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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231750 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Entlastung der Organe der Sparkasse Bochum AöR sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2022 beraten. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, sowohl dem Vorstand als auch dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das Jahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Der Bilanzgewinn für das Jahr 2022 beläuft sich auf 18.385.861,40 Euro. Von diesem Betrag sollen 16.500.000,00 Euro zur Erfüllung gemeinwohlorientierter lokaler Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Zudem ist vorgesehen, 1.800.000,00 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der verbleibende Betrag von 85.861,40 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 übernommen werden.
Der Jahresabschluss wurde von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die im Vorschlag vorgesehene Ausschüttung in Höhe von 16,5 Millionen Euro ist im Haushaltsplan 2023 bereits veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Horneck und Herr Müller
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.2USB Bochum GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231738 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2022 der USB Bochum GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass der Rat die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates übernimmt und die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweist, den Jahresabschluss festzustellen. Dieser weist einen Jahresüberschuss von 255.990,04 Euro und eine Bilanzsumme von rund 69,77 Millionen Euro aus.
Im Rahmen der Gewinnverwendung soll der gesamte Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen der Gesellschaft eingestellt werden; eine Ergebnisabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist nicht vorgesehen. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski für das Geschäftsjahr 2022 sowie die Entlastung des Aufsichtsrates beantragt.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die Erlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr an, was unter anderem auf höhere Erträge aus der Annahme von Böden zurückzuführen ist. Gleichzeitig erhöhten sich die Aufwendungen für Material, Energie und Personal sowie die Zuführungen zu den Deponierückstellungen. Der Geschäftsverlauf wurde durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie die Inflation und die Preisentwicklungen am Rohstoffmarkt beeinflusst.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)Befangen: Herr Dr. Reinirkens
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.3USB Service GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231739 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der USB Service GmbH vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 mit einem Ergebnis von 2.192.059,23 Euro und einer Bilanzsumme von 25.627.037,35 Euro feststellt. Gemäß dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag wird das gesamte Jahresergebnis an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt.
Der Beschluss umfasst zudem die Zustimmung zur vorgeschlagenen Gewinnverwendung sowie die Entlastung der Geschäftsführung, Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski, und des Aufsichtsrates für das Jahr 2022. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Die Erlöse der USB Service GmbH stiegen im Vergleich zum Vorjahr an, was unter anderem auf höhere Marktpreise für die Verwertung von Schrott, Metallen und Holz aus der Sperrmüllverwertung sowie auf Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft RAU-Recycling am Umweltpark GmbH zurückzuführen ist. Während die Personalaufwendungen infolge einer Tariferhöhung leicht zunahmen, verringerten sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 24. August 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.4VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231789 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen einer Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung dazu angehalten, den Jahresabschluss 2022 der VBW Bauen und Wohnen GmbH festzustellen. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft dem Abschluss sowie der vorgeschlagenen Gewinnverwendung zustimmt. Dabei sollen 3 Millionen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und rund 7,74 Millionen Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden. Dem Management und dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.
Der Jahresüberschuss der VBW belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf rund 11,93 Millionen Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von etwa 7,95 Millionen Euro darstellt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 635,77 Millionen Euro. Der Zuwachs der Umsatzerlöse resultierte unter anderem aus dem Verkauf von 33 Einfamilienhäusern sowie der Fertigstellung von Neubauprojekten. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für Leistungen und Instandhaltungen aufgrund gestiegener Materialpreise sowie Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine.
Aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie steigender Baukosten und Energiekosten, hat das Unternehmen seine Strategie angepasst. Der Schwerpunkt liegt künftig verstärkt auf energetischen Modernisierungen statt auf Abbruch- und Neubauprojekten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränlichen Bestätigungsvermerk geprüft.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Frau Steffens und Herr Henneke
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.5Jahresabschlüsse 2022 der WasserWelten Bochum GmbH, Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20231824 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über die Jahresabschlüsse 2022 verschiedener Unternehmen der Stadtwerke-Bochum-Gruppe. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung umfasst die Bilanzen der WasserWelten Bochum GmbH, der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum.
Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreter der Stadt Bochum in den entsprechenden Gesellschafterversammlungen angewiesen werden, die Jahresabschlüsse festzustellen und die Organe der Gesellschaften zu entlasten. Bei der WasserWelten Bochum GmbH wird ein Verlust von rund 9,9 Millionen Euro durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum übernommen. Letztere weist einen Konzernbilanzverlust von etwa 17,1 Millionen Euro aus; ein Verlust in Höhe von rund 46,2 Millionen Euro wird von der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) übernommen.
Andere Unternehmen der Gruppe weisen ausgeglichene Ergebnisse auf oder leiten Gewinne weiter. Die Stadtwerke Bochum GmbH führt etwa 10,6 Millionen Euro an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ab, während die Stadtwerke Bochum Netz GmbH rund 9,4 Millionen Euro abführt. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH verzeichnet einen Jahresüberschuss von rund 9,2 Millionen Euro, der in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. Alle Abschlüsse wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP, Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.6EKOCity Abfallwirtschaftsverband hier: Möglicher Beitritt des Kreises Siegen-WittgensteinZur Vorlage · 20231744 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den möglichen Beitritt des Kreises Siegen-Wittgenstein zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dem Beitritt des Kreises mit Wirkung zum 1. Juni 2024 zuzustimmen, sofern ein entsprechender Antrag durch den Kreis Siegen-Wittgenstein gestellt wird. Damit verbunden ist die Zustimmung zu Änderungen der Verbandssatzung sowie des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein nutzt bereits seit 2005 eine Teilmenge seines Hausmülls zur thermischen Beseitigung in den Anlagen des EKOCity-Verbunds. Aktuell erfolgt die Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens in der RMVA Köln, wobei bestehende Verträge bis Ende 2023 gekündigt werden können. Mit dem geplanten Beitritt würden jährliche Mengen von etwa 42.000 Tonnen Restabfall und 8.000 Tonnen Sperrmüll in den EKOCity-Verbund einbezogen. Laut Verwaltung bietet dies die Möglichkeit, freie Kapazitäten zu nutzen, die Planungssicherheit für den Verband zu erhöhen und den Mischpreis für alle Mitgliedskörperschaften zu stabilisieren.
Die endgültige Entscheidung des Kreistages in Siegen-Wittgenstein über einen Beitrittsantrag wird für den 22. September 2023 erwartet. Die vorgeschlagenen Beschlüsse der Stadt Bochum stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die zuständige Kommunalaufsicht.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5(BD)dafür: 70(SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5(BD)dafür: 70(SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB) - 1.7USB Bochum GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Christian Kley zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20231740 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung von Christian Kley zum Geschäftsführer der USB Bochum GmbH vorgelegt. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum, an den sich die städtischen Unternehmen zu halten haben, bedarf eine wiederholte Bestellung eines Geschäftsführers eines Beschlusses durch den Rat. Der aktuelle Dienstvertrag von Herrn Kley endet am 9. November 2024.
Der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 eine Empfehlung für die Vertragsverlängerung ausgesprochen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung sowie den Rat der Stadt Bochum. Mit der vorliegenden Vorlage wird die Zustimmung zur Wiederbestellung von Christian Kley ab dem 10. November 2024 für eine weitere Dauer von fünf Jahren beantragt. Damit soll die Amtszeit bis zum 9. November 2029 verlängert werden. Die Stadt Bochum ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einer Beteiligung von 68,89 % an der USB Bochum GmbH gehalten. Die Gesellschaftervertreter der Stadt Bochum sollen im Falle einer Zustimmung angewiesen werden, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20231652 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20231652 liegt ein Entwurf zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bochum vor. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss des Stadtrats vom 15. Juni 2023 um, wonach eine Anpassung bestimmter Regelungen zu prüfen und den politischen Gremien vorzulegen war.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft § 9 Absatz 4 Buchstabe h sowie die Anlage 3 der Hauptsatzung. Konkret soll ergänzt werden, dass gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren bereits gegeben oder abgeschlossen sein können. Zudem sieht der Entwurf für den Fall vor, dass von einer Befassung mit Eingaben gemäß § 9 Absatz 4 abgesehen wird, dass diese Entscheidung dem zuständigen Ratsgremium zur Abstimmung vorgelegt und im Falle eines bestätigenden Votums dem Petenten mitgeteilt wird.
Die Verwaltung begründet die Formulierungsvorschläge mit einer Bewertung nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom April 2023. Der Text orientiert sich zudem an Regelwerken anderer Kommunen, wie etwa der Stadt Essen. Die Vorlage durchläuft im August 2023 die Anhörungsphase in den verschiedenen Bezirksvertretungen und wird am 24. August 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (LINKE/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 4 (CDU, FDP)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 2023162 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (SPD, Grüne, FDP, AfD) gemäß Vorlage 20231652
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: -Dagegen: 3 (DIE LINKE., BD, Die PARTEI)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (LINKE/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) - 1.8.1Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktionen "Die LINKE. im Rat" / "Die PARTEI & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20232197 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke“ hat für die 25. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 24. August 2023 einen Änderungsantrag zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung vorgelegt (Vorlagennummer 20232197). Der von den Fraktionsvorsitzenden Horst Hohmeier und Dr. Volker Steude unterzeichnete Antrag sieht Anpassungen in der bestehenden Satzung vor.
Konkret soll § 9 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe h der Hauptsatzung gestrichen werden. Darüber hinaus ist eine Neufassung der Anlage 3, Punkt 3, Satz 3 vorgesehen. Demnach wird dem zuständigen Ratsgremium zur Entscheidung vorgelegt, sofern von einer Befassung mit einer Eingabe nach § 9 Absatz 4 abgesehen werden soll. Im Falle eines bestätigenden Votums muss die entsprechende Entscheidung dem Petenten mitgeteilt werden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung)
- 1.9Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20231100 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung vor, konkret die Verabschiedung der fünften ordnungsbehördlichen Änderungsverordnung. Der Entwurf, der vom Ordnungs- und Veterinäramt unter Federführung von Julia Rohn erstellt wurde, umfasst zwei wesentliche Anpassungen sowie redaktionelle Korrekturen an den Nummerierungen.
Die erste Änderung betrifft eine redaktionelle Anpassung im Text der Verordnung, um die Umfirmierung der GmbH „Freizeitzentrum Kemnade“ in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh zu berücksichtigen.
Der zweite Punkt sieht die Einführung einer bußgeldbewehrten Rechtsnorm im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung vor. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um bei notwendigen Evakuierungen aufgrund von Bombenfunden Bußgelder verhängen zu können. Bisherige Anordnungen basierten auf Platzverweisen nach dem Polizeigesetz NRW, welches keine Bußgeldtatbestände für das Verweigern der Räumung vorsieht. Durch die Neuregelung in der Sicherheitsverordnung soll sichergestellt werden, dass behördliche Weisungen zur Räumung von Gefahrenbereichen rechtlich verbindlicher durchgesetzt werden können. Dies soll Verzögerungen bei Entschärfungsmaßnahmen sowie eine übermäßig lange Bindung von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr verhindern.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231100
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231100
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Ostpark Neues Wohnen hier: Anpassung der Vermarktungsstrategie für das Quartier Feldmark-OstZur Vorlage · 20230026 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Vermarktungsstrategie für den Teilbereich Feldmark-Ost des Projekts „Ostpark Neues Wohnen“ vor. Diese Änderung basiert auf Erkenntnissen aus vorangegangenen Bestgebotsverfahren in den Bereichen Feldmark West und Promenade. Ziel ist es, die Vergabemodalitäten für die Vermarktungsabschnitte 10 bis 13 zu konkretisieren.
Für die Abschnitte 11 und 12, die Reihen- und Gartenhofhäuser umfassen, sieht die Vorlage einen Verkauf statt eines Erbbaurechts vor, um den Anforderungen von Endnutzern gerecht zu werden. Im Abschnitt 10 wird die Vergabe im Erbbaurecht favorisiert, wobei ein Festpreis auf Basis des Grundstückswertes vorgegeben wird; hier ist eine Quote von 40 % für öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen. Der Abschnitt 13 soll vorrangig im Erbbaurecht vergeben werden, wobei eine Förderquote von 70 % festgeschrieben ist. Sollte die Vergabe im Erbbaurecht erfolglos bleiben, ist ein Verkauf möglich.
Zudem sollen die Bestgebotsverfahren gestrafft werden. Die Kriterien für Ökologie, Klimaanpassung und Energieeffizienz werden verschärft. Um den Bietenden mehr Sicherheit zu geben, wird die Anzahl der zugelassenen Bewerber in der zweiten Stufe auf maximal vier begrenzt. Die architektonische Qualität bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung in allen Abschnitten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230026
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 888 - Gewerbepark Wattenscheid West -Zur Vorlage · 20231843 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 888 – Gewerbepark Wattenscheid West. Ziel dieser Maßnahme ist es, die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans zu sichern. Dazu gehören insbesondere die Erhaltung bestehender gewerblicher Flächen sowie die Vermeidung von Immissionskonflikten zwischen Gewerbe- und Wohnnutzungen.
Grund für den Antrag ist das Vorliegen mehrerer Anträge auf Vorbescheide im betreffenden Gebiet. So liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung von Büroflächen in Wohnraum an der Fröhlichen Morgensonne 11a vor. Zudem wurden Anträge für die Errichtung von mehreren Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern am Wilhelm-Leithe Weg 84 eingereicht. Die Verwaltung führt aus, dass eine Genehmigung dieser Vorhaben zur Entstehung eines zusammenhängenden Wohngebiets führen könnte, was im Widerspruch zur Sicherung der Gewerbeflächen stünde und die Immissionskonflikte mit angrenzenden Betrieben verschärfen würde.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass während ihrer Laufzeit neue bauliche Vorhaben durchgeführt oder wesentliche Veränderungen an Grundstücken vorgenommen werden. Die Abgrenzung des Sperrgebiets erfolgt anhand von Flurstücksgrenzen und der Eigentümerstruktur. Unberührt von dieser Sperre bleiben bereits genehmigte Vorhaben sowie Unterhaltungsarbeiten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/FDP/PAR/OB)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231843 bei einer Enthaltung (BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)Die Fraktion UWG:FB hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/FDP/PAR/OB) - 1.12Jahresabschluss 2022 der Zentralen Dienste der Stadt Bochum, Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss sowie Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe durch den RatZur Vorlage · 20231907 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2022 der Zentralen Dienste vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum den Jahresabschluss für das Jahr 2022 feststellt. Dabei wird vorgeschlagen, einen Gewinn in Höhe von 1.800.000 Euro an die Stadt Bochum abzuführen, während ein Betrag von 336.167,60 Euro auf das neue Rechnungsjahr vorgetragen werden soll. Zudem umfasst die Vorlage die Entlastung der Betriebsleitung der Zentralen Dienste für das Wirtschaftsjahr 2021 durch den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie die Entlastung des Betriebsausschusses für das Jahr 2022.
Der geprüfte vorläufige Jahresabschluss weist einen Gewinn von rund 2,14 Millionen Euro aus. Die Umsatzerlöse der Zentralen Dienste beliefen sich auf etwa 188 Millionen Euro, wobei wesentliche Bestandteile Leistungen aus Hochbau, Sanierung und Ingenieurleistungen sowie die Vermietung und Bewirtschaftung von Gebäuden waren. Den Erlösen standen Aufwendungen in Höhe von rund 185 Millionen Euro gegenüber, die unter anderem Material-, Personal- und Abschreibungskosten umfassen. Die Prüfung des Abschlusses wurde im Zeitraum von März bis Juni 2023 durch die Märkische Revision GmbH durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.13Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2022Zur Vorlage · 20231807 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Abschluss zur Kenntnis nimmt und ihn zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen wird.
Der städtische Haushalt weist einen Jahresüberschuss von rund 28,5 Millionen Euro aus. Damit liegt das Ergebnis über dem geplanten Fehlbetrag von etwa 9,8 Millionen Euro, was einer Differenz von 38,3 Millionen Euro entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Ergebnis jedoch um 38,7 Millionen Euro verschlechtert. Zu den positiven Einflüssen auf das Ergebnis zählten ein höheres Gewerbesteueraufkommen, Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie höhere Zuweisungen des Landes. Zudem wirkten sich die Auflösung von Rückstellungen und geringere Zinsaufwendungen förderlich aus. Demgegenüber standen gestiegene Instandhaltungsaufwendungen sowie höhere Landschafts- und Verbandsumlagen. Der Abschluss beinhaltet zudem als außerordentliches Ergebnis coronabedingte Schäden in Höhe von 7,9 Millionen Euro sowie ukrainiekriegsbedingte Geschäftsvorfälle in Höhe von 4,9 Millionen Euro.
Die Bilanzsumme der Stadt Bochum belief sich zum 31. Dezember 2022 auf rund 5,2 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 120,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Zuwachs resultiert unter anderem aus Veränderungen beim Anlagevermögen und der Aktivierung coronabedingter Aufwendungen. Das Eigenkapital stieg um 3<0xE2><0x80><0xAF>30,7 Millionen Euro auf etwa 1,04 Milliarden Euro an.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Einführung des Deutschlandtickets als Schülerticket für das Schuljahr 2023/2024 - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW -Zur Vorlage · 20231635/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einführung des Deutschlandtickets als Schülerticket für das Schuljahr 2023/2024 vorgelegt. Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, die der Oberbürgermeister gemeinsam mit Ratsmitgliedern am 27. Juni 2023 getroffen hat, soll das Angebot sowohl für fahrkostenbefreite als auch für selbstzahlende Schülerinnen und Schüler gelten. Für die Gruppe der Selbstzahler wird ein vergünstigter Preis von 29 Euro angeboten, finanziert durch einen Solidartopf sowie zusätzliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Umstellung erfordert Anpassungen in der Abrechnungssystematik sowie neue vertragliche Regelungen mit dem Verkehrsunternehmen Bogestra. Da die bisherigen Kosten pro berechtigtem Schüler unter der neuen Schwelle von 588 Euro pro Schuljahr lagen, muss die Stadt Bochum als Schulträger die Differenz zum Preis von 49 Euro pro Monat aus eigenen Mitteln aufbringen. Dies führt für das Schuljahr 2023/2024 zu geschätzten Gesamtkosten von rund 4,29 Millionen Euro, was einer Mehrbelastung von etwa 220.000 Euro entspricht. Die Verwaltung gibt an, dass diese Mehrausgaben durch erwartete Mehreinnahmen aus Elternbeiträgen im Bereich der Offenen Ganztagsschule gedeckt werden können. Die Einführung des neuen Modells ist zum 1. August 2023 vorgesehen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für den weiteren Ausbau der Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“Zur Vorlage · 20232153 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Bereitstellung von überplanmäßigen investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1,25 Millionen Euro entscheiden. Die Mittel sind für den weiteren Ausbau der Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ vorgesehen. Hintergrund ist das Interesse der Bezirksregierung Arnsberg, das Objekt im Rahmen eines Mietvertrages zur Aufstockung der Landesunterbringungskapazitäten anzumieten.
Für eine langfristige Nutzung als Notunterkunft durch das Land Nordrhein-Westfalen sind bauliche Erweiterungen notwendig. Geplant ist die Errichtung eines doppelstöckigen Containerblocks, der zusätzliche Flächen für Büros, Registrierungsstellen und Betreuungsräume bereitstellt. Die Refinanzierung der gesamten Anlage sowie der anstehenden baulichen Veränderungen soll durch das Land NRW über den Mietvertrag erfolgen. Durch die Anmietung werden der Stadt Bochum 300 Personen auf ihr Zuweisungskontingent angerechnet, während laufende Kosten für Verpflegung, Reinigung und Sicherheitsdienst entfallen.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt über das investive Budget des Amtes für Soziales. Als Deckungsmittel dienen Mittel aus dem Projekt der Paul-Dohrmann-Schule, da es dort aufgrund von Verzögerungen im Bauvorhaben zu einer Unterauslastung im laufenden Haushaltsjahr 2023 kommt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll zeitnah erfolgen, um die Inbetriebnahme der erweiterten Flächen im ersten Quartal 2024 zu ermöglichen und steigende Baupreise zu berücksichtigen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anträge
- 2.149€ Fahrtkostenpauschale für RatsmitgliederZur Vorlage · 20231068 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat für die 23. Ratssitzung am 4. Mai 2023 einen Antrag zur Senkung der monatlichen Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder in Bochum eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Pauschale zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 79 Euro auf 49 Euro zu reduzieren.
Als Grundlage für diesen Vorschlag wird die Einführung des Deutschlandtickets angeführt, welches aktuell für 49 Euro angeboten wird. Die Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi und Horst Hohmeier begründen das Vorhaben damit, dass durch die Anpassung der Pauschale die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert werden soll. Den Ratsmitgliedern soll dabei die Wahlfreiheit erhalten bleiben, ob sie den Betrag für den Erwerb eines Deutschlandtickets, die Kosten für Parkplätze am Rathaus oder die Kraftstoffkosten für private Fahrzeuge verwenden.
Durch die Reduzierung der Pauschale sollen laut dem Antrag jährlich Einsparungen von über 30.000 Euro erzielt werden. Diese Mittel sollen dem Sozialetat der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt werden.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.1.1Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder - Änderungsantrag der Fraktionen LINKE, SPD, Grüne, FDP, UWG:FB -Zur Vorlage · 20232214 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE.LINKE, SPD, GRÜNEN, FDP sowie UWG:Freie Bürger haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Bochumer Rates am 24. August 2023 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 20232214 ist die Neuregelung der Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder.
Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ersetzen. Den Ratsmitgliedern soll zur monatlichen Erstattung ihrer Fahrtkosten eine Pauschale gezahlt werden, die sich am jeweils aktuellen Wert des Deutschlandtickets orientiert. Diese Berechnungsmethode soll so lange Anwendung finden, wie das Deutschlandticket existiert. Sollte das Ticket nicht mehr verfügbar sein, müssten neue Regelungen durch den Rat getroffen werden.
Die vorgeschlagene Neuregelung der Fahrtkostenpauschale soll ab dem 1. Januar 2024 gelten und mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode am 31. Oktober 2025 enden. Die Antragsteller führen dazu aus, dass die Form der Fahrtkostenerstattung in der Entscheidungshoheit des Rates liege.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.1.1Auszahlung in Naturalien - Änderungsantrag der "DIE PARTEI" zu TOP 2.1.1 -Zur Vorlage · 20232253 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 24. August 2023 wurde ein Änderungsantrag zur Vorlage 20232253 zum Tagesordnungspunkt 2.1.1 eingebracht. Der Antrag befasst sich mit der Ausgestaltung der Fahrtkostenpauschale für Mandatsträger im Zusammenhang mit der Anpassung an das Deutschlandticket.
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI beantragt, dass die angepasste Fahrtkostenpauschale nicht als Geldleistung ausgezahlt, sondern in Form von Sachleistungen zur Verfügung gestellt wird. Konkret wird gefordert, den Betrag analog zum Deutschlandticket in Form von Fahrscheinen bereitzustellen.
Mit diesem Vorhaben soll die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Mandatsträger unterstützt werden. Zudem wird angeführt, dass durch die direkte Bereitstellung der Tickets eine zweckgebundene Verwendung der Mittel sichergestellt werden soll.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.2Digitalisierung von Eingaben nach §24 GO NRWZur Vorlage · 20231951 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat für die Ratssitzung am 24. August 2023 den Antrag mit der Nummer 20231951 vorgelegt. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, eine Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über die Webseite der Stadt Bochum zu schaffen. Zur technischen Umsetzung regt die Fraktion an, sich an den bereits vorhandenen Online-Einreichungsformularen der Städte Bonn und Münster zu orientieren.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass Anregungen und Beschwerden derzeit überwiegend in Papierform eingereicht werden, was laut der Fraktion weder ökologisch noch wirtschaftlich effizient sei. Eine zusätzliche Online-Einreichungsmöglichkeit solle die Hürden für die Bürgerbeteiligung senken. Rechtlich wird auf die Zulässigkeit der Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen, wodurch ein Papierversand nicht zwingend erforderlich sei. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung der Stadt Bochum durch diese Maßnahme unberührt bliebe.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/ PAR/OB)dafür: 5 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/ PAR/OB)dafür: 5 (BD) - 2.3Bürgerbeteiligung ein Gesicht geben - Beteiligungsformate besser vermarkten!Zur Vorlage · 20232013 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag gestellt, um die Bekanntheit und Nutzung von Beteiligungsformaten in der Stadt zu erhöhen. Der von Fraktionsvorsitzendem Felix Haltt eingereichte Vorschlag sieht vor, dass die Verwaltung eine zentrale Ansprechperson für Angelegenheiten der Bürgerbeteiligung benennt, die auch öffentlich über bestehende Formate informiert.
Zudem fordert die Fraktion die Durchführung einer umfassenden Informationskampagne, wobei ein besonderer Fokus auf den sozialen Netzwerken liegen und Kooperationen mit Influencern geprüft werden sollen. Ergänzend dazu sollen in Zusammenarbeit mit Partnern regelmäßige Schulungen und Workshops angeboten werden, um die Funktionsweise der Beteiligungsinstrumente zu erläutern. Auch die städtischen Informationskanäle wie die Homepage und Social-Media-Präsenzen sollen regelmäßig und hervorgehoben über Beteiligungsangebote informieren. Der Rat soll zudem in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte bei der Vermarktung informiert werden.
Als Begründung führt die FDP-Fraktion an, dass die Vielfalt der Beteiligungsmöglichkeiten – von Dialogveranstaltungen bis zur Plattform „Consul“ – in der Bevölkerung noch nicht ausreichend bekannt sei. Um die Akzeptanz und Nutzung zu steigern, müsse die Werbung für diese Formate verbessert werden, da aktuelle digitale Angebote bisher nur geringe Reichweiten erzielen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.4Vervollständigung des Bochumer FernwärmenetzesZur Vorlage · 20232069 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 20232069 hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Paul Tobias Dahlmann die Vervollständigung des Bochumer Fernwärmenetzes beantragt. Der Vorschlag für die 25. Sitzung des Stadtrates am 24. August 2023 sieht vor, das Netz mittel- bis langfristig auf sämtliche Straßenzüge innerhalb geschlossener Bebauung zu erweitern. Dabei sollen Wohngebiete vorrangig berücksichtigt werden, wobei auch Einzelgebäude oder Kleingruppen von Gebäuden an die Versorgung angeschlossen werden können.
Die Verwaltung soll in Zwischenschritten Informationen darüber bereitstellen, welche Stadtteile und Straßenzüge eine besondere Eignung oder Notwendigkeit für den Ausbau aufweisen. Die Umsetzung der Erweiterung soll unverzüglich beginnen.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass zwar Teile des Bochumer Kerngebiets bereits erschlossen sind, in vielen anderen Stadtteilen jedoch Lücken im Netz bestehen. Ziel ist es, die Fernwärme als Heizoption für möglichst alle Einwohner zur Verfügung zu stellen. Der Antrag bezieht sich zudem auf die aktuelle Energiekrise sowie veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen. Dabei sollen die Energiewende und die Nutzung von Erdwärme bzw. Grubenwärme unter Berücksichtigung der sozialen Verträglichkeit thematisiert werden. Die dichte Bebauung in Bochum wird als Voraussetzung für den Netzausbau angeführt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (PAR&StG) - 2.5Vergünstigtes SozialticketZur Vorlage · 20232081 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232081 einen Antrag gestellt, der eine Preissenkung des Sozialtickets „MeinTicket“ vorsieht. Die Fraktion fordert, die Verwaltung mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zu beauftragen, welches eine Reduzierung des monatlichen Tarifs auf 20 Euro zum Ziel hat.
In der Begründung des Antrags wird darauf hingewiesen, dass das aktuelle Angebot nur einen geringen Preisvorteil gegenüber dem Deutschlandticket aufweist, obwohl dessen Geltungsbereich deutlich kleiner ist. Zur Finanzierung dieser Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, ob vorübergehend Mittel aus dem Stärkungspakt NRW genutzt werden können.
Das daraus resultierende Konzept soll nach der Ausarbeitung den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Fraktion sieht in der Preissenkung eine Möglichkeit, die Mobilität und soziale Teilhabe von einkommensschwachen Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt zu unterstützen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 2 (LINKE)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 2 (LINKE) - 2.6SolarförderungZur Vorlage · 20232082 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Aufstockung des Förderprogramms für neue Photovoltaik-Anlagen eingereicht. Der Entwurf sieht vor, das Programm mit zusätzlichen 100.000 Euro auszustatten. Damit reagiert die Fraktion auf die Mitteilung der Verwaltung vom 14. Juli 2023, wonach die im Juni gestartete Förderung bereits ausgeschöpft ist.
In der Begründung des Antrags, der unter dem Namen des energiepolitischen Sprechers Christian Haardt eingereicht wurde, wird angeführt, dass durch die bisherigen 122 neuen Anlagen ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wurde. Die Fraktion strebt eine Erweiterung an, um insbesondere den Einsatz von Stecksolargeräten zu fördern, da diese laut Antrag ohne größeren Planungsaufwand zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen können.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die notwendigen Mittel aus zu erwartenden nicht verausgabten Haushaltsstellen bereitzustellen. Zudem soll die Verwaltung die Erarbeitung erforderlicher weiterer Beschlüsse übernehmen, sofern dies für die Umsetzung der Mittelbereitstellung notwendig ist. Der Antrag ist für die Ratssitzung am 24. August 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 47 (SPD/Grüne/BD/PAR&StG/PAR/OB)dafür: 28 (CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 47 (SPD/Grüne/BD/PAR&StG/PAR/OB)dafür: 28 (CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP) - 2.7Toilettenanlagen in Bochumer ParksZur Vorlage · 20232083 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 24. August 2023 einen Antrag zur Ausstattung von Parkanlagen mit öffentlichen Toiletten vorgelegt. Mit dem Vorhaben wird die Stadtverwaltung beauftragt, in drei Grünanlagen, in denen bislang keine sanitären Einrichtungen vorhanden sind, die Errichtung von WC-Anlagen zu veranlassen. Als erste Standorte sollen der Ümminger See, die Schmechtingwiese sowie der Monte Schlacko versorgt werden, da diese Gebiete eine hohe Besucherfrequenz aufweisen und auch zur Nutzung als Grillflächen dienen.
Die Begründung des Antrags, der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz und dem umweltpolitischen Sprecher Dr. Daniel Obitz eingereicht wurde, bezieht sich auf die Information der Verwaltung, dass aktuell kein Konzept für die Ausstattung von Park- und Grünanlagen mit WC-Anlagen vorliege. Die Fraktion fordert eine Umsetzung in den genannten Gebieten, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen sowie zur Sauberkeit und Hygiene in den Anlagen beizutragen. Damit reagiert die Fraktion auf den derzeitigen Stand der Planung zur Versorgung der Stadt mit sanitären Einrichtungen in Grünanlagen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.7.1Toilettenanlagen in Bochumer Parks - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter -Zur Vorlage · 20232198 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat für die 25. Sitzung des Bochumer Rates am 24. August 2023 einen Änderungsantrag zum Thema Toilettenanlagen in Bochumer Parks eingereicht. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlusstext dahingehend zu erweitern, dass die Verwaltung eine Umsetzung der Anlagen als Trockentoiletten prüft.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Position der Verwaltung, welche bei herkömmlichen Toilettenanlagen auf die hohen Kosten für die Verlegung und Instandhaltung von Wasser- und Kanalleitungen verwies. Durch den Einsatz von Trockentoiletten könnten diese aufwendigen Anschlüsse vermieden werden. Laut dem Antrag verursachen moderne Trockentoiletten bei korrekter Nutzung keine Geruchsbelästigung und benötigen keinen Einsatz chemischer Mittel. Als Referenz für die Anwendung solcher Systeme wird Berlin angeführt, wo im April und Mai 2023 bereits 24 Trockentoiletten in Parkanlagen aufgestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird zurückgezogen.
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.8Umbesetzungen in Ausschüssen und GremienZur Vorlage · 20232084 · Antrag
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Die CDU-Fraktion hat für die Ratssitzung am 24. August 2023 einen Antrag zur Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien vorgelegt. Der Vorschlag umfasst personelle Änderungen in zahlreichen städtischen Gremien.
Im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling werden Christian Haardt und Dr. Daniel Obitz als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden Monika Czyz, Karsten Herlitz, Monika Pieper und Tim Woljeme als Stellvertreter beantragt. Weitere personelle Neuerungen betreffen die Ausschüsse für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie für Kultur und Tourismus, Sport, Bewegung und Freizeit, Umwelt, Nachhaltungen und Ordnung sowie Mobilität und Infrastruktur. In diesen Gremien werden unter anderem Christian Haardt, Karsten Herlitz, Monika Czyz, Elke Janura und Marcus Stawars als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll zudem eine sachkundige Einwohnerin nachrücken, während ein sachkundiger Einwohner ausscheidet.
Zudem sieht der Antrag Änderungen im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe, im Integrationsausschuss sowie im Wahlprüfungsausschuss vor. Im interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschuss „Regionaler Flächennutzungsplan“ sollen personelle Wechsel bei den Mitgliedern und Stellvertretern vorgenommen werden. Schließlich wird eine Neubesetzung der Jury für den Fritz-Wortelmann-Preis vorgeschlagen, wobei Monika Pieper und Monika Czyz als Vertreterinnen der Fraktion ausscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.8.1Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien - aktualisierte Fassung -Zur Vorlage · 20232084/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Ratssitzung am 24. August 2023 einen Änderungsantrag zur Neubesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien vorgelegt. Der Antrag sieht vor, zahlreiche stellvertretende Mitglieder in den verschiedenen Ausschüssen der Stadt Bochum neu zu wählen.
Im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sollen Christian Haardt und Dr. Daniel Obitz als stellvertretende Mitglieder neu bestimmt werden. Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden Monika Czyz, Karsten Herlitz, Monika Pieper und Tim Woljeme als Stellvertreter vorgeschlagen. In diesem Gremium soll zudem eine sachkundige Einwohnerin ausscheiden und durch einen neuen sachkundigen Einwohner ersetzt werden.
Weitere personelle Änderungen betreffen den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa mit Karsten Herlitz und Dr. Stefan Jox sowie den Ausschuss für Kultur und Tourismus mit Dr. Katrin Augustinowski als stellvertretendem Mitglied. Im Bereich Sport, Bewegung und Freizeit werden Karsten Herlitz, Elke Janura, Dr. Daniel Obitz und Marcus Stawars vorgeschlagen.
Für die Ausschüsse Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie Mobilität und Infrastruktur sind ebenfalls personelle Anpassungen vorgesehen. Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll eine sachkundige Einwohnerin als Nachfolgerin für einen ausscheidenden sachkundigen Einwohner neu gewählt werden. Zudem werden Neubesetzungen in den Ausschüssen für die Eigenbetriebe, Integration und den Wahlprüfungsausschuss beantragt. Im interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschuss zum Regionalen Flächennutzungsplan ist ein Wechsel in der Besetzung vorgesehen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Zentrale und dezentrale AbwasserwärmenutzungZur Vorlage · 20232087 · Antrag
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Dr. Volker Steude hat einen Antrag zur zentralen und dezentralen Abwasserwärmenutzung gestellt. Die Verwaltung soll beim Ruhrverband sowie bei den Nachbargemeinden Essen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis für ein gemeinsames Projekt zur Wärmerückgewinnung aus Abwässern werben. Über die Meilensteine dieses Vorhabens sollen die Ratsgremien regelmäßig informiert werden. Zudem ist vorgesehen, das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2021 im Hinblick auf geplante Kanalneubau- und Sanierungsmaßnahmen zu aktualisieren. Ziel ist die Integration von Wärmetauschsystemen zur dezentralen Nutzung sowie die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus einer Vorlage vom Februar 2023.
Die Begründung des Antrags erläutert, dass die Temperaturen im Kanalsystem das ganze Jahr über relativ konstant bleiben und diese Energie mittels Wärmetauschern für Wärmepumpen oder zur Gebäudekühlung genutzt werden kann. Laut dem Antrag könnten Abwässer rechnerisch etwa 14 Prozent des nationalen Wärmebedarfs im Gebäudesektor decken. Als geeignete Standorte für eine zentrale Nutzung werden Kläranlagen des Ruhrverbands in Bochum, Essen und Hattingen angeführt. Eine Anpassung des ABK 2021 wird als notwendig dargestellt, um die anstehenden Arbeiten am Kanalnetz mit den Anforderungen der Wärmewende zu verknüpfen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 5 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 5 (LINKE/PAR&StG) - 2.10Errichtung einer Biogasanlage in BochumZur Vorlage · 20232088 · Antrag
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In der 25. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 24. August 2023 wurde ein Antrag zur Errichtung einer Biogasanlage im Stadtgebiet vorgelegt. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude eingereichte Antrag sieht vor, die Verwaltung sowie die Unternehmensgruppe Stadtwerke Bochum (USB) mit der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens zu beauftragen. Als Standort für die Anlage ist das Gelände beziehungsweise das Umfeld der Zentralmülldeponie Kornharpen vorgesehen.
Das aus der Anlage gewonnene Biogas soll zur Erzeugung von Fernwärme und elektrischer Energie genutzt werden. Dabei wird angefragt, sofern technisch möglich, das bereits bestehende Deponiegas-Blockheizkraftwerk der Stadtwerke in die Nutzung einzubeziehen. Die daraus resultierenden Planungen sollen nach ihrer Fertigstellung den zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine schriftliche Begründung des Antrags ist dem Dokument nicht zu entnehmen; eine Erläuterung soll im Rahmen der Sitzung mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 10 (LINKE/BD/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 10 (LINKE/BD/PAR&StG) - 2.11Förderung Erhalt historischer Fassaden bei energetischer SanierungZur Vorlage · 20232089 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 25. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 24. August 2023 wurde ein Antrag zur Förderung des Erhalts historischer Fassaden bei energetischen Sanierungen vorgelegt. Die Verwaltung wird darin beauftragt, ein kommunales Förderprogramm zu erarbeiten, das die Kompensation besonderer Kosten ermöglicht, welche durch den Erhalt historischer Bausubstanz im Zuge von energetischen Sanierungsmaßnahmen entstehen können.
Das zu entwickelnde Konzept soll Kriterien für die Einstufung als historische oder stadtbildprägende Fassade enthalten. Zudem sollen darin das gesamte Fördervolumen sowie die Höhe der möglichen Einzelförderungen festgelegt werden. Das neue Programm soll sich in das bestehende Fördergerüst der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einfügen und das kommunale Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ ergänzen. Der Antrag wurde von einem Fraktionsvorsitzenden gestellt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 5 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 5 (LINKE/PAR&StG) - 2.12Wärmenutzung aus Grubenwasser - Robert Müser ausbauen und Friedlicher Nachbar neu umsetzenZur Vorlage · 20232090 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der 25. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 24. August 2023 wurde ein Antrag von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude zur Wärmenutzung aus Grubenwasser vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung und die Stadtwerke Bochum die derzeitige Nutzung von Grubenwasser aus den Pumpstellen der RAG an der Schachtanlage „Robert Müser“ ausbauen. Grundlage für dieses Vorhaben soll die Empfehlung der Potentialstudie „Warmes Grubenwasser - LANUV-Fachbericht 90“ des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sein. Dem zuständigen Fachausschuss sollen dabei Informationen zu den möglichen Nutzerzahlen sowie zum Einzugsgebiet vorgelegt werden.
Darüber hinaus wird beantragt, dass die Verwaltung und die Stadtwerke auf Basis der Erkenntnisse aus derselben Studie ein Nutzungs- und Versorgungskonzept für die Abwärmenutzung des Grundwassers der ehemaligen Zeche „Friedlicher Nachbar“ erstellen. Auch in diesem Zusammenhang sollen dem Fachausschuss die potenziellen Nutzerzahlen, das Einzugsgebiet sowie weitere relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 5 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 5 (LINKE/PAR&StG) - 2.13Pflicht zur Wärmepumpe oder Anschluss- und Benutzungszwang FernwärmeZur Vorlage · 20232091 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 25. Sitzung des Rates der Stadt Bochum wird ein Antrag von Dr. Volker Steude behandelt, der Regelungen zur Wärmeversorgung und zur Solarpflicht bei Neubauten vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine stadtweite Satzung zu erarbeiten, die ab dem Jahr 2024 einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein örtliches Fern- oder Nahwärmenetz für alle neu zu genehmigenden Bauvorhaben festlegt, sofern dies technisch möglich ist. Als Ausnahmen sollen der Betrieb von Wärmepumpen sowie andere als klimaneutral anerkannte Heizsysteme, wie etwa Pelletheizungen, vorgesehen werden.
Zudem soll die Verwaltung angewiesen werden, in Bebauungsplänen, deren Satzungen ab 2024 beschlossen werden, den Einbau von Wärmepumpen verbindlich vorzusehen, sofern kein Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einsatz anderer gesetzlich vorgesehener ökologischer Heizsysteme erfolgt. Für Bebauungspläne, die im Jahr 2024 verabschiedet werden, sieht der Antrag zudem die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden vor.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den erklärten Klimanotstand der Stadt Bochum und das Ziel, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Zudem wird auf die anstehende Novelle der Landesbauordnung NRW verwiesen, um die Regelungen für Wohngebäude bereits vorwegzunehmen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 3 (PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 3 (PAR&StG) - 2.14Schwimmende Photovoltaik, Agro-PV - Floatvoltaics für einen innovativen KlimaschutzZur Vorlage · 20232092 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 24. August 202läufig ein Antrag von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude vor, der die Prüfung von schwimmenden Photovoltaikanlagen (Floatvoltaics) und Agro-PV-Anlagen zum Gegenstand hat. Die Verwaltung soll untersuchen, inwieweit auf Wasserflächen des Stadtgebiets durch die Stadtwerke Bochum oder private Unternehmen Solaranlagen betrieben werden können. Für den Kemnader See ist dabei eine Einbindung der Gemeinde Witten, des Regionalverbands Ruhr (RVR) sowie des Freizeitzentrum Kemnade vorgesehen.
Parallel dazu sollen die Verwaltung und die Stadtwerke Bochum prüfen, inwieweit landwirtschaftliche Flächen für Agro-PV-Anlagen genutzt werden können, um die Erzeugung von Strom mit der landwirtschaftlichen Nutzung zu kombinieren. In diesen Prozess sollen die betroffenen Landwirte einbezogen werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen Aspekte des Tier- und Naturschutzes, der Freizeitnutzung sowie Kosten, Erlöse, CO2-Einsparungen und die zu erwartende Stromleistung berücksichtigen. Die Resultate werden den Ausschüssen für Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie für Beteiligung und Controlling vorgelegt.
Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts für lokale Quartierspeicher beauftragt, um Investitionen in den Netzausbau zu reduzieren. Der Antrag verweist auf das Potenzial des Kemnader Sees, durch die Nutzung von Wasserflächen CO2-freien Strom für über 20.000 Haushalte zu erzeugen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (PAR&StG) - 2.15Kommunale Wärmeplanung - Frühzeitige Beteiligung und PlanungssicherheitZur Vorlage · 20232093 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag zur 25. Sitzung des Bochumer Rates am 24. August 2023 fordert der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude eine frühzeitige Beteiligung der demokratischen Gremien sowie die Schaffung von Planungssicherheit im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Die Verwaltung und die Stadtwerke Bochum führen derzeit gemeinsam mit lokalen Kooperationspartnern die Arbeiten zur Umsetzung der Wärmewende fort.
Die daraus abgeleiteten Möglichkeiten, Potenziale und Leitlinien sollen als Grundsatzplanung bis Dezember 2023 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese Planung dient als Rahmen für die anschließenden Detailplanungen. Laut dem Antrag ist eine frühzeitige Einbindung der Gremien notwendig, um eine öffentliche Debatte über die Ziele von Stakeholdern, Kommunalpolitik und Stadtgesellschaft zu ermöglichen.
Ein weiterer Aspekt des Antrags ist die Gewährleistung von Planungssicherheit für die Bochumer Bevölkerung. Durch einen Grundsatzbeschluss bis Ende 2023 sollen Bauvorhaben bereits frühzeitig an den Vorgaben der Wärmeplanung ausgerichtet und umgesetzt werden können. Der Antrag stellt fest, dass die bisherige Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens für die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung in diesem Sinne unzureichend ist.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 5 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 5 (LINKE/PAR&StG) - 3.Mitteilungen
- 3.1GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH – Beteiligung der WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbHZur Vorlage · 20231698 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH. Das Unternehmen ist über die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH ein Urenkelunternehmen der GELSENWASSER AG. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich.
