an die tatsächliche Inflationsrate ist laut Verwaltung im aktuellen Haushalt nicht möglich, da hierfür keine finanziellen Spielräume bestehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlage zur mehrjährigen Förderung der Freien Kulturszene für das Jahr 2024 verwiesen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Umsetzung der neuen WohngeldreformZur Vorlage · 20223176 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat zur Umsetzung der neuen Wohngeldreform Auskunft gegeben. Das vom Bundestag beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz sieht ab dem 1. Januar 2023 eine Erweiterung des Berechtigtenkreises sowie die Einführung einer Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente vor. Für Bochum wird ein Anstieg der Wohngeldbezieher von bisher etwa 5.500 auf bis zu 17.000 Haushalte erwartet. Dies umfasst voraussichtlich auch Personen, die derzeit Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen.
Hinsichtlich der personellen Kapazitäten erklärte das Amt für Soziales, dass Schulungen für zusätzliche Mitarbeiter erst nach Vorliegen der endgültigen rechtlichen Grundlagen möglich sind. Die Verwaltung sucht bereits nach Fortbildungsanbietern. Die Rekrutierung neuer Kräfte ist im Gange, gestaltet sich jedoch aufgrund des Wettbewerbs im Ruhrgebiet schwierig.
Die aktuellen Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge liegen in Bochum bei etwa drei Monaten. Eine Differenzierung zwischen Neu- und Weiterbewilligungsanträgen ist derzeit nicht möglich. Über die künftigen Bearbeitungszeiten nach Inkrafttreten der Reform lässt sich aufgrund noch unklarer gesetzlicher Details und ausstehender Anpassungen des IT-Fachverfahrens keine gesicherte Aussage treffen. Zur Vorbereitung werden Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit, die Einrichtung einer Hotline sowie die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und dem Jobcenter Bochum geprüft bzw. bereits umgesetzt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Entwicklung der Kosten für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 20223193 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Entwicklung der Kosten für die Abfallentsorgung in Bochum angefordert. Im Fokus steht dabei die geplante Einbeziehung kommunaler Abfälle in den CO2-Emissionshandel durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Fraktion erkundigte sich, ob die Verwaltung über den Städtetag Stellung zu dieser Regelung genommen hat und welche Auswirkungen auf die Gebührengestaltung der Stadt zu erwarten sind.
Die Verwaltung gab an, dass die Thematik in den Gremien des Städtetages diskutiert wurde. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurden städtische Interessen durch die Vertreterin des Städtetages, Dr. Christine Wilcken, kommuniziert. Zudem wurde die Problematik über die Verbandsmitgliedschaften der USB Bochum GmbH und des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes in den Gesetzänderungsprozess eingebracht.
Hinsichtlich der Gebührenentwicklung teilte die Verwaltung mit, dass der Gesetzesentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 20. Oktober 2022 im Bundestag angenommen wurde. Die Einbeziehung der Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2024 wird bei der Kalkulation der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 berücksichtigt. Die genauen Auswirkungen auf die Gebühren werden aktuell im Rahmen der Erstellung der neuen Gebührensatzung ermittelt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Ist Kaugummientfernung auch leise möglich?Zur Vorlage · 20223196 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20223196 setzt sich das Amt für Finanzsteuerung mit einer Anfrage der Fraktion „Die PARTEI“ aus der Ratssitzung vom 29. September 2022 auseinander. Die Fraktion hatte angefragt, ob es für die Entfernung von Kaugummi auf den Bochumer Gehflächen leisere sowie energie- und wassersparende Alternativen zu den derzeit eingesetzten Geräten gebe. Dabei wurden insbesondere die Lärmentwicklung sowie der Einsatz von Ressourcen im Rahmen der Nachhaltigkeit thematisiert.
Die Verwaltung erklärte in der Stellungnahme, dass die aktuell genutzte Maschine im Jahr 2018 angeschafft wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspreche. Laut der Antwort von Herrn Markert ist zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Methode zur Beseitigung von Kaugummi auf den Gehflächen verfügbar, die wirtschaftlicher oder nachhaltiger wäre. Die Vorlage dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2022.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Tariftreue, betriebliche Mitbestimmung und Sozialstandards bei öffentlichen VergabenZur Vorlage · 20223199 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Bochum angefragt, wie hoch der Anteil öffentlicher Aufträge an Unternehmen ist, die tarifgebunden sind und über betriebliche Mitbestimmung verfügen. Zudem wurde nach der Überprüfbarkeit dieser Standards bei Unterbeauftragten sowie nach den Entwicklungen der letzten fünf Jahre gefragt. Es wurde zudem die Möglichkeit erörtert, zukünftige Vergaben ausschließlich an solche Unternehmen zu binden.
Die Verwaltung teilte mit, dass die genauen Anteile solcher Unternehmen nicht statistisch ausgewertet werden können, da diese Merkmale nicht zur Erfassung durch das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW gehören. In den Vergabeverfahren des Referats Zentraler Einkauf werden jedoch alle gesetzlichen Vorgaben zu Tariftreue, Mitbestimmung und Sozialstandards geprüft. Dies geschieht über Vertragsbedingungen oder Eigenerklärungen der Bieter. In bestimmten Verfahren werden zudem Sozialstandards des Fairtrade-Siegels gefordert. Eine umfassendere Prüfung über diese Nachweise hinaus ist aus personellen Gründen nicht möglich.
Eine Beschränkung der Vergabe auf Unternehmen, die spezifische Mitbestimmungsstrukturen vorweisen, sieht die Verwaltung nicht als notwendig an. Es wird darauf verwiesen, dass eine Betriebsratspflicht für Betriebe unter 19 Beschäftigten gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Zudem könnte eine solche Vorgabe den Marktzugang für kleine Unternehmen und Start-ups erschweren und den Wettbewerb einschränken.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Gestalterische Qualität des City Towers retten hier: Nachfrage zur Vorlage Nr. 20222098Zur Vorlage · 20222980 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Nachfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ zur gestalterischen Qualität des City Towers reagiert. In der Anfrage, die von Dr. Steude gestellt wurde, ging es um den Vergleich aktueller Entwürfe mit früheren Visualisierungsplanungen sowie um die vertraglich vereinbarten gestalterischen Vorgaben zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der städtischen Fläche.
Nach Angaben der Verwaltung wurden die Kritikpunkte an der Gestaltung im Sommer 2022 mit dem Investor und dem zuständigen Architekturbüro erörtert, was zu einer Überarbeitung der Entwurfsplanung führte. Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke stellte den neuen Entwurf bereits am 18. Oktober 2022 mündlich im Ausschuss für Planung und Grundstücke (APG) vor.
