Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße sieht die Festsetzung eines etwa 7.500 m² großen Gebiets als Gewerbegebiet im Bochumer Stadtteil Weitmar vor. Ziel der Planung ist die Sicherung bestehender Gewerbeflächen sowie der Schutz zentraler Versorgungsbereiche durch den Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel. Der neue Plan ersetzt in Teilen den bestehenden Bebauungsplan Nr. 239 a. Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf vom 05.09.2022 als Satzung zu verabschieden, die Begründung inklusive Umweltbericht zu beschließen und über die Stellungnahmen gemäß Abwägungsvorschlag zu entscheiden.
Hinsichtlich der Immissionen hält die Planung fest, dass Gewerbelärm im Plangebiet und Umfeld die Richtwerte der TA Lärm einhält. Bei Verkehrslärm an der Hattinger Straße werden die Orientierungswerte am Tag um bis zu 5 dB(A) und in der Nacht um bis zu 7 dB(A) überschritten, weshalb bauliche Vorkehrungen zur Lärmminderung im Plan verankert sind. Im rückwärtigen Bereich werden die Werte am Tag und in der Nacht unterschritten. Da lediglich der Bestand gesichert wird, bestehen keine umweltbezogenen Konflikte für Natur und Landschaft, sodass keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Klimarelevante Auswirkungen werden nicht als wahrscheinlich eingestuft.
Der Beratungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest, Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss und die abschließende Entscheidung durch den Rat. Eine bestehende Veränderungssperre verhindert derzeit genehmigungspflichtige Neu- und Umbauten im Gebiet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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