Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in Bochum
20222286 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.12.2022 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Rat der Stadt Bochum soll über den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für das Verfahren 03a BO (Berliner Straße) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen umfasst die Abwägung von Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen sowie der förmlichen Beteiligung eingegangen sind.
Die geplante Änderung betrifft Teilbereiche der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne im Kreuzungsbereich Berliner Straße, Wilhelm-Leithe-Weg und Friedrich-Lueg-Straße. Ziel des Verfahrens ist die Anpassung an den aktuellen Masterplan Einzelhandel Bochum. Dabei sollen Flächen, die bisher als Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen waren, in Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen umgewidmet werden, da im aktuellen Einzelhandelskonzept kein entsprechender Sonderstandort mehr vorgesehen ist. Diese Anpassung dient zudem der rechtlichen Absicherung für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.
Nach dem Beschluss durch den Rat wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen tritt die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans als Ziel der Raumordnung in Kraft. Klimarelevante Auswirkungen werden laut den Unterlagen nicht erwartet.
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