Tariftreue, betriebliche Mitbestimmung und Sozialstandards bei öffentlichen Vergaben
20223199 · Antwort der Verwaltung · 15.12.2022 · Referat Zentrale Vergabestelle
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Bochum angefragt, wie hoch der Anteil öffentlicher Aufträge an Unternehmen ist, die tarifgebunden sind und über betriebliche Mitbestimmung verfügen. Zudem wurde nach der Überprüfbarkeit dieser Standards bei Unterbeauftragten sowie nach den Entwicklungen der letzten fünf Jahre gefragt. Es wurde zudem die Möglichkeit erörtert, zukünftige Vergaben ausschließlich an solche Unternehmen zu binden.
Die Verwaltung teilte mit, dass die genauen Anteile solcher Unternehmen nicht statistisch ausgewertet werden können, da diese Merkmale nicht zur Erfassung durch das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW gehören. In den Vergabeverfahren des Referats Zentraler Einkauf werden jedoch alle gesetzlichen Vorgaben zu Tariftreue, Mitbestimmung und Sozialstandards geprüft. Dies geschieht über Vertragsbedingungen oder Eigenerklärungen der Bieter. In bestimmten Verfahren werden zudem Sozialstandards des Fairtrade-Siegels gefordert. Eine umfassendere Prüfung über diese Nachweise hinaus ist aus personellen Gründen nicht möglich.
Eine Beschränkung der Vergabe auf Unternehmen, die spezifische Mitbestimmungsstrukturen vorweisen, sieht die Verwaltung nicht als notwendig an. Es wird darauf verwiesen, dass eine Betriebsratspflicht für Betriebe unter 19 Beschäftigten gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Zudem könnte eine solche Vorgabe den Marktzugang für kleine Unternehmen und Start-ups erschweren und den Wettbewerb einschränken.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter).