30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223210 die 30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Refinanzierung der Kosten im Bestattungswesen durch die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024. Der Beschluss umfasst verschiedene Tarifbereiche, darunter Bestattungsgebühren für Sarg- und Urnenbeisetzungen, Gebühren für Nutzungsrechte an Grabstätten sowie Kosten für Leistungen wie Umbettungen, die Nutzung der Totenkammer oder der Trauerhalle.
Für das Jahr 2023 sieht der Vorschlag für die meisten Leistungen, wie Sargbestattungen, Urnenbeisetzungen und Nutzungsrechte, keine Tarifänderungen vor. Lediglich beim Kolumbarium ist ein Rückgang der Gebühren um 18,9 Prozent vorgesehen. Für das Jahr 2024 sieht die Planung eine durchschnittliche Erhöhung aller Tarife um 3,0 Prozent sowie eine Anpassung der Nutzungsrechte um 3,15 Prozent vor. Die Gebühren für die Trauerhalle und die dreitägige Aufbahrung bleiben in diesem Zeitraum unverändert.
Der Gebührenbedarf der Stadt wird für 2023 auf 6.975.000 Euro und für 2024 auf 7.213.000 Euro geschätzt. Aufgrund eines gestiegenen Gesamtbedarfs sinkt der erwartete Kostendeckungsgrad von etwa 88,5 Prozent auf etwa 87,5 Prozent im Jahr 2024. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, bevor eine Entscheidung durch den Rat vorgesehen ist. Die neuen Tarife treten jeweils zum 1. Januar 2023 beziehungsweise 1. Januar 2024 in Kraft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 4 (CDU, FFB)Enthaltungen: 1 (FDP)
- 07.12.2022Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
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