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Entwicklung der Kosten für die Abfallentsorgung

20223193 · Antwort der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Entwicklung der Kosten für die Abfallentsorgung · 29.09.2022
🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Entwicklung der Kosten für die Abfallentsorgung in Bochum angefordert. Im Fokus steht dabei die geplante Einbeziehung kommunaler Abfälle in den CO2-Emissionshandel durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Fraktion erkundigte sich, ob die Verwaltung über den Städtetag Stellung zu dieser Regelung genommen hat und welche Auswirkungen auf die Gebührengestaltung der Stadt zu erwarten sind.

Die Verwaltung gab an, dass die Thematik in den Gremien des Städtetages diskutiert wurde. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurden städtische Interessen durch die Vertreterin des Städtetages, Dr. Christine Wilcken, kommuniziert. Zudem wurde die Problematik über die Verbandsmitgliedschaften der USB Bochum GmbH und des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes in den Gesetzänderungsprozess eingebracht.

Hinsichtlich der Gebührenentwicklung teilte die Verwaltung mit, dass der Gesetzesentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 20. Oktober 2022 im Bundestag angenommen wurde. Die Einbeziehung der Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2024 wird bei der Kalkulation der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 berücksichtigt. Die genauen Auswirkungen auf die Gebühren werden aktuell im Rahmen der Erstellung der neuen Gebührensatzung ermittelt.

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Beratungen

Rat - Etat (20. Sitzung)
15.12.2022
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.