Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2023 / 2024
20223171/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 30 (CDU, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223171/1 den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Plan sieht für das Jahr 2023 Erträge in Höhe von rund 1,715 Milliarden Euro sowie Aufwendungen von etwa 1,714 Milliarden Euro vor. Für das Haushaltsjahr 2024 werden Erträge von circa 1,749 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 1,753 Milliarden Euro veranschlagt, wobei ein globaler Minderaufwand von 4 Millionen Euro vorgesehen ist.
Im Bereich der Investitionstätigkeit sind für 2023 Kredite in Höhe von etwa 337 Millionen Euro und für 2024 in Höhe von rund 325 Millionen Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag für zur Liquiditätssicherung einzusetzende Kredite beläuft sich für beide Jahre auf 950 Millionen Euro. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden mit 250 Prozent für die Grundsteuer A, 645 Prozent für die Grundsteuer B sowie 495 Prozent für die Gewerbesteuer festgelegt.
Der Entwurf enthält zudem Regelungen zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung, etwa durch die Zusammenfassung von Gebäudekosten und Personalaufwendungen in Teilbudgets. Des Weiteren wird festgelegt, dass Stellen im Stellenplan, die als künftig wegfallend oder umzuwandeln gekennzeichnet sind, nach dem Ausscheiden der aktuellen Inhaber nicht wiederbesetzt bzw. in eine niedrigere Besoldungsgruppe umgewandelt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter).