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VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022

20231789 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.08.2023 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung)
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
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KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen einer Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung dazu angehalten, den Jahresabschluss 2022 der VBW Bauen und Wohnen GmbH festzustellen. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft dem Abschluss sowie der vorgeschlagenen Gewinnverwendung zustimmt. Dabei sollen 3 Millionen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und rund 7,74 Millionen Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden. Dem Management und dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.

Der Jahresüberschuss der VBW belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf rund 11,93 Millionen Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von etwa 7,95 Millionen Euro darstellt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 635,77 Millionen Euro. Der Zuwachs der Umsatzerlöse resultierte unter anderem aus dem Verkauf von 33 Einfamilienhäusern sowie der Fertigstellung von Neubauprojekten. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für Leistungen und Instandhaltungen aufgrund gestiegener Materialpreise sowie Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine.

Aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie steigender Baukosten und Energiekosten, hat das Unternehmen seine Strategie angepasst. Der Schwerpunkt liegt künftig verstärkt auf energetischen Modernisierungen statt auf Abbruch- und Neubauprojekten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränlichen Bestätigungsvermerk geprüft.

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Beratungen

Rat (25. Sitzung)
24.08.2023
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
16.08.2023
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung)
10.08.2023
Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Frau Steffens und Herr Henneke