Bebauungsplan Nr. 868 a – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 868 – Viktoriaquartier – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20222881 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB, FDP, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20222rag eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 868 a – Viktoriaquartier – vorgeschlagen. Ziel dieser ersten Änderung ist es, die bestehende Vielfalt an gastronomischen und kulturellen Nutzungen im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks zu erhalten. Konkret soll die Zulässigkeit von Wasserpfeifen-Gaststätten in dem betroffenen Gebiet ausgeschlossen werden, um einer Verdrängung etablierter Betriebe durch diese Nutzungsart entgegenzuwirken.
Das Plangegebiet erstreckt sich östlich der Viktoriastraße zwischen dem Südring und dem Konrad-Adenauer-Platz. Laut Begründung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist in Teilen des Viertels, insbesondere entlang der Brüderstraße, eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten zu beobachten, was die Nutzungsvielfalt einschränken könnte. Die Änderung soll dazu beitragen, den Charakter des Gebiets als vielseitiges Ausgehviertel zu bewahren und einem Verlust an Angebotsvielfalt vorzubeugen. Eine Veränderungssperre für diesen Bereich besteht bereits seit dem 1. Februar 2021. Der Entwurf sieht vor, die Änderung als Satzung zu beschließen und über eingegangene Stellungnahmen zu entscheiden.
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