Die gestalterischen Vorgaben aus dem Planungskonzept der Stadt Bochum sowie aus dem Bebauungsplan bilden die Grundlage des Kaufvertrages zwischen der LIST Develop Commercial GmbH & Co. KG und der Bochum Wirtschaftsentwicklung (WEG). Diese Vorgaben werden in der aktuellen Entwurfsplanung berücksichtigt. Im November 2022 wird der Investor den aktuellen Entwurf im APG persönlich vorstellen und dabei auch auf die Einhaltung der gestalterischen Anforderungen eingehen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Parksituation am Bahnhof Höntrop hier: Zwischenmitteilung zum Stand der BearbeitungZur Vorlage · 20223235 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert in einer Zwischenmitteilung über den aktuellen Stand der Bearbeitung zur Parksituation am Bahnhof Höntrop. Die Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Mai 2022 ist derzeit noch in Bearbeitung, da die Ergebnisse von Gutachten noch ausstehen und ein Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Ämtern und Institutionen besteht. Eine vollständige Antwort wird voraussichtlich zur ersten Ratssitzung im neuen Jahr vorliegen.
Die provisorische Nutzung des Bolzplatzes als Parkfläche wird weiterhin geprüft. Die Verwaltung merkt an, dass die notwendige Herrichtung mit einem größeren Aufwand und höheren Kosten verbunden wäre als ursprünglich geplant. Die Umsetzung dieser Maßnahme hängt vom zeitlichen Horizont der dauerhaften Erweiterung des P+R-Parkplatzes ab.
Der Vorschlag, den Vorbereich der Sporthalle an der Vincenzstraße als Parkplatz zu nutzen, wird nicht weiter verfolgt. Ein Ortstermin mit dem Ältestenrat der Bezirksvertretung Wattenscheid sowie interne Abstimmungen innerhalb der Verwaltung zeigten bei diesem Lösungsansatz verschiedene Probleme auf. Die Planungen zur dauerhaften Erweiterung der bestehenden P+R-Anlage sowie weiterer Maßnahmen im Bahnhofsumfeld werden gegenwärtig konkretisiert. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss soll den zuständigen politischen Gremien zu Beginn des neuen Jahres zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Paul UeberhorstZur Vorlage · 20223109 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat Informationen zum Leben und Wirken von Dr. Paul Ueberhorst sowie Vorschläge für ein ehrendes Angedenken angefragt. Die Verwaltung, vertreten durch das Stadtarchiv, beantwortete diese Anfrage mit einer Zusammenstellung biografischer Daten aus historischen Quellen und Veröffentlichungen.
Dr. Paul Ueberhorst wurde 1887 in Holthausen geboren. Nach seinem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften war er ab 1920 Bürgermeister von Wattenscheid. Mit der Erlangung der Kreisfreiheit im Jahr 1927 wurde er als erster Oberbürgermeister der Stadt eingesetzt. Seine Amtszeit war durch den Ausbau des Straßennetzes, die Entwicklung von Sozial- und Bildungseinrichtungen sowie die Erweiterung des Stadtgartens geprägt.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde der SPD-Angehörige Ueberhorst im April 1933 aus dem Amt entfernt und später wegen politischer Unzuverlässigkeit offiziell seines Amtes enthoben. Er zog nach Bad Godesberg, trat dort 1938 der NSDAP bei und verstarb im Jahr 1947.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Stellenentwicklung in der VerwaltungZur Vorlage · 20223241 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Entwicklung der Stellenanteile in der Bochumer Stadtverwaltung reagiert. In einer Stellungnahme des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation werden Veränderungen seit 2015 maßgeblich auf organisatorische Umstrukturierungen zurückgeführt, wie etwa die Gründung des Referats für Service oder die Auflösung des Straßenverkehrsamtes.
Im Referat des Oberbürgermeisters für gesamtsstädtische Angelegenheiten stieg die Anzahl der Stellen von vier im Jahr 2014 auf zehn im Jahr 2022 an. Im Bereich der Kommunikation, ehemals Presseamt, sank das Stellenvolumen von 21,5 Stellen im Jahr 2014 auf aktuell 13,3 Stellen im Newsdesk und im Sachgebiet externe Kommunikation. Als Ursachen werden strukturelle Veränderungen sowie neue Aufgaben in den Bereichen Social Media und digitale Informationssysteme genannt.
Hinsichtlich der Sachkosten seit 2015 wurden für den Newsdesk 448.585 Euro und für die externe Kommunikation 104.409 Euro ausgewiesen. Die Kosten für die Raumausstattung beliefen sich auf 56.398 Euro für den Newsdesk sowie 63.335 Euro für die externe Kommunikation. Zur Umsetzung der Bochum Strategie sind laut Verwaltung insgesamt 14 Stellenanteile in den verschiedenen Ebenen der Verwaltung, einschließlich des Büros des Oberbürgermeisters und der Fachbereiche, mit entsprechenden Aufgaben betraut.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Nachfrage zur Verwaltungsmitteilung „Sprache von Verwaltungstexten“Zur Vorlage · 20223281 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verwendung des Gender-Sterns in Verwaltungstexten reagiert. Gegenstand der Nachfrage war die neue Dienstanweisung „Regelung für den Schriftverkehr“ sowie deren Verhältnis zum amtlichen Regelwerk des deutschen Rechtschreibrates.
In der Antwort der Verwaltung wird klargestellt, dass die Nutzung des Gender-Sterns nicht verpflichtend ist. Den Beschäftigten steht es frei, je nach Text und Kontext zwischen geschlechtsneutralen Formulierungen, der Beidennennung oder dem Gender-Stern zu entscheiden. Dabei ist jedoch vorzuziehen, geschlechtsneutrale Formulierungen oder die Beidennennung von männlichen und weiblichen Formen anzuwenden, sofern dies praktikabel ist.
Auf die Frage nach möglichen Konsequenzen für Mitarbeitende, die den Gender-Stern nicht verwenden, entgegnete die Verwaltung, dass keine Sanktionen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Nutzung des Symbols besteht nicht.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Sachstand fehlende Plätze im laufenden Kita-JahrZur Vorlage · 20223294 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Sachstand fehlender Kindertagesstätten-Plätze in Bochum reagiert. Aktuell sind beim Familienbüro 327 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren als unversorgt gemeldet. Eine genaue Anzahl neu versorgter Kinder lässt sich nicht ermitteln, da die Verträge direkt zwischen den Eltern und den Trägern geschlossen werden. Die Differenz der Zahlen seit August resultiert sowohl aus neuen Verträgen als als auch aus weiteren Anmeldungen im Kita-Portal.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen verteilt sich auf verschiedene Stadtteile, wobei in Kruppwerke 42, in Wattenscheid-Mitte 38 und in Langendreer 26 Kinder ohne Platz gemeldet sind. Als alternative Angebote werden Tagespflege, Spielgruppen sowie Brückenprojekte für Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung angeführt.
