Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5406 Beteiligung ÖPNV zur Leistung eines Corona und Ukrainekrieg bedingten Sonderzuschusses an die BOGESTRA
20223134 · Finanzvorlage konsumtiv & investiv · 15.12.2022 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Der Amt für Finanzsteuerung vorliegende Finanzvorlage mit der Nummer 20legende 3134 sieht die überplanmäßige Bereitstellung von 12,73 Millionen Euro für die BOGESTRA vor. Dieser Betrag dient dem Ausgleich der Bochumer Anteile an den durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg verursachten Finanzschäden in der Produktgruppe 5406 (Beteiligung ÖPNV).
Nach Angaben der Vorlage ergibt sich bei der BOGESTRA für das Jahr 2022 eine Ergebnisverschlechterung von rund 22,2 Millionen Euro. Diese setzt sich aus Ertragsausfällen in Höhe von 13,4 Millionen Euro sowie Mehraufwendungen von 9,5 Millionen Euro zusammen. Zu den Mehraufwendungen zählen insbesondere gestiegene Kosten für Diesel, Material und Fremdleistungen sowie erhöhte Personalkosten aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen. Von der gesamten Ergebnisverschlechterung entfallen laut der VRR-Finanzierungssystematik 57,32 Prozent auf die Stadt Bochum, was einem Betrag von etwa 12,73 Millionen Euro entspricht.
Die Deckung der Mittel soll durch außerordentliche Erträge gemäß dem NKF-CUIG NRW erfolgen. Während die Deckung des Corona-bedingten Finanzschadens in Höhe von 9,86 Millionen Euro bereits über das aktuelle NKF-CIG NRW möglich ist, erfolgt die Deckung des aus dem Ukrainekrieg resultierenden Schadens von 2,87 Millionen Euro vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung auf Landesebene. Die Stadt Bochum ist als Gesellschafterin zur Ausgleichung der Verluste verpflichtet, um die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der BOGESTRA zu gewährleisten.
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