Entwurf Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen - Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027
20222581 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Schulverwaltungsamt
Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 10 (Linke, FFB, UWG:FB)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, FDP, PAR, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Entwurf zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen sowie zur Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 vorgelegt. Die Planung basiert auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Dr. Dewender (CDU), die die zukünftigen Schülerzahlen und den Bedarf an Betreuungsplätzen untersucht hat. Ein wesentlicher Aspekt der Planung ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 bestehende Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die bestehenden 42 Grundschulen an ihren 49 Standorten in ihrer aktuellen Organisation beizubehalten. Zur Ermittlung der zu erwartenden Schülerzahlen wurde ein externer Gutachter, Prof. Dr. Klemm, beauftragt. Der Entwurf enthält Prognosen für die Schülerzahlen auf Stadtbezirks- und Schulstandortebene sowie Handlungsempfehlungen für Schulen mit identifiziertem Handlungsbedarf.
Der Rat der Stadt Bochum soll den vorliegenden Entwurf zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten der aufgeführten Bedarfe auf Basis der Empfehlungen zu prüfen und konkrete Einzelbeschlüsse einzuleiten. Dabei sollen vorrangig innerorganisatorische Optimierungspotenziale berücksichtigt werden. Die Planung erfolgt vor dem Hintergrund einer seit dem Schuljahr 2016/2017 wieder anzusteigenden Schülerzahl in der Altersgruppe der sechs- bis unter zehnjährigen Kinder.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter).