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Finanzvorlage konsumtiv & investiv

Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5406 Beteiligung ÖPNV zur Leistung eines Corona und Ukrainekrieg bedingten Sonderzuschusses an die BOGESTRA

20223134 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Finanzvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel in der Produktgruppe 5406 zur Beteiligung am öffentlichen Personennahverkehr vor. Ziel ist die Gewährleistung eines Sonderzuschusses an die BOGESTRA, um die durch die Pandemie und den Ukrainekrieg entstandenen Finanzschäden auszugleichen. Für das Jahr 2022 weist die BOGESTRA eine verbundrelevante Ergebnisverschlechterung von rund 22,2 Millionen Euro aus, die sich aus Ertragsausfällen in Höhe von 13,4 Millionen Euro und Mehraufwendungen von 9,5 Millionen Euro zusammensetzt. Gemäß der Finanzierungssystematik des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) entfallen 57,32 Prozent dieses Betrags, was einem Anteil von etwa 12,73 Millionen Euro für die Stadt Bochum entspricht.

Der Rat soll beschließen, diese 12,73 Millionen Euro überplanmäßig bereitzustellen und die Mehrbedarfe durch außerordentliche Erträge gemäß der Neuen Kommunalen Finanzverwaltung (NKF-CUIG NRW) zu decken. Während der Corona-bedingte Finanzschaden in Höhe von rund 9,86 Millionen Euro bereits über das aktuelle NKF-System deckbar ist, steht die Deckung des Ukraine-bedingten Schadens von etwa 2,87 Millionen Euro unter dem Vorbehalt einer Entscheidung auf Landesebene. Die Zusammensetzung des Mehrbedarfs umfasst neben Mindereinnahmen im Bereich „Netz 2020“ auch Mehraufwendungen für Personal und Fremdleistungen infolge der Pandemie sowie gestiegene Energiepreise. Die Aktivierung dieser Schäden führt ab dem Jahr 2026 zu jährlichen Folgekosten von etwa 250.000 Euro durch lineare Abschreibungen über einen Zeitraum von 50 Jahren.

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