Nachfrage zur Verwaltungsmitteilung „Sprache von Verwaltungstexten“
20223281 · Antwort der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verwendung des Gender-Sterns in Verwaltungstexten reagiert. Gegenstand der Nachfrage war die neue Dienstanweisung „Regelung für den Schriftverkehr“ sowie deren Verhältnis zum amtlichen Regelwerk des deutschen Rechtschreibrates.
In der Antwort der Verwaltung wird klargestellt, dass die Nutzung des Gender-Sterns nicht verpflichtend ist. Den Beschäftigten steht es frei, je nach Text und Kontext zwischen geschlechtsneutralen Formulierungen, der Beidennennung oder dem Gender-Stern zu entscheiden. Dabei ist jedoch vorzuziehen, geschlechtsneutrale Formulierungen oder die Beidennennung von männlichen und weiblichen Formen anzuwenden, sofern dies praktikabel ist.
Auf die Frage nach möglichen Konsequenzen für Mitarbeitende, die den Gender-Stern nicht verwenden, entgegnete die Verwaltung, dass keine Sanktionen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Nutzung des Symbols besteht nicht.
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(Prompt-Version v1, ca. 122 Wörter).