Bebauungsplan Nr. 576 bIb – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI – Innenstadt/Gleisdreieck – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20222880 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 576 bIb vor, der eine zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI für das Gebiet Innenstadt/Gleisdreieck darstellt. Der Plan betrifft ein Areal östlich der Brüderstraße im Bochumer Bermudadreieck. Ziel der Neuregelung ist es, die bestehende, für das Viertel typische Gastronomie sowie weitere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Damit soll dem Verlust der Angebotsvielfalt in diesem Stadtteil vorgebeugt werden.
Der Entwurf sieht vor, die Zulässigkeit von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros im betreffenden Bereich auszuschließen. Laut Begründung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten entlang der Brüderstraße sowie eine Konkurrenzsituation durch wettbürogeprägte Strukturen zu beobachten. Mit dem Inkrafttreten der Satzung wird die Neuerrichtung oder Nutzungsänderung dieser Gewerbearten in diesem Gebiet unterbunden, wobei bestehende Betriebe den Bestandsschutz genießen. Eine Veränderungssperre ist bereits seit dem 1. Februar 2021 wirksam. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt; im Rahmen der Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
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