Die Behandlung dieser Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der GELSENWASSER AG und der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH in nichtöffentlicher Sitzung. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung zur Vorlage 20231698 wurde vom Amt für Finanzsteuerung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Tarife der WasserWeltenZur Vorlage · 20231509 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Die Grünen zu den neuen Tarifen der Bochumer WasserWelten reagiert. Im Vergleich zu den Eintrittspreisen in Nachbarstädten wie Dortmund, Essen oder Gelsenkirchen liegt der neue Normaltarif in Bochum mit 5,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Ermäßigte unter dem regionalen Mittelwert von 5,34 Euro bzw. 3,49 Euro.
Hinsichtlich der Kostenentwicklung seit 2014 verzeichnete die Verwaltung kumulierte Steigerungen bei den Stromkosten um 54 Prozent, bei den Gaskosten um 37 Prozent und bei den Personalkosten um 21 Prozent. Ein Vergleich der Energiekosten pro Badbesuch zwischen 2019 und 2022 zeigt einen Anstieg von 2,45 Euro auf 3,47 Euro. Die Personalkosten pro Besucher sanken im selben Zeitraum von 15,90 Euro auf 14,55 Euro.
Eine Auswertung der Verkaufszahlen von Mehrfachkarten sowie deren Anteil an den Gesamtbesuchen war aufgrund einer systembedingten Umstellung im Jahr 2021 nicht möglich. Bezüglich der Anfrage zur Ausweitung der Zeiten für Früh- und Spätschwimmende ohne Einschränkung des Schul- und Vereinssports teilte die Verwaltung mit, dass eine solche Erweiterung grundsätzlich möglich ist. Die WasserWelten prüfen derzeit die entsprechende Anregung.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Ausschreibung Sicherheitsdienst für städtische WohnunterkünfteZur Vorlage · 20231637 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Thema Sicherheitsdienst für städtische Wohnunterkünfte reagiert. In der Antwort zur Vorlage 20231637 wurde klargestellt, dass der Einsatz von Sub- bzw. Nachunternehmern in der Ausschreibung explizit ausgeschlossen wurde.
Hinsichtlich der Einhaltung des „8-Punkte-Plans“ der Bezirksregierung Arnsberg teilte die Verwaltung mit, dass sämtliche Kriterien als Bestandteil der Leistungsbeschreibung in den Vertrag aufgenommen wurden. Die Kontrolle dieser Vorgaben erfolgt durch gemeinschaftliche, engmaschige Prüfungen des Amtes für Soziales und des Ordnungsamtes, wobei alle Sicherheitsmitarbeiter über das Bewacher-Register überprüft werden.
Bezüglich der Planungsgrundlagen für die Flüchtlingszahlen verwies die Verwaltung auf Prognosen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Für das Jahr 2023 wurde eine Aufnahmeverpflichtung von etwa 55.000 geflüchteten Menschen in Nordrhein-Westfalen erwartet, wobei Bochum gemäß der Statistik des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 1,9 Prozent dieser Zahl zugewiesen bekommt. Aufgrund dieser Prognosen wurden im Rahmen der Ausschreibung über die bestehenden Unterkünfte hinaus zwei zusätzliche, optionale Objekte als fiktive Einrichtungen berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 25.08.2023 · Rechnungsprüfungsausschuss (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ - Antragstellung für die Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20231645 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat für das Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ beantragt. Ziel des Programms der Landesregierung ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen wie Inflation und Energiekrise. Die Antragstellung konzentriert sich auf den Bereich des Bochumer Innenstadtkerns sowie das Gebiet nördlich des Boulevards. Weitere Förderkomponenten des Landesprogramms wurden nicht beantragt, um eine Doppelförderung mit bereits bestehenden Programmen zu vermeiden.
Der beantragte Verfügungsfonds sieht die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale für bis zu 24 Monate zu vergünstigten Konditionen vor. Die Differenz zwischen den Kosten der Anmietung und der Weitervermietung an Dritte soll gefördert werden, um neue Nutzungen wie spezialisierten Einzelhandel, kulturelle Angebote oder urbane Produktion zu ermöglichen. Bei einer geschätzten Leerstandsquote könnten etwa 18 Ladenlokale über das Programm unterstützt werden.
Die Gesamtkosten für den Zeitraum von 2024 bis 2026 werden auf rund 830.574 Euro geschätzt. Der kommunale Eigenanteil von 30 Prozent beläuft sich auf etwa 249.172 Euro und ist im Haushalt des Amtes für Stadtplanung und Wohnen hinterlegt. Die Umsetzung der Maßnahmen, einschließlich der Akquise von Nutzern und der Kommunikation mit Immobilieneigentümern, soll durch die Bochum Wirtschaftsentwicklung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Verkehrsverstöße auf exklusiv für E-Fahrzeuge reservierten ParkplätzenZur Vorlage · 20231651 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat die Verwaltung Details zu Verkehrsverstößen auf für Elektrofahrzeuge reservierten Parkplätzen veröffentlicht. Im Jahr 2022 wurden an 37 Standorten insgesamt 1.809 Anzeigen wegen unberechtigten Parkens auf diesen Flächen bearbeitet. Eine Häufung der Verstöße wurde an der Viktoriastraße mit 618 und am Südring mit 460 Fällen festgestellt, was etwa 59 Prozent der Gesamtzahl ausmacht. Die meisten Anzeigen wurden im März registriert; insgesamt lag die Anzahl der Verstöße in den Sommermonaten über der der Wintermonate.
Eine Parkraumerhebung aus dem Frühjahr 202<0xE2><0x80><0xAF>023 ergab, dass die Stellplätze vorwiegend vormittags und nachmittags stark nachgefragt werden, während die Nutzung in den Nachtstunden gering ist. Die Auslastung deutet auf eine Nutzung durch Besucher der Innenstadt hin. Die Stadtwerke Bochum meldeten zudem eine zunehmende Auslastung ihrer öffentlichen Ladestationen sowie steigende Lademengen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr.
Bezüglich der Parkgebühren sieht die Verwaltung von einer Befreiung der Elektrofahrzeuge von der Parkscheinpflicht ab, um zusätzlichen Verkehr zu vermeiden und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Eine weitere Ausweisung von E-Stellplätzen ohne Ladeinfrastruktur ist derzeit nicht geplant. Die Stadtwerke Bochum befürworten die Exklusivität dieser Parkflächen für Elektrofahrzeuge weiterhin.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Sanierung und Bau von Bädern in BochumZur Vorlage · 20231666 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat in ihrer Sitzung vom 23. Mai 2023 eine Anregung beschlossen, die sich auf die Sanierung und den Bau von Bädern in der Stadt bezieht. Die Vorlage fordert die WasserWelten Bochum GmbH dazu auf, einen Zeitplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, wann welche Badstandorte saniert oder neu errichtet werden sollen.
Ein Schwerpunkt der Anregung liegt auf der Realisierung eines neuen Hallenbades im Stadtbezirk Wattenscheid. Konkret wird die umgehende Aufnahme der Planungen für ein neues Bad in Höntrop angestrebt, wobei ein Baubeginn im Jahr 2024 beabsichtigt ist. Parallel dazu wird eine regelmäßige Information der Bezirksvertretung, des Stadtrates sowie der Bürgerinnen und Bürger über den Verlauf der Projekte gefordert.
Die Anregung bezieht sich auf einen Beschluss des Bochumer Rates aus dem November 2021, der den Erhalt aller Badstandorte sowie die Berücksichtigung von Energie- und Ressourceneffizienz bei Umbauten vorsieht. Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass die rechtliche Grundlage für den Neubau in Höntrop nun gegeben sei, da die Klagefrist gegen ein mögliches Gartenbad abgelaufen ist. Ziel der Forderungen gegenüber dem Rat und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum ist die zeitnahe Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Sitzbänke zwischen BVZ und Technischem RathausZur Vorlage · 20231667 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Austausch von Sitzbänken zwischen dem BVZ und dem Technischen Rathaus reagiert. Der Austausch der grünen Drahtgitterbänke erfolgte, da tragende Teile beschädigt waren und für dieses Modell keine Ersatzteile mehr verfügbar sind, wodurch eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr möglich war. Die neuen Bänke des Typs „La Superfine“ stammten aus dem Bestand des 1.000-Bänke-Programms. Für den Abbau der defekten Modelle sowie die Installation der neuen Bänke fielen Kosten in Höhe von rund 7.400 Euro an. Die alten Bänke wurden aufgrund von Korrosionsschäden als Altmetall verwertet.
Ähnliche Ersetzungen fanden bereits im Bereich Wiemelhausen statt. Der Austausch wurde nicht dem 1.000-Bänke-Programm zugerechnet, sondern aus Haushaltsmitteln finanziert. Die Stadt nutzt derzeit verschiedene Banktypen für unterschiedliche Einsatzbereiche: Im Innenstadtbereich wird das Modell „La Superfine“ eingesetzt, da es als graffitiresistent gilt. Für Straßenbegleitgrün und Wälder kommen Kunststoffbänke zum Einsatz, deren Reinigung jedoch als aufwendiger beschrieben wird. In Park- und Grünanlagen findet vorrangig der Typ „Trier“ Verwendung, der aufgrund seiner Robustheit und des geringen Wartungsbedarfs eingesetzt wird.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Ist Bochum immer noch "Herzsicher"?Zur Vorlage · 20231670 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Status der Initiative „Bochum Herzsicher“ geantwortet. Seit Mitte 2022 liegt die Federführung für das Projekt, welches die Vermeidung plötzlichen Herztods durch den Einsatz von Defibrillatoren (AED) zum Ziel hat, beim Gesundheitsamt. Im Zuge des Zuständigkeitswechsels werden derzeit die organisatorischen Abläufe sowie der Datenbestand der Initiative überarbeitet.
Im Stadtgebiet sind aktuell 182 Defibrillatoren gemeldet. Da die Gerätedichte in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedlich hoch ist, hält die Verwaltung eine weitere Inbetriebnahme von Geräten für sinnvoll, insbesondere in Gebieten mit bisher geringer Abdeckung. Bezüglich der Schulungen durch die Feuerwehr findet eine Einweisung grundsätzlich bei der Erstinbetriebnahme neuer Geräte statt; zusätzliche praktische Übungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Woche der Wiederbelebung angeboten.
Die technische Umsetzung der interaktiven Karte der Defibrillatoren wird derzeit fortgeführt. Zudem wurden für städtische Institutionen vereinfachte Möglichkeiten zur Meldung von Geräten über ein Kontaktformular geschaffen. Eine öffentlichkeitswirksame Werbung für die Initiative ist für den Herbst 2023 im Rahmen einer Veranstaltung zur Woche der Wiederbelebung geplant.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2022Zur Vorlage · 20231671 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Verträge des Kalenderjahres 2022, die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallen. Nach dieser Regelung bedürfen Verträge zwischen der Stadt und Mitgliedern des Rates, Bezirksvertretungen oder der Oberbürgermeisterin und den Beigeordneten grundsätzlich der Zustimmung des Rates. Ausgenommen sind hiervon jedoch unter anderem Verträge, die einen Geschäftswert von 5.000 Euro nicht überschreiten oder auf öffentlich-rechtlichen Ausschreibungen basieren.
Die interne Abfrage der Verwaltung ergab für das Jahr 2022 drei entsprechende Vertragsabschlüsse. Die Volkshochschule schloss zwei Honorarverträge mit einem Auftragnehmer für die Kursleitungen „Bochum im Faschismus“ über insgesamt 210 Euro ab. Die Bochumer Symphoniker vereinbarten mit einem Musiker ein Bruttohonorar von 500 Euro im Rahmen der Kammermusik-Reihe BoSy Camera. Zudem schlossen die Zentralen Dienste einen Mietvertrag mit einem Vermieter über die Anmietung einer Wohnung zur Unterbringung von Geflüchteten ab, wobei die Kaltmiete 1.400 Euro betrug.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Flächen der Deutschen Bahn (Trasse der ehemaligen Frederika-Bahn)Zur Vorlage · 20231719 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Nutzung der Flächen der ehemaligen Friederika-Bahn am Bochumer Hauptbahnhof Informationen angefordert. Hintergrund ist die Frage, inwieweit diese Flächen für den Radschnellweg RS1 zur Verfügung stehen können, nachdem bereits bekannt war, dass sie als Vorhalteflächen für einen künftigen Ausbau der Bahnstrecke dienen könnten.
In ihrer Antwort auf die Fragen von Dr. Stefan Jox teilte das Tiefbauamt mit, dass seitens der Deutschen Bahn keine detaillierten Nutzungsvorstellungen kommuniziert wurden. Ein Schreiben der Deutschen Bahn vom Dezember 2022 verwies lediglich auf eine notwendige Ausweitung bahnbetrieblicher Anlagen sowie auf den Bedarf an Vorhalteflächen für einen zukünftigen Ausbau der Hauptstrecke.
Hinsichtlich einer möglichen Reaktivierung der Trasse oder der Errichtung eines zusätzlichen Gleisstranges liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Ebenso sind der Verwaltung keine Planungen bekannt, die einen konkreten Bedarf für den Ausbau der Hauptstrecke oder eine spezifische Nutzung der ehemaligen Friederika-Bahn enthalten.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Klage eines Wahlberechtigten gemäß § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 04. Februar 2021 (Wahlprüfungsklage)Zur Vorlage · 20231726 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilung der Verwaltung Nummer 20231726 informiert das Rechtsamt den Rat über den Ausgang einer Wahlprüfungsklage. Die Klage, die ein Wahlberechtigter am 4. Februar 2021 gemäß § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz eingereicht hatte, bezog sich auf die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 17. Dezember 2020. Mit diesem Beschluss war zuvor ein Einspruch eines Bürgers gegen die Gültigkeit der Wahl zurückgewiesen worden.
Das Gericht hat die Klage mit einem Urteil vom 28. April 2023 abgewiesen. Diese Entscheidung ist seit dem 19. Juni 2023 rechtskräftig. Die vorliegende Mitteilung dient der Information des Rates und bezieht sich auf die bereits erfolgte Information in der Vorlage Nummer 20231402.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Bunker in BochumZur Vorlage · 20231728 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Status von Bunker- und Schutzraumanlagen im Stadtgebiet geantwortet. Hintergrund der Anfrage war die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Rückabwicklung öffentlicher Schutzräume vorerst zu stoppen. Bezüglich der Bestandsaufnahme durch das Bundesinnenministerium gab die Verwaltung an, dass eine direkte Einbindung der Stadt Bochum nicht erforderlich war, da die Anlagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereits bekannt sind.
Im Stadtgebiet befindet sich derzeit nur noch eine Schutzraumanlage im Besitz des Bundes, welche jedoch von der Stadt Bochum verwaltet und instand gehalten wird, wobei die anfallenden Kosten über den Bund abgerechnet werden. Seit 2007 werden auf Anweisung des Bundes keine Instandhaltungsmaßnahmen mehr durchgeführt. Die Verwaltung teilte mit, dass sich dieser Schutzraum aktuell in einer Entwidmungsphase befindet, mit dem Ziel, die Nutzung als Schutzraum künftig nicht mehr vorzusehen.