Für die zukünftige Versorgung sind mehrere Neubauprojekte geplant. In Bochum Mitte sollen bis zum ersten Quartal 2024 30 Plätze entstehen. In Wattenscheid werden durch zwei Projekte innerhalb der nächsten zwei Kita-Jahre 160 Plätze bereitgestellt. Weitere Ausbauvorhaben sehen Kapazitäten in den Stadtteilen Nord (75 Plätze), Ost (bis zu 255 Plätze bis 2025), Süd (190 Plätze) und Südwest (245 Plätze) vor. Die Verwaltung führt jährlich Bedarfsanalysen durch, um die Entwicklung der Betreuungsangebote sowie mögliche Um- oder Ausbauten zu prüfen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Personalbindung durch den Krisenstab und das KKM „Kommunales Krisenmanagement“Zur Vorlage · 20223200 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Personaleinsatz im kommunalen Krisenmanagement geantwortet. Insgesamt waren im gesamten Zeitraum etwa 500 Mitarbeitende an Kriseneinsätzen beteiligt, wobei die meisten Einsätze im Gesundheitsamt stattfanden. In Spitzenzeiten wurden die betroffenen Bereiche durch bis zu rund 380 Personen verstärkt. Die Dauer der Abordnungen variierte von wenigen Tagen bis hin zu mehrjährigen Einsätzen, wobei teilweise personelle Wechsel vorgenommen wurden, um die Aufgaben in den ursprünglichen Fachbereichen aufrechtzuerhalten.
Hinsichtlich der Arbeitsbelastung wurde seit März 2020 eine Überlastungsanzeige registriert. Ein pauschaler Antrag des Gesundheitsamtes aus dem März 2020 konnte durch personelle Aufstockung beigelegt werden. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten zeigten laut Verwaltung eine rückläufige Tendenz von 9,55 % im Jahr 2020 auf 9,07 % im Jahr 2021. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Krisenbewältigung und dem Krankenstand wird als spekulativ eingestuft, wobei mögliche zeitverzögerte Auswirkungen zukünftiger Belastungen nicht ausgeschlossen werden.
Für die künftige Bewältigung von Krisen wie Pandemien oder Flüchtlingszustrom liegen laut Verwaltung derzeit keine Szenarien oder Finanzierungspläne von Bundes- oder Landesseite vor. Aktuell wird jedoch in Zusammenarbeit mit den Katastrophesschutzbehörden des Regierungsbezirks Arnsberg an einem Katastrophenschutzplan gearbeitet, der die kritische Infrastruktur berücksichtigt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Parken im Bereich der KreuzstraßeZur Vorlage · 20223229 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ zum Einsatz von sogenannten „Frankfurter Hüten“ im Bereich der Kreuzstraße reagiert. Die Anfrage, die von Dr. Bachert in der Ratssitzung am 25. August 2022 gestellt wurde, bezog sich auf den Prüfauftrag des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur aus dem November 2021, die Installation dieser Verkehrsleitmarkierungen zu untersuchen.
Nach Auskunft des Tiefbauamtes sind „Frankfurter Hüte“ in den Straßen Kerkwege und Kreuzstraße aufgrund der dortigen Fußgängerüberquerungen nicht geeignet. In der Kreuzstraße ist stattdessen vorgesehen, den Gehweg durch Poller abzusichern.
Die Verwaltung verwies zudem auf vorangegangene Tests an einem anderen Standort im Stadtgebiet, etwa am Wertstoffhof in der Blücherstraße. Dort kam es nach Angaben der Behörde regelmäßig zu Beschädigungen der Markierungen durch umfahrene Objekte. Aufgrund dieser Erfahrungen sieht die Verwaltung derzeit von einem weiteren Einsatz der „Frankfurter Hüte“ ab.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Feuerwerksverbot zu SilvesterZur Vorlage · 20223315 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat in einer Anfrage Informationen über mögliche Feuerwerksverbote zu Silvester sowie die geplante Verwaltungspraxis angefordert. Die Antwort der Verwaltung des Ordnungs- und Veterinäramtes gibt an, dass für das aktuelle Jahr kein Feuerwerksverbot geplant ist. Da die rechtlichen Grundlagen, die während der Corona-Pandemie zur Durchsetzung von Verboten genutzt wurden, nicht mehr bestehen, sind auch keine spezifischen Böllerverbotszonen vorgesehen. Eine Entscheidung darüber, ob es dennoch öffentlichkeitswirksame Appelle zum Verbot von privatem Feuerwerk geben wird, steht laut Verwaltung noch aus.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen führt die Verwaltung aus, dass die Feinstaubwerte in Bochum derzeit innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen und durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern keine signifikante Überschreitung der Jahresgrenzwerte zu erwarten sei. Zwar sieht das Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen theoretisch die Möglichkeit vor, bestimmte Tätigkeiten zum Schutz der Umwelt per Verordnung einzuschränken, eine Ausweitung eines Verbots auf das gesamte Stadtgebiet sei jedoch aufgrund fehlender konkreter Artvorkommen und notwendiger Abgrenzungen nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen oder Pflegeheimen bereits unter bestimmten Voraussetzungen untersagt ist.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29Problematische Unterbringung von jungen Flüchtlingen in TurnhallenZur Vorlage · 20223321 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Unterbringung junger Flüchtlinge in Bochumer Turnhallen reagiert. Die Betreuung wird durch den Verein IFAK e.V. übernommen, der über multikulturelle Teams mit verschiedenen Sprachkompetenzen verfügt. Das Angebot umfasst die Erstversorgung, die Schaffung einer Tagesstruktur sowie sprachliche Weiterbildung durch Ehrenamtliche. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch zwei bis vier Personen sowie ein Sicherheitsdienst sind sichergestellt.
Aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer in Bochum ist keine schulische Betreuung vorgesehen. Die Jugendlichen verbleiben im Durchschnitt zwischen zehn und 21 Tagen in der Stadt, bevor sie nach dem Königsteiner Schlüssel einer anderen Kommune zugewiesen werden. Ziel ist es, den Transfer an den Bestimmungsort innerhalb von drei bis fünf Tagen nach der Zuweisung durchzuführen.
Die Nutzung von Turnhallen soll zeitlich begrenzt bleiben, wobei die Verwaltung auf einen Mangel an geeigneten Alternativimmobilien und Fachkräften für andere Unterbringungsformen hinweist. Die Einhaltung der Raumtemperaturen in den Hallen erfolgt gemäß den geltenden Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV und EnSikuMaV).
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.30Projektion Mapping und Visuals zu SilvesterZur Vorlage · 20223342 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 15. Dezember 2022 stellte ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI eine Anfrage zur Nutzung städtischer Gebäude in Bochum für Projection Mapping und Visuals während der Silvesternacht 2022/2023. Im Rahmen der Smart-City-Aktivitäten wurde angefragt, ob die Fassaden städtischer Gebäude für diese Zwecke freigegeben werden können. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Eigentümer privater sowie staatlicher Gebäude dazu aufrufen könne, ihre Außenfassaden ebenfalls für diese Art der Bespielung zur Verfügung zu stellen, wobei bei Erfolg auch eine Ausweitung des Zeitraums in den Januar hinein möglich wäre.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die genannten Ansätze als interessante Möglichkeiten bewertet werden. Eine nähere Prüfung des Einsatzes solcher Projektionen soll jedoch erst nach der Energiekrise erfolgen. Dabei wird eine Zusammenarbeit mit der Bochum-Marketing GmbH angestrebt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.31Sprach-KitasZur Vorlage · 20223284 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In Bochum nehmen 34 Kindertageseinrichtungen von fünf freien Trägern am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teil. Durch dieses Programm konnten rechnerisch 17 Stellen geschaffen werden, was einer halben Stelle pro teilnehmender Einrichtung entspricht. Aktuell sind jedoch nicht alle diese Stellen besetzt; laut Auskunft der Träger befinden sie sich in der Ausschreibung.
