30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
20223210 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat unter der Federführung von Dennis Arens die dreißigste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Zweck der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 202<0xC2>3 und 2024, um die anfallenden Kosten zu refinanzieren.
Die Neuregelung umfasst ein aktualisiertes Gebührenverzeichnis für verschiedene Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten. So sieht die Vorlage für eine Sargbestattung in einer Reihengrabstätte im Jahr 2023 einen Betrag von 2.265,00 Euro und für das Jahr 2024 einen Betrag von 2.333,00 Euro vor. Bei Urnenbeisetzungen in einer Urnenreihengrabstätte sind Gebühren von 1.340,00 Euro für 2023 und 1.380,00 Euro für 2024 vorgesehen. Die Satzung regelt zudem Kosten für Umbettungen, die Inanspruchnahme der Totenkammer sowie sonstige Leistungen wie die Orgelnutzung oder das Abräumen von Grabmalen.
Der Beschlussweg sieht Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. Dezember 2022 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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