25. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum
20223209 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 66 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage 202<0xE2><0x80><0xAF>232<0xE2><0x80><0xAF>09 die 25. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vorgelegt, welche die Gebührenfestsetzung für die Jahre 2023 und 2024 regelt. Die Neuregelung sieht Anpassungen bei den Jahresgebühren für die Entsorgung von Hausmüll in verschiedenen Behältergrößen vor. So steigt beispielsweise der Preis für einen 120-Liter-Behälter von 333,30 Euro im Jahr 2023 auf 349,20 Euro im Jahr 2024.
Als Gründe für die Kostenentwicklung werden steigende Aufwendungen in der Abfallbeseitigung angeführt. Dazu gehören höhere Personalkosten durch Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen und gestiegene Aufwendungen für die Fahrzeugunterhaltung, unter anderem durch die CO2-Bepreisung von Dieselkraftstoff. Zudem wird ab 2024 die Einbeziehung der Müllverbrennung in den Brennstoffemissionshandel erwartet, was zu einer Mehrbelastung führt. Die Stadtverwaltung nutzt zudem ein Betriebsergebnis aus dem Jahr 2021, um die Gebührenkontinuität für den Zeitraum bis 2025 zu gewährleisten.
Die Aufgaben der Abfallbeseitigung werden zwischen dem EKOCity Abfallwirtschaftsverband, der USB Bochum GmbH und der städtischen Verwaltung aufgeteilt. Während der Verband die thermische Beseitigung übernimmt, ist die USB Bochum GmbH für die Sammlung und die Stadtverwaltung für die Verwaltungsleistungen zuständig. Für die Bioabfallsammlung sind für die Jahre 2023 und 2024 keine Tarifanpassungen vorgesehen.
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