Wochenmärkte - Satzungen und Ordnungsbehördliche Verordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung mehrerer Regelungen für die Wochenmärkte in Bochum vorgelegt. Die Vorlage sieht die Abschaffung der Wochenmarktsatzung, der Wochenmarktgebührensatzung sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung über zusätzliche Gegenstände des Wochenmarktverkehrs vor.
Grund für diesen Schritt ist die Veränderung der Zuständigkeiten: Seit 2020 werden die zwölf Bochumer Wochenmärkte nicht mehr von der Stadt selbst betrieben, sondern im Rahmen einer Dienstleistungskonzession durch die Bochum Marketing GmbH durchgeführt. Da die Verantwortung für die Durchführung und die Marketingstrategien nun beim privaten Anbieter liegt, entfallen die städtischen Regelungen zur Zuweisung von Standplätzen sowie die Gebührenerhebung.
Zudem führt die rechtliche Einordnung der Veranstaltungen als Privatmärkte dazu, dass die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung auf Basis der Gewerbeordnung nicht mehr zur Anwendung kommt. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel einer Entbürokratisierung und der Vermeidung von Überregulierung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 07.12.2022Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.11.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 16.11.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
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