Die Kapazität der Anlage ist für etwa 1.500 Personen ausgelegt. Der bauliche und funktionale Zustand der Anlage wird als nicht einsatzfähig beschrieben, was dem Zustand aller Bunkeranlagen in Nordrhein-Westfalen entspreche.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide -Zur Vorlage · 20231732 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage zur Notwendigkeit einer zweiten Änderungssatzung der Gestaltungssatzung für die Siedlung Dahlhauser Heide gestellt. Die Fraktion regte Anpassungen an, um den veränderten Lebensbedingungen Rechnung zu tragen, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Motorisierung und Elektromobilität. Konkret wurde eine dauerhafte Duldung von bereits bestehenden Stellplätzen in Vorgärten angestrebt, sofern diese aus satzungskonformen Materialien errichtet wurden, aber ohne vorherige Baugenehmigung entstanden sind.
Die Verwaltung, vertreten durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen, sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine weitere Änderungssatzung. Ziel der Gestaltungssatzung sei die Erhaltung des grünen Gartenstadtcharakters der Siedlung durch den Schutz privater Vorgartenflächen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass Stellplätze in geschützten Vorgärten nicht nur durch die Gestaltungssatzung, sondern auch durch den seit 1982 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 482 untersagt sind. Eine rechtliche Sicherung von nicht satzungskonformen Stellplätzen wird daher abgelehnt, da dies die Grundzüge der bestehenden Planung verletzen würde.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14KatastrophenschutzbedarfsplanungZur Vorlage · 20231777 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Katastrophenschutzbedarfsplanung geantwortet. Laut Mario Reuther vom Kommunalen Krisenmanagement erfolgt die Erstellung der Pläne derzeit in einem abgestimmten Prozess im Regierungsbezirk Arnsberg unter Beteiligung der Bezirksregierung. Die Rahmenbedingungen für die künftige Ergänzung durch einen Katastrophenschutzbedarfsplan müssen noch durch das Land Nordrhein-Westfalen formuliert werden.
Die politische Beteiligung soll analog zum Brandschutzbedarfsplan über Beschlussvorlagen erfolgen, wobei die Unterstützung eines Gutachterbüros vorgesehen ist. Während im aktuellen Katastrophenschutzplan bereits das Szenario eines großflächigen Stromausfalls betrachtet wird, sollen im künftigen Bedarfsplan Mindeststandards festgelegt werden, sobald gesetzliche Leitplanken vorliegen.
Hinsichtlich der Personalstärke verfügt das Kommunale Krisenmanagement aktuell über 8,3 Vollzeitäquivalente (VZÄ), wobei 2,0 VZÄ dem Katastrophen- und Zivilschutzlager zugeordnet sind. Eine geplante Erweiterung um weitere 8,5 VZÄ für den Zeitraum 2023/2024 befindet sich in der Umsetzung. Die Ermittlung des Bedarfs an weiteren kommunalen Einheiten soll durch die kommende Risikoanalyse erfolgen. Zur Evaluierung der Bevölkerungswarnung nutzt die Verwaltung Feedback-Kanäle wie eine Hotline und soziale Medien sowie technische Schallausbreitungsanalysen für das Sirenennetz.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Gründung der VBW green power GmbH – Anzeige gem. § 115 Abs. 1 GO NRWZur Vorlage · 20231742 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die nachträgliche Ergänzung des Gesellschaftsvertrages der VBW green power GmbH sowie die Bestätigung der kommunalaufsichtlichen Anzeige gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. Die Gründung der VBW green power GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der VBW Bauen und Wohnen GmbH wurde bereits am 30. März 2023 durch den Rat beschlossen.
Auf Hinweis der Kommunalaufsicht wurde der Gesellschaftsvertrag um die Bestimmung des § 12 Abs. 2 m) ergänzt. Dieser neue Passus sieht einen Beschlussvorbehalt der Gesellschafterversammlung hinsichtlich des Erwerbs und der Veräußerung von Unternehmen sowie Beteiligungen vor. Die zuständige Kommunalaufsicht hat die Anzeige zur Gründung der Gesellschaft und den angepassten Gesellschaftsvertrag zwischenzeitlich bestätigt. Mit dieser Mitteilung wird der Rat über die erfolgte Ergänzung und die Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga - Innenstadt - (Vorlage Nr. 20201196/1)Zur Vorlage · 20231758 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Herrn Schmidt aus der Fraktion Bündnis Deutschland zur Gestaltungssatzung für die Bochumer Innenstadt reagiert. Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die bisherige Satzung aufgrund mangelnder Verhältnismäßigkeit und eines zu weit gefassten Geltungsbereichs für gegenstandslos erklärt hat, arbeitet die Stadt an einer Neufassung.
Die Kosten für die Erarbeitung der ursprünglichen Gestaltungssatzung belaufen sich auf insgesamt 145.001,53 Euro, was das Gestaltungshandbuch, Analysen und den Satzungstext umfasst. Für das gerichtliche Verfahren sowie die externe Rechtsberatung fielen zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 7.776 Euro an. Im Rahmen der Erstellung war das Rechtsamt der Stadt Bochum als Teil einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe beteiligt. Dabei wurde auf die hohe Regelungsdichte und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung hingewiesen, was in die finale Beschlussfassung einfloss.
Für die neue Gestaltungssatzung (Nr. 1000 Gb) plant die Verwaltung eine Verkleinerung des Geltungsbereichs sowie eine Anpassung der Festsetzungen auf Basis der bisherigen Erfahrungen. Bisher wurden für dieses Vorhaben Kosten in Höhe von rund 26.841 Euro für das beauftragte Architekturbüro sowie etwa 2.275 Euro für externe Rechtsberatung verzeichnet. Die Kosten für die anstehende Überprüfung des neuen Entwurfs sind derzeit noch nicht beziffert.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Langfristige Szenarien zur BevölkerungsentwicklungZur Vorlage · 20231759 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat Fragen zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung in Bochum gestellt, insbesondere zur Berücksichtigung demografischer Veränderungen nach dem Jahr 2035. Die Verwaltung teilte mit, dass aufgrund steigender Unsicherheiten bei längeren Prognosezeiträumen der aktuelle Ausblick auf den Zeitraum bis 2030/2035 begrenzt bleibt. Zwar spiegelt das bestehende Szenario bereits den Alterungsprozess wider, jedoch werden über 2035 hinausgehende Berechnungen derzeit nicht vorgenommen, da Faktoren wie die Entwicklung der Wanderungsbewegungen maßgebliche Unwägbarkeiten darstellen.
In Bezug auf die kommunale Infrastruktur sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, den Bestand vorhandener Strukturen zu erhalten. Die Schulentwicklungsplanung ist für die kommenden 15 Jahre an die erwarteten Entwicklungen angepasst und wird durch ein kontinuierliches Controlling ergänzt. Beim Wohnungsbau sollen zudem altersbedingte Veränderungen im Bestand sowie Umbaumaßnahmen berücksichtigt werden, um flexibel auf Bedarfsänderungen reagieren zu können. Im regionalen Austausch mit Nachbarstädten wie Dortmund oder Essen findet ein fachlicher Dialog der Statistikstellen statt. Während staatliche Prognosen oft sehr lange Zeiträume abdecken, orientieren sich die kommunalen Szenarien aufgrund der demografischen Schwankungen primär an einem Zeithorizont von etwa zehn bis 15 Jahren.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Recycelte Baustoffe im Tief- und HochbauZur Vorlage · 20231806 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ zum Einsatz recycelter Baustoffe im Tief- und Hochbau reagiert. Im Fokus steht dabei die neue Ersatzbaustoffverordnung, die seit dem 1. August 2023 bundeseinheitliche Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe vorgibt.
Da die Bauverwaltung die Aufbereitung von Bauschutt nicht selbst durchführt, sondern die Entsorgung an Fachfirmen überträgt, ist die Stadt nur bedingt am Recyclingprozess beteiligt. Es fehlen derzeit geeignete Flächen für die Sortierung und Baukontrollen durch die Verwaltung. Dennoch fördert die Stadt die Wiederverwendung mineralischer Reststoffe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Zukünftig wird geprüft, ob bei geringen Fremdstoffanteilen eine direkte Aufbereitung durch Auftragnehmer vor Ort möglich ist, um das Material für städtische Projekte zu erhalten. Zudem wird eine vertragliche Rückführung von aufbereitetem Material in den städtischen Kreislauf erwogen.
Die Recyclingquote variiert je nach Anwendungsbereich: Im Tiefbau, etwa beim Straßenbau, liegt der Anteil an Recyclingmaterialien bei etwa 50 bis 60 Prozent. Im Hochbau wird die Nutzung auf unter 10 Prozent geschätzt, wobei Materialien hier primär für temporäre Verfüllungen oder Rampen eingesetzt werden. Ein Beispiel für eine umfassende Verwendung von Recyclingbaustoffen ist das Sanierungsprojekt Mark 51°, bei dem der gesamte Aufbau der neuen Flächen aus Recyclingmaterial besteht.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Parkplatz am Sportzentrum WestenfeldZur Vorlage · 20231848 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Nutzung des Parkplatzes am Sportzentrum Westenfeld reagiert. Gegenstand der Anfrage aus der Ratssitzung vom 15. Juni 2023 war die Prüfung, ob die Parkfläche an der Lohackerstraße, die derzeit nur für Berechtigte reserviert ist, der Öffentlichkeit – etwa Eltern oder Sportlern – zur Verfügung gestellt werden kann. Hintergrund ist die Beobachtung, dass dieser Parkplatz nachmittags häufig ungenutzt bleibt, während in der näheren Umgebung ein hoher Parkdruck besteht.
Laut der Stellungnahme der Zentralen Dienste wird der betreffende Parkplatz von der Grundschule Westenfeld genutzt. Eine Nutzung durch die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeiten war in der Vergangenheit möglich, wurde jedoch beendet. Die Verwaltung führt hierfür an, dass die Flächen regelmäßig als Nachtstellplätze für LKW genutzt wurden, was zu Schwierigkeiten bei der Beseitigung von Hinterlassenschaften und zur Blockierung der Parkflächen bis in die Vormittagsstunden führte. Zudem wurden Vandalismusschäden sowie unbefugtes Befahren der Schulhöfe über diesen Zugang festgestellt. Die Zentralen Dienste prüfen derzeit, ob eine Öffnung des Parkplatzes unter der Voraussetzung verstärkter Kontrollen realisierbar ist.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Mitteilung zum weiteren Verfahren zum Wiederaufbau der abgebrannten 3-fach-Turnhalle Markstraße 189Zur Vorlage · 20231888 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über das weitere Vorgehen beim Wiederaufbau der 3-fach-Turnhalle in der Markstraße 189, die im Juli 2019 abgebrannt ist. Nach der Auszahlung einer Versicherungsentschädigung in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro im Dezember 2021 wurden bereits im März 2023 die Planungen für den Rückbau beauftragung. Der Abbruch der Halle ist für das vierte Quartal 2023 oder das erste Quartal 2024 vorgesehen.
Der Neubau soll am selben Standort nach aktuellen technischen und architektonischen Standards errichtet werden, wobei Nachhaltigkeitsaspekte wie Photovoltaik und Fassadenbegrünung berücksichtigt werden sollen. Für die Umsetzung ist ein zweistufiges Verfahren geplant: Zunächst wird ein Generalplaner beauftragt, der einen Entwurf sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Auf dieser Basis erfolgt anschließend die Ausschreibung eines Generalunternehmers für Systemhallen. Die EU-weite Ausschreibung des Generalplaners soll im Juli 2023 erfolgen, sodass eine Vergabe voraussichtlich im November 2023 realisierbar ist.
Die Mittel für die Planungsleistungen sind im Haushalt vorhanden. Eine detaillierte Kostenschätzung sowie ein Terminplan werden im weiteren Verlauf erstellt, um den politischen Realisierungsbeschluss einzuholen. Parallel dazu werden ab dem vierten Quartal 2023 im westlichen Bereich der Turnhalle Sondierungs- und Verpressarbeiten des Tiefbauamtes durchgeführt. Diese dienen der Baufeldvorbereitung für das Projekt „Quartier am Gesundheitscampus“ und adressieren die Sicherung vermuteter Bergbauschächte im Zuge des Rückbaus.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Definition des Begriffes "Wald"Zur Vorlage · 20231906 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat Fragen zur Definition des Begriffs „Wald“ und dessen Auswirkungen auf die Flächennutzung gestellt. Die Verwaltung teilte mit, dass sich die gesetzliche Grundlage durch das Bundeswaldgesetz sowie das Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen nicht verändert habe. Dennoch sei eine Verschärfung der Beurteilungspraxis durch das Regionalforstamt Ruhr festzustellen. Diese Reaktion auf den Klimawandel und die geringe Walddichte in Bochum führe dazu, dass auch Flächen ab einer Größe von 400 Quadratmetern als Wald eingestuft werden können, sofern sie waldtypische Funktionen aufweisen.
Für Bebauungsplanverfahren im Bereich Wohnen und Gewerbe ergeben sich daraus teilweise höhere Anforderungen an den ökologischen Ausgleich. Da Bochum eine waldarme Kommune ist, liegen die Kompensationsverhältnisse häufig über 1:1 und können auch 1:2 überschreiten. Die Verwaltung nannte Beispiele für städtische Grundstücke, bei denen Spontanbewuchs bereits zu einer Einstufung als Wald geführt hat, darunter Flächen für die Kita „Am Erlenkamp“, die Wieschermühlenstraße sowie ein Gebiet in der Röhlinghauser Straße. Zur Findung von Lösungen für die Waldkompensation wurde eine Arbeitsgruppe innerhalb der Flächenkonferenz eingerichtet. Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster prüft Planungsflächen regelmäßig auf notwendige Rückschnitte, um unkontrollierten Bewuchs zu vermeiden.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Kunstbaden auch in BochumZur Vorlage · 20231914 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat über Barbara Jessel angefragt, ob ein kulturelles Programm in öffentlichen Bädern, analog zum „Kunstbaden“ im Essener Grugabad, in Bochum umsetzbar ist. Die Verwaltung hat hierzu Stellung bezogen und führt aus, dass die öffentlichen Bäder der Wasserwelten Bochum GmbH als mögliche Veranstaltungsorte in Betracht kommen.
