Umsetzung der neuen Wohngeldreform
20223176 · Antwort der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Soziales
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat zur Umsetzung der neuen Wohngeldreform Auskunft gegeben. Das vom Bundestag beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz sieht ab dem 1. Januar 2023 eine Erweiterung des Berechtigtenkreises sowie die Einführung einer Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente vor. Für Bochum wird ein Anstieg der Wohngeldbezieher von bisher etwa 5.500 auf bis zu 17.000 Haushalte erwartet. Dies umfasst voraussichtlich auch Personen, die derzeit Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen.
Hinsichtlich der personellen Kapazitäten erklärte das Amt für Soziales, dass Schulungen für zusätzliche Mitarbeiter erst nach Vorliegen der endgültigen rechtlichen Grundlagen möglich sind. Die Verwaltung sucht bereits nach Fortbildungsanbietern. Die Rekrutierung neuer Kräfte ist im Gange, gestaltet sich jedoch aufgrund des Wettbewerbs im Ruhrgebiet schwierig.
Die aktuellen Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge liegen in Bochum bei etwa drei Monaten. Eine Differenzierung zwischen Neu- und Weiterbewilligungsanträgen ist derzeit nicht möglich. Über die künftigen Bearbeitungszeiten nach Inkrafttreten der Reform lässt sich aufgrund noch unklarer gesetzlicher Details und ausstehender Anpassungen des IT-Fachverfahrens keine gesicherte Aussage treffen. Zur Vorbereitung werden Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit, die Einrichtung einer Hotline sowie die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und dem Jobcenter Bochum geprüft bzw. bereits umgesetzt.
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