Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete für das Amt für Soziales und das Jugendamt Vertrag besonderer Art / Mietverträge / Beherbergungsverträge im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten
20223445 · Mitteilung der Verwaltung · 15.12.2022
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine sowie weiterer Flüchtlingsrouten und der Aufforderung der Landesregierung NRW und der Bezirksregierung Arnsberg, neue Kapazitäten zu schaffen, sind die bisherigen Kapazitäten aus Beschlüssen vom Mai 2022 nahezu erschöpft.
Um die Nutzung von Turnhallen als Notunterkünfte zu vermeiden, ist vorgesehen, das Objekt „Sumperkamp 9“ einzusetzen. Das Jugendamt soll das Gebäude primär für unbegleitete minderjährige Ausländer nutzen, da in Bochum derzeit täglich etwa acht bis zehn Jugendliche aufgenommen werden. Sollte der Bedarf bei dieser Gruppe sinken, ist eine Nutzung durch das Amt für Soziales für geflüchtete Erwachsene oder Familien vorgesehen.
Zusätzlich soll die Halle am „Harpener Feld 28“, die bislang als Katastrophen- und Zivilschutzlager dient, als Unterbringungsstätte genutzt werden. Diese Fläche wurde bereits im Jahr 2016 zur Unterbringung von Geflüchteten verwendet. Erst wenn diese neuen Kapazitäten nicht ausreichen, sollen gemäß dem Beschluss vom Mai 2022 erneut Sporthallen in den Stadtbezirken als Aktivierungspotenziale für weitere Unterbringungen genutzt werden.
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