Eine Kooperation mit den Wasserwelten sowie eine Unterstützung durch die Sportverwaltung werden seitens der Verwaltung als möglich erachtet. Für eine Realisierung müssten jedoch vorab die Rahmenbedingungen geklärt werden. Dazu zählen die Anforderungen an die Infrastruktur, wie etwa Bühnen oder zusätzliche Genehmigungen, sowie die Suche nach Kooperationspartnern für die Durchführung des Programms. Zudem ist eine Kalkulation des finanziellen Rahmens erforderlich. Aktuell stehen seitens des Kulturbüros keine Mittel für eine mögliche Bezuschussung zur Verfügung. Die Kulturverwaltung sieht jedoch die Möglichkeit, das Thema in die Handlungsempfehlungen des Kulturentwicklungsprozesses (KEP) aufzunehmen, um Orte und Räume für die Kultur zu identifizieren und nutzbar zu machen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Angriffe auf Dienstkräfte der Stadt BochumZur Vorlage · 20231917 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der BD Ratsfraktion zu Übergriffen auf Dienstkräfte reagiert. Laut der Antwort des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation werden Straftaten wie Bedrohungen, Beleidigungen oder Körperverletzungen durch die Personalbetreuung erfasst und dokumentiert. In schwerwiegenden Fällen beantragt die Stadt die strafrechtliche Verfolgung. Zur Sicherheit gehören Maßnahmen wie Schulungen, bauliche Vorkehrungen sowie ein IT-Alarmierungssystem (GISBO-Alarm) zur Unterstützung von Kollegen in Notfallsituationen.
Im Zeitraum von 2014 bis 2023 wurden insgesamt 174 Strafanzeigen innerhalb der Stadtverwaltung verzeichnet. Davon entfielen 54 Fälle auf (versuchte) Körperverletzungen oder tätliche Angriffe, während die restlichen Meldungen primär Beleidigungen und Drohungen umfassten. Die Kosten für externe Sicherheitsleistungen sind seit 2020 dokumentiert; die höheren Volumina in den Jahren 2021 und 2022 resultierten aus zusätzlichen Zugangskontrollen während der Corona-Pandemie.
Eine Erweiterung des bestehenden Melde- und Auskunftssystems wird von der Stadt geprüft. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine rechtliche Grundlage durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, um datenschutzrechtliche Bedenken zu klären. Da die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Marktabfrage noch nicht feststehen, liegen derzeit keine Kostenschätzungen für ein solches System vor.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Die Ampel vernichtet kommunales Eigentum! - Nachfrage -Zur Vorlage · 20231918 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hat die Stadtverwaltung zur Stellung der GELSENWASSER AG und deren Gasnetz-Infrastruktur Auskunft gegeben. Die Verwaltung bestätigt, dass es sich bei der GELSENWASSER AG um eine städtische Beteiligung handelt. Über die Tochtergesellschaft GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) verfügt das Unternehmen über ein Gasnetz, wobei dieses nicht im Bochumer Stadtgebiet liegt.
Hinsichtlich der finanziellen Bewertung des Gasnetzes der GWN legte die Verwaltung zum Stichtag 31. Dezember 2022 unterschiedliche Buchwerte vor. Nach Handelsrecht (HGB) belief sich der Buchwert auf rund 59,7 Millionen Euro. Im Konzernabschluss nach IFRS-Standard lag der Wert mit etwa 246,8 Millionen Euro deutlich höher. Diese Differenz resultiert unter anderem aus der Einbeziehung angepachteter Gasnetze in den IFRS-Wert. Ohne Berücksichtigung dieser angepachteten Netze belief sich der IFRS-relevante Buchwert auf rund 108,5 Millionen Euro. Die Abweichungen zwischen den Bilanzierungsarten werden zudem auf unterschiedliche Abschreibungszeiträume zurückgeführt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Einsatz von Auswertungssoftware für die Erstellung des Straßenzustandsberichts und der schnellen Behebung von StraßenschädenZur Vorlage · 20231924 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Verbesserung des Straßenzustands in Bochum die mögliche Nutzung der Software „vialytics“ thematisiert. Die Verwaltung gibt an, dass das System seit 2019 bekannt ist, man jedoch aufgrund technischer Fragen bisher die weitere Entwicklung beobachtet hat. Aktuell wird geprüft, ob eine Schnittstelle zwischen der Software und der bereits genutzten Straßendatenbank besteht.
Derzeit setzt die Stadtverwaltung Produkte der CAOS GmbH ein, konkret das System VIA VIS. Dieses dient der Erfassung des Straßenbestandes, der Darstellung des Straßenvermögens in der städtischen Bilanz sowie dem Straßenerhaltungsmanagement und dem Aufbruchmanagement in öffentlichen Straßen. Ein vollständiger Systemwechsel von VIA VIS zu vialytics wird von der Verwaltung als im Verhältnis zum Aufwand stehend nicht angemessen bewertet. Zudem weist die Verwaltung auf ein Risiko bei der monetären Bilanzierung des Straßenvermögens hin, falls eine Umstellung stattfindet. Eine Nutzung von vialytics käme nach Ansicht der Verwaltung lediglich als Ergänzung zur Dokumentation und Erweiterung des bestehenden Systems infrage.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Einwohnerbefragung als Mittel zur besseren QuartiersentwicklungZur Vorlage · 20231923 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an die Bochumer Verwaltung nach der Durchführung von Bewohnerbefragungen bei der Quartiersentwicklung gefragt. Im Fokus stand dabei die Frage, ob bei bisherigen Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) sowie kleineren Projekten gezielt ältere Bewohner befragt wurden und inwiefern deren Ergebnisse in die Planung einflossen.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen erklärte in der Antwort, dass standardisierte Befragungen mit Fragebögen nicht regelmäßig stattfinden. Stattdessen werden ziel- und problemorientierte, individuelle Beteiligungsformate eingesetzt, die sowohl bei der Erstellung als auch bei der Umsetzung von Maßnahmen angewandt werden. Bei Präsenzveranstaltungen seien ältere Bewohner bereits eine stark vertretene Gruppe, sodass deren Belange in die Prozesse einfließen können.
Bezüglich privater oder halböffentlicher Projekte, wie etwa der Claudius-Höfe oder der Wohnallee Schlehenweg, wies die Verwaltung darauf hin, dass sie keine steuernde Funktion hinsichtlich der Wahl von Beteiligungsinstrumenten besitze. Bei städtisch geleiteten Prozessen werden neben den Bewohnern auch weitere Akteure wie Vereine, Unternehmen und Fachverwaltungen einbezogen. Die abschließende Entscheidung über Maßnahmen erfolgt durch die zuständigen politischen Gremien nach einer Abwägung der verschiedenen Interessen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Arbeiten in Bochum? – Das geht besser! ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20231933 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage 20231933 nimmt die Verwaltung Bezug auf eine Anfrage der FDP-Fraktion aus der Ratssitzung vom 15. Juni 2023. Die Fraktion thematisierte darin die Ergebnisse des Kommunalrankings NRW 2023, in dem Bochum im Bereich „Arbeiten“ – insbesondere hinsichtlich der Arbeitsplatzversorgung sowie der Beschäftigungsraten von Frauen und Personen ab 55 Jahren – als Schlusslicht aufgeführt wurde.
Die FDP-Fraktion bat um eine detaillierte Einschätzung der Verwaltung zu den genannten Kernaspekten und deren Entwicklung in den vergangenen Jahren. Zudem wurden Informationen über bereits laufende Maßnahmen sowie über geplante Konzepte zur Verbesserung dieser Bereiche angefordert.
Alexander Keller vom Amt für Soziales teilte in der Zwischenmitteilung mit, dass eine abschließende Beantwortung der Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Die Verwaltung habe den Prozess bereits angestoßen, um notwendige Informationen von Dritten einzuholen. Eine vollständige Antwort soll nach Erhalt der entsprechenden Rückmeldungen in einer der kommenden Sitzungen erfolgen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Evaluierung der Ergebnisse der verschiedenen QuartiersentwicklungenZur Vorlage · 20231922 · Antwort der Verwaltung
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Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Evaluierung verschiedener Quartiersentwicklungen in Bochum angefordert. Die Anfrage bezog sich auf Projekte des Stadtumbaus, der ISEK sowie der Stadterneuerung seit dem Jahr 2000 und untersuchte, inwieweit Bewohnerbefragungen durchgeführt wurden und wie deren Ergebnisse in die Planung einfließen.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen erklärte, dass keine Befragungen im engeren Sinne durchgeführt wurden. Stattdessen nutzt die Verwaltung verschiedene Beteiligungsmethoden, um die Bewohnerschaft einzubinden und Diskussionen über die zukünftige Entwicklung der Quartiere zu ermöglichen. Die Ergebnisse aus diesen Beteiligungsformaten fließen themenbezogen in die Planung von Einzelmaßnahmen ein, wobei neben den Belangen der Bewohner auch Interessen von Fachverwaltungen, Vereinen und dem lokalen Gewerbe berücksichtigt werden.
Bezüglich einer Ergebniskontrolle nach Abschluss der Projekte gab die Verwaltung an, dass keine erneuten Befragungen stattfinden. Es erfolgt jedoch eine regelmäßige Berichterstattung über die Sachstände der Stadterneuerungsgebiete in den zuständigen Gremien. Zudem ist die Stadt Bochum als Empfängerin von Mitteln aus der Städtebauförderung verpflichtet, zum Ende eines Förderzeitraums einen Evaluierungsbericht zu erstellen, um die Erreichung der gemeinsam erarbeiteten Ziele darzulegen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29Vorbereitende Schritte zur kommunalen Wärmeplanung/Kommunale Wärmeplanung und WärmewendeZur Vorlage · 20231745 · Mitteilung der Verwaltung
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In Bochum ist die Wärmeversorgung für 47 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Zusammen mit der Stromerzeugung macht dieser Bereich 79 Prozent der städtischen Treibhausgasbilanz aus. Zur Erreichung der Klimaziele wurde eine gemeinsame Arbeitsstruktur zwischen der Stadtverwaltung, den Stadtwerken Bochum und den in Bochum tätigen Wohnungsunternehmen etabliert. Diese Einheit, die auf einem Memorandum of Understanding basiert, hat ihre Arbeit zum 1. Juni 2023 aufgenommen. Die Aufgaben umfassen die Erarbeitung einer integrierten kommunalen Wärmeplanung sowie die Initiierung konkreter operativer Projekte.
Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Ausschreibung zur Erstellung der Wärmeplanung vor, wobei eine Veröffentlichung im Herbst 2023 angestrebt wird. Die Vergabe der Leistung soll voraussichtlich frühestens Anfang 2024 erfolgen. Parallel dazu wurde ein Förderantrag für die Beauftragung eines Dienstleisters gestellt. Die Planungen orientieren sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), wonach Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen müssen. Mit dieser Mitteilung werden Informationen zu den Anfragen der Fraktionen Die Grünen und SPD im Rat der Stadt Bochum bereitgestellt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.30Zuflucht Frauenhaus: Wie läuft es in Bochum? - ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20232055 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Zwischenmitteilung zur Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland bezüglich der Situation von Frauenhäusern in der Stadt vorgelegt. Die Anfrage, die in der Ratssitzung vom 15. Juni 2023 gestellt wurde, umfasst eine Reihe von Fragen zur Organisation und Finanzierung der Schutzunterkünfte sowie zur Auslastung der Einrichtungen.
Die Ratsfraktion erkundigte sich unter anderem nach den Verantwortlichkeiten für den Betrieb und die Finanzierung der Frauenhäuser durch das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Bochum und weitere Träger. Zudem wurden Fragen zur durchschnittlichen Belegung, zu etwaigen Wartezeiten sowie zur Anzahl der abgewiesenen Personen gestellt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Einhaltung der Empfehlungen der Istanbul-Konvention, wonach pro 10.000 Einwohner ein Platz bereitstehen sollte, sowie Informationen zu Beratungsangeboten und Sicherheitsaspekten innerhalb der Einrichtungen.
In der vorliegenden Antwort der Verwaltung wird mitgeteilt, dass eine abschließende Beantwortung der Fragen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Grund hierfür ist die Notwendigkeit, zunächst Informationen von Dritten einzuholen. Der Prozess zur Einholung dieser Daten wurde bereits angestoßen, und die Verwaltung wartet auf den Rücklauf der benötigten Auskünfte, um die Anfrage in einer der nächsten Sitzungen beantworten zu können.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.31Parksituation in der KreuzstraßeZur Vorlage · 20231839 · Antwort der Verwaltung
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Die Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ hat im Rat eine Anfrage zur Parksituation in der Kreuzstraße gestellt. Hintergrund ist die regelmäßige Nutzung des Bürgersteigs als Parkfläche, was die Nutzbarkeit des Gehwegs einschränkt. Dr. Bachert fragte an, weshalb die bereits im ersten Quartal begonnenen Maßnahmen zur Aufstellung von Pollern bisher nur einen Teil der Straße umfassen.
Die Verwaltung teilte mit, dass die ursprüngliche Entscheidung, Poller lediglich vor den Hauseingängen zu platzieren, aufgrund der dortigen Problemkonzentration getroffen wurde. Eine erneute Prüfung des Abschnitts bis zum Bahndamm ergab jedoch, dass auch in diesem Bereich eine Ausweitung der Maßnahme notwendig ist, um das Parken auf dem Gehweg wirksam zu unterbinden. Das Tiefbauamt wird die Aufstellung der Poller daher auf die gesamte Länge der Kreuzstraße ausweiten.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.32Wochenmärkte in Bochum hier: Zwischenmitteilung zum Stand der BeantwortungZur Vorlage · 20232043 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Zwischenmitteilung zum Stand der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Wochenmärkte in Bochum vorgelegt. Gegenstand der ursprünglichen Anfrage vom 15. Juni 2023 war die Prüfung neuer Marktstandorte, wobei insbesondere das Ziesak-Gelände sowie ein Platz im Ruhr Park als mögliche Ergänzungen zur Marktlandschaft angefragt wurden. Des Weiteren wurden die Möglichkeit einer sechsmonatigen Testphase sowie die Identifizierung weiterer potenzieller Standorte thematisiert.
Aktuell findet ein fachlicher Austausch zwischen der Verwaltung, der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft und der Bochum Marketing GmbH statt. In diesen Abstimmungen werden auch die Fragen der CDU-Fraktion behandelt. Eine abschließende Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung wird nach Abschluss der laufenden Abstimmungsprozesse erfolgen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.33Grünschnitt auf SpielplätzenZur Vorlage · 20232108 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand von Spielplätzen reagiert. Hintergrund waren Berichte über stark zugewachsene Grünflächen, insbesondere in der Marshall-Plan-Siedlung. Der Technische Betrieb teilte mit, dass der Rückschnitt von Sträuchern aufgrund anhaltend warmer und feuchter Witterung von Juli auf die erste Augustwoche verschoben werden musste. Der allgemeine Zustand des betreffenden Spielplatzes wird als ausreichend bewertet.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit gab die Verwaltung an, dass bei den regelmäßigen Prüfungen der Spielgeräte keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Die Begehbarkeit der Flächen sei gewährleistet und die Rasenflächen seien geschnitten. Die Häufigkeit des Grünschnitts auf Spielplätzen sei in den letzten Jahren grundsätzlich gleich geblieben, wenngleich Witterungseinflüsse oder personelle Engpässe zu Abweichungen vom geplanten Rhythmus führen können.
