Veränderungen in den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und 2 (KInvFG 1 und 2) sowie in dem Kreditprogramm Gute Schule 2020 Beschluss des Rates vom 14.12.2017 zu Vorlage 20172547
20222356 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Schulverwaltungsamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderprogramme des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Kapitel 1 und 2 sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Ein zentraler Punkt ist die Umverteilung der Finanzierung für die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule. Aufgrund gestiegener Baukosten soll diese Maßnahme aus dem Programm KInvFG 2 herausgenommen und stattdessen durch städtische Mittel aus den Haushalten 2023 und 2024 finanziert werden.
Zudem sieht die Vorlage eine Änderung bei der Verteilung von Fördermitteln aus dem KInvFG 2 vor, um Schulen in freier Trägerschaft einzubeziehen. Diese Neuregelung erfolgt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Mittelvergabe an Ersatzschulen soll künftig nach einem festen Verteilungsschlüssel erfolgen, der auf der Anzahl der Schülerinnen und Schüler basiert. Um den besonderen Flächenbedarf von Förderschulen zu berücksichtigen, wird die dortige Schülerzahl mit einem Faktor von 2,5 gewichtet. Für die Inanspruchnahme der Mittel durch freie Träger müssen sämtliche kommunalen Vorgaben, wie das Vergaberecht und Dokumentationspflichten, zwingend eingehalten werden.
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