32. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20223213 die 32. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung der Stadt Bochum vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024, wobei die Satzung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Die Kalkulation der Verwaltung weist für das Jahr 2023 einen Gebührenbedarf von rund 79,71 Millionen Euro und für das Jahr 2024 einen Bedarf von 81,63 Millionen Euro aus.
Für die Gebühren ab dem 1. Januar 2024 sind neue Sätze vorgesehen. So beträgt der Satz für Schmutzwasser 2,66 EUR/cbm bzw. 2,74 EUR/cbm und der Satz für Niederschlagswasser 1,11 EUR/qm bzw. 1,13 EUR/qm. Für Mitglieder von Entwässerungsverbänden gelten Sätze von 1,52 EUR/cbm bzw. 1,56 EUR/cbm für Schmutzwasser sowie 0,59 EUR/qm bzw. 0,56 EUR/qm für Niederschlagswasser. In weiteren Fällen ändern sich die Werte auf 1,14 EUR/cbm bzw. 1,18 EUR/cbm für Schmutzwasser und 0,52 EUR/qm bzw. 0,54 EUR/qm für Niederschlagswasser.
Die Vorlage führt beispielhaft die Auswirkungen auf einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Wasserverbrauch von 200 cbm und einer Fläche von 130 qm auf, wobei die Kosten von 658,90 EUR im Jahr 2023 auf 694,90 EUR im Jahr 2024 steigen. Bezüglich der Schlammabfuhrsatzung für Kleinkläranlagen und Sammelgruben sieht die Verwaltung aufgrund eines konstanten Gebührenbedarfs keine Änderungen vor. Der Entscheidungsprozlag umfasste Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vor der Entscheidung im Rat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 5 (CDU, LINKE, FFB)Dafür: 9 (SPD, Grüne, P&STG)
- 07.12.2022Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
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