Bei den turnusgemäßen Kontrollen der Spielgeräte werden offensichtliche Mängel im Bereich der Grünpflege an die zuständigen Pflegekolonnen zur Einsatzplanung weitergegeben. Ein Optimierungsbedarf oder ein Bedarf an zusätzlichen personellen Ressourcen wird seitens des Technischen Betriebs nicht gesehen, da die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit der Flächen weiterhin sichergestellt sind.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.34Wasserwelten Bochum Am Südpark 1 - BauordnungZur Vorlage · 20232203 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass bei der Zustellung der Bauvorbescheide für das Neubauprojekt „Wasserwelten Bochum Am Südpark 1“ ein Verfahrensfehler aufgetreten ist. Für insgesamt vier Planvarianten des Schwimmbadneubaus wurden positive Bauvorbescheide erteilt. Bei der förmlichen Benachrichtigung der betroffenen Nachbarn wurden Eigentümer in der Straße „In der Mark“ nicht korrekt berücksichtigt. Stattdessen wurden fälschlicherweise Grundstücke in der Gemarkung Höntrop angeschrieben, wodurch insgesamt 58 Eigentümer auf 52 Grundstücken nicht beteiligt wurden. Der Fehler wurde durch einen Hinweis eines Anwohners bekannt; die genaue Ursache ist derzeit noch ungeklärt.
Für die ersten drei Planvarianten besteht aufgrund der fehlenden Beteiligung eine Rechtsunsicherheit und ein potenzielles Klagerisiko. Die Bauherrin, die Wasserwelten Bochum GmbH, beabsichtigt jedoch, ausschließlich die vierte Planvariante zu realisieren. Bei dieser Variante ist aktuell kein materieller Schaden erkennbar, allerdings kann es durch eine nachträgliche Beteiligung der Nachbarn zu einer zeitlichen Verzögerung des Vorhabens um etwa sechs bis sieben Monate kommen. Die Bauverwaltung empfiehlt, die noch nicht beteiligten Anwohner nun unverzüglich förmlich zu informieren. Eine interne Untersuchung zur Aufklärung des Fehlers und zur Vermeidung künftiger Fehler ist eingeleitet.
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- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.35Fragen zur Beschlussvorlage Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 888 – Gewerbepark Wattenscheid West – 20231843Zur Vorlage · 20232132 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der Ratsfraktion UWG:Freie Bürger zur geplanten Veränderungssperre im Bereich des Gewerbeparks Wattenscheid West reagiert. Im Zentrum der Anfrage von Herrn Winkler standen die Sicherung gewerblicher Flächen sowie die Vermeidung von Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbenutzung.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen führt aus, dass die Veränderungssperre dazu dient, Flächen für das produzierende Gewerbe zu erhalten und eine Umnutzung in Wohnraum zu verhindern. Aktuell seien im betroffenen Gebiet keine Einzelhandelsvorhaben beantragt. Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit dem Bedarf an Gewerbeflächen in Bochum und der Notwendigkeit, bestehende Betriebe sowie deren Entwicklungsmöglichkeiten zu schützen und Immissionskonflikte zu vermeiden.
Bezüglich der rechtlichen Belastbarkeit der Maßnahme im Kontext des nahegelegenen Neubaugebiets Wilhelm-Leithe-Weg Süd erklärte die Verwaltung, dass dieses durch ein eigenständiges Verfahren entwickelt werde. Ein Abwarten von Ergebnissen aus Gerichtsverfahren sei aufgrund der Fristen für Zurückstellungsbescheide nicht möglich gewesen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat jedoch die Rechtmäßigkeit der vorliegenden Zurückstellungen bestätigt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.36Vermietung der Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ an das Land Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 20232157 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant, die Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ ab dem 1. Oktober 2023 an das Land Nordrhein-Westfalen zu vermieten. Die Anlage soll zunächst als Erweiterung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) dienen, um kurzzeitige Aufenthalte während der medizinischen Untersuchung, Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung zu überbrücken. In der Folgephase ist die Nutzung als Notunterkunft vorgesehen, in der Geflüchtete für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten untergebracht werden können. Die maximale Belegung der Einrichtung ist auf 300 Personen festgesetzt, wobei auch Freizeit- und Sportangebote bereitgestellt werden sollen.
Für die Nutzung der Anlage sind durch die Stadt Bochum noch bauliche Erweiterungen vorzunehmen. Die Refinanzierung der notwendigen Investitionen sowie der laufenden Unterhaltskosten erfolgt über den Mietzins des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch die Anmietung werden 300 Personen auf das Zuweisungskontingent der Stadt angerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Auslastung der Unterkunft. Die Stadt entlastet sich durch diese Regelung von laufenden Kosten für die Verpflegung, soziale Arbeit, Reinigung sowie den Sicherheitsdienst. Die detaillierten Vertragsinhalte werden im nichtöffentlichen Teil der Vorlage erläutert.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Umsetzung des HinweisgeberschutzgesetzesZur Vorlage · 20231869 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen der Vorlage 20231869 eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, die sich mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) befasst. Das Gesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft.
Mit der Anfrage werden verschiedene Aspekte der gesetzlichen Umsetzung thematisiert. Die Ratsfraktion bittet um Informationen darüber, wie die Verwaltung das HinSchG implementiert und welche kommunalen Unternehmen ab Juli von den Regelungen betroffen sind. Zudem wird nach der Nutzung einer Softwarelösung für die Bearbeitung von Meldungen gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den finanziellen Rahmenbedingungen. Es wird um Auskunft über die jährlichen Kosten der Umsetzung sowie die Angabe der entsprechenden Kostenstelle gebeten. Darüber hinaus möchte die Fraktion das vorgesehene Verfahren im Falle des Eingangs einer Meldung kennen und erfahren, wie viele Meldungen in der Verwaltung bislang jährlich verzeichnet wurden. Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 24. August 2023 vorgesehen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Einbrüche ins Bochumer RathausZur Vorlage · 20231893 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Einbrüche im Bochumer Rathaus eingereicht. Hintergrund sind die Vorfälle vom 22. Juli, bei denen Büroräume in verschiedenen Etagen des Rathauses aufgebrochen wurden. Dies geschah nach einem weiteren Einbruch in der Kämmerei und der Bezirksverwaltung Mitte vor den Sommerferien.
Die Anfrage fordert Informationen über die Anzahl von Einbrüchen sowie unbefugten Zutritten in städtischen Gebäuden innerhalb der letzten fünf Jahre an. Dabei wird nach dem Umfang von Sachschäden und dem möglichen Diebstahl oder der Zerstörung sensibler Akten gefragt. Zudem sollen die betroffenen Stadtämter benannt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Sicherheitsvorkehrungen in den verschiedenen Bereichen des Rathauses, insbesondere unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Es wird nach möglichen Konsequenzen und Verbesserungsmöglichkeiten durch die Verwaltung sowie nach den Sicherheitsmaßnahmen während des laufenden Umbaus des Westflügels gefragt. Zudem wird die Kontrolle von Personen in städtischen Gebäuden nach Ende der regulären Öffnungszeiten thematisiert.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Grünschnitt auf SpielplätzenZur Vorlage · 20231932 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zum Zustand des Grünschnitts auf Spielplätzen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein Medienbericht über den Zustand eines Spielplatzes in der Marshall-Plan-Siedlung, auf dem Anwohner eine starke Überwucherung der Anlage sowie verdeckte Sitzmöglichkeiten beanstandet haben. Die Verwaltung hat bereits eingeräumt, dass Sträucher nur selten beschnitten werden.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um eine Bewertung des Zustands des genannten Spielplatzes mit Stand Juli 2023 sowie um eine Stellungnahme dazu, ob solche Zustände als zumutbar eingestuft werden. Zudem wird nach der Veränderung der Schnittfrequenzen in der Vergangenheit gefragt. Die Fraktion möchte wissen, ob die allgemeine Grünpflege im Rahmen der turnusmäßigen Kontrolle von Spielgeräten mitberücksichtigt wird und ob die Prüfer bei Bedarf entsprechende Handlungsempfehlungen abgeben. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, etwaigen Optimierungsbedarf bei der Grünpflege auf Spielplätzen sowie den dafür benötigten personellen Ressourcen zu benennen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt der Stadt BochumZur Vorlage · 20231950 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat beim Oberbürgermeister der Stadt Bochum eine Anfrage zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf Maßnahmen gemäß § 42 SGB VIII, die bei Gefährdung des Kindeswohls ergriffen werden können, und thematisiert die Kapazitäten bei der Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die Anzahl sowie die Kapazitäten und die Auslastung von Kinderheimen und Pflegefamilien in Bochum für die vergangenen fünf Jahre. Es wird nach einem möglichen Mangel an verfügbaren Plätzen gefragt. Zudem werden statistische Daten zu den Inobhutnahmen der letzten fünf Jahre angefordert, einschließlich der durchschnittlichen Dauer dieser Maßnahmen sowie der Quote von Rückführungen in die Herkunftsfamilien.
Die Anfrage umfasst ferner Fragen zu den Eignungsanforderungen für Pflegefamilien und etwaigen Ausnahmen bei Platznot. Die Ratsfraktion möchte wissen, ob es Fälle gab, in denen Kinder aus Pflegefamilien entfernt werden mussten oder Inobhutnahmen aufgrund fehlender Kapazitäten scheiterten. Schließlich wird nach der Häufigkeit von Unterbringungen außerhalb des Stadtgebiets gefragt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Irgendwas mit NachhaltigkeitsdingensZur Vorlage · 20231962 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat für die Ratssitzung am 24. August 2023 eine Anfrage zum Thema Nachhaltigkeit eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob der Verwaltung das Modell „Global Nachhaltige Kommune“ bekannt ist und ob eine Beteiligung an dem Wettbewerb im Rahmen der Prozesskette Nachhaltigkeit NRW durch die LAG 21 NRW angestrebt wird.
Der Ratsherr thematisiert in seinem Schreiben zudem die bisherigen Maßnahmen der Stadt Bochum im Bereich des Klimaschutzes. Er bezieht sich dabei auf aktuelle Bauvorhaben sowie das Fehlen eines Pfandsystems für Getränkeverpackungen. Die Anfrage hinterfragt, ob eine aktive Mitwirkung an dem genannten Nachhaltigkeitsmodell beabsichtigt ist oder ob die Verwaltung den Fokus auf andere Bereiche legt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Insolvenzen und GeschäftsaufgabenZur Vorlage · 20232113 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat beim Oberbürgermeister der Stadt Bochum eine Anfrage zu den Entwicklungen bei Geschäftsaufgaben, Gewerbeabmeldungen und Insolvenzen eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf Berichte über einen Anstieg von Firmenpleiten und zielt darauf ab, die wirtschaftliche Lage in der Stadt durch statistische Daten zu untersuchen.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die Anzahl der Geschäftsaufgaben im gesamten Gewerbe sowie der Teilgewerbeaufgaben mit Stand zum 30. Juni 20
Die Fraktion bittet um Auskunft über die Anzahl der Geschäftsaufgaben im gesamten Gewerbe sowie der Teilgewerbeaufgaben mit Stand zum 30. Juni 2023. Hierbei sollen auch die Zahlen der drei vorangegangenen Jahre aufgeführt werden. Zudem wird gefragt, ob der Verwaltung ein Zusammenhang zwischen diesen Abmeldungen und den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekannt ist.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Anzahl gewerblicher Insolvenzfälle für den Zeitraum bis Ende Juni 2023 sowie die entsprechenden Werte der drei Vorjahre. Auch hier wird nach einem möglichen Bezug zu den wirtschaftlichen Einbußen während der Pandemie gefragt. Schließlich fordert die Ratsfraktion Informationen zur Anzahl der Gewerbeanmeldungen mit Stand zum 30. Juni 2023 und deren Vergleich mit den Zahlen der drei vorangegangenen Jahre an.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Digitale Dienstleistungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20232152 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Stand der digitalen Dienstleistungen der Stadt gestellt. Im Fokus steht die Frage, welche der unter dem Bereich „Bürgerbüro“ auf der Internetseite der Stadt aufgeführten Leistungen medienbruchfrei digital oder teildigital in Anspruch genommen werden können. Hierzu wird um eine detaillierte Aufschlüsselung der jeweiligen Formen gebeten.
Die Anfrage thematisiert zudem, bei welchen Dienstleistungen die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder eines elektronischen Identitätsnachweises für eine digitale Inanspruchnahme notwendig ist. Des Weiteren wird nach dem aktuellen Stand des technischen Datenaustausches zwischen den Verwaltungsstellen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die angebotenen elektronischen Bezahlverfahren für die im Bürgerbüro gelisteten Leistungen. Abschließend möchte die Fraktion wissen, weshalb auf der Internetseite der Stadt Bochum keine Kennzeichnung oder Filterfunktion existiert, um online verfügbare Dienstleistungen gezielt auszuwählen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Kernaktivität Bochums „stille Örtchen“Zur Vorlage · 20232177 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur 25. Sitzung des Rates Informationen zum Thema der öffentlichen Toiletten in Bochum angefordert. Gegenstand ist die Kernaktivität „Bochums stille Örtchen“ im Rahmen der Bochum Strategie 2030.
Die Anfrage bezieht sich auf die laufenden Abstimmungs- und Prüfungsprozesse der Verwaltung sowie auf eine geplante Kampagne zur Mitbenutzung von Toilettenanlagen in Einzelhandel, Ladenpassagen und Gastronomie. Die Fraktion verweist dabei darauf, dass Anträge für den Beitritt zum Projekt „Nette Toilette“ in vorangegangenen Haushaltsberatungen abgelehnt wurden.
Die Anfrage umfasst vier spezifische Punkte: Es wird nach dem Grund für eine umfassende Analyse der Toilettensituation gefragt. Zudem werden die Kosten dieser Prüfung, insbesondere im Personalbereich, erfragt. Des Weiteren wird nach dem Stand etwaiger Neubauten oder Planungen für neue Toilettenanlagen gefragt. Abschließend bittet die Fraktion um Erläuterung, warum eine Kampagne zur Mitbenutzung bestehender Anlagen initiiert wird, obwohl die Finanzierung des Projekts „Nette Toilette“ abgelehnt wurde, und wie hoch die verfügbaren finanziellen Ressourcen für diese Kampagne bis Ende 2024 sind.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Ablehnungsgründe der Förderanträge für den Landschafts- und Klimapark SpringorumZur Vorlage · 20232199 · Anfrage
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Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass die Anträge auf Fördermittel für die Umsetzung des Landschafts- und Klimaparks Springorum nicht erfolgreich waren. Ein Antrag im Rahmen des Programms „Biologische Vielfalt“ des Bundesumweltministeriums wurde zurückgezogen, nachdem keine Aussicht auf Erfolg bestand. Ebenso blieb die Bewerbung für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ erfolglos.
Die bisherige Ausführungsplanung ging von Kosten in Höhe von 3.740.000 Euro und einer Förderquote von 90 Prozent aus. Die Verwaltung prüft derzeit, welche Maßnahmen mit Eigenmitteln umgesetzt werden können, während sie weiterhin nach weiteren Drittmitteln sucht.
