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Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt der Stadt Bochum

20231950 · Anfrage · 24.08.2023

↳ Antwort der Verwaltung Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt der Stadt Bochum · 28.09.2023
🟢 Beschlossen 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Thomas Eiskirch Informationen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt der Stadt Bochum angefordert. Die Anfrage thematisiert die Sicherstellung von Unterbringungsmöglichkeiten in Situationen, die unter § 42 SGB VIII fallen, wie etwa bei Verdacht auf Kindesmissbrauch, Gewalt oder Vernachlässigung.

Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte zur Kapazität und Auslastung von Kinderheimen sowie zu Pflegefamilien in Bochum über die letzten fünf Jahre. Dabei sollen die Anzahl der Einrichtungen, die jeweilige Belegung sowie ein möglicher Mangel an Plätzen ausgewiesen werden. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie viele Inobhutnahmen in den vergangenen fünf Jahren stattgefunden haben und wie lange diese im Durchschnitt dauern.

Zusätzlich umfasst die Anfrage Fragen zur Rückkehrquote der Kinder in ihre Herkunftsfamilien sowie zu den Auswahlkriterien für Pflegeeltern. Es wird zudem nach Informationen darüber gebeten, ob Fälle vorliegen, in denen eine Inobhutnahme aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich war oder Kinder außerhalb der Stadt Bochum untergebracht werden mussten.

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Beratungen

Rat (25. Sitzung)
24.08.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.