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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen

20222636 15.12.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 239 b im Bereich Hattinger Straße / Schloßstraße vorgelegt. Das Plangebiet befindet sich im Bochumer Stadtteil Weitmar, westlich der Hattinger Straße in der Nähe des BOGESTRA-Busbetriebshofs. Ziel der Neuregelung ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender Gewerbeflächen sowie der Schutz zentraler Versorgungsbereiche in Weitmar-Mark und Weitmar-Mitte durch den Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment.

Hintergrund sind Bauvoranfragen für einen Lebensmitteldiscounter sowie eine Stellplatzanlage auf den Grundstücken Hattinger Straße 386 a und 386 b, die nicht den Vorgaben des Masterplans Einzelhandel der Stadt Bochum entsprechen. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden Teile des bestehenden Bebauungsplans Nr. 239 a durch die neue Satzung ersetzt.

Der Entwurf sieht vor, das gesamte Gebiet als Gewerbegebiet festzusetzen. Der Plan enthält Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zum Schallschutz. Zudem werden Flächen für die Stromversorgung gesichert. Untersuchungen zu Lärmimmissionen ergaben, dass die Richtwerte für gewerblichen Lärm im Plangebiet und in der Umgebung eingehalten werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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