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Anfrage

Unerlaubtes Anbringen von Visitenkarten an parkenden Fahrzeugen

20223486 15.12.2022

↳ Antwort der Verwaltung Unerlaubtes Anbringen von Visitenkarten an parkenden Fahrzeugen · 09.02.2023
🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) · Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

✦ KI-Zusammenfassung

Die FFB-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die sich mit dem Anbringen von Visitenkarten an parkenden Fahrzeugen befasst. Hintergrund ist die Praxis von Gebrauchtwagenhändlern, Werbekarten an Autos zu hinterlegen, was laut der Fraktion dazu führen kann, dass diese im Rinnstein landen. Die Anfrage bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach eine solche Form der Werbung nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig ist.

Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob in der Vergangenheit Genehmigungen für das Anbringen solcher Karten beantragt und erteilt wurden. Zudem wird nach dem Kenntnisstand des Ordnungsamtes bezüglich Beschwerden über diese Praxis gefragt. Hierbei werden insbesondere die Anzahl der eingegangenen Meldungen in den letzten fünf Jahren, die Durchführung von Untersuchungen sowie die Verhängung von Bußgeldern thematisiert.

Des Weiteren möchte die FFB-Ratsfraktion erfahren, ob das Ordnungsamt bei Verstößen eigenständig tätig wird oder auf Meldungen von Betroffenen angewiesen ist. Abschließend wird nach dem offiziellen Verfahren für eine Meldung beim Ordnungsamt sowie nach der Möglichkeit gefragt, solche Vorfälle niederschwellig, etwa über das BürgerEcho, zu melden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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