Mit dem Ende des bisherigen Bundesprogramms zum Jahresende 2022 besteht die Sorge vor einer Schwächung der sprachlichen Förderung, insbesondere für Kinder mit Migrationsbiografie. Zwar informierte der Deutsche Städtetag über eine Verlängerung des Programms bis zum 30. Juni 2023 zur Überführung in landesspezifische Strukturen, allerdings werden die Mittel im Rahmen des neuen Kita-Qualitätsgesetzes umgeschichtet und nicht zusätzlich bereitgestellt. Die Entscheidung über eine Anschlussfinanzierung sowie die künftige Ausgestaltung der Sprachförderung liegt bei den Bundesländern.
Hinsichtlich des Entwurfs zum Kita-Qualitätsgesetz bewertet die Verwaltung die finanziellen Aspekte für die Jahre 2023 und 2024 als positiv. Das Gesetz zielt auf eine Verbesserung der Personalsituation, des Fachkraft-Kind-Schlüssels sowie der Sprachbildung ab. Die Einführung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards wird jedoch differenziert betrachtet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für solche Standards gleiche Voraussetzungen in allen Einrichtungen notwendig sind, da sich beispielsweise die Personalschlüssel in Nordrhein-Westfalen von denen anderer Bundesländer unterscheiden.
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- 28.02.2023 · Integrationsausschuss (11. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.32Vorübergehende Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Bochumer TurnhallenZur Vorlage · 20223389 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion UWG: Freie Bürger zur vorübergehenden Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Turnhallen reagiert. Laut der Antwort basiert die Nutzung von Sporthallen als Notunterkünfte auf einem Beschluss des Rates vom 5. Mai 2022. Dieser sieht vor, dass bei Überlastung bestehender Kapazitäten in jedem Stadtbezirk eine Sporthalle als potenzielles Pufferangebot eingeplant wird. Die Hallen werden nicht dauerhaft freigehalten, jedoch wird Material für die Unterbringung von bis zu 1.000 Personen vorgehalten. Während die Turnhalle am Westring bereits benannt wurde, erfolgte die Auswahl weiterer Standorte durch den Krisenstab unter Berücksichtigung von Größe, Erreichbarkeit sowie der Auswirkungen auf den Schul- und Vereinssport.
Bezüglich der Information von Schulen, Vereinen und Anliegern erklärte das Jugendamt, dass eine Benachrichtigung erst erfolgt, wenn eine Belegung tatsächlich in Betracht gezogen wird. In diesen Fällen werde der direkte Kontakt zu den Betroffenen gesucht. Die Möglichkeiten für Ersatzstandorte zur Durchführung des Sportbetriebs seien dabei begrenzt. Um die Nutzung von Turnhallen künftig zu vermeiden, strebt die Verwaltung sogenannte „Brückenlösungen“ an. Hierbei sollen geeignete Immobilien sowie pädagogisches Fachpersonal gefunden werden, um eine angemessene Betreuung der Jugendlichen in kleineren Strukturen zu ermöglichen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.33Deutschland-TicketZur Vorlage · 20223358 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD im Bochumer Rat zur Einführung des Deutschland-Tickets Stellung bezogen. Bezüglich der Verteilung der Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr wurde erläutert, dass die Erstattung von Ertragsausfällen derzeit nach den Regelungen des Corona-Rettungsschirms vorgesehen ist. Die BOGESTRA rechnet für das Jahr 2023 mit einem Ausgleich in Höhe von etwa 25 Millionen Euro, wobei dieser Betrag anteilig auch geringer ausfallen kann.
Hinsichtlich der Frage, ob sich die Stadt Bochum in interkommunalen Gremien oder bei der Landesregierung für günstigere lokale Alternativen – wie etwa ein ermäßigtes Sozialticket nach dem Vorbild Berlins – einsetzen wird, nahm die Verwaltung Bezug auf den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Etwaige Ticketmodelle, welche die räumliche Reichweite verändern, spezifische Zielgruppen adressieren oder einen Zusatznutzen bieten, sollten einheitlich im VRR-Gebiet diskutiert und gegebenenfalls angeboten werden.
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- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.34Auswirkungen der Einführung des 49 €-Tickets auf die BOGESTRAZur Vorlage · 20223386 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE hat die Verwaltung Informationen zu den Auswirkungen des 49-Euro-Tickets auf die BOGESTRA vorgelegt. Die BOGESTRA rechnet mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen, insbesondere im Freizeitverkehr, orientiert an den Erfahrungen des 9-Euro-Tickets. Während des Aktionszeitraums des 9-Euro-Tickets traten jedoch keine nennenswerten Engpässe auf.
Hinsichtlich der Kapazitäten in Bezug auf Personal und Infrastruktur sieht das Unternehmen derzeit keinen Bedarf für eine Ausweitung des Angebots, da die vorhandenen Ressourcen als ausreichend erachtet werden. Mögliche Einnahmeverluste, etwa durch die Verlagerung von Ticketkäufen in die DB-App, sollen nach Angaben der BOGESTRA durch Bund und Land kompensiert werden. Detaillierte Informationen zu den genauen Kompensationszahlungen liegen aktuell noch nicht vor.
Anpassungen am Ticketsortiment sowie mögliche Preissenkungen beim Sozialticket werden durch den Verkehrsverbund geregelt. Dabei wird mit einer Reduzierung des Ticketsortiments gerechnet. Zudem erwartet die BOGESTRA Verschiebungen innerhalb der Bestandskunden, die sich verstärkt für das Deutschland-Ticket-Abonnement entscheiden.
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- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.35§ 2b UStG – Verlängerung des Übergangszeitraums bis 31.12.2024Zur Vorlage · 20223408 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum wird die verlängerte Übergangsregelung zum § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Anspruch nehmen. Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums verschiebt sich der verpflichtende Anwendungszeitpunkt der Neuregelung, welche die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Körperschaften bei Tätigkeiten, die einem Wettbewerb mit Privaten unterliegen, ausweitet, vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2025.
Die Stadt entscheidet sich gegen eine vorzeitige Anwendung ab 2023, um zusätzliche umsatzsteuerliche Belastungen für Bürger, Vertragspartner sowie den städtischen Haushalt und den städtischen Konzern zu vermeiden. Zudem sollen noch ungeklärte rechtliche Fragen, etwa im Bereich der Schulen, bis zum neuen Anwendungszeitpunkt abgewartet werden.
