Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 – Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO)
20223189 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 15.12.2022 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum sieht die Bereitstellung von außerplanmäßigen konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 2,0 Millionen Euro für die Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO) vor. Die Mittel sollen im Jahr 2022 zur Deckung eines erwarteten Einnahmeverlustes innerhalb der Produktgruppe für Beteiligungen an sozialen Leistungen verwendet werden.
Grund für den Bedarf ist eine Abweichung vom im Jahr 2015 beschlossenen Sanierungsplan. Dieser sah vor, ein Grundstück am „Am Glockengarten“ für etwa 4,4 Millionen Euro zu veräußern. Aktuellen Schätzungen der Verwaltung zufolge kann aufgrund geringerer bebaubarer Flächen und reduzierter zulässiger Ausmaße nur noch ein Erlös von rund 2,4 Millionen Euro erzielt werden. Dies führt zu einem Minderertrag von 2,0 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Plan. Die Bereitstellung der Mittel soll dazu dienen, den Sanierungspfad einzuhalten und weitere Kosten für die Gesellschaft zu vermeiden.
Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung vorhandener Mittel aus anderen Produktgruppen des Sozialamts, konkret aus den Bereichen Kosten der Unterkunft sowie Hilfe zur Pflege, da dort die Aufwendungen geringer ausfallen als veranschlagt. Die gewährte Liquiditätshilfe soll nach dem Verkauf des Grundstücks an einen Investor, voraussichtlich im Jahr 2023, zurückgezahlt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter).