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Bilanz Vergabe im Erbbaurecht

20223066 · Antwort der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

↳ Zugehörige Anfrage Bilanz Vergabe in Erbbaurecht · 29.09.2022
🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ zur Bilanz der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Umsetzung der Neuausrichtung der Bodenpolitik, die am 26. August 2021 beschlossen wurde.

Im Zeitraum von Oktober 2021 bis Oktober 2022 wurden elf Veröffentlichungsverfahren zur Grundstücksvermarktung durchgeführt, wobei insgesamt neun Grundstücke angeboten wurden. Davon erfolgte die Vergabe bei drei Grundstücken im Wege des Erbbaurechts, während sechs Grundstücke zum Kauf angeboten wurden. Im Rahmen des Projekts „OSTPARK“, das durch die NRW.URBAN GmbH verwaltet wird, wurden bislang 16 Grundstücke vermarktet. Hierbei wurden acht Mehrfamilienhausgrundstücke erfolgreich vermarktet, wovon zwei im Erbbaurecht angeboten wurden, sowie acht Grundstücke für Ein- bis Zweifamilienhäuser verkauft.

Die Entscheidung gegen ein Erbbaurecht bei bestimmten Objekten basiert auf den Vorgaben der Bezirksvertretungen und den Eckpunkten der Bodenpolitik, wonach Grundstücke ohne strategische Steuerungsnotwendigkeit sowie Einfamilienhausgrundstücke vorrangig veräußert werden sollen. Die Verwaltung führt die Entwicklung des Erbbaurechts unter anderem auf Lagekriterien, Bebauungsmöglichkeiten und Verpflichtungen zum sozialen Wohnungsbau zurück. Zudem bereitet die Verwaltung Anpassungen der Grundstücksrichtlinien sowie des Zuständigkeitskataloges vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter).

Beratungen

Rat - Etat (20. Sitzung)
15.12.2022
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung)
29.11.2022
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.