Gründung der VBW green power GmbH – Anzeige gem. § 115 Abs. 1 GO NRW
20231742 · Mitteilung der Verwaltung · 24.08.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die nachträgliche Ergänzung des Gesellschaftsvertrages der VBW green power GmbH sowie die Bestätigung der kommunalaufsichtlichen Anzeige gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. Die Gründung der VBW green power GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der VBW Bauen und Wohnen GmbH wurde bereits am 30. März 2023 durch den Rat beschlossen.
Auf Hinweis der Kommunalaufsicht wurde der Gesellschaftsvertrag um die Bestimmung des § 12 Abs. 2 m) ergänzt. Dieser neue Passus sieht einen Beschlussvorbehalt der Gesellschafterversammlung hinsichtlich des Erwerbs und der Veräußerung von Unternehmen sowie Beteiligungen vor. Die zuständige Kommunalaufsicht hat die Anzeige zur Gründung der Gesellschaft und den angepassten Gesellschaftsvertrag zwischenzeitlich bestätigt. Mit dieser Mitteilung wird der Rat über die erfolgte Ergänzung und die Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.
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