Durch die Verschiebung sind bereits geplante Anpassungen an Satzungen und Entgeltregelungen hinfällig geworden. Für die Kalenderjahre 2023 und 2024 bleibt die Umsatzsteuerpflicht auf Betriebe gewerblicher Art beschränkt, also auf wirtschaftliche Tätigkeiten mit einem jährlichen Einnahmenvolumen von über 45.000 Euro. Interkommunale Kooperationen sowie wirtschaftliche Tätigkeiten unterhalb dieser Grenze bleiben vorerst ohne Umsatzsteuerpflicht.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.36Winterdienst auf RadwegenZur Vorlage · 20223365 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Winterdienst auf Radwegen reagiert. Dabei wird erläutert, dass Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage wie Fahrbahnen behandelt werden und die Räumung an verkehrswichtigen sowie gefährlichen Stellen erfolgt. Dazu gehören unter anderem Teile der Universitätsstraße sowie ein Pilotprojekt auf dem Springorum-Radweg. Der Winterdienst durch die USB Bochum GmbH findet in den Wintermonaten in einem Zwei-Schicht-System zwischen 04:00 Uhr und 23:30 Uhr statt.
Zur Bekämpfung von Glätte werden Feuchtsalz oder Salzsole eingesetzt, nachdem eine maschinelle Schwarzräumung durchgeführt wurde. Der Einsatz von abstumpfenden Mitteln wie Rollsplitt wird vermieden, um Schäden an Reifen und die Gefahr von Instabilität in Kurven zu verhindern. Um Beeinträchtigungen anderer Verkehrsteilnehmer zu minimieren, werden die Streupläne so angepasst, dass markierte Radwege bei der Fahrbahnräumung berücksichtigt werden. Durch mehrfache Durchfahrten wird der Schnee zum rechten Fahrbahnrand geschoben, wobei auch die Abstimmung mit der Bogestra für Straßenbahngleise erfolgt.
Die Priorisierung des Winterdienstes unterteilt das Straßennetz in vier Gefahrstufen. Stufe 1 umfasst Hauptverkehrsstraßen, Zubringer zu Autobahnen und wichtige Fußgängerüberwege. Die Stufen 2 bis 4 umfassen nachrangige Verbindungsstraßen bis hin zu reinen Anliegerstraßen. Für kombinierte Geh- und Radwege gilt die rechtliche Einstufung als Gehweg, wobei die Räumpflicht innerhalb der Bebauung bei den jeweiligen Grundstückseigentümern liegt.
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Beratungsfolge
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.37Spender von kostenlosen Binden und Tampons in städtischen GebäudenZur Vorlage · 20223417 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat nach dem aktuellen Stand der Ausstattung städtischer Gebäude mit Spendern für kostenlose Binden und Tampons gefragt. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Installation in den weiterführenden Schulen noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Als Gründe für die Verzögerung nannte die Verwaltung einen vergaberechtlichen Fehler bei der Ausschreibung der Hygienematerialien, da ein falscher Mehrwertsteuersatz zugrunde gelegt wurde. Zudem kam es aufgrund der Energiekrise und daraus resultierender Produktionsdrosselungen bei den Herstellern zu Lieferverzögerungen. Die benötigten Hygieneartikel wurden Ende November in ausreichender Menge geliefert, sodass die Montage und Befüllung der Spendersysteme nun begonnen hat und zeitnah fertiggestellt werden soll.
Die Ausstattung weiterer städtischer Gebäude soll sukzessive nach Abschluss der Arbeiten an den Schulen erfolgen. Dabei werden zunächst Verwaltungsgebäude mit einem hohen Besucheraufkommen berücksichtigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Montage in den großen Verwaltungsgebäuden bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 abgeschlossen sein wird.
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Beratungsfolge
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.38Schließung der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-SüdZur Vorlage · 20223447 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Süd sind aufgrund eines Wasserschadens sowie beginnender Schimmelbildung im Sitzungsraum derzeit nicht in gewohnter Weise nutzbar. Davon betroffen sind auch die Fraktionsräume der CDU und Bündnis 90/Grüne sowie der Bürgersaal. Durch den Wasserschaden kam es zudem zu Schäden am Inventar und an weiteren Gegenständen der Verwaltung und der Fraktionen.
Ein Zeitpunkt für die Wiederherstellung der uneingeschränkten Nutzung lässt sich aktuell nicht absehen, da die Verwaltung auf die Passivität des Vermieters reagiert und Gespräche zur Behebung des Schadens führt. Da das Verhältnis zum Vermieter als schwierig beschrieben wird, findet ein Meinungsbildungsprozess darüber statt, ob die Räumlichkeiten im Uni-Center mittelfristig aufgegeben werden sollen. Der aktuelle Mietvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Konkrete Alternativen für eine neue Unterbringung der Behörden wurden bislang nicht geprüft. Das Gebäude in der Kemnader Straße 199 in Stiepel kommt aufgrund der Nutzung durch die Feuerwehr nicht als Ersatz in Betracht. Eine mögliche Nutzung der Schulaula der Gräfin-Imma-Schule wird hingegen derzeit von der Verwaltung geprüft.
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Beratungsfolge
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.39Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete für das Amt für Soziales und das Jugendamt Vertrag besonderer Art / Mietverträge / Beherbergungsverträge im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · 20223445 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine sowie weiterer Flüchtlingsrouten und der Aufforderung der Landesregierung NRW und der Bezirksregierung Arnsberg, neue Kapazitäten zu schaffen, sind die bisherigen Kapazitäten aus Beschlüssen vom Mai 2022 nahezu erschöpft.
Um die Nutzung von Turnhallen als Notunterkünfte zu vermeiden, ist vorgesehen, das Objekt „Sumperkamp 9“ einzusetzen. Das Jugendamt soll das Gebäude primär für unbegleitete minderjährige Ausländer nutzen, da in Bochum derzeit täglich etwa acht bis zehn Jugendliche aufgenommen werden. Sollte der Bedarf bei dieser Gruppe sinken, ist eine Nutzung durch das Amt für Soziales für geflüchtete Erwachsene oder Familien vorgesehen.
Zusätzlich soll die Halle am „Harpener Feld 28“, die bislang als Katastrophen- und Zivilschutzlager dient, als Unterbringungsstätte genutzt werden. Diese Fläche wurde bereits im Jahr 2016 zur Unterbringung von Geflüchteten verwendet. Erst wenn diese neuen Kapazitäten nicht ausreichen, sollen gemäß dem Beschluss vom Mai 2022 erneut Sporthallen in den Stadtbezirken als Aktivierungspotenziale für weitere Unterbringungen genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen - 3.40Sicherheit von SchiedsrichternZur Vorlage · 20223455 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage zum Schutz von Schiedsrichtern bei Amateurspielen Informationen zur Sicherheit auf Sportplätzen angefordert. Hintergrund war ein gewalttätiger Angriff während eines Fußballspiels zwischen Phönix Bochum und CFK Bochum. Die Fraktion erkundigte sich nach den Handlungsmöglichkeiten der Stadt, dem Austausch mit Vereinen sowie der Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, um Personen nach Gewalttaten den Zutritt zu städtischen Sportanlagen zu verwehren.
