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Beschlussvorlage der Verwaltung

Veränderungen in den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und 2 (KInvFG 1 und 2) sowie in dem Kreditprogramm Gute Schule 2020 Beschluss des Rates vom 14.12.2017 zu Vorlage 20172547

20222356 Schulverwaltungsamt

🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20222356 behandelt Änderungen an den Förderprogrammen KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“. Insgesamt stehen für diese Maßnahmen 127.206.163 EUR zur Verfügung, aufgeteilt in 42.065.372 EUR für KInvFG 1, 36.231.543 EUR für KInvFG 2 und 48.909.248 EUR für das Programm „Gute Schule 2020“.

Der Rat soll die Mittelzuordnung zur Kenntnis nehmen und Anpassungen beschließen. Die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule soll aus dem Programm KInvFG 2 herausgenommen und stattdessen über städtische Mittel finanziert werden. Zudem wird vorgeschlagen, Fördermittel aus KInvFG 2 auch an Schulen in freier Trägerschaft weiterzuleiten. Der Verteilungsschlüssel orientiert sich am Anteil der Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl in Bochum, wobei die Schülerzahl an Förderschulen mit einem Faktor 2,5 gewichtet wird. Die Laufzeiten der Programme enden am 31.12.2023 (KInvFG 1), 31.12.2025 (KInvFG 2) sowie am 15.11.2024 (Gute Schule 2020).

Für die Förderung durch freie Träger gelten spezifische Bedingungen, darunter die Verpflichtung zu einem Eigenanteil von 1/11 der förderfähigen Kosten, die Anwendung des kommunalen Vergaberechts sowie die Einhaltung von Dokumentationspflichten. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die endgültige Förderfähigkeit unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Zur Risikominimierung wird ein Antragsverfahren unter Einbindung der Bezirksregierung Arnsberg etabliert, wobei die Abwicklung durch das technische Gebäudemanagement der Zentralen Dienste erfolgt. Die Antragstellung ist auf sechs Monate nach dem Ratsbeschluss befristet.

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