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Feuerwerksverbot zu Silvester

20223315 · Antwort der Verwaltung · 15.12.2022 · Ordnungs- und Veterinäramt

↳ Zugehörige Anfrage Feuerwerksverbot zu Silvester · 10.11.2022
🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat in einer Anfrage Informationen über mögliche Feuerwerksverbote zu Silvester sowie die geplante Verwaltungspraxis angefordert. Die Antwort der Verwaltung des Ordnungs- und Veterinäramtes gibt an, dass für das aktuelle Jahr kein Feuerwerksverbot geplant ist. Da die rechtlichen Grundlagen, die während der Corona-Pandemie zur Durchsetzung von Verboten genutzt wurden, nicht mehr bestehen, sind auch keine spezifischen Böllerverbotszonen vorgesehen. Eine Entscheidung darüber, ob es dennoch öffentlichkeitswirksame Appelle zum Verbot von privatem Feuerwerk geben wird, steht laut Verwaltung noch aus.

Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen führt die Verwaltung aus, dass die Feinstaubwerte in Bochum derzeit innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen und durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern keine signifikante Überschreitung der Jahresgrenzwerte zu erwarten sei. Zwar sieht das Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen theoretisch die Möglichkeit vor, bestimmte Tätigkeiten zum Schutz der Umwelt per Verordnung einzuschränken, eine Ausweitung eines Verbots auf das gesamte Stadtgebiet sei jedoch aufgrund fehlender konkreter Artvorkommen und notwendiger Abgrenzungen nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen oder Pflegeheimen bereits unter bestimmten Voraussetzungen untersagt ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter).

Beratungen

Rat - Etat (20. Sitzung)
15.12.2022
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.