Das Referat für Sport und Bewegung teilte mit, dass bereits ein Arbeitskreis „Gewalt im Sport“ bestehe, der regelmäßig Lösungen erarbeitet. Der Fußballkreis Bochum habe zudem eine „Task Force“ sowie einen Leitfaden zur Deeskalation entwickelt. Im Nachgang zum aktuellen Vorfall wurde Kontakt zum Fußballkreis aufgenommen. Es werden verstärkt Beobachtungen durch die Task Force und Staffelleiter durchgeführt; zudem wurden Vereine dazu angehalten, eine höhere Anzahl an Ordnern einzusetzen.
Der konkrete Fall liegt derzeit beim Bezirkssportgericht 5 zur Verhandlung. Nach Abschluss des Verfahrens wird das Referat für Sport und Bewegung mit dem Fußballkreis Bochum über weitere Vereinbarungen beraten. Im Falle einer Verurteilung wegen Gewalttaten auf Bochumer Sportplätzen wird in Absprache mit dem Fußballverband geprüft, ob ein Hausverbot ausgesprochen werden kann.
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Beratungsfolge
- 24.02.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (15. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.41Situation unbegleiteter minderjähriger FlüchtlingeZur Vorlage · 20223320 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über eine Veränderung der Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Bochum seit September 2022. Am 14. September befanden sich 93 Minderjährige in der Stadt; die Zahl stieg bis Mitte Oktober auf einen Höchstwert von 243 Personen an, bevor sie gegen Ende des Jahres wieder sank. Die Schwierigkeiten bei der Weiterverteilung in andere Kommunen werden mit einem Fachkräftemangel und fehlenden Einrichtungsplätzen in der Jugendhilfelandschaft begründet.
Zur Verbesserung der Unterbringungssituation sucht die Verwaltung nach sogenannten Brückenlösungen durch die Bereitstellung geeigneter Immobilien und pädagogischen Personals. Sozialdezernentin Anger hat hierzu mit den Bochumer Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in Kontakt getreten. Während die Nutzung der Kemnader Straße nach Vorliegen von Brandschutzgutachten weiter geprüft wird, wurde eine Unterbringung im ehemaligen Frauenhaus aufgrund von Kosten und Auflagen verworfen. Die Container in der Herzogstraße sind für diese Zielgruppe nicht geeignet.
Die Verwaltung arbeitet an einer Überprüfung des bisherigen Unterbringungskonzeptes unter Einbeziehung der Politik und der Trägerschaft. Um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können, wird die Vorhaltung von etwa 200 Plätzen als notwendig erachtet. Während die Kosten für belegte Plätze vom Land refinanziert werden, würden bei Nichtbelegung Kosten für Immobilien und Personal entstehen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Integrationsausschuss (11. Sitzung)
- 18.01.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (15. Sitzung)
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Projection Mapping und Visuals zu SilvesterZur Vorlage · 20223236 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 15. Dezember 2022 eine Anfrage zum Einsatz von Projection Mapping und visuellen Projektionen an Silvester gestellt. Die Vorlage fragt nach der Freigabe städtischer Gebäude in der Nacht von 2022 auf 2023 im Rahmen der Smart-City-Aktivitäten. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, ob die Stadtverwaltung private sowie staatliche Eigentümer dazu auffordern kann, ihre Außenfassaden für diese Art der Bespielung zur Verfügung zu stellen. Bei einer erfolgreichen Umsetzung wird eine Ausweitung des Zeitraums in den Januar hinein vorgeschlagen.
Als Begründung für die Anfrage wird angeführt, dass durch die Projektion von visuellen Effekten, wie etwa simulierten Feuerwerken oder Explosionen, die Traditionen an Silvester aufrechterhalten werden könnten. Gleichzeitig soll durch diese Methode eine Reduzierung der Feinstaubbelastung erreicht werden, die üblicherweise mit dem Einsatz von herkömmlichen Feuerwerken einhergeht.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden (siehe Tagesordnungspunkt 3.30)
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden (siehe Tagesordnungspunkt 3.30) - 4.2Auswirkung des 49€-Dingens-Ticket auf Reisekostenzuschuss von RatsmitgliedernZur Vorlage · 20223286 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 die Auswirkungen neuerer Tarifangebote im öffentlichen Personennahverkehr auf die Reisekostenerstattung von Ratsmitgliedern thematisiert. Derzeit wird den Mitgliedern des Rates eine monatliche Fahrtkostenerstattung in Höhe von 79,20 Euro gewährt.
Angesichts der Einführung preisgünstigerer Optionen, wie etwa des 49-Euro-Tickets oder neuerer 90-Tage-Angebote mit erweiterter Reichweite, wird die Möglichkeit einer Anpassung dieser Pauschale geprüft. Die Anfrage regt an, den Reisekostenzuschuss für Ratsmitglieder temporär zu reduzieren, um potenzielle Einsparungen im städtischen Haushalt zu realisieren. Diese Mittel könnten nach Vorschlag der Anfrage dazu verwendet werden, Fahrtkosten für bedürftige Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist die Beobachtung der Verkehrsqualität. Eine verstärkte Nutzung des ÖPNV durch die Ratsmitglieder würde es ermöglichen, die Qualität sowie die Barrierefreiheit des Verkehrsangebots unmittelbar zu prüfen. Die Verwaltung wird gebeten, entweder eine entsprechende Beschlussvorlage zur Anpassung der Erstattungssätze vorzulegen oder die Gründe darzulegen, die gegen eine solche Maßnahme sprechen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Sicherheit von Schiedsrichtern bei AmateurspielenZur Vorlage · 20223303 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Sicherheit von Schiedsrichtern bei Amateurspielen eingereicht. Anlass für die Anfrage ist ein gewalttätiger Angriff auf einen Schiedsrichter während eines Fußballspiels zwischen Phönix Bochum und CFK Bochum sowie weitere Vorfälle dieser Art in der Stadt.
Die Fraktion erkundigt sich nach den Handlungsmöglichkeiten der Stadt Bochum, um den Schutz von Schiedsrichtern bei Amateurspielen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob die Verwaltung im Austausch mit Vereinen und Schiedsrichtern steht, um über Maßnahmen zum Schutz des Ehrenamtes zu beraten. Zudem wird nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und den betroffenen Vereinen im Nachgang zu aktuellen sowie früheren Vorfällen und etwaigen getroffenen Vereinbarungen gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist die Frage, ob es als erstrebenswert und praktikabel erachtet wird, von dem Hausrecht der Stadt Gebrauch zu machen, um Personen, die im Zusammenhang mit Gewalt bei Amateurspielen aufgetreten sind, den Zutritt zu städtischen Sportanlagen zu verweigern. Die Antwort auf die Anfrage soll auch dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Kenntnis gegeben werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden (siehe Tagesordnungspunkt 3.40).
