Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum
20222610/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Umwelt- und Grünflächenamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 25 (CDU, FFB, UWG:FB, FDP)dafür: 54 (SPD, Grüne, Linke, PAR&StG, PAR, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat zum Termin am 15. Dezember 2022 einen Entwurf für die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum“ zur Beschlussfassung vor. Dieser Entwurf beinhaltet Änderungen, die von den Fraktionen SPD und Die Grünen im Ausschuss für Umwelt und Ordnung in der Sitzung am 16. November 2022 angeregt wurden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Regelungen zu Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie zu Ersatzgeldzahlungen im Paragrafen 7 der Vorlage.
Der Schutzzweck der Satzung ist die Erhaltung des schützenswerten Baumbestandes zur Sicherstellung des Naturhaushalts, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie zur Förderung der Luftreinigung und der Biodiversität. Der Geltungsbereich umfasst bebaute Ortsteile und Gebiete der Bebauungspläne bei Grundstücksgrößen ab 350 Quadratmetern. Ausgenommen sind unter anderem Waldflächen, Flächen in Landschaftsplänen sowie Kleingartenanlagen.
Als geschützt gelten Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern oder Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von 50 Zentimetern. Bestimmte Baumarten wie Pappeln, Weiden oder Birken sowie Bäume in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden sind von den Schutzvorschriften ausgenommen. Die Satzung untersagt die Beschädigung geschützter Bäume, etwa durch Bodenversiegelung im Wurzelbereich, den Einsatz von Herbiziden oder den Einsatz schwerer Baumaschinen. Zudem ist die Stadt befugt, Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt gefährdeter Bäume anzuordnen.
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