Aufgrund dieser Situation hat die Fraktion Partei/Stadtgestalter eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Die Fragen beziehen sich auf die konkreten Ablehnungsgründe der Fördergeber sowie auf Möglichkeiten zur Optimierung der Planung, um die Chancen für zukünftige Bewilligungen zu erhöhen. Zudem wird nach dem möglichen Rückgang der Planungsqualität bei fehlenden Fördermitteln und der maximalen Höhe des Einsatzes von Eigenmitteln gefragt. Die Verwaltung wird gebeten, den Schriftverkehr mit den Begründungen der Ablehnungsbescheide der Anfrage beizufügen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Gigabitausbau in BochumZur Vorlage · 20232228 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Bochum angefordert. Grundlage der Anfrage ist die geplante Anbindung von etwa 134.000 Haushalten und Unternehmen bis zum Jahr 2032 durch eine Kooperation zwischen der Telekom und GLASFASER RUHR.
In der Vorlage wird auf die Möglichkeit hingewiesen, beim Bund Förderungen für Beratungsleistungen im Bereich der Telekommunikationsnetze zu beantragen. Dabei wird thematisiert, dass bisher keine Förderanträge für notwendige Infrastrukturprojekte eingegangen seien. Die Ratsfraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Anschlüsse in Bochum zum Stand des 30. Juni 2023 bereits vorhanden sind und wie der allgemeine Fortschritt des Netzausbaus aussieht.
Zudem werden Fragen zur Förderpolitik der Stadt gestellt. Es wird gefragt, ob die Stadt Bochum Anträge für Beratungsleistungen gestellt hat und falls ja, in welcher Höhe diese ausfallen. Des Weiteren ist zu klären, ob entsprechende Förderanträge für den eigentlichen Netzausbau beantragt wurden oder wann dies beabsichtigt ist sowie die Gründe für ein etwaiges Unterlassen solcher Anträge.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11WohngeldPlus und die BearbeitungZur Vorlage · 20232229 · Anfrage
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Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, die sich mit dem Bearbeitungsstand von WohngeldPlus-Anträgen befasst. Die Anfrage knüpft an vorangegangene Informationen zur Umsetzung der Wohngeldreform an.
Im Fokus der Anfrage stehen die quantitativen Entwicklungen bei den Anträgen. Es wird nach der Anzahl der eingegangenen Wohngeldanträge bis zum 31. Juli 2023 sowie nach einem Vergleich zu den Zahlen aus dem Jahr 2022 gefragt. Zudem möchte die Ratsfraktion erfahren, wie viele der Anträge aus den Jahren 2022 und 2023 zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht abgeschlossen sind.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die technische Ausstattung der Verwaltung. Die Ratsfraktion bittet um Auskunft darüber, wann die zuvor fehlende Software in Betrieb genommen werden konnte. In diesem Zusammenhang wird zudem gefragt, ob der Stadt Bochum durch das Fehlen dieser Software ein Schaden entstanden ist.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Wechselseitiges ParkenZur Vorlage · 20232239 · Anfrage
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Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Rat der Stadt Bochum Klärung zum Thema wechselseitiges Parken in Wattenscheid gefordert. Hintergrund ist die unterschiedliche Handhabung der Parkregelung im Rembrandtweg beziehungsweise der Varenholzstraße im Vergleich zum Böcklingweg.
Ausgangspunkt der Anfrage ist eine Anregung einer Bürgerin, die bereits im Mai 2023 in der Bezirksvertretung Wattenscheid thematisiert wurde. Dabei standen Probleme mit dem Fahrbahnbelag sowie Schwierigkeiten bei der Straßenreinigung durch den USB im Fokus. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, auf welcher rechtlichen Grundlage die Regelungen für die genannten Straßen basieren und warum im Böcklingweg ein halbmonatiges wechselseitiges Parken möglich ist, während dies im Rembrandtweg laut Verwaltung nicht der Fall sei.
Zudem fordert die Anfrage eine Aufstellung aller weiteren Bochumer Straßen, für die eine solche Regelung gilt, inklusive der jeweiligen Einführungsdaten. Des Weiteren wird nach den Kriterien für die Sanierung von Straßen gefragt, die durch einseitiges Parken einseitig beansprucht werden, sowie nach den rechtlichen Möglichkeiten und Verfahren für Bürger, Mängel bei der Straßenreinigung an den USB zu melden.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Projekt „Hallenbad Höntrop“ – fehlerhafte Zustellung der BauvorentscheideZur Vorlage · 20232250 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage zum Projekt „Hallenbad Höntrop“ eingereicht. Anlass ist die fehlerhafte Zustellung von Bauvorbescheiden an die Nachbarschaft des geplanten Hallenbad-Neubaus in der Höntrop 58. Laut der Vorlage wurden einige Eigentümer nicht über die entsprechenden Entscheidungen informiert, was laut Verwaltung zu einer zeitlichen Verzögerung von sechs bis sieben Monaten führen kann. Eine Aufklärung des Sachverhalts soll durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen.
In der Anfrage, die von den Fraktionsvorsitzenden Karsten Herlitz und Dr. Stefan Jox unterzeichnet wurde, erkundigt sich die CDU-Fraktion nach dem Risiko eines möglichen Projektabbruchs infolge von Verzögerungen oder Klagen gegen das Vorhaben. Des Weiteren werden Fragen zu den bisher angefallenen Planungskosten für den Hallenbadneubau am Südpark sowie zur Identifizierung der betroffenen Eigentümer gestellt. Die Fraktion bittet zudem um Informationen darüber, ob auch andere laufende oder abgeschlossene Baugenehmigungsverfahren auf eine korrekte Information der Beteiligten überprüft werden. Zudem wird nach angewandten Qualitätssicherungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Fehler gefragt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Heinrich-von Kleist-Schule ohne WLAN – Informationspolitik der VerwaltungZur Vorlage · 20232251 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der WLAN-Versorgung an der Heinrich-von-Kleist-Schule angefordert. Hintergrund ist ein technischer Fehler eines ausführenden Unternehmens, der dazu geführt hat, dass an der Schule derzeit kein WLAN zur Verfügung steht. Da die Einrichtung digitale Tafeln sowie iPad-Klassen nutzt und weitgehend auf klassische Schulbücher verzichtet, ist die Internetverbindung für den Unterrichtsbetrieb relevant.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf die Informationspolitik der Verwaltung gegenüber dem Schulausschuss. Die Fraktion bittet um Erläuterung, warum am 8. August 2023 im Rahmen eines Berichts zum Digitalisierungsstand keine Informationen über die technischen Probleme an der Heinrich-von-Kleist-Schule kommuniziert wurden. Des Weiteren wird nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt für die Behebung der Störung sowie nach möglichen Regressansprüchen der Stadt gegen das ausführende Unternehmen gefragt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Parkplatz am Sportzentrum WestenfeldZur Vorlage · 20232261 · Anfrage
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Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister wurden Fragen zur Nutzung des Parkplatzes am Sportzentrum Westenfeld aufgeworfen. Die Anfrage knüpft an einen bereits im Juni 2023 gestellten Sachverhalt an und bittet um Klärung verschiedener organisatorischer Aspekte.
Konkret wird nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt gefragt, an dem die Prüfung durch die Zentralen Dienste abgeschlossen sein wird, damit der Parkplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen kann. Des Weiteren wird die Frage nach der verantwortlichen Stelle für die Betreuung des Parkplatzes gestellt sowie geprüft, ob der Hausmeister des Sportzentrums die Betreuung außerhalb der Nutzungszeiten der Grundschule übernehmen kann. Zudem wird um eine Erklärung gebeten, weshalb derzeit einige Nutzer des Sportzentrums über eigene Schlüssel verfügen und den Parkplatz nutzen können, während andere Nutzer von der Nutzung ausgeschlossen sind.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16Einbahnstraßen-Regelung für die GerberstraßeZur Vorlage · 20232271 · Anfrage
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Die SPD-Fraktion hat im Rat eine Anfrage zur Verkehrssituation in der Gerberstraße eingereicht. Hintergrund ist die teilweise bestehende Einbahnstraßenregelung, die laut dem Dokument zunehmend missachtet wird. Als Mitursache wird die Baustelle am Nordring/Castroper Straße genannt, welche die Durchfahrt über die Große Beckstraße verhindert.
Dem Text zufolge nutzen Anwohner sowie ortsfremde Personen die Straße teilweise als Abkürzung oder fahren in die Gegenrichtung. Aufgrund der geringen Straßenbreite werden dadurch vermehrt Gefahrensituationen beschrieben. Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, die Verkehrssicherheit in der Gerberstraße zu bewerten und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen. Hierbei werden unter anderem Polizeikontrollen oder alternative Verkehrsführungen, wie etwa die Freigabe beider Fahrtrichtungen während der Baustellenphase, angefragt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Sachstand Spender von kostenlosen Binden und TamponsZur Vorlage · 20232272 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum aktuellen Sachstand der Bereitstellung kostenloser Spender für Damenhygieneprodukte eingereicht. Grundlage der Anfrage ist eine Information der Verwaltung aus einer Ratssitzung vom 15. Dezember 2022. Zu diesem Zeitpunkt wurde mitgeteilt, dass die Montage der Spender an Schulen noch nicht vollständig abgeschlossen war und die Ausstattung der größeren Verwaltungsgebäude voraussichtlich bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 fertiggestellt werden sollte.
Mit der vorliegenden Anfrage werden nun detaillierte Informationen zu den betroffenen Standorten erbeten. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, an welchen Schulen und weiteren Gebäuden die Installation bereits durchgeführt wurde sowie in welchen Gebäuden die Montage der Spender noch aussteht.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.18Bevölkerungsentwicklung in BochumZur Vorlage · 20232273 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Bevölkerungsentwicklung in der Stadt eingereicht. Mit diesem Anliegen wendet sich die Fraktion an den Oberbürgermeister, um Informationen über die demografische Entwicklung zu erhalten. Die Anfrage begründet die Relevanz dieser Daten mit der Bedeutung der demografischen Veränderungen für unterschiedliche politische Fragestellungen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Einschätzung der Bevölkerungsstruktur in Bochum für die kommenden 15 Jahre, aufgeschlüsselt in Jahresschritten. Dabei wird um eine Darstellung spezifischer Altersgruppen gebeten, namentlich die Klassen 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80 sowie der über 80-Jährigen. Die Auswertung soll sowohl die absoluten Zahlen als auch den prozentualen Anteil dieser Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung umfassen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.19Husemann KarreeZur Vorlage · 20232274 · Anfrage
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Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf Veränderungen am Einzelhandelsstandort Husemann Karree bezieht. Hintergrund sind Berichte über einen Mieterwechsel sowie eine Namensänderung des Objekts, das zuvor als Viktoria Karree bekannt war. Anstelle des Sportartikelhändlers Decathlon soll nun das Unternehmen Woolworth als Hauptmieter fungieren.
Die Anfrage thematisiert die Abstimmungsprozesse zwischen der Verwaltung, der WEG und dem Projektentwickler. Es wird gefragt, ob die Ansiedlung von Woolworth dazu beiträgt, den Einzelhandel in der Innenstadt zu stärken. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob es im Vorfeld eine formelle oder informelle Abstimmung über die neue Mieterstruktur und die Namensänderung gab. Zudem wird nach dem genauen Standort der städtischen Anmietung innerhalb des Objekts gefragt sowie nach den Gründen für die Abweichung von der ursprünglich öffentlich kommunizierten Benennung des Komplexes.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.20Nachfrage zu Mitteilung 3.13 "Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide - 20231732"Zur Vorlage · 20232280 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 24. August 2023 Fragen zur weiteren Änderungssatzung der Gestaltungssatzung Nr. 482 GN für die Siedlung Dahlhauser Heide gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Frage nach der Zulässigkeit von Stellplätzen in den durch die Satzung geschützten Vorgärten.
In einer vorangegangenen Mitteilung der Verwaltung wurde angeführt, dass keine bauordnungsrechtlichen Genehmigungen oder Befreiungen für Stellplätze in diesen Vorgärten bekannt seien und frühere amtliche Aussagen zur Zulässigkeit solcher Stellplätze unrichtigerweise getätigt worden seien. Die CDU-Fraktion bezieht sich hierauf ein Schreiben des Planungsamtes aus dem Jahr 1997, welches die Errichtung von drei offenen PKW-Einstellplätzen als unbedenklich darstellte und eine Zustimmung des Bauordnungsamtes für das Vorhaben anführe.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie rechtsverbindlich das genannte Schreiben aus dem Jahr 1997 einzustufen ist. Des Weiteren wird gefragt, wie die Unterscheidung zwischen einer rein amtlichen Aussage und einer förmlichen Genehmigung in offiziellen Schreiben für Bürger nachvollziehbar sein soll. Abschließend wird die Auffassung der Verwaltung zur Bürgerfreundlichkeit bei der Einordnung solcher städtischen Mitteilungen hinterfragt.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.21RatskellerZur Vorlage · 20232282 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20232282 vom 25. August 2023 befasst sich ein Mitglied der UWG-Fraktion mit dem aktuellen Status des Ratskellers. Der Gastronomiebetrieb ist seit längerer Zeit geschlossen, wobei als Grund für die Unterbrechung des Betriebs ein Wasserschaden angegeben wurde.
In der parlamentarischen Anfrage wird konkret nach dem Zeitpunkt gefragt, an dem mit einer Wiedereröffnung des Ratskellers zu rechnen ist. Die Vorlage dient dazu, Informationen über den zeitlichen Rahmen der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen und die Planung für die Wiederaufnahme des regulären Betriebs einzuholen. Damit steht die Klärung des aktuellen Standes der Schließung sowie die zukünftige Nutzung des Objekts im Fokus der Anfrage.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.22Baustellen und RettungsfahrzeugeZur Vorlage · 20232283 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Ratstermin am 24. August 2023 Fragen zur Beeinträchtigung von Rettungsfahrzeugen durch Baustellen in Bochum gestellt. Anlass ist die aktuelle einspurige Verkehrsführung auf der Alleestraße, die laut der Fraktion zu Rückstaus führen kann. Da diese Straße eine zentrale Verbindung zwischen der Feuerwache an der Bessemer Straße und der Innenstadt darstellt und kaum Ausweichmöglichkeiten bestehen, wird die mögliche Behinderung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten thematisiert.
Die Anfrage bittet die Stadtverwaltung um eine Bewertung der Situation auf der Alleestraße sowie um eine Einschätzung, ob dadurch Hilfsfristen gefährdet werden könnten. Zudem wird nach Möglichkeiten für kurzfristige Verbesserungen gefragt. Die Fraktion möchte zudem wissen, welche Rolle die Erfordernisse von Rettungskräften bei der Planung von Baustellen spielen und welche weiteren langfristigen Baustellen in Bochum von der Feuerwehr- und Polizeiführung als kritisch eingestuft werden. Abschließend wird gefragt, ob im Zusammenhang mit der einspurigen Verkehrsführung auf der Alleestraße bereits Verzögerungen bei Einsätzen bekannt sind und ob infolgedessen zusätzliche Fahrzeuge entsandt wurden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH – Beteiligung der WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 5.2Vermietung der Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ an das Land Nordrhein-WestfalenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Erfolgte Auftragsvergaben (Rat)Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Bochumer Senioreneinrichtungen - SBOErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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