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden (siehe Tagesordnungspunkt 3.40). - 4.4Kombi-Tickets der BogestraZur Vorlage · 20223434 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Ratssitzung am 15. Dezember 2022 hat die Fraktion der SPD eine Erweiterung der Kombi-Tickets für kulturelle Einrichtungen in Bochum angeregt. Aktuell können Eintrittskarten für das Schauspielhaus, das Musikforum oder das Planetarium sowie weitere Einrichtungen als Fahrkarten für Busse und Bahnen genutzt werden. Die Anfrage regt an, dieses Angebot auf den gesamten Bereich des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) in der Preisstufe D auszuweiten, vergleichbar mit Angeboten in anderen Städten wie Essen oder Düsseldorf.
Ziel ist es, die Nachhaltigkeit im Kulturbereich zu unterstützen und den Umweltverbund im Sinne des Leitbilds Mobilität „Umweltbewusst mobil in Bochum: zuverlässig, bezahlbar und vernetzt“ zu fördern. Im Rahmen der Anfrage werden der Oberbürgermeister sowie die Verwaltung und die kulturellen Einrichtungen nach ihrer Bewertung eines solchen Kombi-Tickets gefragt. Zudem wird um Vorschläge für ein konkretes Umsetzungsmodell durch die Verwaltung und die Bogestra gebeten sowie nach dem frühestmöglichen Zeitpunkt für eine mögliche Einführung eines solchen Angebots gefragt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken BochumZur Vorlage · 20223437 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich auf die Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken Bochum bezieht. Die Fraktion bittet um eine statistische Aufarbeitung der Vorgänge für das Jahr 2022.
Konkret werden Informationen zur Anzahl der Sperrandrohungen sowie der tatsächlichen Gas- und Stromsperren aufgrund von Zahlungsrückständen angefordert, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual bezogen auf die jeweilige Kundschaft. Zudem wird nach dem Zeitraum der Energieunterbrechungen sowie nach den Kosten gefragt, die den betroffenen Kunden durch die Sperren entstehen.
Die Anfrage umfasst ferner Details zur Höhe der Zahlungsrückstände bei den im Jahr 2022 von Energiesperren betroffenen Haushalten. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob es im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen bei den Maßnahmen zur Vermeidung von Zahlungsrückständen oder Anpassungen im Prozedere bis hin zu einer Sperre gegeben hat. Abschließend wird nach etwaigen Überlegungen der Stadtwerke Bochum zu weiteren Vorfeldmaßnahmen oder Förderprogrammen zur Energieeinsparung gefragt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Zwangsräumungen in BochumZur Vorlage · 20223439 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Zwangsräumungen im Jahr 2022 gestellt. Im Zentrum der Fragen steht die Anzahl der im gesamten Jahr 2022 angesetzten sowie der tatsächlich durchgeführten Zwangsräumungen. Zudem wird nach dem Anteil von Räumungen gefragt, die auf Mietschulden zurückzuführen sind, um zu prüfen, ob die bisherige Einschätzung von etwa 90 Prozent weiterhin Bestand hat.
Die Anfrage umfasst zudem Informationen zur Zusammensetzung der betroffenen Haushalte, wobei nach der Anzahl von Single-Haushalten, Mehrpersonenhaushalten und Haushalten mit Kindern gefragt wird. Ein weiterer Punkt ist die Frage, wie viele dieser Räumungen Wohnungen der VBW – Bauen und Wohnen betrafen. Die Fraktion möchte zudem wissen, ob alle Betroffenen im Jahr 2022 Sozialtransferleistungen bezogen haben.
Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach etwaigen Verzweiflungstaten wie Suiziden oder Selbstverletzungen unter den von Zwangsräumungen Betroffenen im Jahr 2022. Abschließend bittet die Fraktion um eine Einschätzung der Verwaltung zur Gefahr steigender Zahlen an Zwangsräumungen infolge der aktuellen Krisensituation und der Inflation sowie nach den entsprechenden Maßnahmen der Stadtverwaltung.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum GmbH: Entwicklung der Bedingungen für Beschäftigte und Heimbewohner:innen sowie ZukunftsplanungZur Vorlage · 20223448 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Entwicklung der Bedingungen für Beschäftigte und Heimbewohner der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum GmbH gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum von 2017 bis 2022 und umfasst verschiedene Aspekte der personellen sowie wirtschaftlichen Situation der Einrichtungen.
Die Fraktion bittet um Auskunft zur Entwicklung von Krankheitstagen, Überstunden sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den damit verbundenen Personalkosten, jeweils aufgeschlüsselt nach Häusern und Tätigkeitsfeldern. Zudem werden Informationen zur Auslastung der Häuser, zum Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der Pflegegrade sowie zu den Kosten pro Pflegeplatz angefordert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dem Anteil von Teilzeit- und befristeten Arbeitsverhältnissen sowie der Personalfluktuation.
Neben personellen Daten werden auch Informationen zum Beschwerdeaufkommen von Heimbewohnern und deren Angehörigen sowie zur durchschnittlichen Verweildauer des Personals erfragt. Die Anfrage thematisiert zudem die zukünftige Planung der SBO. Hierbei wird nach den Kriterien für den Pflegegradmix gefragt und die Annahme einer jährlichen Tarifsteigerung von 2,5 Prozent bei der Personalkostenplanung hinterfragt. Des Weiteren werden Erläuterungen zu den unterschiedlichen Kostenplanungen zwischen dem Neubau an der Sommerdellenstraße und dem Haus am Beisenkamp sowie zu den zugrunde liegenden Planungsunterschieden verlangt.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Reichsbürger in BochumZur Vorlage · 20223481 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Präsenz von Personen aus dem Reichsbürger-Spektrum in der Stadt befasst. Hintergrund der Anfrage sind bundesweite polizeiliche Ermittlungen sowie Berichte über einen Anstieg dieser Gruppierung.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie vielen Personen in Bochum eine Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene zugerechnet wird und wie viele dieser Personen über legale Waffenbesitzberechtigungen verfügen. Zudem wird nach der Entwicklung der Zahlen sowie nach der Anzahl registrierter Demonstrationen oder Kundgebungen mit Beteiligung von Reichsbürgern in den vergangenen fünf Jahren gefragt. Des Weiteren werden Informationen zu der Anzahl an Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit Bezug zur Reichsbürger-Szene im selben Zeitraum angefordert.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Stadtverwaltung selbst. Die Fraktion möchte wissen, ob der Stadt Angestellte bekannt sind, die der Reichsbürgerszene angehören, und welche Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten zum Thema ergriffen werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Schutz von Frauen und Kindern in ObdachlosenunterkünftenZur Vorlage · 20223482 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Schutz von Frauen und Kindern in Obdachlosenunterkünften befasst. Hintergrund der Anfrage ist ein Hinweis auf einen Übergriff in einer der Unterkünfte der Stadt.
