Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Neufassung der „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum“ zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat aus dem Ausschuss für Umwelt und Ordnung vom 16. November 2022. Gegenstand der Neufassung sind insbesondere Änderungen in § 7 bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie der Ersatzgeldzahlungen.
Die Satzung regelt den Schutz von Bäumen in bebauten Ortsteilen und Bebauungsplangebieten auf Grundstücken ab 350 Quadratmetern. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern sowie Baumgruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von 50 Zentimetern. Bei stadtbildprägenden Bäumen kann die Stadt eine baumfachliche Begleitung durch den Grundstückseigentümer anordnen, deren Kosten vom Eigentümer zu tragen sind.
Genehmigungsfähige Ausnahmen von Verboten bestehen unter anderem bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, Gefahr für Personen oder Sachen sowie bei Lichtmangel. Anträge müssen schriftlich unter Beifügung eines Lageplans gestellt werden. Bei genehmigten Entnahmen sind auf Kosten des Antragstellers heimische Laubbäume zu pflanzen, wobei die Anzahl der Ersatzpflanzungen vom Stammumfang abhängt. Ist eine Pflanzung nicht möglich, ist ein Ersatzgeld zu leisten, das den ökologischen Wert sowie eine Pauschale von 30 Prozent der Pflanzkosten umfasst.
Das Entfernen, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 25 (CDU, FFB, UWG:FB, FDP)dafür: 54 (SPD, Grüne, Linke, PAR&StG, PAR, OB)
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umwelt- und Grünflächenamt
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