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33. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum

20223215 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223215 die 33. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2023. Die vorliegende Kalkulation sieht vor, die Gebühren für den Krankentransport mit dem Rettungswagen sowie für den Rettungstransport auf 660 Euro festzulegen. Für einen Notarzteinsatz wird ein Betrag von 575 Euro vorgeschlagen. Zudem sind Gebühren für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus in Höhe von 5,16 Euro pro gefahrenem Kilometer, die Bereitstellung von Krankenkraftwagen sowie Kosten für die Desinfektion vorgesehen.

Die Anpassung der Gebühren dient der Refinanzierung der Kosten des Rettungsdienstes. Als Gründe für den veränderten Gebührenbedarf werden unter anderem die vollständige Refinanzierung von drei ehemaligen Brandschutz-Rettungswagen sowie die Kosten für die Einführung eines Telenotarztes angeführt. Weiterhin trägt der Anstieg der Ausgaben für Energie, medizinische Produkte, die Wartung von Fahrzeugen und Geräten sowie für Hygiene- und Schutzausrüstung zur Kalkulation bei. Auch steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen werden im Dokument genannt. Der Gebührenbedarf soll sich demnach von etwa 25,2 Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 erhöhen. Mit den Krankenkassen wurde bereits Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarife erzielt.

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Beratungen

Rat - Etat (20. Sitzung)
15.12.2022
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
13.12.2022
Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung)
07.12.2022
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.