Mit der Vorlage werden Informationen über die aktuellen Hilfsangebote für obdachlose Frauen und Kinder im Hinblick auf den Schutz vor sexueller Belästigung und Übergriffen erbeten. Die Fraktion fragt nach der Anzahl der im laufenden Jahr registrierten Fälle von sexueller Belästigung in den Obdachlosenunterkünften sowie nach den Maßnahmen, die zum Schutz dieser Personengruppen ergriffen werden. Des Weiteren wird nach der Existenz niedrigschwelliger Möglichkeiten gefragt, über die Betroffene entsprechende Vorfälle melden können. Die Antwort auf diese Anfrage soll auch dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Unerlaubtes Anbringen von Visitenkarten an parkenden FahrzeugenZur Vorlage · 20223486 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die sich mit dem Anbringen von Visitenkarten an parkenden Fahrzeugen befasst. Hintergrund ist die Praxis von Gebrauchtwagenhändlern, Werbekarten an Autos zu hinterlegen, was laut der Fraktion dazu führen kann, dass diese im Rinnstein landen. Die Anfrage bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach eine solche Form der Werbung nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig ist.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob in der Vergangenheit Genehmigungen für das Anbringen solcher Karten beantragt und erteilt wurden. Zudem wird nach dem Kenntnisstand des Ordnungsamtes bezüglich Beschwerden über diese Praxis gefragt. Hierbei werden insbesondere die Anzahl der eingegangenen Meldungen in den letzten fünf Jahren, die Durchführung von Untersuchungen sowie die Verhängung von Bußgeldern thematisiert.
Des Weiteren möchte die FFB-Ratsfraktion erfahren, ob das Ordnungsamt bei Verstößen eigenständig tätig wird oder auf Meldungen von Betroffenen angewiesen ist. Abschließend wird nach dem offiziellen Verfahren für eine Meldung beim Ordnungsamt sowie nach der Möglichkeit gefragt, solche Vorfälle niederschwellig, etwa über das BürgerEcho, zu melden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11GMU-GeländeZur Vorlage · 20223493 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „SPD im Rat“ hat eine Anfrage zum weiteren Verbleib und zur Nutzung des GMU-Geländes an den Oberbürgermeister gestellt. Anlass sind drei Stoffbanner, auf denen „Offene Briefe“ an die Verwaltung angebracht wurden. Die Plakatierung wirft Fragen zur künftigen Verwendung des Grundstücks auf.
Im Rahmen der Anfrage wird gefragt, ob die Verwaltung bereits Kontakt zu den Eigentümern oder deren Vertretern bezüglich dieser Aktion aufgenommen hat und wie sie auf die Plakatierung reagieren wird. Zudem bittet die Fraktion um Informationen darüber, ob sich der Sachstand zum Gelände seit der letzten Mitteilung vom 17. Mai 2022 verändert hat. Eine Beantwortung der Fragen wird zusätzlich für den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie für die Bezirksvertretung Mitte erbeten.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Upcycling WeihnachtsbäumeZur Vorlage · 20223495 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Upcycling-Weihnachtsbäume Fragen an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund ist eine Initiative aus der Stadt Gelnhausen, bei der statt klassischer Weihnachtsbäume selbst gestaltete Bäume aus recycelten Materialien verwendet werden. Ziel dieser Maßnahme sind die Reduzierung von Kosten sowie des CO2-Fußabdrucks. Die verwendeten Materialien umfassen unter anderem Holzreste, Leitern oder Kleiderbügel.
Im Rahmen der Anfrage wird die Verwaltung gebeten, die beschriebene Aktion aus Gelnhausen zu bewerten. Zudem wird gefragt, ob eine vergleichbare Aktion für die Weihnachtszeit 2023 in Bochum durchgeführt werden soll und wie eine mögliche Umsetzung konkret aussehen könnte bzw. welche Argumente gegen ein solches Vorhaben sprechen. Die Antwort auf diese Anfrage soll zudem dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Förderung der Straßenkunst - Streetartfestival in BochumZur Vorlage · 20223497 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Förderung der Straßenkunst in Bochum eingereicht. Bezugnehmend auf das Streetartfestival der Stadt Bamberg wird die Möglichkeit einer ähnlichen Veranstaltung in Bochum erörtert, um die Innenstadt zu beleben und regionale Künstler zu unterstützen. Die Fraktion verweist dabei auf bereits bestehende Maßnahmen wie die Bereitstellung von Fassaden für Graffiti oder das Projekt BOdenkunst.
Die Anfrage umfasst zudem die Erhebung von Daten zu den im Zeitraum 2019, 2021 und 2022 erteilten Genehmigungen für Straßenmusiker. Es wird gefragt, ob diese Genehmigungen auch andere Kunstformen abdecken oder durch andere Stellen bearbeitet werden. Des Weiteren wird nach dem Umfang von Kontrollen zur Einhaltung der Genehmigungspflicht sowie nach etwaigen Verwarnungen und deren Konsequenzen für die Künstler gefragt.
Abschließend regt die Fraktion ein Testprojekt an, bei dem im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Förderung der Straßenkunst vorübergehend auf die Erstellung von Genehmigungen verzichtet werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, ein solches Vorhaben sowie weitere mögliche Förderinstrumente für die Straßenkunst zu bewerten.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Veranstaltungen der MusikschuleZur Vorlage · 20223509 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage mit der Nummer 20223509 an den Oberbürgermeister thematisiert ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grünen im Rat die Internetpräsenz der Musikschule im Musikforum. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungen der Musikschule auf der Website BoSys derzeit nicht auffindbar sind, da weder eine eigene Seite noch ein Eintrag im Konzertkalender existiert.
Die Anfrage beinhaltet die Frage, ob die Verwaltung Möglichkeiten sieht, diese Darstellung kurzfristig anzupassen. Damit soll eine verbesserte Sichtbarkeit der Termine für ein musikinteressiertes Publikum erreicht werden. Die entsprechende Anfrage wurde zur Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgelegt und bezieht sich auf die fehlende Einbindung der Musikschul-Termine in das bestehende Online-Angebot der Stadt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Barrierefreiheit in Verwaltungsgebäuden der Stadt BochumZur Vorlage · 20223508 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingereicht. Die Vorlage bezieht sich auf die Definition der Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz und thematisiert die Verantwortung der Stadt als Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei wird darauf hingewiesen, dass technische Hilfsmittel wie schwellenlose Zugänge, automatische Türen oder Rampen die Nutzung der Gebäude erleichtern können.
Im Rahmen der Anfrage werden drei spezifische Fragen an die Verwaltung gestellt. Erstens wird nach dem Konzept sowie den langfristigen Zielen gefragt, die die Verwaltung zur Verbesserung der Barrierefreiheit in ihren Verwaltungsgebäuden verfolgt. Zweitens möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden in den vergangenen Jahren bereits ergriffen und umgesetzt wurden. Drittens werden Informationen darüber angefordert, welche konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Thematik kurz- und mittelfristig umgesetzt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (GELSEN-NET)Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 5 (FFB)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, PAR&StG, UWG:FB, PAR,OB)
- 5.2Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete für das Amt für Soziales und Jugendamt Vertrag besonderer Art / Mietverträge / Beherbergungsverträge im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Bebauungsplan 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Siehe hierzu auch die öffentliche Beschlussvorlage unter Tagesordnungspunkt 1.17.
- 8.Anfragen
- 8.1Grabeland Am Ruhrort/B-Plan Nr. 997Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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