Barrierefreiheit in Verwaltungsgebäuden der Stadt Bochum
20223508 · Anfrage · 15.12.2022
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Barrierefreiheit in den städtischen Verwaltungsgebäuden gestellt. In dem an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch gerichteten Schreiben vom 15. Dezember 2022 bezieht sich die Fraktion auf die rechtliche Definition der Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Die Anfrage thematisiert die Verantwortung der Stadt als Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird darauf hingewiesen, dass bauliche und technische Maßnahmen wie schwellenlose Zugänge, automatische Türen, Aufzüge oder Rampen den Zugang zu Informationen und Gebäuden für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen erleichtern können.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu drei spezifischen Punkten. Zunächst wird nach dem Konzept sowie den langfristigen Zielen gefragt, die die Verwaltung zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden verfolgt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt wurden. Abschließend werden Informationen über konkrete kurz- und mittelfristige Maßnahmen angefordert, die in diesem Zusammenhang geplant sind.
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