Auswirkungen der Leitzinserhöhung auf den Haushalt der Stadt Bochum (Teil 1 und 2)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der Verwaltung (Vorlagennummer 20223080) die Anfragen der FFB-Ratsfraktion zu den Auswirkungen der Leitzinserhöhungen der Europäischen Zentralbank auf den Haushalt der Stadt Bochum. Im Jahr 2022 stieg der Leitzins von 0,00 % auf 2,00 %, während der Einlagensatz von -0,50 % auf 1,50 % anstieg. Als Ursachen für diese Entwicklung werden die Inflation sowie der Krieg zwischen Russland und der Ukraine angeführt. Für die Haushaltsausführung 2022 werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen erwartet, da der Zinsanstieg eingepreist war und Umschuldungen erst im Spätherbst erfolgen sollten.
Für die Haushaltsplanung 2023/2024 bestehen aufgrund der Zinsentwicklungen und der Inflation Unsicherheiten. Die Verwaltung führt Simulationen der EZB-Zinsentscheidungen durch, um notwendige Anpassungen über den Veränderungsnachweis zu prüfen. Betroffen von den steigenden Zinsen sind Kassen- und Kommunalkredite, die zur Umschuldung oder Neuaufnahme anstehen. Zum Stand des 31. Oktober 2022 belaufen sich kurzfristige Kredite mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr auf 191,3 Mio. EUR im Kassenkredit-Portfolio und auf etwa 75,7 Mio. EUR im Kommunalkredit-Portfolio. Eine Zinssteigerung im Dezember 2022 wird zwischen 0,50 % und 0,75 % erwartet. Bezüglich der Steuereinnahmen prognostiziert der Arbeitskreis Steuerschätzung für den Zeitraum 2024 bis 2026 höhere Einnahmen als im Mai 2022 kalkuliert. Die Kreditstrategien werden fortlaufend evaluiert und angepasst.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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