Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung und Beratung zur Deckung von Mehrkosten der Eingliederungshilfe
20223230 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 15.12.2022 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Rat der Stadt Bochum soll über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2,8 Millionen Euro entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, diese Mittel in der Produktgruppe „Institutionelle Bildung und Anberatung“ bereitzustellen, um Mehraufwendungen bei der Eingliederungshilfe auszugleichen.
Grund für den Bedarf sind steigende Fallzahlen sowie höhere Kosten im Bereich der Schulbegleitung. Die Zahl der Leistungsfälle nach § 35a SGB VIII stieg von 102 Fällen im Januar 2020 auf 204 Fälle bis Mai 2022 an. Zudem haben sich die Entgeltsätze für die ambulante Eingliederungshilfe durch die Anbindung an Tarifverträge wie den TVöD-SuE zwischen dem Schuljahr 2020/2021 und 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde erhöht.
Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget des Amtes für Soziales (Produktgruppe 3101) erfolgen. Die dort eingeplanten Mittel für die Hilfe zur Pflege werden aufgrund der Begrenzung des Eigenanteils pflegebedingter Aufwendungen nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Die Entscheidung über die Bereitstellung gemäß § 83 GO NRW ist für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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